Mobilfunk

19
Dez
2005

Kritik an Herstellern: Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt strahlungsarme Handys

Kritik an Herstellern: Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt strahlungsarme Handys (19.12.05)

Handy-Käufer sollten beim Kauf eines Mobiltelefons unbedingt auf einen möglichst niedrigen Strahlungswert achten. Dies empfiehlt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Besonders wenn ein Kind oder Jugendlicher Empfänger des Telefons werden solle, sei dies wichtig, so die Behörde. Das Bundesamt stellt in seinem Internet-Angebot eine Liste mit den Strahlungswerten (SAR-Werten) vieler aktueller Mobiltelefone zur Verfügung. BfS-Sprecher Arthur Junkert forderte die Hersteller auf, die SAR-Werte anzugeben und strahlungsarme Handys mit dem Blauen Engel zu kennzeichnen. Doch leider boykottiere die Industrie das Umweltzeichen.

Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12545

Niedersächsisches Kultusministerium kooperiert mit Vodafone

http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/5798
http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/5802
http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/5805

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Helmut Breunig familie@breunig-freiheit.de
Gesendet: Montag, 19. Dezember 2005 09:24
An: ines.buchmann@mk.niedersachsen.de
Cc: info@ndr.de

Betreff: Kultusminister lehnt Handyverbot ab / NDR Niedersachsen

Gewaltprävention als Marketingstrategie

Der Mobilfunknetzbetreiber Vodafone ist sowohl Initiator als auch Hauptsponsor eines Gewaltpräventionsprogramms, das als Pilotprojekt unter dem Namen "Buddy" an niedersächsischen Schulen durchgeführt wird. Vodafone freut sich auf der Internetseite des Kultusministeriums (Zitat)"über die Anerkennung, die das Konzept durch die Kooperation mit dem Land Niedersachsen erfährt".

Kultusminister Busemann lehnte nun den Vorschlag ab, nach den jüngsten Vorfällen von "happy slapping" in Münster und Bockenem mittels eines Handyverbots an Schulen das Filmen und Übertragen von Gewalt zu verhindern.

Unbesehen der inhaltlichen pädagogischen Diskussion zu dieser Frage, kann die Position des Kultusministers nicht als eine unabhängige Auffassung angesehen werden, denn das Kultusministerium hat sich durch die Kooperation mit Vodafone in dieser Angelegenheit seiner Bindungsfreiheit und damit seiner fachlichen Neutralität als Behörde beraubt.

Quellen:

http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2102332_REF_SIX9,00.html
http://www.mk.niedersachsen.de/master.jsp?C=14014034&I=579&L=20


Helmut Breunig


----- Original Message -----
From: Buchmann, Ines
To: familie@breunig-freiheit.de
Sent: Tuesday, December 20, 2005 9:29 AM
Subject: WG: Kultusminister lehnt Handyverbot ab / NDR Niedersachsen


Sehr geehrter Herr Breuning,

hier liegt wohl ein Irrtum vor. Nicht der Mobilfunknetzbetreiber Vodafone ist Initiator und Sponsor des Buddy-Projekts in Deutschland. Vielmehr ist das Buddy-Projekt in anderen europäischen Ländern und in den USA bereits seit langem erfolgreich im Einsatz, mit ganz unterschiedlichen Förderern. Es hat ähnliche Grundlagen wie das Projekt Lions Quest, welches von den Lions Clubs in Deutschland unterstützt wird. In Deutschland fördert die Vodafone Stiftung vor allem das Buddy-Projekt. Ein solches Förderangebot einer lt. Satzung gemeinwohlorientierten Stiftung abzulehnen, gibt es wohl keinen echten Grund. Wenn Herr Minister Busemann ein Verbot des Mitbringens von Mobiltelefonen in die Schule nicht als geeignete Lösung ansieht, um dem Problem des gefilmten Schlagens von Mitschülerinnen oder Mitschülern zu begegnen, hat das nicht das Geringste damit zu tun. Denn nicht die technischen Möglichkeiten sind das Problem, sondern der Umgang damit. Es gibt sehr viele Eltern, die Wert darauf legen, dass ihre Kinder sie erreichen können. Deshalb geben sie den Kindern auch bewusst ein Mobiltelefon zur Schule mit. Ich selbst mache das bei meiner Tochter auch, allerdings mit einer Prepaid-Karte, die sie sich selbst einteilen muss. Außerdem kann jede Schule in ihrer Schulordnung oder im Rahmen ihres individuellen Sicherheitskonzepts ein Verbot für Mobiltelefone beschließen. Es bedarf also keines zentralen Erlasses durch den Kultusminister.

