Mobilfunk

5
Okt
2004

Thema Mobilfunk wandert in Ausschuss

Die o.a. Meldung aus dem Main-Rheiner.de in Ihrem Newsletter vom 4.10.04 veranlasst mich zu folgender Anmerkung (in kursiver Formatierung, die ich auch beim Main-Rheiner als Kommentar eingetragen habe):

Thema Mobilfunk wandert in Ausschuss

VG Gau-Algesheim: SPD-Fraktion will sinnvolle Flächen für Funkantennen ermitteln lassen

Vom 02.10.2004

coh. VG GAU-ALGESHEIM Fast jeder hat eines und hält es für unverzichtbar, das Mobiltelefon, auf gut Neudeutsch auch Handy genannt. Doch um die für die schnurlose Telefoniererei notwendigen Mobilfunkmasten wird immer heftiger gestritten. Die Besorgnis der Menschen vor möglicher Strahlengefährdung wächst - ein Thema, mit dem sich jetzt auch der Gau-Algesheimer Verbandsgemeinderat beschäftigte.

Die SPD-Fraktion im Rat hatte beantragt, ein unabhängiges Planungsbüro mit dem Ziel, in der VG sinnvolle Flächen für die Aufstellung der Antennen zu ermitteln, zu beauftragen. Als Vorgabe für das Büro solle, so die Sozialdemokraten, das Ziel gesetzt werden, die Flächen soweit möglich außerhalb der bebauten Gebiete auszuweisen. SPD-Fraktionsvorsitzender Guido Schweikardt mahnte an, dringend etwas zu unternehmen: "Die Mobilfunkbetreiber gehen teilweise in Wildwestmanier vor."

Auch die CDU wollte die Befürchtungen der Funkmastenkritiker, von denen einige die Sitzung als Zuhörer verfolgten, nicht abtun. CDU-Fraktionsvorsitzende Almuth Schultheiß-Lehn: "Wir verstehen die Ängste der Bürger." Gleichwohl, so Theo Wetzler (CDU), könne seine Fraktion dem Antrag so nicht zustimmen: "Wir halten den Antrag für untauglich." Wetzler argumentierte mit eindeutigen Gerichtsurteilen von Oberwaltungsgerichten. Entscheidend sei alleine das Votum der Regulierungsbehörde, die sich an klar festgelegten Grenzwerten orientiere, die Meinung der Kommunen interessiere nicht. Wetzler: "An der Rechtsprechung kommen wir nicht vorbei." Die von der SPD gewünschte Planung von einem Fachbüro wäre nur teuer und würde nichts bringen.

Die Ansicht des CDU-Vertreters, eine Planung der Mobilfunkstandorte sei "untauglich", ist unzutreffend. Herr Wetzler sollte sich einmal an die Gemeinde Gräfelfing wenden, die eine solche Gesamtplanung gerade praktiziert. Je nach Topografie ist es möglich, in Bebauungsplänen über § 1 Abs. 6 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (zumindest weitgehend) mobilfunkantennenfreie Wohngebiete zu schaffen, weil die bauplanerische Zulässigkeit von Antennenanlagen in Wohngebieten nur durch Ausnahmevorschriften (sei es § 4 Abs. 3 Nr. 2 oder § 14 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung) begründet ist. Schon die sog. "Privilegierung" im Außenbereich in § 35 Baugesetzbuch (BauGB) gibt die generelle Wertung vor, dass diese Anlagen nicht in den Innenbereich gehören. Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne nämlich dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln. Dem stehen auch keineswegs Gerichtsurteile entgegen. Aufgrund von § 1 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 7 und 1a BauGB (Vgl. BayVGH M 11 K 01.5934 1.8.02 - Gröbenzell), in Verbindung mit dem Vorsorgeprinzip der §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 BlmSchG, kommt der Bauleitplanung nicht nur die Aufgabe der Abwehr von bereits eingetretenen schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern auch die Aufgabe des vorsorgenden Immissionsschutzes zu (vgl. Battis/Krautsberger/Löhr, BauGB, 7. Auflage, § 1 Rdnr. 67). Dies insbesondere auch deshalb, weil die 26. BImSchV keine Vorsorgekomponente enthält (wie dies der Bundesgerichtshof am 13.2.04 ausdrücklich bestätigte!) sowie nicht-thermische Wirkungen nicht berücksichtigt und es deshalb ein bauplanerisches Ziel sein sollte, Wohngebiete nach Möglichkeit von Mobilfunkanlagen frei zu halten.

