Mobilfunk

23
Dez
2005

Hohe Posten gesucht

Sendemasten für Mobilfunk sind in Kriftel bisher nur an der Peripherie der Gemeinde zu finden: T-Mobile ließ Antennen an den riesigen Strommasten der RWE im Läusgrund und entlang der A 66 montieren, Vodafone hat sie auf einem Bürogebäude nahe der Autobahn am Holzweg postiert. Im Ortskern beherbergt nur die katholische Kirche St. Vitus im Kirchturm mehrere Antennen von T-Mobile. Bereits 1999 hatte der Verwaltungsrat der Pfarrgemeinde mit dem Konzern einen Vertrag über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Jetzt könnten weitere Antennen im Ortskern hinzu kommen.

Lange schon haben die Mobilfunkbetreiber auch das Josef-Wittwer-Haus als idealen Standort für ihre Anlagen ausgekundschaftet. Das Parlament hatte vor drei Jahren auch grundsätzlich grünes Licht gegeben, dass auf gemeindeeigenen Gebäuden und somit auch auf dem Seniorenheim Sendemasten aufgestellt werden dürfen. Die Gemeinde hätte dafür pro Jahr mehrere tausend Euro Miete kassiert. Doch nach massiven Protesten von Mobilfunkgegnern, die einige hundert Unterschriften gegen die Antennen sammelten, hat Bürgermeister Paul Dünte signalisiert, dass er keine Masten aufs Seniorenheim lässt, solange die Ängste der Bürger wegen einer eventuellen Gesundheitsgefährdung durch die Strahlenbelastung nicht aus der Welt zu räumen sind. Deshalb sind die Unternehmen nun auf der Suche nach Privathäusern, auf deren Dächer sie ihre Mobilfunkanlagen stellen können. Anscheinend ist ein Betreiber bereits fündig geworden und möchte seine Antenne auf einem Mehrfamilienhaus an der Kreuzung Bahnhofstraße/Friedrichstraße errichten. Eine entsprechende «formlose Mitteilung» des Mobilfunkkonzerns ist Ende Oktober im Rathaus eingegangen. Das bestätigte der im Bauamt zuständige Mitarbeiter Christian Schwarz . Doch weiter sind die Bemühungen des Betreibers, der größten Wert darauf legt, dass sein Name nicht bekannt wird, offenbar noch nicht gediehen.

Bei der Bundesnetzagentur in Eschborn etwa ist nach Angaben von Pressesprecher Manfred Küster noch keine Standortbescheinigung beantragt worden. Diese müsste das Unternehmen bei der Kommune vorlegen, um seiner offiziellen Anzeigepflicht nachzukommen. Dass in dem Kataster der Bundesbehörde ein Standort markiert ist, der bereits auf einen Mast in der Bahnhofstraße hinweist, sei leider ein Versehen, klärt Küster den Verdacht auf, sein Amt habe seine Zustimmung bereits gegeben. «Das Fähnchen ist uns verrutscht, eigentlich sollten damit die Antennen in St. Vitus gekennzeichnet werden», so der Pressesprecher.

Auch ein Bauantrag für einen Mast in der Bahnhofstraße, der dann zu stellen wäre, wenn dieser höher als zehn Meter werden soll, wurde beim Main-Taunus-Kreis als zuständiger Bauaufsichtsbehörde noch nicht eingereicht.

Marianne Kirst

22
Dez
2005

Nur auf Drechselberg genügt ein Mast

22.12.2005 | Netzcode: 10809142

Der Vilsecker Stadtrat genehmigt mit 17 zu drei Stimmen diesen Standort für eine Mobilfunkanlage

Vilseck. (zip) Über die Zuweisung von Standorten für Mobilfunkanlagen im Außenbereich diskutierte der Stadtrat Vilseck ausführlich in seiner letzten Sitzung. Stellung dazu nahm auch Regierungsrat Matthias Steck von der Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Amberg-Sulzbach.

Bürgermeister Hans-Martin Schertl gab zu Beginn einen Rückblick auf die bisherige Entwicklung des Verfahrens. Demnach beabsichtige der Mobilfunkbetreiber Vodafone D 2 wie berichtet, bei der Ortschaft Drechselberg einen Mobilfunkmast zu errichten. Zu dem 2004 eingereichten Bauantrag habe der Stadtrat Vilseck das gemeindliche Einvernehmen versagt, weil der Mast das Orts- und Landschaftsbild im Umfeld der Ortschaften Drechselberg und Axtheid-Berg verunstalte.