Im Zusammenhang mit den Gewaltvorfällen, um die es in den letzten Tagen in den Medien ging, sei darauf hingewiesen, dass es fast immer um Vorfälle an Bushaltestellen oder im Schulbus ging, nicht in der Schule selbst. Ein Verbot von Mobiltelefonen hätte deswegen möglicherweise nicht einmal einen Effekt gehabt, ganz abgesehen von der pädagogischen Betrachtungsweise. Es ist doch besser, die Kinder lernen den verantwortungsvollen Umgang mit der Technik. Dazu gehört auch die Aufklärung über die Gefahr der Verschuldung bei ungehemmtem Telefonieren.

freundliche Grüße

Georg Weßling Pressesprecher fon: (05 11) 1 20 - 71 45 fax: (05 11) 1 20 - 74 51/52 mail to: georg.wessling@mk.niedersachsen.de


Kultusminister lehnt Handyverbot ab

----- Original Message -----
From: Helmut Breunig
To: Buchmann, Ines
Cc: georg.wessling@mk.niedersachsen.de
Sent: Tuesday, December 20, 2005 10:41 AM
Subject: Re: Kultusminister lehnt Handyverbot ab / NDR Niedersachsen

Gewaltprävention als Marketingstrategie

Sehr geehrter Herr Weßling,

gestatten, mein Name ist Breunig, nicht Breuning.

Meinen von Ihnen als Irrtum - wenn es sich denn um einen solchen handeln sollte - bewerteten Ausführungen, liegt folgende Formulierung auf der Internetseite des MK zugrunde: " Das Buddy-Projekt, 1999 initiiert und seither gefördert durch die Vodafone Stiftung Deutschland, soll zunächst an 100 ausgewählten niedersächsischen Schulen zum Einsatz kommen."
[ http://www.mk.niedersachsen.de/master.jsp?C=14014034&I=579&L=20 ]. Ihre Darlegung zur Sache vorausgesetzt erscheint dieser Satz interpretationswürdig.

Ihre weiteren Ausführungen beziehen sich fast in vollem Umfang auf eben jenen Gesichtspunkt, den ich explizit als nicht die Intention meiner Anmerkung betreffend gekennzeichnet hatte: "Unbesehen der inhaltlichen pädagogischen Diskussion zu dieser Frage...".

In diesem Sinne möchte ich noch einmal die grundsätzliche Frage in den Mittelpunkt rücken, die zu thematisieren meine Absicht ist: Kann eine Behörde Neutralität in einer Entscheidung bezüglich des Gebrauchs eines Gerätes (Verzicht auf Handy-Verbot an Schulen) für sich beanspruchen, wenn sie Sponsoring durch einen Betreiber einer betreffenden Dienstleistung annimmt? Der Verweis allein auf die Gemeinnützigkeit der Vodafone-Stiftung vermag nicht zu tragen, denn die Gemeinnützigkeit einer Stiftung schließt nicht von vorneherein grundsätzlich die Möglichkeit von Überschneidungen und Konflikten mit Geschäftsinteressen des Stifters aus.

Eine Bewertung im Einzelfall erscheint daher unumgänglich. Diese hat sich im vorliegenden Fall die Tatsache zu berücksichtigen, dass dem Betreiber ein Interesse an der Nutzung seiner Technik im Zusammenhang mit Bedrohungsängsten zuschreibbar ist, wie Sie es ja selbst für Ihre Person beschreiben. Für die Erfüllung eines persönlichen Sicherungsbedürfnisses liefert hier also dieselbe Dienstleistungsindustrie das Angebot auf dem Markt, die für die Gewaltprävention die Stiftungsmittel bereitstellt. Eine Kooperation mit einem entsprechenden Anbieter stellt mithin die Gewährung einer sachlichen Neutralität einer Behörde in Frage, die Gewaltprävention zu ihren Aufgaben zählt.

Insofern Sie die Art des Gebrauchs von Handys als Kriterium anführen, möchte ich fragen, ob das Kultusministerium zum Gebrauch von Handys an den Schulen selbst eine Position einnimmt; falls ja, welche?


Freundliche Grüße

Helmut Breunig


----- Original Message ----- From: "Weßling, Georg" To: 'familie@breunig-freiheit.de' Sent: Wednesday, December 21, 2005 1:57 PM Subject: WG: Kultusminister lehnt Handyverbot ab / NDR Niedersachsen


Sehr geehrter Herr Breunig,

machen Sie es sich nicht ein wenig zu einfach, wenn Sie die pädagogische Fragestellung einfach ausblenden wollen? Es geht hier, wie eigentlich immer in der Schule, vorrangig um eine pädagogische Frage, nämlich ob das von Ihnen offenbar gewünschte landesweite Verbot von Mobiltelefonen in der Schule das Problem löst und weitere Gewalttaten verhindert. Deshalb muss eine Antwort des Kultusministers auch den pädagogischen Aspekt in erster Linie berücksichtigen. Klar ist, dass sich allein mit Verboten kein Problem lösen lässt. Auch ist keine Technik in sich böse. Es kommt doch wohl darauf an, wie und wozu sie genutzt wird. Sie unterstellen einen Zusammenhang, den es gar nicht gibt, wie Sie den folgenden Ausführungen unschwer entnehmen können.