Der Bayerische VGH hat etwa am 18.3.03 (15 N 98.2262) zu einer entsprechenden Planung in Dittelbrunn folgendes ausgeführt:

"Eine Gemeinde kann in einem Bebauungsplan bestimmen, dass "von außen erkennbar technische Anlagen" und damit auch Funkantennen und dazugehörige Masten in einem Wohngebiet unzulässig sind. Da § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO die Gemeinde ermächtigt, die Zulässigkeit von Nebenanlagen einzuschränken oder auszuschließen, ist eine derartige Festsetzung im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes als Bestimmung zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB möglich."

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 28.2.02 (4 CN 5.01) zur Vorsorge bei der Bauleitplanung, bei der es um Geruchsbeeinträchtigungen ging, u.a. angeführt:

"Wenn städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, darf die Gemeinde im Wege der Bauleitplanung unterhalb der durch § 3 Abs. 1 BImSchG bestimmten Erheblichkeitsschwelle eigenständig gebietsbezogen das Maß hinnehmbarer (Geruchs-)Beeinträchtigungen nach den Maßstäben des Vorsorgegrundsatzes steuern."

Im selben Jahr hat dies das BVerwG am 17.12.02 (4 C 15/01) bekräftigt und ausgeführt:

"Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass die Gemeinde umgekehrt im Interesse von Bauinteressenten von ihren planerischen Befugnissen keinen anderen Gebrauch machen darf, als Nutzungen bis an die Grenze dessen zu ermöglichen, was anhand der Maßstäbe des Immissionsschutzrechts gerade noch zulässig ist, ohne als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImschG qualifiziert werden zu können. Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, ist es ihr vielmehr bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet, durch ihre Bauleitplanung eigenständig gebietsbezogen das Maß des Hinnehmbaren zu steuern."

Das BayVG-München (M 11 K 03.2059 - Grafrath) hat zuletzt am 22.04.2004 sogar eine nachträglich verhängte Veränderungssperre als wirksam erachtet und das Mobilfunkvorhaben als nicht genehmigungsfähig und den Belang der Planung im Landschaftsschutzgebiet als vorrangig bezeichnet.

Der teilweise auch von Vertretern des Städte- u. Gemeindebundes angeführten (einzigen mir bekannten negativen) Entscheidung des OVG-Koblenz (vom 07.08.2003, 1 A 10196/03.OVG) lag keine Planung, sondern nur ein diffuses "Konzept" zugrunde, so dass diese den oben erläuterten Vorgaben keineswegs entgegensteht.

Vielmehr ist für Gemeinden die an gesundheitlicher Vorsorge für ihre Bürger interessiert sind, von allen rechtlichen Möglichkeiten zur vernünftigen Beschränkung von Mobilfunkanlagen eine Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne bzw. die Änderung von dieser Bebauungsplänen das derzeit juristisch erfolgversprechendste Mittel.


Die Grünen teilten im VG-Rat zwar die Rechtsauffassung der CDU, sprachen sich aber doch grundsätzlich für den Antrag aus. Grünen-Fraktionsvorsitzender Klaus Reinheimer: "Es ist nicht bewiesen, ob die Strahlungen, die durch die Antennen entstehen, krank machen. Aber alleine die Angst davor kann krank machen." Es könne daher nicht angehen, die Menschen mit dem Problem alleine zu lassen und ausschließlich auf die Wirkung von Bürgerinitiativen, deren Erfolge von Bürgermeister Linck ins Gedächtnis gerufen wurden, zu setzen. Zudem könne es ja durchaus möglich sein, dass sich die Mobilfunkbetreiber auf die Vorschläge einließen, obwohl sie dies nicht müssten: "Die Betreiber werden den Weg des geringsten Widerstandes gehen und die Vorschläge akzeptieren."

Omega: es ist bewiesen, dass die Strahlungen, die durch die Antennen entstehen, krank machen. Siehe „Mobilfunk und Gesundheit“ unter: http://omega.twoday.net/stories/303598/

Doris Fleischer (SPD) bat inständig darum, den Antrag jetzt nicht zu zerreden, sondern ausführlich im Ausschuss zu beraten. Reinheimers Vorschlag, den Antrag nicht in seiner Wortwörtlichkeit im geeigneten Fachausschuss zu besprechen, sondern sich dort einfach grundsätzlich mit der Thematik Mobilfunkmasten zu beschäftigen, fand schließlich breite Zustimmung. Nach 45-minütiger Diskussion beschloss der Rat einstimmig die Verweisung des Antrages in den Ausschuss.