Gutachten gibt Ausschlag

Daraufhin habe der Stadtrat beschlossen, Konzentrationsflächen für Standorte von Mobilfunkanlagen auszuweisen. Damit solle insbesondere vermieden werden, dass Mobilfunkmasten an Standorten errichtet werden, wo sie aus städtebaulichen Gründen unerwünscht seien. Als Grundlage für die Standortzuweisungen sollte ein bei der Landesgewerbeanstalt Nürnberg in Auftrag gegebenes Gutachten dienen. Dieses Gutachten liege nun vor und sei auch bereits bei einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Stadtrat Ertl meldete in der Sitzung Bedenken gegen das Gutachten an, da es seiner Ansicht nach nicht den Zielsetzungen des Stadtrats folge, andere Positivstandorte als Drechselberg auszuweisen. Er regte an, für Positivstandorte städtische Grundstücke vorzuschlagen.

Eine Konzentrationsfläche

Der Stadtrat beschloss abschließend mit 17 zu drei Stimmen, den Standort Drechselberg als Konzentrationsfläche für Mobilfunkanlagen im Außenbereich auszuweisen. Vor der Beschlussfassung werden die Gründe für die Entscheidung von den Stadtratsmitgliedern Albert Trummer und Josef Götz nochmals dargelegt. Die genaue Abgrenzung der Fläche ist von dem mit den Planungsarbeiten beauftragten Planungsbüro Röth in einem Vorentwurf darzustellen, der dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

Die Entscheidung pro Drechselberg begründete der Stadtrat damit, dass laut dem Gutachten der Drechselberg der am besten geeignete Standort sei. Eine Mobilfunkversorgung des Stadtgebiets mit mehreren Standorten würde aufgrund der vorhandenen Topographie auch mehrere neue Masten erfordern. Diese müssten in einer ähnlichen Größenordnung ausgeführt werden, wie sie bereits von der Vodafone D 2 GmbH beantragt worden sei, wobei das Gebiet um Drechselberg nur schwerlich ausgespart werden könnte. Das Gutachten zeigt, dass das Ziel der Stadt, nämlich im Umfeld von Drechselberg keine Standorte auszuweisen, nicht verwirklicht werden könne.

Die städtebaulichen Gründe für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bestünden zwar nach wie vor, denn das Vorhaben beeinträchtige Belange des Orts- und Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes. Demgegenüber sei laut Stadtrat zu bedenken, dass durch das Ausscheiden des Standorts Drechselberg mindestens zwei, unter Umständen auch noch mehr Funkmasten erforderlich wären, um den Mobilfunk im Stadtgebiet zu gewährleisten.

Diese Masten würden in der freien Landschaft stehen und, wie der bei Drechselberg geplante Mast auch, das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Am Standort Drechselberg werde diese Beeinträchtigung insoweit abgemildert, als der Mast in einem Waldstück stehe und erst über den Baumwipfeln das Landschaftsbild störe. An den anderen Standorten stünden die Masten ohne jegliche Einbindung frei in der Landschaft.

Geringste Immissionen

Die Folge sei, dass ein einziger Mast bei Drechselberg verhindere, das das Landschaftsbild an mehreren anderen Standorten durch Funkmasten beeinträchtigt werde. Hinzu komme, dass, um eine Versorgung des Stadtgebiets zu erreichen, auf den Standort Drechselberg wohl ohnehin nicht verzichtet werden könnte. Nicht außer acht gelassen werden dürfe, dass die Immissionsbelastung für das Stadtgebiet am Standort Drechselberg am geringsten ausfalle und bei allen anderen Lösungen ein wesentlich größerer Bevölkerungsanteil höheren Immissionen ausgesetzt wäre.

Gesetzt den Fall, die Stadt würde den Standort Drechselberg nicht als Konzentrationsfläche ausweisen, würde zwar voraussichtlich das Landratsamt die beantragte Baugenehmigung nicht erteilen. Aber der Umstand, dass ohne den Standort Drechselberg die Versorgung des Stadtgebiets nur lückenhaft abgedeckt werden könnte, gäbe begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass eine gerichtliche Anfechtung der Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Erfolg haben könnte, so der Stadtrat.