Zum Thema Sponsoring in Schulen: Wir haben in Niedersachsen eine Erlassregelung dazu, die gut handhabbar ist. Im Grundsatz lautet sie: Sponsoring ist im Schulbereich dann zulässig, wenn der pädagogische Nutzen den Werbeeffekt für den Sponsor deutlich überwiegt. Das ist die Rahmenbedingung, die vom Kultusministerium vorgegeben ist. Im Einzelfall entscheidet die Schulleitung der jeweiligen Schule. Das sind sehr kompetente Leute, denen man das durchaus zutrauen kann. Das beinhaltet genau die von Ihnen doch geforderte Bewertung im Einzelfall.

In Niedersachsen gibt es zur Gewaltprävention nicht nur das Buddy-Projekt. Wir haben eine ganze Reihe von Initiativen, teils unterstützt von Vereinigungen wie dem Lions Club, von Stiftungen, aber auch von Wirtschaftsunternehmen wie zum Beispiel von den Energieversorgern Avacon oder EWE. Im Rahmen ihres individuellen Sicherheitskonzepts entscheidet jede Schule mit Beteiligung der Eltern- und der Schülervertreter, welches Präventionskonzept oder auch Streitschlichtungsprogramm sie für ihren Bereich als sinnvoll ansieht und umsetzt. Wir sind in Niedersachsen auf dem Weg zur Eigenverantwortlichen Schule. Deshalb soll und kann jede Schule selbst darüber entscheiden. Es bedarf keiner zentralen Regelung. Insofern wäre Ihre Frage an die Schulen zu richten, die sich bei uns für das Buddy-Projekt bewerben. Ihren Ansatz konsequent zu Ende gedacht: Müssten dann Schulen nicht auch den Strom abschalten, weil er von Energieversorgern geliefert wird, die zu den Förderern von Schulprojekten gehören?

Zur Nutzung von Mobiltelefonen in der Schule allgemein: Die Nutzung von Mobiltelefonen ist Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit und somit als Grundrecht durch Art. 2 I Grundgesetz geschützt. Daraus folgt, dass ein generelles Verbot durch das Kultusministerium ohne eine gesetzliche Legitimierung gar nicht möglich ist, jedenfalls wäre es gegen Elterneinspruch juristisch nicht durchsetzbar. Allerdings gibt es die Möglichkeit, in Einzelfällen Verbote auszusprechen, die aber jeweils einer Verhältnismäßigkeitsüberprüfung standhalten müssen. Es können also, wie Ihnen bereits mitgeteilt, per Schulordnung, im Rahmen des individuellen Sicherheitskonzepts oder per Einzelanweisung der Schulleitung Richtlinien zur Nutzung von Mobiltelefonen in der Schule ausgesprochen werden. Ein generelles Verbot der Nutzung auf dem Schulgelände dürfte nicht verhältnismäßig sein. Ein Nutzungsverbot während des Unterrichtes und eventuell in den kurzen Pausen ist sinnvoll für die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule. Auch hier halten wir unsere Schulleitungen und unsere Lehrkräfte für kompetent genug, dies zu entscheiden und durchzusetzen. Auch die weit verbreitete Praxis, Mobiltelefone vor Klassenarbeiten und Prüfungen zum Schutz vor Täuschungsversuchen und der Beeinträchtigung von Mitschülern einzusammeln, ist durchaus als verhältnismäßig anzusehen. Eine landesweite Regelung ist aber nicht erforderlich.


Freundliche Grüße aus dem Niedersächsischen Kultusministerium Georg Weßling Pressesprecher fon: (05 11) 1 20 - 71 45 fax: (05 11) 1 20 - 74 51/52 mail to: georg.wessling@mk.niedersachsen.de

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MOBILFUNK lebt von den Jugendlichen
http://omega.twoday.net/stories/1311157/

17
Dez
2005

Bauleitplanung ist keineswegs wirkungslos

Kommune hat bei der Aufstellung von Mobilfunkantennen keine Handhabe?

Leserbrief zu
http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_161205.html

Wir nehmen Bezug auf die Mitteilung Ihres Rundschreibens vom 15.12.2005 "Stadt kämpft nur mit stumpfem Schwert".

Die dort vertretene Ansicht wonach die Kommune bei der Aufstellung von Mobilfunkantennen keine Handhabe habe, ist unzutreffend. Zunächst ist auf die Beteiligungspflicht der Betreiber mit den Kommunen hinzuweisen, die sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene festgelegt ist.

Im Übrigen hat die Kommune sehr wohl die Möglichkeit, unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 9 BNVO aus städtebaulichen Gründen die Ansiedlung von Mobilfunkantennen im Stadtbereich auszuschließen. Es ist lediglich nicht möglich, die Antennen aus dem gesamten Stadtbereich zu verbannen.