Allgemeine Zeitung

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1633323



Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Freund
Rechtsanwalt
Kanzlei
Heyn* Freund* Terschüren
Innerer-Ring 1c
63486 Bruchköbel
*vertretungsberechtigt u.a. auch bei allen Oberlandesgerichten
Fon 06181-71087
Fax 06181-77296
eMail: RA-Freund@Kanzlei-HFB.de
Bürozeiten:
Mo. - Fr. 9 bis 12 Uhr u. Mo. - Do. 14 bis 17 Uhr
Telefonzeiten RA-Freund: Mo. - Do. 15 bis 17 Uhr


Planungshoheit der Gemeinden
http://omega.twoday.net/stories/400143/

4
Okt
2004

Mobilfunk und Müdigkeit

Heute haben die meisten Erkrankungen nicht primär psychische Ursachen, sondern werden durch Umweltgifte und chemisch-pharmazeutische Medikamente, lebensfeindliche Strahlungen (Mobilfunk, starke elektromagnetische Felder, geopathische Störzonen etc.) sowie Ernährungsfehler verursacht. Darunter fällt auch die markant steigende Zahl der Allergiker. Nur höchstens zwei Prozent aller Allergiker haben psychisch bedingte Allergien. Man muss jedoch bedenken, dass diese Menschen in der Regel bereits ein durch Umweltgifte belastetes Immunsystem aufweisen und daher bei psychischen Belastungen (Schocks, Aversionen etc.) viel eher zu Allergien neigen, als wenn ihre Immunabwehr nicht geschwächt wäre.

http://www.mueller-burzler.de/dateien/Artikel-ZeitenSchrift2.doc


Chronisches Müdigkeitssyndrom - DECT-Telefon
Bei allen Betroffenen, die ihr DECT-Telefon außer Betrieb setzten und fortan schnurgebunden telefonierten, war eine deutliche Besserung des Befindens bis hin zur Beschwerdefreiheit feststellbar. Die Sätze einer Mitarbeiterin des Umweltministerium klingen mir noch im Ohr: „Den Mobilfunk werden Sie nicht abschaffen. Den Mobilfunk werden wir nicht abschaffen.“ Wer hat das Sagen in unserem Staat?

http://www.notiz.ch/wissenschaft-unzensiert/elektrosmog/2001/november/brief.htm


Mit wenigen Ausnahmen wurden die funktionellen Störungen des zentralen Nervensystems typischerweise als eine Art Mikrowellen-Erkrankung, als ein neurasthenisches oder asthenisches Syndrom, beschrieben. Symptome oder Anzeichen dafür sind Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Reizbarkeit, Appetitverlust, Müdigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Depressionen und emotionale Instabilität.

Diese klinischen Symptome gehen generell zurück, wenn die Strahlenbelastung aufhört.

http://www.zentrum-der-gesundheit.com/index.php/13_weitere/spanien.html


Zig-Millionen Bundesbürger unterliegen nach der flächendeckenden Versorgung einer Dauerbefeldung mit gepulsten RADAR- bzw. Mobilfunk-Mikrowellen. Zeitgleich hierzu entgleisen die Kosten im Gesundheitswesen. Erkrankungen und Befindlichkeitsstörungen wie Tinnitius, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen schlechteres Sehen, Hören, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Kopftumoren, Alzheimer, chronische Müdigkeit und Erkrankungen unklaren Ursprungs nehmen seit dem sprunghaft zu.

http://www.notiz.ch/wissenschaft-unzensiert/elektrosmog/2001/sept/hengstenb.htm
http://www.buergerwelle.de/d/doc/aktuell/massenmord.htm

Hyperaktivität und chronische Müdigkeit
http://www.oekosmos.de/article/articleview/492/2/9/
http://www.gigaherz.ch/3/print/

Jugend: Jeder Dritte leidet unter Nervosität und Kopfschmerz

Köln (dpa) - Jeder dritte Jugendliche in Deutschland leidet unter psychosomatischen Beschwerden wie Nervosität, Konzentrationsprobleme oder Kopfschmerzen. Die Hälfte der jungen Leute zwischen 11 und 15 Jahren fühlt sich häufig überfordert, müde oder gestresst. Ein Drittel dieser Altersgruppe hat Allergien. Das teilte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) am Montag in Köln mit. Gesundheitsförderung, Kampf gegen Suchtmittel wie Nikotin oder Alkohol und Ernährungsberatung müssten deshalb schon früh einsetzen, forderte die BZgA. Sie bietet in Zusammenarbeit mit Schulen, Krankenkassen und Beratungsstellen regionale «Jugendgesundheitstage» an. Sie sollen im nächsten Jahr ausgeweitet werden, kündigte die BZgA an.