Eingriff auszugleichen

Die Stadtverwaltung wird auf Beschluss des Stadtrats in Verhandlungen mit der Vodafone D 2 GmbH klären, ob anstelle des Gittermasts ein Schleuderbetonmast errichtet werden kann, der nach Ansicht mehrerer Stadträte das Landschaftsbild weniger stören würde.

Regierungsrat Matthias Steck wies darauf hin, dass der durch den Mast verursachte Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen auszugleichen sei. Das Landratsamt werde einen entsprechenden landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bauantrag fordern.

Der Stadtrat hielt es für wahrscheinlich, dass der Vodafone-Mast auf dem Drechselberg auch von anderen Mobilfunkbetreiber genutzt werde. Man werde darauf hinwirken, dass dann der Betrieb von bereits bestehenden Stationen eingestellt und die Immissionsbelastung reduziert wird.

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http://www.zeitung.org/onetz/809142-129,1,0.html

21
Dez
2005

MOBILFUNK lebt von den Jugendlichen

http://www.telekom-presse.at/

Kinder und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/311977/

Handy und Gesundheit
http://omega.twoday.net/stories/345980/

Mobilfunk in der Schule
http://omega.twoday.net/stories/338094/

Schule und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/403986/

Mobilfunk in der Schule - Kinder und Handys
http://omega.twoday.net/stories/338094/

Analoges C-Netz wird digitales Breitband

Mit freundlichen Grüßen

Michael Meyer
michael_meyer@aon.at
Risiko Mobilfunk Österreich
Plattform Sozialstaat Österreich - Netzwerk Zivilcourage
A - 5165 Berndorf, Stadl 4
Tel/Fax 0043 - 6217 - 8576

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=278859

Analoges C-Netz wird digitales Breitband

Die Regulierungsbehörde RTR wird die alten Lizenzen aus dem längst abgeschalteten C-Netz wieder versteigern. Statt analoger Mobiltelefonie wird der Bereich um 450 MHz nun der großflächigen Funk-Internet-Versorgung auf dem Land dienen.

Dienstag, 20.12.05

Die österreichische Telekom-Regulierungsbehörde RTR hat die alten C-Netz-Lizenzen aus den Anfängen des Mobilfunks neu ausgeschrieben.

Die früheren Handylizenzen im 450-MHz-Bereich sollen in Zukunft für die Funk-Internet-Versorgung auf dem Land verwendet werden.

Durch die neuen Frequenzen solle es "zur Verbesserung der Breitbandversorgung in dünn besiedelten Regionen, den so genannten weißen Flecken, kommen", erklärte RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy am Dienstag in einer Mitteilung der Behörde.

Die RTR hat dafür eine Liste von relevanten Gemeinden erstellt, von denen der künftige Lizenzinhaber bis Mitte 2007 mindestens 310 Gemeinden und bis Anfang 2009 mindestens 465 Gemeinden über die Funkfrequenz mit Breitbandinternet versorgen muss.

"Große Interessentenschar"

Ziel sei ein weiterer "Abbau des digital divide", so Serentschy. Zuletzt rechnete er mit einer "großem Interessentenschar" aus dem Mobilfunk- und Internetbereich.

Mehr Informationen zur 450-Mhz-Vergabe

Reichweite bis zu 80 Kilometern

Für die Versorgung dünn besiedelter Gebiete sind die niedrigen Frequenzbereiche gut geeignet, weil die Reichweite weit höher ist als bei den neuen Handytechnologien für GSM oder UMTS. Je nach Technologie kann von einer Sendestation aus ein Radius von 30 bis 80 Kilometern versorgt werden.

Die Übertragungsraten sollen im Endausbau mehrere Megabit pro Sekunde erreichen können.

Insgesamt schreibt die Behörde drei Frequenz-Pakete jeweils für ganz Österreich aus.

Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Einnahmen aus dem Frequenzverkauf - für alle drei Pakete liegt das Mindestgebot in Summe bei 350.000 Euro - fließen der Republik zu.

