19
Dez
2005

Niedersächsisches Kultusministerium kooperiert mit Vodafone

http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/5798
http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/5802
http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/5805

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Helmut Breunig familie@breunig-freiheit.de
Gesendet: Montag, 19. Dezember 2005 09:24
An: ines.buchmann@mk.niedersachsen.de
Cc: info@ndr.de

Betreff: Kultusminister lehnt Handyverbot ab / NDR Niedersachsen

Gewaltprävention als Marketingstrategie

Der Mobilfunknetzbetreiber Vodafone ist sowohl Initiator als auch Hauptsponsor eines Gewaltpräventionsprogramms, das als Pilotprojekt unter dem Namen "Buddy" an niedersächsischen Schulen durchgeführt wird. Vodafone freut sich auf der Internetseite des Kultusministeriums (Zitat)"über die Anerkennung, die das Konzept durch die Kooperation mit dem Land Niedersachsen erfährt".

Kultusminister Busemann lehnte nun den Vorschlag ab, nach den jüngsten Vorfällen von "happy slapping" in Münster und Bockenem mittels eines Handyverbots an Schulen das Filmen und Übertragen von Gewalt zu verhindern.

Unbesehen der inhaltlichen pädagogischen Diskussion zu dieser Frage, kann die Position des Kultusministers nicht als eine unabhängige Auffassung angesehen werden, denn das Kultusministerium hat sich durch die Kooperation mit Vodafone in dieser Angelegenheit seiner Bindungsfreiheit und damit seiner fachlichen Neutralität als Behörde beraubt.

Quellen:

http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2102332_REF_SIX9,00.html
http://www.mk.niedersachsen.de/master.jsp?C=14014034&I=579&L=20


Helmut Breunig


----- Original Message -----
From: Buchmann, Ines
To: familie@breunig-freiheit.de
Sent: Tuesday, December 20, 2005 9:29 AM
Subject: WG: Kultusminister lehnt Handyverbot ab / NDR Niedersachsen


Sehr geehrter Herr Breuning,

hier liegt wohl ein Irrtum vor. Nicht der Mobilfunknetzbetreiber Vodafone ist Initiator und Sponsor des Buddy-Projekts in Deutschland. Vielmehr ist das Buddy-Projekt in anderen europäischen Ländern und in den USA bereits seit langem erfolgreich im Einsatz, mit ganz unterschiedlichen Förderern. Es hat ähnliche Grundlagen wie das Projekt Lions Quest, welches von den Lions Clubs in Deutschland unterstützt wird. In Deutschland fördert die Vodafone Stiftung vor allem das Buddy-Projekt. Ein solches Förderangebot einer lt. Satzung gemeinwohlorientierten Stiftung abzulehnen, gibt es wohl keinen echten Grund. Wenn Herr Minister Busemann ein Verbot des Mitbringens von Mobiltelefonen in die Schule nicht als geeignete Lösung ansieht, um dem Problem des gefilmten Schlagens von Mitschülerinnen oder Mitschülern zu begegnen, hat das nicht das Geringste damit zu tun. Denn nicht die technischen Möglichkeiten sind das Problem, sondern der Umgang damit. Es gibt sehr viele Eltern, die Wert darauf legen, dass ihre Kinder sie erreichen können. Deshalb geben sie den Kindern auch bewusst ein Mobiltelefon zur Schule mit. Ich selbst mache das bei meiner Tochter auch, allerdings mit einer Prepaid-Karte, die sie sich selbst einteilen muss. Außerdem kann jede Schule in ihrer Schulordnung oder im Rahmen ihres individuellen Sicherheitskonzepts ein Verbot für Mobiltelefone beschließen. Es bedarf also keines zentralen Erlasses durch den Kultusminister.