http://www2.netdoktor.de/nachrichten/index.asp?y=2004&m=10&d=5&id=115375


Omega: immer zahlreicheres Auftreten oft als psychosomatisch fehlgedeuteter Störungen wie Kopfschmerzen, Migräne, chron. Erschöpfung, innere Unruhe, Schlaflosigkeit, Tagesmüdigkeit, Ohrgeräusche, Infektanfälligkeit..immer häufiger deutlicher zeitlicher/räumlicher Zusammenhang zwischen dem Auftreten und einer Funkbelastung durch Mobilfunkanlage, Handynutzung, DECT-Schnurlostelefone im eigenen Haus oder Nachbarschaft"...

http://omega.twoday.net/stories/314513/

"Somit führt die Mobilfunkstrahlung zu einer verstärkten Verschlackung des Körpers nicht nur mit Stoffwechselendprodukten, sondern auch mit Umweltgiften. Dadurch verschlechtert sich der Zellstoffwechsel ein zweites Mal! Dies ist der Grund, warum in den letzten Jahren die Allergikerzahlen so dramatisch zugenommen haben"

http://omega.twoday.net/stories/186306/


300.00 Schüler mit Kopfschmerzen
http://omega.twoday.net/stories/545723/

Mobilfunk und Müdigkeit
http://omega.twoday.net/stories/352529/

Beobachtungen zum Mobilfunk aus einer psychotherapeutischen Praxis
http://omega.twoday.net/stories/303930/

Handys und der Strahlungswahnsinn
http://omega.twoday.net/stories/356956/

Krank durch Mobilfunk

http://www.oedp-murnau.de/krank_durch_mobilfunk.htm

Grenzwerte für Mobilfunk viel zu hoch

Die Grenzwerte sind sofort und drastisch zu senken, und zwar auf 0,1 nW/cm² im Wachbereich und auf 0,001 nW/cm² im Schlafbereich. Aufklärung der breiten Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern der Politik, Behörden und Medizin ist gefragt. Die Politik ist aufgefordert, endlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen Gesundheitsschutz gewährleisten.

http://www.buergerwelle.de/d/doc/aktion/mv-landtag.htm
http://www.buergerwelle.de/d/doc/aktuell/Resolution.htm


Grenzwerte hunderttausendfach zu hoch

Grenzwerte in Deutschland:

D-Netz: 470 000 Nanowatt pro Quadratzentimeter (nW/cm²),
E-Netz: 950 000 nW/cm²

Menschen erkranken bei Dauerbelastung bereits ab Leistungsflussdichten unter 1 nW/cm² ! (von Klitzing)

Die 26. Bundesimissionsschutzverordnung (BimschV) berücksichtigt nur thermische (Körpergewebe erwärmende) Effekte. Es wurde eine Temperaturerhöhung um 0,5°C bei einer Exposition über mindestens 6 Minuten als tolerierbar angesehen! Sogenannte athermisch Effekte, bzw. Wirkungen im Niedrigdosisbereich bleiben unberücksichtigt.

Diese Grenzwerte ...

* schützen uns nur vor Hitzestress!
* sind keine Vorsorgewerte!
* beruhen nicht auf dem derzeitigen Stand der Wissenschaft!
* berücksichtigen keine Langzeitexpositionen!
* berücksichtigen keine Synergismen (Wechselwirkungen)!
* sind zig- hunderttausendfach zu hoch!

Was diese Grenzwerte (nicht) regeln:

Geregelt:
„thermische Effekte“

* Kurzfristige, monokausale Effekte (keine langfristigen und keine synergetischen Effekte)
* Erwärmung des Körpergewebes

Nicht geregelt:
„athermische Effekte“

* Schlaf-Wach-Rhythmus
* Sinneszellen
* Nervensystem
* Immunsystem
* Gehirnaktivität
* Zellkommunikation

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Elektromagnetisches Spektrum
http://tinyurl.com/d9rdzr

Mobilfunk verstösst gegen Verfassung
http://www.wissenschaft-unzensiert.de/ele5_18.htm

Antennen außerhalb von Wohngebieten?
http://omega.twoday.net/stories/313665/

Krank durch Mobilfunk
http://omega.twoday.net/search?q=Krank+durch+Mobilfunk

Messpraxis bei Mobilfunk

Anwälte kritisieren Messpraxis bei Mobilfunk

Antwort auf den Newsletter vom 30.09.2004 bzw. auf die Meinung von Herrn von Klitzing: man kann Herrn von Klitzing nur Recht geben. Nicht nur der TÜV Nord auch der TÜV Süd zählt unserer Meinung nach zu den Institutionen die den Mobilfunkbetreibern in die Hand spielen.