Dr. Kniep
Rechtsanwalt

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Leserbrief zu 15.12.2005

"Stadt kämpft nur mit stumpfem Schwert"

Kommune hat bei der Aufstellung von Mobilfunkantennen keine Handhabe / Ein Konzept soll her

http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_161205.html

Bauleitplanung ist keineswegs wirkungslos, wie dies vom Baurechtsamtsleiter Dietmar Stiefel dargestellt wird. Diese Steuerung auf der Grundlage der grundgesetzlich verankerten Planungshoheit ist auch möglich. Weil die bauplanerische Zulässigkeit von Antennenanlagen in Wohngebieten nur durch Ausnahmevorschriften begründet ist, ist es möglich, in Bebauungsplänen zumindest weitgehend mobilfunkantennenfreie Wohngebiete zu schaffen und damit eine Minimierung zu erreichen – zumal schon die Privilegierung im Außenbereich diese Wertung vorgibt!

Der Bauleitplanung hat in Verbindung mit dem Vorsorgeprinzip nicht nur die Aufgabe der Abwehr von bereits eingetretenen schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern insbesondere die Aufgabe des vorsorgenden Immissionsschutzes. Gerade nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr bestätigte, dass die einschlägige Immissionsschutzverordnung keine Vorsorge regelt! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte etwa schon am 18.3.03 zu einer entsprechenden Planung in Dittelbrunn folgendes ausgeführt:

"Eine Gemeinde kann in einem Bebauungsplan bestimmen, dass "von außen erkennbar technische Anlagen" und damit auch Funkantennen und dazugehörige Masten in einem Wohngebiet unzulässig sind. Da § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO die Gemeinde ermächtigt, die Zulässigkeit von Nebenanlagen einzuschränken oder auszuschließen, ist eine derartige Festsetzung im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes als Bestimmung zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB möglich."

Das BayVG-München (M 11 K 03.2059 - Grafrath) hatte am 22.04.2004 sogar eine nachträglich verhängte Veränderungssperre als wirksam erachtet und das Mobilfunkvorhaben als nicht genehmigungsfähig und die Planung im Landschaftsschutzgebiet als vorrangig bezeichnet.

Von allen rechtlichen Möglichkeiten zur maßvollen Beschränkung von Mobilfunkanlagen und auch zur gleichmäßigeren Abdeckung für alle Betreiberfirmen ist daher für Kommunen, die an gesundheitlicher Vorsorge wirklich interessiert sind, eine Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne bzw. die Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen das derzeit juristisch erfolgversprechendste Steuerungs- und Risikomiminierungsmittel. Deshalb haben auch einige Kommunen, wie etwa Gräfelfing bei München dieses Instrument genutzt.

Dietmar Freund
Rechtsanwalt

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Von: RA Freund RA-Freund@kanzlei-hfb.de
Datum: Tue, 20 Dec 2005 15:42:27 +0100
An: leserbriefe@MAZonline.de , mobilfunk_newsletter@yahoogroups

Leserbrief zu 19.12.05

Verhandlungen gescheitert

Potsdam-Mittelmark BORKHEIDE

http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_191205.html

Der "letzte Rest von Handlungsmöglichkeit" ist keineswegs auf gemeindeeigene Grundstücke beschränkt, wie dies von Amtsdirektor Christian Großmann geäußert wird. Auf der Grundlage der grundgesetzlich verankerten Planungshoheit sollte er eine Steuerung durch Bauleitplanung in Angriff nehmen. Weil die bauplanerische Zulässigkeit von Antennenanlagen in Wohngebieten nur durch Ausnahmevorschriften begründet ist, ist es möglich, in Bebauungs- und Flächennutzungsplänen zumindest weitgehend mobilfunkantennenfreie Wohngebiete zu schaffen und damit eine betreiberunabhängige Minimierung zu erreichen - zumal dies schon die grundsätzliche Privilegierung im Außenbereich vorgibt!

Die Bauleitplanung hat in Verbindung mit dem Vorsorgeprinzip nicht nur die Aufgabe der Abwehr von bereits eingetretenen schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern insbesondere die Aufgabe des vorsorgenden Immissionsschutzes. Gerade nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr bestätigte, dass die einschlägige Immissionsschutzverordnung keine Vorsorge enthält! Von allen rechtlichen Möglichkeiten zur maßvollen Beschränkung von Mobilfunkanlagen und auch zur gleichmäßigeren Abdeckung für alle Betreiberfirmen ist daher für Kommunen, die an gesundheitlicher Vorsorge (und Rechtssicherheit) wirklich interessiert sind, eine Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne bzw. die Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen das derzeit juristisch erfolgversprechendste Steuerungs- und Risikomiminierungsmittel. Deshalb haben auch einige Kommunen, wie etwa die Gemeinde Gräfelfing bei München dieses Instrument genutzt.

