Mobilfunk

23
Nov
2005

Beco sorgt für Marschhalt bei Natelantennen

Bis voraussichtlich Ende Jahr werden wegen des Bundesgerichtsurteils im Fall Bolligen im ganzen Kanton keine Sendeanlagen mehr genehmigt

Das Urteil des Bundesgerichts zur geplanten Orange-Anlage in Bolligen hat weitreichende Folgen: Das Berner Wirtschaftsamt (Beco) hat alle Genehmigungen gestoppt. Und auf die Netzbetreiber kommen rigorose Kontrollen zu.

Den Betreibern von Mobilfunknetzen in der Schweiz weht eine zunehmend steife Bise entgegen. Einerseits melden immer mehr Gemeinden, dass sie, bis fundierte Aussagen über allfällige gesundheitliche Folgen der Strahlung vorliegen, keine neuen Antennen mehr auf eigenen Liegenschaften aufstellen lassen. Letzte Woche fällte der Berner Gemeinderat diesen Entscheid, schon seit mehreren Jahren übrigens handelt der Ostermundiger Gemeinderat so. Anderseits hat die kantonale Aufsichtsbehörde über Mobilfunkantennen, die Abteilung Immissionsschutz des Berner Wirtschaftsamts (Beco), vor ein paar Tagen ein Antennengenehmigungsmoratorium ausgesprochen. In einem Brief an die Regierungsstatthalter und die rund 30 Bauverwaltungen mit voller Bewilligungskompetenz im Kanton schreibt das Beco, es werde – voraussichtlich bis Ende Jahr – keine neuen Genehmigungen für Mobilfunk-Basisstationen mehr erteilen. Hängige Baugesuche könnten aber weiter bearbeitet werden. Gemäss Peter Matti vom Beco dürften im Kanton Bern vom Moratorium etwa 50 Gesuche betroffen sein.

Leistung muss überprüft werden

Der Grund für das Moratorium: Im März hat das Bundesgericht die Beschwerde von Privatpersonen gegen ein Antennenprojekt der Firma Orange in Bolligen gutgeheißen und den Fall zurück ans Verwaltungsgericht geschickt. In diesem Urteil halten die Lausanner Richter fest, dass die Einhaltung der maximal bewilligten Sendeleistung von Mobilfunkantennen gewährleistet und überwacht werden muss. In einem Urteil von 2002 zu einer Zürcher Mobilfunkantenne hat das Bundesgericht auch festgehalten, dass die Vollzugsbehörden – die Kantone – sicherstellen müssen, dass die Antennen in die festgelegte Richtung strahlen. «Die Senderichtung der Antennen (horizontal und vertikal) ist eine wichtige Größe für die Berechnung der NIS-Belastung», steht im Urteil. NIS bedeutet nichtionisierende Strahlung.

Soft- statt «Hardware» ändern

Matti, Experte für nichtionisierende Strahlung im Beco, sagt, das Bundesgericht habe an sich bauliche Maßnahmen an den Antennen gefordert. Es ließ aber auch andere Möglichkeiten offen. Den in einer nationalen Arbeitsgruppe zusammengeschlossenen NIS-Fachleuten scheint es sinnvoll, wenn die Mobilfunkbetreiber mit einer Änderung der Antennensteuerungstechnik die Leistungsbeschränkung und den Neigewinkel garantieren. «Das wird heute alles ferngesteuert», erklärt Matti. In einer von den Fachleuten in Auftrag gegebenen Expertise bestätigte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Machbarkeit und hält den Vorschlag ebenfalls für zweckmäßig. Die NIS-Fachleute schlagen nun vor, dass die Computerprogramme, welche die Antennen steuern, so abgeändert werden, dass bei einer Überschreitung der zulässigen Sendeleistung oder bei einer Veränderung des Neigungswinkels das System automatisch einen Alarm auslöst. Die NIS-Fachstellen wollen stichprobenartig diese Vergleiche zwischen den Vorgaben der Baubewilligung und der effektiven Antennenstrahlung überprüfen können. Außerdem soll eine externe Qualitätssicherungsinstitution die Arbeit der Mobilfunkbetreiber inspizieren. Vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft erwarten die NIS-Fachleute bis Ende Jahr in Form einer Empfehlung grünes Licht für diese Vorschläge. Deshalb das Moratorium bis Ende Jahr.