Nutzung bis 2021

Die Angebotsfrist läuft bis 27. Februar nächsten Jahres, die Vergabe soll Ende März erfolgen. Die Frequenznutzung ist bis Ende 2021 vorgesehen.

Regulator entscheidet über Entbündelung
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=277828

UMTS MAHNWACHE Für Mobilfunkfreie Schulen, Salzburg, vor dem Schloss Mirabell

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Eltern und den Vertretern der Initiativen bedanken, die trotz der extremen Wetterverhältnisse, an der Laternendemo letzte Woche teilgenommen haben. Wer Bilder möchte, bitte melden; die Fotos vor dem Dom sehen wirklich eindrucksvoll aus.

Ich möchte jetzt aber alle Unermüdlichen, alle Kurzentschlossenen und alle die, die einfach kommen können und wollen, zu einer letzten vorweihnachtlichen Aktion einladen. Wir würden uns freuen diese 6. Adventmahnwache in Folge gemeinsam mit Ihnen / Euch abhalten zu können.

Frau Geiblinger vom Orf hat ihr Kommen zugesagt und auch alle anderen Medien sind wieder eingeladen.

Medieninformation

Wir möchten Sie zur 6. und letzten heurigen Adventmahnwache in Folge, einladen.

Do 22. 12. 2005 Salzburg, vor dem Schloss Mirabell von 10 - 11Uhr

Wir fordern nach wie vor den bedingungslosen Einhalt des aktuellen Salzburger Vorsorgewertes für Mobilfunkbasisstationen von derzeit 1µWatt/m² im Innenbereich. Vor allem in Schulen und Kindergärten muss dieser Vorsorgewert umgehend umgesetzt werden. Die offizielle Warnung der österreichischen Ärztekammer vom August 05 und die Ärzteresolution: "Mobilfunkanwendungen und Gesundheit" St. Pölten 19.11.05 - erarbeitet von den Referaten für Umweltmedizin der Landesärztekammern und der Österreichischen Ärztekammer- empfehlen einen sorgsamen Umgang mit dieser Technik.

Omega siehe "Ärzteresolution Mobilfunkanwendungen und Gesundheit" unter: http://omega.twoday.net/stories/1309886/

Mit der kürzlich in den Medien publizierten Aussage der Möglichkeit von Sammelklagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat sich jetzt auch noch das Österreichische Institut für Menschenrechte in die Diskussion eingebracht.

Omega siehe: "Mobilfunk und Menschenrechte" unter: http://omega.twoday.net/stories/1238278/


Mit freundlichen Grüßen

Michael Meyer michael_meyer@aon.at

Risiko Mobilfunk Österreich Plattform Sozialstaat Österreich - Netzwerk Zivilcourage, A - 5165 Berndorf, Stadl 4, Tel/Fax 0043 - 6217 - 8576

20
Dez
2005

Gesundheit: Mobilfunk als "heiße Kartoffel"

Die Presse, 19.12.2005

VON BENEDIKT KOMMENDA

Verwaltung und Justiz scheuen davor zurück, dem zunehmenden Einsatz der Funktechnologie entgegenzutreten, meint Umweltrechtler Ferdinand Kerschner. "Verwaltungsbehörden und Gerichte schieben das Problem wie eine heiße Kartoffel hin und her", sagte der Linzer Umweltrechtler Univ.-Prof. Ferdinand Kerschner. (c) APA

SALZBURG. Der letzte Schrei unter den Handy-Accessoires, die zur Zeit als Weihnachtsgeschenke beworben werden, hat Symbolcharakter: ein überdimensional wirkender knallroter Telefonhörer, der mit einem Spiralkabel nach Art der Festnetzapparate aus dem zweiten nachchristlichen Jahrtausend an ein Mobiltelefon angeschlossen wird. Geht es nach dem Willen und den Warnungen mancher Mediziner, sollte man sich verstärkt des guten alten Festnetzes besinnen: Denn die immer weiter verbreitete Funktechnologie berge Risken, deren sich die Benutzer von Schnurlostelefonen, Handys und Funknetzwerken (WLAN) zu wenig bewusst seien.