Dietmar Freund
Rechtsanwalt

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http://omega.twoday.net/search?q=Bauleitplanung

Verbraucherzentrale: Kein rechtlicher Schutz bei Mobilfunkgeschädigten

Die Verbraucherzentrale Südtirol fordert einen besseren Zugang zum Recht für Mobilfunkgeschädigte. Für die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) bietet die nationale Rechtslage keinen Schutz.

„Immer mehr wissenschaftliche Arbeiten decken sich in ihrem Ergebnis mit den Klagen der Bevölkerung: Die von GSM-Sendern ausgehende elektromagnetische Strahlung macht krank. Die Betreiber genießen ungeachtet davon fast uneingeschränkte Marktfreiheit. Der Gesetzgeber steht untätig abseits und überlässt die gefährdete und bereits betroffene Bevölkerung ihrem Schicksal“, unterstreicht die VZS.

Anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte macht die Verbraucherzentrale darauf aufmerksam, dass auch durch Elektrosmog Menschenrechte verletzt werden. Die VZS schließt sich der Meinung internationaler Rechtswissenschaftler an, die in der derzeitigen rechtlichen Situation eine grobe Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention sehen.

„Wir prüfen wir derzeit die Möglichkeit einer Sammelklage vor dem Europäischen Gerichtshof“, so VZS -Geschäftsführer Walther Andreaus. Die Verbraucherschützer wollen sich für diesen Schritt Unterstützung aus Österreich und anderen EU-Ländern holen. Laut Messungen der Verbraucherzentrale beträgt der Anteil der gepulsten elektromagnetischen Strahlung am gesamten Strahlungsspektrum in den Bozner Wohnungen mehr als 90 Prozent.

Freitag, 16. Dezember 2005

http://www.dolomiten.it/nachrichten/artikel.asp?KatID=da&ArtID=71013

Omega Mobilfunkopfer führen derzeit mehrere Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Initiative der Verbraucherzentrale Südtirol kann man nur unterstützen und sie ermutigen eine Sammelklage beim Europäischen Gerichtshof anzustreben.

Der in Deutschland sehr bekannte Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Kniep vertritt die Mobilfunkopfer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Siehe unter:

http://www.kanzlei-heilbronn.de/klaus-kniep.html
http://www.kanzlei-heilbronn.de/publikationen-mobilfunk.html


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Mobilfunk und Menschenrechte
http://omega.twoday.net/stories/1238278/

Mobilfunk, Mensch und Recht
http://omega.twoday.net/stories/1189695/

Opfer könnten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen http://omega.twoday.net/stories/1240497/

Gesundheit: Mobilfunk als "heiße Kartoffel"
http://omega.twoday.net/stories/1306872/

15
Dez
2005

Mobilfunkgegner machen mobil

Interessengemeinschaft gegen Elektrosmog im Saastal gegründet

Saas Grund / Die Saaser machen mobil und wehren sich gegen Mobilfunkantennen auf ihrem Gebiet. Darum wurde vor rund einem Monat die Interessengemeinschaft gegen Elektrosmog im Saastal ins Leben gerufen. Dadurch erhofft man sich eine stärkere Lobby im Kampf gegen die Mobilfunkanbieter.

Von Walter Bellwald

Nachdem sich die Gemeinde Zermatt erfolgreich gegen den Ausbau von Mobilfunkantennen auf ihrem Gemeindegebiet zur Wehr gesetzt hat (die RZ berichtete), regt sich nun auch im Saastal Widerstand gegen die Mobilfunktelefonie. So gingen gegen den Ausbau des Antennenstandorts „Plattjen“ rund zweihundert private Einsprachen ein.

Umfrage lanciert

„Wir wollen die Bevölkerung auf die stete Gefahr des Elektrosmogs aufmerksam machen und für die Problematik sensibilisieren“, erklärt IG-Präsident Edgar Ruppen die Beweggründe des Vereins. Was dem Primarlehrer vor allem sauer aufstößt ist die Tatsache, dass immer mehr Antennen in der Nähe von Schulanlagen zu stehen kommen. „Die Betreiber dieser Anlagen wissen gar nicht, was für einer Gefahr sie die Kinder damit aussetzen“, ereifert sich Ruppen. Schützenhilfe erhält er von der heimischen Krankenkasse. „Die gesundheitlichen Beschwerden der Bevölkerung haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit ein Grund für diese Tendenz sind sicherlich die Umwelteinflüsse und dazu gehört zweifelsohne auch der Elektrosmog“, ist Kurt Anthamatten von der Krankenkasse Saastal überzeugt. Darum lancierte die Krankenkasse kurzerhand eine Umfrage über das Wohlbefinden der Saaser Bevölkerung im Zusammenhang mit Elektrosmog.