Bedeutet die verschärfte Prüfung der Antennenabstrahlung, dass die Mobilfunkbetreiber hin und wieder ihre Antennen zu stark nutzten? Seit einem Jahr habe die bernische Fachstelle die Möglichkeit, die Antennendaten der Mobilfunkbetreiber beim Bakom online einzusehen, antwortet Matti. Leistungsüberschreitungen seien keine festgestellt worden. «Gerade bei älteren Anlagen ist die Datenfülle aber weniger groß.»

Ziel der kantonalen Fachstellen ist es, dass ab nächstem Jahr neue und bestehende Anlagen überprüft werden können. «Das bedeutet natürlich einen Kraftakt für die Netzbetreiber», gibt Matti zu.

Betreiber sind schon fast bereit

Wie reagieren die drei Schweizer Mobilfunknetzbetreiber auf die neusten Entwicklungen? Carsten Krenz von Swisscom Mobile sagte gestern auf Anfrage, im Rahmen des Branchenverbands Sicta hätten sich die drei Unternehmen dem Vorschlag der NIS-Fachstellen angeschlossen und bereits schriftlich zugesichert, die Computerprogramme anzupassen. Swisscom ist zuversichtlich, Anfang nächstes Jahr bereit zu sein. «Wir stellen uns damit einer sehr großen Herausforderung, die nur mit erheblichen Anstrengungen gemeistert werden kann», bestätigt Krenz. Die Arbeiten hätten «erhebliche Kostenfolgen», die aber nicht auf die Kundschaft abgewälzt würden. Im Vergleich mit anderen Branchen machten die Behörden den Mobilfunkbetreibern sehr strenge Auflagen, so Krenz weiter.

http://www.espace.ch/artikel_153070.html

Drei Viertel fahren mit Handy am Ohr

http://www.mobile2day.de/news/news_details.html?nd_ref=5021

21
Nov
2005

Ist aktive Sterbehilfe durch gepulste Mobilfunksenderstrahlung Mord?

Sehr geehrter Herr Hüppe,

am 11.11.2005 um 21.03 haben Sie in der Sendung "Quergefragt" im Fernsehprogramm "Eins Extra" an der Diskussion über aktive Sterbehilfe teilgenommen. Sie, stellvertretender Vorsitzender der Ethik-Kommission des deutschen Bundestags, haben sich sehr aggressiv gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen! Es ist ja verständlich, dass Sie - aus Gewissensgründen und als CDU-Abgeordneter - die aktive Sterbehilfe ablehnen.

Wie ist es mit Ihren christlichen Moralvorstellungen vereinbar, dass vielen Menschen aktive Sterbehilfe geleistet wird, die überhaupt nicht sterben wollen? Man kann das auch Massenmord nennen! Das ist unglaublich, leider aber wahr, nämlich beim Mobilfunk!!

Die Grenzwerte für die Mobilfunksenderstrahlung wurden grob fahrlässig - zur Gewinnmaximierung bei den Betreibern eventuell sogar absichtlich - so hoch festgelegt, dass Gesundheitsschäden wie z.B. Krebs und Leukämie (speziell bei Kindern) auftreten! Zusätzlich beziehen sich die Grenzwerte nur auf den harmlosesten Teil der Strahlung, nämlich die Wärmestrahlung. Die Strahlung ist leider auch noch so gepulst, dass sie die im Menschen selbst vorhandenen elektrischen Signale stört und so zu Krankheiten führt! Warum setzen sich denn viele Ärzteinitiativen für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk ein? Sie können die kritiklose Hinnahme von Krankheit und Tod ihrer Patienten durch die gepulste und millionenfach überhöhte Mobilfunksenderstrahlung nicht mit ihrem hippokratischen Eid vereinbaren!

