Mobilfunk

28
Dez
2004

Moratorium zur UMTS-Technologie gefordert

ödp Rhein-Neckar für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk

Moratorium zur UMTS-Technologie gefordert

Die Kreisvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) Rhein-Neckar, Karin Becker, die in ihrer Eigenschaft als Stadträtin der Frauenliste Wiesloch auch im städtischen Arbeitskreis Mobilfunk mitarbeitet, hat eine Petition an den Deutschen Bundestag unterzeichnet, in der ein Moratorium zur UMTS-Technologie gefordert wird.

Da trotz mehrfachem Mahnen von verschiedenen Verbänden und Initiativen vor Einführung der UMTS-Technologie keine wissenschaftlichen Studien durchgeführt wurden und wegen der Kürze der Zeit bisher noch wenig Datenmaterial vorliegt, soll im Sinne von Prävention und Gesundheitsförderung dem Vorsorgeprinz Rechnung getragen werden und alle in Betrieb genommenen UMTS-Sender bis zur zweifelsfreien Feststellung der Unschädlichkeit dieser Technologie umgehend abgeschaltet werden.

Anlass für diese vom Bundesverband Elektrosmog e.V., Wuppertal entworfene Petition ist vor allem die kürzlich veröffentlichte UMTS-Studie des technologischen Instituts TNO, die durch die niederländischen Ministerien für Wirtschaft, Gesundheit und Telekommunikation in Auftrag gegeben wurde. Über die in der Studie festgestellten Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Brechreiz und Herzprobleme wird zeitgleich mit Inbetriebnahme der UMTS-Sender immer häufiger seitens der Bevölkerung geklagt.

In Wiesloch versucht zur Zeit ein Hochhausbesitzer in unmittelbarer Nähe des Altenheimes Kurpfalz die Erlaubnis für die Anbringung einer solchen Antennenstation zu erreichen. Der Arbeitskreis Mobilfunk hat diesen Standort in seiner letzten Sitzung erneut als unakzeptabel zurückgewiesen. Da es immer noch keine neutrale Clearingstelle/Schiedsgerichtsstelle für Mobilfunk-Standort-Streitigkeiten gibt und der zur Unterstützung von der Stadtverwaltung Wiesloch angerufene Städtetag auch nicht aktiv wurde, dürfte im Wohngebiet rund um die Albert-Schweitzer-Straße momentan nur noch der Widerstand der dort wohnenden Menschen diesen vorrangig aus finanziellen Gründen vom Hausbesitzer abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Mobilfunkfirma unwirksam machen können.

„Zu berücksichtigen ist auch, dass der einen jetzt beantragten UMTS-Mobilfunkantenne auf diesem Haus in der Albert-Schweitzer-Straße weitere Antennen – auch von anderen Mobilfunkunternehmen - folgen“, so Karin Becker. „Dies ist in den Verträgen der Mobilfunkunternehmen immer fester Vertragsbestandteil.“

Nachricht von Karin Becker

http://www.rnz.de/01_regional/wiesloch/07_wiesloch.htm

UMTS im Dornröschenschlaf

http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,334652,00.html

Sie sagen "Nein" zu Mobilfunk

Initiative kämpft für Frieden in der Nachbarschaft

Sie sagen "Nein" zu Mobilfunk

VON BARBARA SCHLOTTERER

Peiting - Dass von Mobilfunkbetreibern Unfrieden in ihrer guten Nachbarschaft gestiftet wird, lassen sie nicht zu: Rund 50 Anwohner des Suchkreises Peiting-Nord, wo Mobilfunkbetreiber einen Masten installieren möchten, haben sich jetzt zusammengeschlossen. Gemeinsam machen sie deutlich: "Wir sagen alle nein und muten unseren Nachbarn die Strahlenbelastung nicht zu!" Immer mehr Anwohner schließen sich der namenlosen Initiative an - darunter Mieter, Vermieter und Geschäftsleute. Petra Asanger-Strobl: "Wir sind keine Bürgervereinigung, sondern normale Leute mit einem gesunden Menschenverstand, die einfach sagen, was sie denken."

Diejenigen, die sich zusammengeschlossen haben, sind davon überzeugt, dass es eine Belastung durch Strahlen bei Mobilfunkantennen gibt. "Sonst gäbe es ja keine Gegenbewegung", macht Petra Asanger-Strobl deutlich. Das Büro der Architektin liegt am Mühlenweg - nur wenige Meter entfernt vom Eisen-Peter-Gebäude, dessen Besitzer bereits einen Vertrag mit T-Mobile unterschrieben hatte und überraschend wieder aus dem Geschäft mit dem Masten ausgestiegen war (wir berichteten). Petra Asanger-Strobl war es, die die Anwohner zusammengetrommelt hat, die jetzt gemeinsam für einen mobilfunkfreien Suchkreis Peiting-Nord kämpfen.