Unter dieser Prämisse stand die Podiumsdiskussion "Mobilfunk, Mensch und Recht", die das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM) am Freitagabend in Salzburg veranstaltete. Das Ergebnis vorweg: Die rechtlichen Mittel, gegen die angenommenen Gesundheitsgefährdungen vorzugehen, sind äußerst beschränkt.

"Verwaltungsbehörden und Gerichte schieben das Problem wie eine heiße Kartoffel hin und her", sagte der Linzer Umweltrechtler Univ.-Prof. Ferdinand Kerschner. Niemand wolle die Verantwortung übernehmen - aus einem einfachen Grund, so Kerschner: "Es geht um sehr viel Geld."

Dabei sind nach Aussagen Gerd Oberfelds, Umweltmediziner des Landes Salzburg, die nachteiligen Wirkungen - von Störungen des Wohlbefindens bis zum erhöhten Krebsrisiko - von Handys, Sendemasten und Heim-Funknetzen vielfach belegt. Oberfeld war auch im Sommer an der Warnung der Ärztekammer vor den Langzeitfolgen von Handy- und Schnurlostelefonie beteiligt - einer Warnung, die von der Mobilfunkindustrie als haltlos zurückgewiesen wurde.

Für Umweltrechtler Kerschner wäre es allerdings an der Zeit, gleichsam die Beweislast umzudrehen und Mobilfunkanlagen nur unter der Bedingung zu genehmigen, dass ihre Ungefährlichkeit nachgewiesen ist. In diesem Sinn habe sich auch der EuGH (C-127/02) für das "Vorsorgeprinzip" ausgesprochen, als er den Nachweis der Naturverträglichkeit der Herzmuschelfischerei im Wattenmeer verlangte. Was für die Herzmuschel gelte, müsse umso mehr für die menschliche Gesundheit gelten, meinte Kerschner.

Während es den Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung von Sendeanlagen verwehrt sei, über Gesundheitsaspekte zu urteilen, bleibe noch die Möglichkeit, den "Belästigungsschutz" wahrzunehmen. Darüber hätte der Verwaltungsgerichtshof aber noch nicht entschieden, wobei Kerschners Hoffnungen nicht allzu groß sind.

Die ordentlichen Gerichte wiederum würden sich mit der Einhaltung von Grenzwerten begnügen, die nur den "Durchschnittsmenschen" und nicht auch Kinder, Alte und Kranke berücksichtigten. Deshalb plädiert Kerschner für einen neuen Ansatz: Wenn der Sendekegel eines Handymasts direkt auf ein benachbartes Grundstück gerichtet sei, dann könne man das als "unmittelbare Zuleitung" sehen, wie sie das ABGB - ursprünglich Abflussrohre und Ähnliches meinend - ohne Einwilligung des Nachbarn "unter allen Umständen" verbietet. "Man kann mit dem Nachbarn alles vereinbaren", sagt Kerschner, "aber man muss ihn fragen." Vom persönlichen Wohlbefinden abgesehen ist auch der Wert von Liegenschaften in der Nachbarschaft von Antennenmasten beeinträchtigt.

Univ.-Prof. Wolfram Karl, Leiter des ÖIM, und sein Mitarbeiter Eduard Christian Schöpfer bauen indes auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ansätze sieht Karl in der Straßburger Judikatur zu dem Schutzpflichten des Staates im Zusammenhang mit dem Recht auf Leben und zum Recht auf Privat- und Familienleben. Schöpfer wirft angesichts der Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Abwehrrechten die Frage nach der menschenrechtlich garantierten "wirksamen Beschwerde" auf.

Nur ein einziges wurde - eher ungewöhnlich in einem Haus, wo die Menschenrechte und also auch die Fairness sehr viel zählen - vergessen: einen Vertreter der Mobilfunker auf das Podium einzuladen, der für die andere Seite das Wort hätte ergreifen können.