Es ist die Pflicht der Ethik-Kommission des deutschen Bundestags, jetzt endlich die Erfahrungen dieser Ärzte zu nutzen und entsprechende Gesetze anzuregen und durchzusetzen!!

Wenn die Ethik-Kommission gefordert ist, dann jetzt. Sie wollen doch nicht in die Moralvorstellungen der Zeit zwischen 1933 und 1945 zurückfallen!

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative Icking zum Schutz vor Strahlenbelastung
G. Pischeltsrieder

Urteil: Wertminderung durch Mobilfunk in Frankreich

HLV INFO 178/AT

21-11-2005

Nachtrag zu HLV INFO 177/AT vom 17-11-2005

Dr. Claus Scheingraber 19-11-05

Heute erhielt ich die ergänzende Auskunft zur Wertminderung durch Mobilfunkbasisstationen in Frankreich! Bitte noch mal bringen! Ich halte das Urteil schlichtweg für eine Sensation !!! In Deutschland wird so ein Urteil noch lange auf sich warten lassen, denn die Feigheit deutscher Richter sich hinter dem Gesetz zu verstecken hat in unserem Land ja eine lange Tradition.


Herzliche Grüße aus München

Claus Scheingraber


Von: Marion DUPUIS
Gesendet: Samstag, 19. November 2005 00:47
An: Claus.Scheingraber
Betreff: Wertminderung durch Mobilfunk in Frankreich!

Lieber Claus, salut !

Um auf Deine Frage (und die Deines Kollegen zu antworten), habe ich folgende Antwort von Priartem aus Paris erfahren, ich übersetze sie Dir :

Dans le Jugement du Tribunal de grande instance de Bordeaux la Société BOUYGUES TELECOM a été condamnée à payer aux époux verdeau/pinsard les sommes suivantes:

- la somme de 8 000 euros au titre du trouble de jouissance

- la somme de 30 490 euros du fait de la dépréciation de leur maison

- la somme de 2 500 euros au titre de l'article 700 du Nouveau Code de Procédure Civile

BOUYGUES TELECOME a été condamnée également aux entiers dépens avec application des dispositions de l'article 699 du Nouveau Code de Procédure Civile.

Übersetzung:

Im Urteil des Oberen Landgerichts (Tibunal de Grande Instance) von Bordeaux wurde die Firma Bouygues Telecom (einer unserer drei Mobilfunkbetreiber) angewiesen, dem Ehepaar V .... folgende Summen auszuzahlen :

* den Betrag von 8 000 Euros wegen Einschränkung der Nutznießung ihres Besitzes ( = trouble de jouissance: ich kenne den deutschen Ausdruck dafür nicht)

* den Betrag von 30.490 Euros für den Wertverlust ihres Hauses

* den Betrag von 2.500 Euros in Anwendung des Absatzes 700 des Neuen Zivilrechts

Bouygues Telecom wurde außerdem zur Zahlung aller Prozedurkosten in Anwendung der Verfügungen des Absatzes 699 des Neuen Zivilrechts verurteilt.


Tschüss, mach's gut !

Deine Marion

--------

HLV INFO 41/AT

31-03-2006

Dr. Claus Scheingraber

30-03-06

Schadenersatz


Liebe Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,

vor etlichen Wochen habe ich von meiner Informantin aus Frankreich bereichtet, dass ein Gericht in Bordeaux einen Mobilfunkbetreiber zu Schadenersatz an eine benachbarte Familie verurteilt hat. Nach einigen Bemühungen ist es meiner französischen Partnerin gelungen das Aktenzeichen des Urteil zu erhalten.