Alarmierende Zahlen

Das Ergebnis der Umfrage lässt aufhorchen. Von den 250 eingegangenen Fragebögen gaben fast sechzig Prozent der Befragten an, dass sie mit permanenten Schlafstörungen zu kämpfen hätten. Über vierzig Prozent klagen über regelmäßige Kopfschmerzen und rund dreißig Prozent leiden unter Konzentrationsstörungen. Für Kurt Anthamatten alarmierende Zahlen: „Obwohl bisher keine hundertprozentigen Rückschlüsse auf eine Strahlenbelastung möglich sind, ist davon auszugehen, dass sich Elektrosmog negativ auf die Gesundheit des Menschen auswirken kann. Demnach sind die Resultate der Umfrage sehr aussagekräftig, weil sie sich mit anderen Umfragen und wissenschaftlichen Resultaten durchaus decken.“ Als direkte Folge der Umfrage wurde die IG gegen Elektrosmog im Saastal ins Leben gerufen.

Informationsveranstaltung

Die neun Gründungsmitglieder geben sich zuversichtlich. „Der Rückhalt in der Bevölkerung ist deutlich spürbar und die Skepsis gegenüber Mobilfunkantennen wächst stetig“, erklärt Edgar Ruppen. Um die Bevölkerung auf die Schattenseiten des Mobilfunks aufmerksam zu machen, hat die IG beschlossen, einen Informationsabend durchzuführen. „Mit Hans-Ueli Jakob, Präsident des Vereins Gigaherz, konnten wir einen sehr kompetenten und erfahrenen Referenten verpflichten, der sich vehement gegen Mobilfunkanlagen zur Wehr setzt“, so der IG-Präsident. Der Informationsabend findet morgen Abend um 20 Uhr im Mehrzweckgebäude in Saas Grund statt.

http://www.rz-online.ch/news2005/Nr49-15dez/02.htm


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Diffamierung von Wissenschaftler

Wissenschaftler, die Wahrheiten verbreiten, werden diffamiert und der Ruf geschädigt indem Falschdarstellungen zu Vortrag und Person verbreitet werden.

http://www.buergerwelle.de/pdf/diffamierung_von_wissenschaftler.gif

Leserbrief zu Warnke-Diffamierung: http://tinyurl.com/clqe4

Nachricht von Dr. U. Warnke

14
Dez
2005

Tierversuche für Handys

HLV INFO 189/AT

14-12-2005

Diese Empfehlung wird Ihnen von
Ute.u.Gerhard.Kampschulte@t-online.de geschickt.

Die Nachricht des Absenders an Sie lautet:

Es wird das Tier gequält für den Reibach der Betreiber. Nach dem Tier kommt der Mensch.


Mit freundlichen Gruss

Gerhard Kampschulte


Der Titel der empfohlenen Seite lautet:

Tierversuche für Handys

Die Adresse der empfohlenen Seite lautet:

http://datenbank-tierversuche.de/m.php4?u=/magazin/content/2005-08-05-tierversuche-handys.php4

Mit der Ausbreitung des Mobilfunks - mehr als 1,6 Milliarden Menschen benutzen weltweit Handys - wächst die Sorge der Öffentlichkeit um dessen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Die möglichen Gefahren dieser neuen Technologie eingehend zu untersuchen, ist naheliegend und wurde bereits in unzähligen Studien in aller Welt umgesetzt. Doch anstatt auf einige der 1,6 Milliarden potentieller »Versuchsobjekte« zurückzugreifen, setzt man hierzulande lieber auf Tierversuche. Das Bundesamt für Strahlenschutz vergab einen Forschungsauftrag an die Internationale Universität Bremen zur Auswirkung von Handystrahlung auf Mäuse (1). Es wurden Tiere verwendet, die durch eine genetische Veränderung im Alter von einem Jahr an einem Lymphom (Lymphknotenkrebs) erkranken. Die eine Hälfte der Mäuse wurde in ihren Käfigen rund 10 Monate lang einer dauernden Handystrahlung (900 MHz) ausgesetzt. Die andere Hälfte diente als Kontrolle und wurde nicht bestrahlt. Alle Tiere, ob bestrahlt oder nicht, litten bald an Krebs, sie verloren an Gewicht, bekamen Atemnot, gesträubtes Fell und hervorstehende Augen. Insgesamt 320 Mäuse mussten für die Erkenntnis leiden und sterben, dass eine dauerhafte Handystrahlung bei Mäusen offensichtlich keine erhöhte Krebsrate hervorruft.

Abgesehen von der ethischen Problematik, drängt sich die Frage auf, wie realitätsnah dieser Versuch ist. Wie viele der 1,6 Milliarden Handynutzer werden wohl fast ihr ganzes Leben lang Tag und Nacht mit einem ans Ohr geschnallten Handy herumlaufen? Und bei wie vielen von ihnen ist durch eine gentechnische Manipulation eine Krebserkrankung vorprogrammiert?