Im Zusammenhang mit den Gewaltvorfällen, um die es in den letzten Tagen in den Medien ging, sei darauf hingewiesen, dass es fast immer um Vorfälle an Bushaltestellen oder im Schulbus ging, nicht in der Schule selbst. Ein Verbot von Mobiltelefonen hätte deswegen möglicherweise nicht einmal einen Effekt gehabt, ganz abgesehen von der pädagogischen Betrachtungsweise. Es ist doch besser, die Kinder lernen den verantwortungsvollen Umgang mit der Technik. Dazu gehört auch die Aufklärung über die Gefahr der Verschuldung bei ungehemmtem Telefonieren.

freundliche Grüße

Georg Weßling Pressesprecher fon: (05 11) 1 20 - 71 45 fax: (05 11) 1 20 - 74 51/52 mail to: georg.wessling@mk.niedersachsen.de


Kultusminister lehnt Handyverbot ab

----- Original Message -----
From: Helmut Breunig
To: Buchmann, Ines
Cc: georg.wessling@mk.niedersachsen.de
Sent: Tuesday, December 20, 2005 10:41 AM
Subject: Re: Kultusminister lehnt Handyverbot ab / NDR Niedersachsen

Gewaltprävention als Marketingstrategie

Sehr geehrter Herr Weßling,

gestatten, mein Name ist Breunig, nicht Breuning.

Meinen von Ihnen als Irrtum - wenn es sich denn um einen solchen handeln sollte - bewerteten Ausführungen, liegt folgende Formulierung auf der Internetseite des MK zugrunde: " Das Buddy-Projekt, 1999 initiiert und seither gefördert durch die Vodafone Stiftung Deutschland, soll zunächst an 100 ausgewählten niedersächsischen Schulen zum Einsatz kommen."
[ http://www.mk.niedersachsen.de/master.jsp?C=14014034&I=579&L=20 ]. Ihre Darlegung zur Sache vorausgesetzt erscheint dieser Satz interpretationswürdig.

Ihre weiteren Ausführungen beziehen sich fast in vollem Umfang auf eben jenen Gesichtspunkt, den ich explizit als nicht die Intention meiner Anmerkung betreffend gekennzeichnet hatte: "Unbesehen der inhaltlichen pädagogischen Diskussion zu dieser Frage...".

In diesem Sinne möchte ich noch einmal die grundsätzliche Frage in den Mittelpunkt rücken, die zu thematisieren meine Absicht ist: Kann eine Behörde Neutralität in einer Entscheidung bezüglich des Gebrauchs eines Gerätes (Verzicht auf Handy-Verbot an Schulen) für sich beanspruchen, wenn sie Sponsoring durch einen Betreiber einer betreffenden Dienstleistung annimmt? Der Verweis allein auf die Gemeinnützigkeit der Vodafone-Stiftung vermag nicht zu tragen, denn die Gemeinnützigkeit einer Stiftung schließt nicht von vorneherein grundsätzlich die Möglichkeit von Überschneidungen und Konflikten mit Geschäftsinteressen des Stifters aus.

Eine Bewertung im Einzelfall erscheint daher unumgänglich. Diese hat sich im vorliegenden Fall die Tatsache zu berücksichtigen, dass dem Betreiber ein Interesse an der Nutzung seiner Technik im Zusammenhang mit Bedrohungsängsten zuschreibbar ist, wie Sie es ja selbst für Ihre Person beschreiben. Für die Erfüllung eines persönlichen Sicherungsbedürfnisses liefert hier also dieselbe Dienstleistungsindustrie das Angebot auf dem Markt, die für die Gewaltprävention die Stiftungsmittel bereitstellt. Eine Kooperation mit einem entsprechenden Anbieter stellt mithin die Gewährung einer sachlichen Neutralität einer Behörde in Frage, die Gewaltprävention zu ihren Aufgaben zählt.

Insofern Sie die Art des Gebrauchs von Handys als Kriterium anführen, möchte ich fragen, ob das Kultusministerium zum Gebrauch von Handys an den Schulen selbst eine Position einnimmt; falls ja, welche?


Freundliche Grüße

Helmut Breunig


----- Original Message ----- From: "Weßling, Georg" To: 'familie@breunig-freiheit.de' Sent: Wednesday, December 21, 2005 1:57 PM Subject: WG: Kultusminister lehnt Handyverbot ab / NDR Niedersachsen


Sehr geehrter Herr Breunig,

machen Sie es sich nicht ein wenig zu einfach, wenn Sie die pädagogische Fragestellung einfach ausblenden wollen? Es geht hier, wie eigentlich immer in der Schule, vorrangig um eine pädagogische Frage, nämlich ob das von Ihnen offenbar gewünschte landesweite Verbot von Mobiltelefonen in der Schule das Problem löst und weitere Gewalttaten verhindert. Deshalb muss eine Antwort des Kultusministers auch den pädagogischen Aspekt in erster Linie berücksichtigen. Klar ist, dass sich allein mit Verboten kein Problem lösen lässt. Auch ist keine Technik in sich böse. Es kommt doch wohl darauf an, wie und wozu sie genutzt wird. Sie unterstellen einen Zusammenhang, den es gar nicht gibt, wie Sie den folgenden Ausführungen unschwer entnehmen können.