Zur Erinnerung die Sachlage:

Das Tribunal de Grande Instance ( Oberes Landgericht, als Berufungsgericht) von Bordeaux hat die Mobilfunkbetreiberfirma Bouygues Telecom am 20. Sept. 2005 verurteilt, der klagenden Partei nachstehende Geldbeträge zu erstatten:

€ 30.490,-- wg. Wertverlust des Anwesens

€ 8.000,-- wg. Nutzungsschwierigkeiten bzw. -einschränkungen

€ 2.500,-- wg. rechtlicher Ansprüche aus Art. 700 des Nouveau Code de Procédure Civile

Des Weiteren wurde Bouygues Telecom zur Übernahme der Gerichtskosten, nach Art. 699 des Nouveau Code de Procédure verurteilt.

Hier jetzt endlich die Details betreffend des Gerichtsurteils von Bordeaux:

Arrêt rendu par la cour d'appel de Bordeaux / Berufungsgericht von Bordeaux le 20 Septembre 2005 Cinquième chambre / 5. Kammer

Numéro de rôle 04/01348 / Nr. des Gerichtsurteils

betreffend : Monsieur Serge Verdeau Madame Maryse Pinsard épouse Verdeau c/ SA Bouygues Télécom

Nature de la décision : Au fond

Grosse délivrée le 23/9/05 à avoués

Priartem ist bereit, das ganze Urteil schriftlich (auf frz.) zu übermitteln, wenn Interesse besteht !

Ich hoffe vor allen den Anwälten geholfen zu haben, vielleicht kann man ja auf europäischer Ebene mehr Recht bekommen als in Deutschland!?

Herzliche Grüße

Dr. Claus Scheingraber - Arbeitskreis Elektro-Biologie e.V.
Taubenstr. 14

--------

Dazu auch: Arbeitskreis Elektrobiologie e.V. neues Mobilfunkurteil aus Frankreich, kurz zusammengefassst: der Besitzer einer Villa hat den Nachbarn, der einen Mobilfunkbestandsvertrag abgeschlossen hat, und den Mobilfunkbetreiber geklagt: - Entfernen der Antenne - Schadenersatzzahlung von 70.000 Euro

Die Gerichtsentscheidung lautet: Der Sender muss entfernt werden! Die 70.000,-- Euro erhält der Kläger nicht.

Begründung: Im Rapport des Gesundheitsministers ZMIROU 2001 wurden Kinderkrippen, Schulen, Spitäler ... als sensible Zonen ausgewiesen, die nicht direkt vom Hauptsendestrahl getroffen werden sollen, wenn sie näher als 100 m beim Sender sind. Begründung: das Vorsorgeprinzip. Nachdem heute kein Beweis der Risikofreiheit des Mobilfunks vorliegt, und mit der Erfahrung betr. Asbest, wo etliche Jahre vergangen sind, bis die Gefahr für die menschliche Gesundheit erkannt worden ist, obwohl eine kleine Gruppe von Personen die Gefahr schon viel früher vermutet hatte, und die bekämpften Mobilfunksender in einem Wohngebiet errichtet wurden, in welchem Familien mit Kindern sowie ältere Menschen und Kranke leben, und dies nur wenige Meter vom Kläger entfernt, so kann einem Nachbarn nicht aufgezwungen werden, gegen seinen Willen, sich einem hypothetischen Risiko auszusetzen mit der einzigen Alternative, ausziehen zu müssen, um dieses Risiko zu vermeiden.

Es handelt sich daher um eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft und nur die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes kann dem ein Ende setzen. Es wird daher entschieden, den Nachbarn und die Mobilfunkfirma zum Abbau der Sender zu verurteilen.

Die Kläger stellen keinen sicheren Zusammenhang her zwischen: den physischen Befindlichkeitsstörungen, unter denen sie leiden, und einem Zusammenhang mit den Mobilfunksendern, selbiges für ihren Überseeaufenthalt und die zeitweise Vermietung ihrer Villa anstelle eines üblichen 3-Jahres-Mietvertrages.

Der Sender ist innerhalb eines Monats abzubauen, sollte diese Frist nicht eingehalten werden, sind für jeden Tag der Verzögerung 100,-- Euro zu bezahlen.