Wir hier in Pocking sollten wieder einmal direkt vor die Nase eine Mobilfunksendeanlage von E-Plus bekommen obwohl hinter unserem Haus in nur 50m Entfernung eine Sendeanlage der T-Mobil ( UMTS und GSM) steht (es gibt in ganz Pocking und Umgebung keinen Punkt mehr, wo man nicht ungehindert telefonieren kann, egal bei welchem Anbieter man ist !!!). Und weil alles so unbedenklich ist, auch gleich neben der Hauptschule und dem Seniorenheim.

Als wir erfuhren, dass nun nochmals eine Sendeanlage errichtet wird, gingen sehr viele Betroffenen und Anwohner auf die Barrikaden. Das war Mitte Mai des Jahres 2004. Es wurde im Stadtrat daraufhin einstimmig beschlossen eine Standortanalyse (Gutachten) durch den TÜV SÜD anfertigen zu lassen, da noch mindestens 18 Sendeanlage in der Stadt Pocking installiert werden sollen. Dafür stellt die Stadt Pocking 5000.- Euro zur Verfügung (soviel kostet das Gutachten). Der Projektleiter Herr Dr. Gritsch vom TÜV Süd versprach, das Gutachten bis Ende Juli 2004 auf den Tisch zu legen. Und? Was haben wir jetzt? Oktober und noch immer kein Gutachten über die alternativen Standorte. Ende August hat meine Frau beim zuständigen Beamten in der Stadt angerufen und gebeten er sollte den TÜV auffordern das versprochene Gutachten abzuliefern. Der Beamte gab meiner Frau die Telefonnummer des TÜV und bat uns die Sache selbst in die Hand zu nehmen !

Daraufhin sprach meine Frau mit Herrn Dr. Gritsch, der ihr sagte, er könne das Gutachten noch gar nicht machen, weil ihm die Betreiber noch immer nicht die Daten zugesandt haben die er benötige !!!!

Schon bei dem Gespräch im Mai vertrat Herr Dr. Gritsch vehement die Auffassung das es am Besten sei den Masten der T- Mobil so umzubauen, dass auch hier andere Anbieter ihre Sendeanlagen aufbauen könnten. Ganz klar warum. Es ist der zentralste Standort mitten in der Stadt. Und 30m hoch ! Damit ist dies der beste Platz für alle Sendeanlagen, was wiederum beweist, dass hier Schützenhilfe für die Mobilfunkindustrie geleistet wird!! Allerdings sollten sich die Mobilfunkbetreiber auch noch an ihre Zusage erinnern sensible Standorte zu meiden. Und das dieser Standort mehr als sensibel ist, ist selbstredend. Aber ein anderer Standort kostet die Betreiber eben viel Geld, und das sind sie nicht gewillt auszugeben. Zumindest nicht wenn es um die Gesundheit von Menschen geht. Dann doch lieber ein paar Millionen ausgegeben z.B. für einige Aufkleber auf einem Rennauto, oder für die Werbeunterstützung von Beckenbauer, Engelke und Konsorten.