Omega siehe hierzu "Mobilfunk, Mensch und Recht" unter:
http://omega.twoday.net/stories/1356123/


http://diepresse.com/Artikel.aspx?channel=e&ressort=r&id=527000&archiv=false

mit freundlichen Grüßen

Michael Meyer

michael_meyer@aon.at
Risiko Mobilfunk Österreich Plattform Sozialstaat Österreich - Netzwerk Zivilcourage
A - 5165 Berndorf, Stadl 4
Tel/Fax 0043 - 6217 - 8576

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Mobilfunk und Menschenrechte
http://omega.twoday.net/stories/1238278/

Mobilfunk, Mensch und Recht
http://omega.twoday.net/stories/1189695/

Verbraucherzentrale: Kein rechtlicher Schutz bei Mobilfunkgeschädigten
http://omega.twoday.net/stories/1290252/

Opfer könnten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen http://omega.twoday.net/stories/1240497/

Elektromagnetische Felder und die öffentliche Gesundheit

HLV INFO 190/AT

20-12-2005

Volker Hartenstein 12-12-05

Während 30 Jahren hat die WHO geleugnet, dass Passivrauchen schädlich sein könnte und der dafür bei ihr verantwortliche Professor kassierte für seinen Einsatz von der Tabakindustrie 4.5 Millionen Franken. Siehe http://www.gigaherz.ch/484

Wesentlich günstiger, so um die 150'000 Dollar, aber ebenso hinterlistig arbeitet heute der für elektromagnetische Umweltverschmutzung zuständige Lobbyist der Industrie bei der WHO, Dr. M. Repacholi. Die Konkurrenz unter den Elektrosmogleugnern ist halt enorm gross geworden. Verdienen tun sie allemal noch recht anständig. Siehe http://www.gigaherz.ch/973

Lesen Sie selber, wie Repacholi im Auftrag der Industrie die Eisbären in der Sahara gesucht hat, statt am Nordpol.

Alles andere ist am Leid elektrosensibler Mitmenschen schuld. Stress am Arbeitsplatz, falsche ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, psychiatrische Bedingungen, Luftverschmutzung bis hin zu flackerndem Licht, nur nicht die elektronagnetische Umweltverseuchung. Den Ärzten gibt er sogar den Rat, ja nicht die elektromagnetische Umgebung des Patienten verbessern zu wollen, sondern dessen Psyche. Elektrosensible Mitmenschen sind übrigens laut Repacholi keine Menschen sondern Individuen. Es ist halt schon so, dass man für die Eisbärensuche am besten ein Riesenkamel in die Wüste schickt. HU.J

Elektromagnetische Felder und die öffentliche Gesundheit
Elektro-Hypersensitivität WHO-Fact Sheet No. 296 Dezember 05

In einer Übersetzung von Evi Gaigg, dem Individuum, vom 14.12.05

weiter unter: http://www.gigaherz.ch/981

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WHO, EMF, Electromagnetic Radiation and Mobile Phones
http://omega.twoday.net/stories/1194586/

19
Dez
2005

Mobilfunk, Elektrosmog und die Politik – Kommerz und „Heile Welt“

Anbei der Artikel von Martin Runge in der aktualisierten Fassung.

http://www.buergerwelle.de/pdf/runge_beitrag_mf_esmog_politik_dez05.doc


Ursula Gessner

Mitarbeiterin Dr. Martin Runge, MdL

Vorsitzender des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, wirtschaftspolitischer Sprecher sowie Sprecher des Arbeitskreises Ökonomie und Ökologie von

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag, Medienrat
Maximilianeum
81627 München
Tel. 089/4126-2753
Fax 089/4126-1135

Schutz vor DECT Telephonie

http://www.buergerwelle.de/pdf/schutz_vor_dect_telephonie_ip_nationalrat.doc

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DECT - Gesundheitsschäden durch DECT-Telefone
http://omega.twoday.net/stories/322063/

Mobilfunkantennen: Auswirkungen auf den Wert von Liegenschaften

http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2005/d_gesch_20053451.htm
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Familie Lange aus Bonn...
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Starmail - 15. Mär, 14:10
Dänische Studie findet...
https://omega.twoday.net/st ories/3035537/ -------- HLV...
Starmail - 12. Mär, 22:48
Schwere Menschenrechtsverletzungen ...
Bitte schenken Sie uns Beachtung: Interessengemeinschaft...
Starmail - 12. Mär, 22:01
Effects of cellular phone...
http://www.buergerwelle.de /pdf/effects_of_cellular_p hone_emissions_on_sperm_mo tility_in_rats.htm [...
Starmail - 27. Nov, 11:08

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Zuletzt aktualisiert: 8. Apr, 08:39

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