-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: Demande N°2 Datum:
Thu, 13 Apr 2006 18:56:39 -0500
Von: Richard

Claus.Scheingraber
85649 Brunnthal
Tel: 08102-4420 ab 19 Uhr,
tags: 089-9038020
Fax: 089-9045360


Nachricht von

Michael Meyer
michael_meyer@aon.at
Risiko Mobilfunk Österreich
Plattform Sozialstaat Österreich - Netzwerk Zivilcourage
A - 5165 Berndorf, Stadl 4
Tel/Fax 0043 - 6217 - 8576

Als das Netz nach Grönland kam

http://www.zeit.de/zeit-wissen/2005/05/Groenland.xml


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

--------

Grönland bald ohne Eis?
http://omega.twoday.net/stories/1083512/

Grönland Eis schmilzt schneller als erwartet
http://omega.twoday.net/stories/869813/

Grönland eisfrei - Holland verschwunden
http://omega.twoday.net/stories/192702/

Mobilfunk und Klimawandel - Globale Erwärmung
http://omega.twoday.net/stories/365607/

Der Mensch verwandelt die Erde in einen Mikrowellen–Ofen
http://omega.twoday.net/stories/189709/

Ursache der globalen Klimaerwärmung: Elektromagnetische Welle erzeugen Schwingungen und erwärmen die Luftmolekühle
http://omega.twoday.net/stories/155035/

Waldsterben und Elektrosmog
http://omega.twoday.net/stories/365522/

Baumsterben : Versauerung der Waldböden gefährdet Trinkwasser
http://omega.twoday.net/stories/426647/



http://omega.twoday.net/search?q=Klima+und+Mobilfunk

19
Nov
2005

Schönbohm warnt vor Handy am Steuer

Trotz Verbotes steuern zahlreiche Autofahrer in Brandenburg ihren Wagen mit Handy am Ohr.

Die Polizei verzeichnete in den ersten zehn Monaten dieses Jahres eine Zunahme der Verstöße im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um gut 20 Prozent auf 4810 Fälle, wie Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) am Samstag in Potsdam mitteilte. Die ertappten Autofahrer müssten mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei rechnen.

Schönbohm forderte die Verkehrsteilnehmer auf, das Handyverbot strikt zu beachten. Wer das tragbare Telefon beim Fahren nutze, könne auf das Verkehrsgeschehen nicht angemessen reagieren. Das könne tödliche Folgen haben.

Schönbohm wies darauf hin, dass das Handyverbot auch für Fahrradfahrer gelte. Sie würden bei Verstößen mit einem Verwarngeld von 25 Euro zur Kasse gebeten.

Stand: 19.11.2005 12:12

© 2005 Rundfunk Berlin-Brandenburg

http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/vermischtes/beitrag_jsp/key=news3399690.html

18
Nov
2005

Was man in der U-Bahn so alles mithört

Von Hermann Schlösser

Vor kurzem habe ich in einem Wagen der Linie U2 einem Herrn zugehört, der am Handy Geschäftsgespräche abwickelte. Unter anderem erklärte er seinem unsichtbaren Gesprächspartner, wie der einen schwer kündbaren Mitarbeiter loswerden könne. Er zählte in allen Einzelheiten auf, welche Regelverstöße sich der Betreffende schon habe zuschulden kommen lassen, meinte, da sei längst eine fristlose Entlassung drinnen – und so weiter.

Szenen dieser Art gehören zu den Standarderlebnissen des Alltags: In Bussen, Straßenbahnen, Zügen und U-Bahnen wird man unausgesetzt zum Ohrenzeugen dienstlicher und privater Gespräche – und man wird durchaus nicht gefragt, ob einem derartige Offenbarungen willkommen sind.

Manchen dieser Telefon-Exhibitionisten ist nur zu deutlich anzumerken, dass sie das akustische Bad in der Menge genießen. Sie wollen wahrgenommen werden – wenn es sein muss, mit Gewalt. In schöner Offenheit hat das einmal ein junger Mann ausgedrückt, der in sein Handy brüllte: "Irgendwer muss mir doch zuhören in diesem verdammten Land!"