Zum Thema Sponsoring in Schulen: Wir haben in Niedersachsen eine Erlassregelung dazu, die gut handhabbar ist. Im Grundsatz lautet sie: Sponsoring ist im Schulbereich dann zulässig, wenn der pädagogische Nutzen den Werbeeffekt für den Sponsor deutlich überwiegt. Das ist die Rahmenbedingung, die vom Kultusministerium vorgegeben ist. Im Einzelfall entscheidet die Schulleitung der jeweiligen Schule. Das sind sehr kompetente Leute, denen man das durchaus zutrauen kann. Das beinhaltet genau die von Ihnen doch geforderte Bewertung im Einzelfall.

In Niedersachsen gibt es zur Gewaltprävention nicht nur das Buddy-Projekt. Wir haben eine ganze Reihe von Initiativen, teils unterstützt von Vereinigungen wie dem Lions Club, von Stiftungen, aber auch von Wirtschaftsunternehmen wie zum Beispiel von den Energieversorgern Avacon oder EWE. Im Rahmen ihres individuellen Sicherheitskonzepts entscheidet jede Schule mit Beteiligung der Eltern- und der Schülervertreter, welches Präventionskonzept oder auch Streitschlichtungsprogramm sie für ihren Bereich als sinnvoll ansieht und umsetzt. Wir sind in Niedersachsen auf dem Weg zur Eigenverantwortlichen Schule. Deshalb soll und kann jede Schule selbst darüber entscheiden. Es bedarf keiner zentralen Regelung. Insofern wäre Ihre Frage an die Schulen zu richten, die sich bei uns für das Buddy-Projekt bewerben. Ihren Ansatz konsequent zu Ende gedacht: Müssten dann Schulen nicht auch den Strom abschalten, weil er von Energieversorgern geliefert wird, die zu den Förderern von Schulprojekten gehören?

Zur Nutzung von Mobiltelefonen in der Schule allgemein: Die Nutzung von Mobiltelefonen ist Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit und somit als Grundrecht durch Art. 2 I Grundgesetz geschützt. Daraus folgt, dass ein generelles Verbot durch das Kultusministerium ohne eine gesetzliche Legitimierung gar nicht möglich ist, jedenfalls wäre es gegen Elterneinspruch juristisch nicht durchsetzbar. Allerdings gibt es die Möglichkeit, in Einzelfällen Verbote auszusprechen, die aber jeweils einer Verhältnismäßigkeitsüberprüfung standhalten müssen. Es können also, wie Ihnen bereits mitgeteilt, per Schulordnung, im Rahmen des individuellen Sicherheitskonzepts oder per Einzelanweisung der Schulleitung Richtlinien zur Nutzung von Mobiltelefonen in der Schule ausgesprochen werden. Ein generelles Verbot der Nutzung auf dem Schulgelände dürfte nicht verhältnismäßig sein. Ein Nutzungsverbot während des Unterrichtes und eventuell in den kurzen Pausen ist sinnvoll für die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule. Auch hier halten wir unsere Schulleitungen und unsere Lehrkräfte für kompetent genug, dies zu entscheiden und durchzusetzen. Auch die weit verbreitete Praxis, Mobiltelefone vor Klassenarbeiten und Prüfungen zum Schutz vor Täuschungsversuchen und der Beeinträchtigung von Mitschülern einzusammeln, ist durchaus als verhältnismäßig anzusehen. Eine landesweite Regelung ist aber nicht erforderlich.


Freundliche Grüße aus dem Niedersächsischen Kultusministerium Georg Weßling Pressesprecher fon: (05 11) 1 20 - 71 45 fax: (05 11) 1 20 - 74 51/52 mail to: georg.wessling@mk.niedersachsen.de

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