Handynutzer sind keine Mäuse

Ein schwedisches Forscherteam veröffentlichte im Dezember 2004 eine Auswertung von rund 50 Bevölkerungsstudien, die die Wirkung von elektromagnetischen Strahlen unter verschiedenen Gesichtspunkten untersuchten: Krebsrate, Herz-Kreislauferkrankungen, grauer Star sowie Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Schlafprobleme usw. Die Ergebnisse waren so unterschiedlich, dass eine von Handys ausgehende Gesundheitsgefahr zwar nicht bewiesen, aber auch keine Entwarnung gegeben werden konnte. Die schwedischen Wissenschaftler führen dies auf die kurzen Zeitspannen der Studien zurück sowie nicht zuletzt auf die fehlende Möglichkeit, Intensität und Häufigkeit des Mobiltelefonierens bei den einzelnen Personen genau dokumentieren zu können. Diese Variabilität beim Menschen macht epidemiologische Studien so schwierig, aber die Beurteilung im »Tiermodell« unmöglich. Menschen sind eben keine Mäuse, die tagein tagaus mit gleicher Intensität bestrahlt werden. Auch spielen beim Handynutzer noch andere Faktoren, wie Stress, eine Rolle. Und schließlich können Mäuse nicht Auskunft darüber geben, ob sie unter Kopfschmerzen, Übelkeit oder Nackenschmerzen leiden.

Zellkulturen fühlen keinen Schmerz Neben epidemiologischen Studien eignen sich auch In-vitro- (= im Reagenzglas) Studien zur Abschätzung der Risiken von Mobilfunk-Magnetfeldern. Ein mögliches krebsauslösendes Potential von Hochfrequenzfeldern wurde anhand von Zellkulturen herausgefunden. Zwölf Forschergruppen hatten in einer von 2000 bis 2003 durchgeführten, von der EU geförderten so genannten REFLEX-Studie (3) herausgefunden, dass elektromagnetische Felder das Erbgut (DNA) schädigen können.

Bevölkerungsstudien im Tierversuch nachvollziehen

Die Bremer Experimentatoren sollten nun auch noch herausfinden - wieder durch das Bundesamt für Strahlenforschung und somit mit unseren Steuergeldern finanziert - wie sich niederfrequente Strahlung auswirkt. Für das gehäufte Vorkommen von Leukämie und anderen Krebserkrankungen bei Menschen, die in der Nähe von Hochspannungsleitungen leben, gibt es bereits handfeste Beweise. Die Bremer Experimente sollten denn auch die in zahlreichen Populationsstudien festgestellten Risiken im Tierversuch nur »nachvollziehen« (4). Bei den Mäusen ergab sich jedoch nach 38-wöchiger Dauerbestrahlung mit 50 Hz-Feldern keine erhöhte Krebsrate. Alle 480 Mäuse, bestrahlte und unbestrahlte, litten und starben gleich häufig an dem Krebs, der bei ihnen durch eine gentechnische Veränderung vorprogrammiert war. Die beim Menschen gefundenen Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch Hochspannungsleitungen konnten im Tierversuch nicht bestätigt werden. Werden die am Menschen gewonnenen Erkenntnisse jetzt verworfen? Sicherlich nicht. Hätte man sich die Tierversuche dann nicht auch gleich schenken können? 480 leidensfähigen Mitgeschöpfen wäre ein qualvoller Tod erspart geblieben.

Weitere Tierversuche geplant

Trotz der offensichtlichen Unsinnigkeit von Tierversuchen - von der Grausamkeit ganz zu schweigen - vergibt das Bundesamt für Strahlenschutz weiterhin tierexperimentell ausgerichtete Forschungsaufträge. Das von ihm koordinierte Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm umfasst im Zeitraum 2002 - 2006 insgesamt 52 Forschungsvorhaben, einige davon mit Tierversuchen (5). So wird der Einfluss des Mobilfunks auf die Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke bei Ratten getestet. Außerdem sind Langzeitversuche mit mehreren Generationen von Ratten sowie die Untersuchung der Auswirkungen auf die Vermehrungsfähigkeit und Entwicklung von Ratten bereits im Gange. Für eine noch ausstehende Studie zur Frage, ob Kinder und Jugendliche auf hochfrequente elektromagnetische Felder empfindlicher reagieren als Erwachsene wird ein »tierexperimenteller Ansatz favorisiert«.