Der Herr in der U2 dagegen war von anderem Schlag. Er unternahm einiges, um sich gegen unbefugte Zuhörer zu schützen. Natürlich nannte er keine Namen – außer seinem eigenen am Beginn des Gesprächs – und er sprach auch nicht übertrieben laut. Ihm war also offensichtlich an einer gewissen Diskretion gelegen – was sich bei dem heiklen Thema, das er abhandelte, ja von selbst versteht.

Eben deswegen ist es aber umso schwerer zu begreifen, dass ein professioneller, hoch seriös aussehender Herr Themen, die nicht für jedermanns Ohren bestimmt sind, überhaupt in der U-Bahn abhandelt. Fürchtet er sich nicht davor, dass ein Zuhörer sich aus den Informationsbruchstücken den richtigen Reim machen kann, daraufhin den von der Entlassung Bedrohten anruft und sagt: "Ich habe gerade in der U-Bahn erfahren, dass du deinen Job verlierst" ? Hat er kein Gefühl dafür, dass vertrauliche Gespräche dort geführt werden sollten, wo sie hingehören: in geschlossenen Räumen?

Offenbar nicht. Auch er gehört eben zu den Telefonierern neuesten Typs, die ohne Bedenken drauflos reden. Manche tun das, weil sie sich nach Publikum sehnen. Andere scheinen darauf zu vertrauen, dass sie im anonymen Gedränge der Großstadt sozusagen von einer unsichtbaren Wand vor allzu neugierigen Ohren geschützt sind. Vielleicht sollte man ihnen bei Gelegenheit zu verstehen geben, dass dieses Vertrauen nicht ganz berechtigt ist.

Freitag, 18. November 2005

http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3947&Alias=wzo&cob=207733


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Mobilfunk

http://omega.twoday.net/stories/242821/

Dr. med. Wolf Bergmann, Freiburg: “Die ständig wiederholte Behauptung, unsere Grenzwerte würden unsere Gesundheit vor Folgen der Mobilfunkstrahlen schützen, ist die folgenschwerste Unwahrheit und entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage, natürlich finden Mobilfunkindustrie ebenso wie offizielle Politik (die sich mit 100 Mrd. Euro für UMTS restlos an die Industrie verkauft hat) immer abhängige Wissenschaftler und Medien, die das Gegenteil behaupten." http://omega.twoday.net/stories/1115052/

Auswirkungen von Elektromagnetischen Feldern
http://omega.twoday.net/stories/337878/

Mobilfunk-Strahlenschäden
http://omega.twoday.net/stories/336660/

"Was unser aller Gesundheit belastet und bedroht, kann unmöglich dem Gemeinwohl dienen"
http://omega.twoday.net/stories/247665/

Vertrauenswürdigkeit der offiziellen Stellen bei Strahlung
http://omega.twoday.net/stories/568011/

Bequemlichkeit und finanzielle Vorteile gegen Vernunft und Vorsorge
http://omega.twoday.net/stories/505356/

Mobilfunk und Gesundheit
http://omega.twoday.net/stories/303598/

Wissenschaft und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/293807/

Neben Mobilfunksender: in Hausmannstätten häufen sich die Krebsfälle

18.11.2005 10:53

Neben Sender: Krebs-Häufigkeit auffällig

In Hausmannstätten häufen sich die Krebsfälle. Jetzt wird untersucht, ob ein Zusammenhang mit einem Sender besteht, der bis 1997 aktiv war. Foto: APA ROBERT ENGELE

"Ich habe beobachten können, wie rundherum die Menschen an Krebs erkrankt sind", erzählt Marianne Sabutsch, Anrainerin des Senders auf dem Wählamt in Hausmannstätten.

Mobilfunkanlage. Ihre Familie wohnt 50 Meter neben der Mobilfunkanlage - und ist ebenfalls betroffen. "Zwei unserer drei Kinder hatten direkt gegenüber dem Sender, der damals in der Höhe des ersten Stocks war und waagrecht herüberstrahlte, ihre Zimmer. Und beide bekamen einen Gehirntumor. Unser Sohn ist vor zwei Jahren gestorben, die Tochter hat ein Auge verloren." Das dritte Kind und die Eltern wohnten auf der anderen Seite und blieben verschont.