Die Frage die ich mir immer wieder stelle ist: was können wir tun, um all den Irrsinn endlich zu stoppen, wie können wir uns wehren. Mit Unterschriften alleine ist doch kein Betreiber einzuschüchtern. Die dürfen die Gesundheit von uns und unseren Kindern einfach ruinieren. Ungestraft. Wir dürfen im Gegenzug nur alles erdulden. Wenn die Betreiber behaupten, eine Senkung der Grenzwerte führe dazu, dass Arbeitsplätze abgebaut werden müssen (um die Politiker gefügig zu machen), so kann ich dies nur als Lüge bezeichnen. Die Spanplatten- und MDF Industrie zum Beispiel wirbt mittlerweile mit den niedrigen Werten (Formaldehyd) und ist bestrebt E0 Platten auf den Markt zu bringen. Ein Verlust an Arbeitsplätzen hat dieser verminderte Einsatz von Formaldehyd sicherlich nicht zu Folge. Der Dosenindustrie wurde ebenfalls ein riesiger Prügel in den Weg gelegt (über das Für und Wider will ich hier nicht eingehen). Man sieht, wenn ein Politiker sich was einbildet, dann setzt er es auch durch. Vor allem wenn die Lobby nicht allzu groß ist. Nur beim Mobilfunk st das nicht so. Hier sind die Verflechtungen enorm und, es ist einfach so bequem mobil zu telefonieren. Außerdem kann man nichts fühlen oder riechen. Also warum dann die Panik. Es wir meiner Meinung nach Zeit, dass wir uns das nicht mehr gefallen lassen, und endlich mal die Versprechungen der Industrie hinterfragen, ob wirklich alles so gesund ist wie es immer proklamiert wird. Nur wenn wir alle (Verbraucher ) der Industrie klar machen, dass wir das so nicht wollen, dann wird sich auch was ändern. Ändern kann man auch als Wähler was. Aber bitte nicht die ewig Gestrigen wählen wie neulich erst in Sachsen! Es gibt sie die Parteien, die sich dafür einsetzen, dass dieser Wahnsinn in vernünftige Bahnen gelenkt wird. Es wird mir ganz Angst wenn ich beobachte wie wir zerstört werden, und wenn alles so weitergeht, dann sind unsere Kinder die erste Generation die ihre Eltern nicht überleben werden.

Mit freundlicher Hochachtung

Rudolf M. Streif
Römerstraße 4
94060 Pocking
emvwarrior@luckyparties.de



Omega siehe dazu auch:

Anwälte kritisieren Messpraxis bei Mobilfunk
http://www.ebund.ch/artikel_42563.html

Strahlenmessungen
http://omega.twoday.net/stories/326599/

Grenzwerte und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/242821/

Measure people, not masts
http://omega.twoday.net/stories/561516/

Handy-Masten Resolution

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Murau beschließt in seiner Sitzung am 23. September 2004:

1) Aufgrund des hohen Unsicherheitsfaktors bezüglich der Auswirkungen der Strahlungen von Handy-Masten auf die Gesundheit der Bevölkerung derartige Einrichtungen weder auf Gebäuden noch auf Liegenschaften des Gemeindegutes und des Öffentlichen Gutes der Stadtgemeinde Murau installieren zu lassen.

2) Die Eigentümer von Gebäuden und Liegenschaften im Gemeindegebiet dringend zu ersuchen, im Interesse ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit ihrer unmittelbaren und mittelbaren Nachbarn vor Installierung von Handy-Masten das Einvernehmen mit der Stadtgemeinde herzustellen, soweit dies nicht ohnehin durch das Steiermärkische Baugesetz zwingend vorgesehen ist.

3) Die sogenannte „Salzburger Resolution“ zu unterstützen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


Zwei Masten, 1600 Gegner
http://omega.twoday.net/stories/349828/

3
Okt
2004

Aufmerksamkeitsstörung (ADS) und Hyperaktivität

http://omega.twoday.net/stories/219422/

Die Naila-Studie

http://omega.twoday.net/stories/283426/

Einfluss der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz Einfluss der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz omeganews http://omega.twoday.net/stories/351483/
http://www.buergerwelle.de/pdf/nailastudie.pdf

Als 2001 Wolfram König, der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz in Deutschland, die deutschen Ärzte aufgefordert hat, aktiv an der Abschätzung des Risikos durch Mobilfunkstrahlen mitzuarbeiten, haben – nachdem 1994 in Naila die erste Mobilfunkantenne ihren Betrieb aufgenommen hatte (weitere kamen später hinzu, jedoch am selben Standort) – die Nailaer Hausärzte dies als Auftrag gesehen, ihre langjährigen Patientenkarteien zu durchforsten und zu überprüfen, ob denn diejenigen ihrer Patienten, die im Umkreis der Nailaer Mobilfunk-Sendeanlage wohnen, einem höheren Risiko für Neuerkrankungen an bösartigen Tumoren ausgesetzt sind als die übrigen Patienten. Wir haben dabei bedauerlicherweise überraschend beängstigende Ergebnisse gefunden!

Unsere Untersuchung kann sicher nicht beweisen (und hat es auch nie beabsichtigt), dass eine Bestrahlung mit elektromagnetischen Wellen (hier im Mikrowellenbereich) zu Schädigungen im zellulären und intrazellulären Bereich führt (z.B. Chromosomenschäden): das haben andere Studien schon lange belegt.