Wenn Sie dem Bundesamt für Strahlenforschung (höflich) Ihre Meinung sagen möchten, schreiben Sie an:

Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter

Internet:
www.bfs.de
Email: emfforschung@bfs.de

Literatur:

(1) BMC Cancer (electronic recource) 2004: 4(1), 77

(2) Environmental Health Perspektives 2004: 112 (17), 1741-1754

(3) REFLEX = Risk Evaluation of Potential Environmental Hazards from Low Energy Electromagnetic Field Exposure Using Sensitive in vitro Methods; http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=34482

(4) Radiation Research 2004: 162, 194-200

(5) http://www.emf-forschungsprogramm.de/home/forschung


Dr. med. vet. Corina Gericke

Handy im Auto: Gehirn schaltet nur langsam um

13. Dezember 2005

Auch Freisprechanlagen riskant - Forscher führten Tests zu Single- und Multi-Tasking durch - Mehr als verdoppelte Reaktionszeit Trennlinie Foto: APA/Schneider

Nur zeitverzögert multi-tasking-fähig: Gleichzeitiges Autofahren und Telefonieren kann die Reaktionszeit mehr als verdoppeln. Link Oregon State University Wien - Autofahren und Telefonieren - auch mit Freisprechanlage - sind laut Experten keine gute Kombination. Wissenschafter der Oregon State University haben nun herausgefunden, dass es das Umschalten im Gehirn zwischen verschiedenen Aufgaben ist, das zu verzögerten Reaktionen führt.

Die Psychologie-Professorin Mei-Ching Lien hat dazu verschiedene Labor-Versuche unternommen, bei denen Probanden mit einzelnen (single-tasking) oder mehrfachen (multi-tasking) Aufgaben gleichzeitig konfrontiert werden. So mussten die Versuchspersonen beim single-tasking beispielsweise immer wieder auf das Erscheinen von rotem Licht reagieren, etwa durch einen Tastendruck quittieren. Obwohl es individuelle Unterschiede gab, lag die typische Reaktionszeit bei etwa 300 Millisekunden.

Reaktionszeit mehr als verdoppelt

Dann fügten die Wissenschafter in den Versuchsaufbau eine zweite, von der ersten sich unterscheidende Aufgabe ein. Die Probanden mussten beispielsweise eine bestimmte Form erkennen und darauf reagieren. Das Wechseln führte zu deutlichen verzögerten Reaktionszeiten, auch wenn die Versuchspersonen darauf vorbereitet waren. "Die Einführung einer zweiten Aufgabe erhöhte die Reaktionszeiten auf etwa 800 Millisekunden", so die Forscherin.

Für Lien sind die Experimente durchaus mit Autofahren und dabei Telefonieren vergleichbar. Auch wenn es viele Menschen glauben, dass beides mehr oder weniger automatisch abläuft, bedarf es doch des ständigen Umschaltens zwischen den komplexen Anforderungen des Verkehrs und etwa der Beantwortung einer Frage des Telefonpartners. Dabei sind die Reaktionszeiten jeweils verlängert. Bei einer Geschwindigkeit von 100 Kilometer pro Stunde macht die Verlängerung der Reaktionszeit von 300 auf 800 Millisekunden einen Weg von 14 Metern aus, eine Strecke, die entscheidend sein kann.

Für die Psychologin ist es auch ein Unterschied, ob ein Autofahrer telefoniert, oder sich mit einem Beifahrer unterhält. Wird es im Verkehr brenzlig, kann sich der Beifahrer danach richten und ruhig sein. Ein Gesprächspartner am Telefon kann das nicht. (APA)

http://derstandard.at/?id=2273532

13
Dez
2005

Laternendemo für Mobilfunk-freie Schulen und Kindergärten

Mit der Bitte um Weiterleitung!

Wir möchten Sie zu einer "Demo der besonderen Art", zu einem stimmungsvollen Laternenspaziergang durch die Salzburger Altstadt einladen.

Wir bringen unser 10 m langes Protest-Banner von der "Donnerstags-Mobilfunk-Mahnwache" mit. Bitte bringen Sie, wenn möglich, Laternen und Transparente mit Ihren Anliegen mit. Wir wollen in erster Linie auf die Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit Mobilfunk, aufmerksam machen.

Mit diesem Termin am Freitag Nachmittag, möchten wir auch den Berufstätigen und Familien eine Teilnahme ermöglichen.

Wir laden auch alle diejenigen zu unserem friedlichen Protestspaziergang durch das vorweihnachtliche Salzburg herzlich ein, die zur Veranstaltung "Mobilfunk - Mensch und Recht", anreisen.

* Treffen: Freitag, 16. Dezember, 15.30 Uhr am »Platzl« - mitten im Zentrum, direkt bei der Staatsbrücke, Anfang Linzergasse

* Start: 15.45 Uhr

* Stationen: Alter Markt, Residenzplatz, Toscaninihof (Edmundsburg)

* Ziel: Edmundsburg am Mönchsberg. Hier ist der Tagungsort von »Mobilfunk – Mensch und Recht«, Beginn 17.00 Uhr. Der Spaziergang endet gegen 16.30 Uhr, so dass die Veranstaltung besucht werden kann.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Meyer
michael_meyer@aon.at
Schulforum Mobilfunk - Risiko Mobilfunk Österreich Plattform Sozialstaat Österreich - Netzwerk Zivilcourage, A - 5165 Berndorf, Stadl 4, Tel/Fax 0043 - 6217 - 8576

Eltern fragen: Machen Handys krank?

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