Schlafstörungen. "Ich selbst habe jahrelang unter Schlafstörungen und einem beständigen Surren im Körper gelitten", berichtet sie. "Aber wir haben die Störquelle im eigenen Haus gesucht. Damals hat mich niemand ernst genommen." 1997 wurde der alte C-Netz-Sender ein paar Meter versetzt und 16 Meter erhöht, erzählen Nachbarn. "Den jetzigen Sender spür ich nicht", betont Marianne Sabutsch - obwohl sie den Unterschied merkt, wenn sie in einer "ruhigen" Gegend auf Urlaub ist.

Häufigkeit. "Von der Häufigkeit der Krebserkrankungen ist das sehr auffällig", ist Hausmannstättens Bürgermeister Günther Köck, selbst überzeugter Handy-Verweigerer, besorgt. "Es sind 13 oder 14 Fälle auf engstem Raum. Wir haben überhaupt das Problem, dass auf 684 Hektar Gemeindegebiet acht oder neun Sender stehen und zwei weitere geplant sind - das ist eine Katastrophe und auch ein großer Wertverlust. Und wir haben fast keine Chance dagegen."

Mediziner. Der ehemalige grüne Gemeinderat Dieter Kurz nahm schließlich Kontakt auf mit dem Salzburger Umweltmediziner Gerd Oberfeld, weil die Gerüchte über die vielen Tumorerkrankungen kein Ende nahmen. Das Ergebnis: Ein offizieller Auftrag der Landessanitätsdirektion, "einen möglichen Zusammenhang mit dem ehemaligen Sender auf dem Wählamt in der Schemmerlstraße zu untersuchen". Eine absolute Premiere, denn eine bevölkerungsbezogene Studie über die Krebshäufigkeit an einem Ort hat es laut Oberfeld in ganz Österreich noch nicht gegeben.

Studiengebiet. Das Studiengebiet umfasst eine Kreisfläche mit einem Radius von 1,2 Kilometern um das Wählamt. In einem ersten Schritt haben die Bewohner Anfang November einen Fragebogen erhalten, der für jede Person, die zwischen 1. November 1984 und 31. Dezember 1997 im Haushalt wohnte, ausgefüllt werden soll. Und der Umweltmediziner hofft auf rege Beteiligung. "Denn je mehr mitmachen, desto größer ist die Aussagekraft der Studie."

Detailstudie. Aufgrund der Angaben werden dann 100 Personen (mit und ohne Krebserkrankung) für eine Detailstudie mit persönlichem Gespräch ausgewählt. Im März wird durch ein simuliertes Signal die Verteilung von Funkstrahlung im Wohnbereich gemessen. Im Juli wird der Bericht der Landessanitätsdirektion und den betroffenen Gemeinden Hausmannstätten und Vasoldsberg übergeben.

http://www.kleine.at/nachrichten/regionen/steiermark/graz/artikel/_742730/index.jsp

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Leukämie und elektromagnetische Felder
http://omega.twoday.net/stories/1164290/

Viele Menschen fürchten sich vor den gesundheitlichen Folgen von Elektrosmog http://omega.twoday.net/stories/1165260/

Krebs und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/327725/

Viele Menschen fürchten sich vor den gesundheitlichen Folgen von Elektrosmog

http://www.buergerwelle.de/pdf/gesundheitliche_folgen_von_elektrosmog.htm

Leukämie und elektromagnetische Felder
http://omega.twoday.net/stories/1164290/

Krebs und Mobilfunk
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Starmail - 12. Mär, 22:48
Schwere Menschenrechtsverletzungen ...
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Starmail - 12. Mär, 22:01
Effects of cellular phone...
http://www.buergerwelle.de /pdf/effects_of_cellular_p hone_emissions_on_sperm_mo tility_in_rats.htm [...
Starmail - 27. Nov, 11:08

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