Unsere Untersuchung kann aber mit der bisherigen und durch keine Studie belegten Annahme ausräumen, dass die vom Staat vorgegebenen Höchstwerte für Dauerbelastung durch elektromagnetische Strahlen (auf Grund welcher Erkenntnisse eigentlich?) ohne wesentlich schädigende Wirkung auf betroffene Lebewesen und damit ungefährlich oder wenigstens vernachlässigbar (hier: für den Menschen) seien.

Wir sehen vielmehr einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der insgesamt aufgenommenen Energiemenge (Gesamt-Strahlendosis aus der Expositionsdauer und der Bestrahlungs-Intensität) im Bereich der Mikrowellen (für Mobilfunk) und der Häufigkeit einer Krebsneuerkrankung.

Mit anderen Worten:

Auch kleine Strahlendosen* aus dem Mobilfunk-Strahlungsbereich können als Dauerbelastung über einen längeren Zeitraum ebensolche Schäden verursachen, wie eine (in vielen anderen Studien beschriebene) hohe Strahlenbelastung über einen kurzen Zeitraum!

* hier in Naila gemessen:
* innerhalb des Nahbereichs nur ca. 2 - 5% ,
* im Fernbereich nur ca. 0,5 - 2 % der derzeitigen gesetzlich zulässigen Höchstwerte !

http://www.frankenwaldmed.de/Mobilfunkstudie/index.htm

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Neues aus Naila

1. Presseerklärung

Die ersten Wochen nach der Präsentation der Naila-Studie haben das große Interesse am Thema Mobilfunk bekundet. Dafür gibt es zwei Gründe: zum einen ist die Naila-Studie die europaweit erste Untersuchung über den Zusammenhang zwischen dem Neuauftreten von Krebserkrankungen und der Nähe zu Mobilfunkbasisstationen. Zum zweiten ist klargeworden, dass - obwohl seit 1932 gesundheitliche Auswirkungen von Sendeanlagen auf den Menschen bekannt sind (deutsche medizinische Wochenschrift PD Dr. E. Schliephake 05.08.1932 Seite 1235 ff.*) eine Kontrolle des Gesundheitszustandes der Bevölkerung in Sendernähe noch nicht ausreichend erfolgt. Die Nailaer Ärzte sind der Aufforderung des Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz "Wolfgang König" an alle Ärzte gefolgt, dass Risiko durch Mobilfunksendeanlage besser mitabschätzen zu helfen. In Zusammarbeit mit den Behörden sind nach unserer Ansicht weitere Untersuchungen auch an anderen Sendestandorten mit dem statistischen Prinzip der Schichtung aus ethischer und juristischer Pflicht umgehend erforderlich, um das Risiko wie die zunehmend elektromagnetischen Wellen ausgesetzte Bevölkerung zu minimieren. Die Naila-Studie erscheint als wissenschaftlicher Originalbeitrag unter dem Titel "Einfluß der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz Autoren: H. Eger, K.U. Hagen, B. Lukas, P. Vogel, H. Voit" in der deutschsprachigen, umweltmedizinsichen Fachzeitschrift "Umwelt- Medizin- Gesellschaft", Ausgabe-2004 Anfang November. Kontakt UMG Verlag, Fedelhören 88, 26203 Bremen.

http://www.umg-verlag.de


Quelle: Elektrosmognews vom 24.10.2004

*Arbeitsergebnisse auf dem Kurzwellengebiet
http://www.buergerwelle.de/pdf/arbeitsergebnisse_auf_dem_kurzwellengebiet.pdf


Naila-Studie in der Zeitung Umwelt - Medizin - Gesellschaft 04/2004 veröffentlicht

Für Alle, die es interessiert kann die Zeitschrift mit der Veröffentlichung der Naila Studie beim

UMG-Verlag, Fedelhören, 28203 Bremen
Telefon: 0421-4984251
Fax: 0421-4984252

bestellt werden.


Quelle: Elektrosmognews vom 31.10.2004

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Präsentation zur Naila Studie
http://tinyurl.com/5haqp

Eger H, Hagen KU, Lucas B, Vogel P, Voit H.

„Einfluß der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz“

Umwelt-Medizin-Gesellschaft 2004(4):326-332
Herausgeber: IGUMED (Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin), ÖAB (Ökologischer Ärztebund), DBU (Deutscher Berufsverband der Umweltmediziner), DGHUT (Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie).

Nach Petition aus Naila: EU beschäftigt sich mit Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/2787517/

Krank durch Mobilfunk - Elektrosmog - Die Opfer
http://omega.twoday.net/stories/372620/

Symposium in Bamberg: Ärzte und Wissenschaftler warnen vor Gesundheitsgefahren
http://omega.twoday.net/stories/496175/

1. Bamberger Mobilfunksymposium
http://omega.twoday.net/stories/484614/

"Freiburger Appell" - Umweltmediziner fordern Senkung der Grenzwerte
http://omega.twoday.net/stories/351487/



http://omega.twoday.net/search?q=Naila
http://omega.twoday.net/search?q=Krebs
http://omega.twoday.net/search?q=Chromosomen
http://omega.twoday.net/search?q=Mikrowellen
http://omega.twoday.net/search?q=Eger

Handys als Dual-use-Technik

Florian Rötzer 03.10.2004

Der schnelle Aufbau von Mobilfunknetzen im Irak war eine der wenigen Erfolge beim Wiederaufbau, aber Handys sorgen auch für größere Unsicherheit

Der Wiederaufbau im Irak kommt schleppend voran, obgleich auch wegen weiter fehlender Strom- oder Trinkwasserversorgung der Unmut der Iraker gegenüber den USA gewachsen ist. Die vom US-Kongress bewilligten 18 Milliarden wurden noch kaum ausgegeben, gerade erst wurde beschlossen, einige Milliarden in die Sicherheit zu investieren. Sie ist tatsächlich angesichts der Vielzahl der Entführungen, Anschläge und Kämpfe Voraussetzung für den Wiederaufbau und für nötige Investitionen. Eine der wenigen Erfolge des Wiederaufbaus war noch der unter dem US-Verwalter Bremer gestartete Aufbau von Mobilfunknetzen. Während diese angesichts der wenigen Festnetzverbindungen für die Kommunikation ganz entscheidend geworden sind, dienen sie im Sinne von "dual use" aber nun auch den Terroristen und Aufständischen.

Nachdem im letzten Jahr die Lizenzen für den Aufbau der Mobilfunknetze vergeben wurden, haben sich im Irak wie überall auf der Welt Handys durchgesetzt. Es sind in aller Regel Pre-Paid-Handys, die aber aus der Perspektive der Überwachung einen großen Nachteil haben: Sie können benutzt werden, ohne dass ihre Besitzer zurück verfolgt werden können.

Handys wurden daher neben dem Internet, oft in Medienberichten als zentrales Instrument der Terroristen thematisiert und auch dämonisiert, nicht nur zu einem wichtigen Kommunikationsmittel für Terroristen, die sich damit verständigen und koordinieren oder auch Verhandlungen über die Freilassung von Geiseln können. Überdies wurden sie für diejenigen, die keine Selbstmordanschläge begehen wollen, zu einer der beliebtesten "Waffen", denn sie dienen dazu, Sprengladungen aus der Ferne zu zünden. So können Explosionen zur "richtigen" Zeit ausgelöst werden, weil die Täter aus sicherer Entfernung das Ziel beobachten und nach erfolgter Tat relativ risikofrei untertauchen können. Mit einem Signal, das mit einem Garagenöffner, einem Funkautoschlüssel, einem Funkgerät, einem Pager oder eben einem Handy gegeben wird, lässt sich ein Zünder für eine Sprengfalle aktivieren. Mit der Weckfunktion von Handys kann die Explosion, wie in Madrid geschehen, zu einer bestimmten Zeit ausgelöst werden. Alles eine Technik, die keine großen Kenntnisse und Vorkehrungen verlangt.

In Bali, in Madrid oder bei vielen der Sprengfallen (Improvised Explosive Devices - IEDs) und Autobomben im Irak wurden Handys verwendet, um die Sprengladungen zur Explosion zu bringen. Das ist eine billige und einfache Methode - und normalerweise wird es nicht möglich sein, die Täter, die das Handy benutzt haben, so schnell zu identifizieren, dass sie noch gefangen genommen werden können, wenn sie nicht so dumm sind, das Handy weiterhin zu benutzen.

Das US- Militär versucht, die Verwendung von Handys zumindest nach bereits erfolgten Detonationen durch Jamming zu unterbinden, um weitere Zündungen zu verhindern. Wie Reuters berichtet
http://www.reuters.co.uk/newsArticle.jhtml?type=technologyNews&storyID=6390052&section=news, wurden manchmal auch Handys von Irakern und ausländischen Journalisten konfisziert, wenn sie in der Nähe eines Anschlagorts telefonieren wollten.

Quelle: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/irak/18468/1.html

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Handys und der Strahlungswahnsinn
http://omega.twoday.net/stories/356956/
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