Erfahrungen

Einschlägige Erfahrungen mit den Mobilfunkbetreibern haben viele der Betroffenen bereits gemacht. "Die spielen die Leute hier gegenseitig aus. Jedem erzählen sie: Wenn du`s nicht machst, dann macht`s eben ein anderer", so Max Schweizer vom gleichnamigen Holzfachhandel, der auch im Suchkreis der Betreiber liegt.

Auch andere Anwohner berichten von psychologischem Druck. So argumentieren die Betreiber mit dem Sankt-Florians-Prinzip: "Wenn ein anderer die Antenne aufs Dach macht, sind die Auswirkungen schlimmer für sie, als wenn sie sich selbst dazu entschließen", lautet die Begründung derer, die als Aquisiteure für die Mobilfunkbetreiber bereits seit drei Jahren im Bereich Peiting-Nord unterwegs sind, wie die Anwohner berichten.

Bislang haben sich die Firmen die Zähne an den Peitingern ausgebissen. Und doch bleibt die Angst, "dass doch noch einer mitmacht", so eine Betroffene. Denn: "Die sind sicher weiter auf der Suche, und es sind nicht alle Leute informiert." Und schließlich kann ja auch der finanzielle Aspekt doch recht verlockend sein.

Die Verlockung

So verlockend, dass eine der Betroffenen sich einst schon intensiver mit dem Gedanken beschäftigt hat. Zum Scheitern kamen die Überlegungen, als die Dame vom Betreiber eine schriftliche Bestätigung forderte, dass eine Antenne dem Herzschrittmacher des Mannes nicht schade. "Ich komme in sechs Wochen wieder", soll der Mobilfunk-Vertreter daraufhin gesagt haben. Er sei bis heute nie mehr gesehen worden, weiß die Frau.

So wurde die Betroffene um eine Erfahrung reicher - ein Ziel, das die Anwohner-Gemeinschaft Peiting-Nord sich jetzt zum Ziel gesetzt hat. "Wir wollen, dass sich die Leute Gedanken machen - die große Masse denkt nämlich so wie wir, sagt aber nichts", so Petra Asanger-Strobl. Die Bürger sollen aufgerüttelt werden. Um des Friedens willen an der Münchener Straße. Dort ist man sich einig: "Wir wollen auch in Zukunft in Ruhe gelassen werden!" mm

http://www.marktplatz-oberbayern.de/regionen/schongau/art1609,235163.html?fCMS=eea9c29bace6beb0fcba148f53a12edc




Pressemitteilung:

Am Freitag, den 7. Januar 2005 findet das nächste Treffen der mobilfunkkritischen Initiativen aus dem Pfaffenwinkel statt. Man trifft sich dazu um 20 Uhr im Nebenzimmer des Hohenpeißenberger Gasthofs Schächen.

Ziel des Treffens, das diesmal von den "Besorgten Bürgern" aus Hohenpeißeneberg organisiert wird, ist es eine Vernetzung aller mobilfunkkritischen Initiativen und Einzelpersonen aus der Region voranzubringen. Das somit entstehende Netzwerk will ereichen, dass man voneinander lernt, Erfahrungen und Strategien austauscht und auch zu gemeinsamen Informationsveranstaltungen kommt. Die Treffen sollen jeweils vierteljährlich und an unterschiedlichen Brennpunkten stattfinden. Interessierte Gruppen oder auch Einzelpersonen sind willkommen.

Umweltinitiative Pfaffenwinkel e. V.

Die Mobilfunkantenne sendet noch nicht, aber die Anwohner klagen bereits über Beschwerden

Derartige Aussagen der Betreiberfirmen "es bestünden bereits Gesundheitsprobleme, obwohl die Sendeanlage noch nicht in Betrieb ist" sind uns aus Deutschland ebenfalls bestens bekannt. Dies ist eine sehr beliebte Vorgehensweise der Betreiberfirmen, um bereits gesundheitlich betroffene Menschen öffentlich zu diffamieren und die gesamte Situation weiterhin zu verharmlosen. Uns sind jedoch zahlreiche Fälle bekannt, in denen Sendeanlagen (nachweislich durch Kontoll-Messungen) bereits in Betrieb waren, trotz gegenteiliger Aussagen der Betreiberfirmen.

http://www.mobilfunk-buergerforum.de/home/home_artikelshow.php?_aid=186

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Besuch von Pro 7: Vodafone stellte Antenne ab
http://freepage.twoday.net/stories/2889789/

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Richtigstellungen von Unwahrheiten der Mobilfunk-Betreiberfirmen
http://omega.twoday.net/stories/373389/

25
Dez
2004

23
Dez
2004

Die Amtshaftung lässt grüßen

Als Anlage erhalten Sie meine Rede als Ratsmitglied vor dem Rat der Stadt Porta Westfalica, welche dazu geführt hat, dass der Mobilfunkmast mitten im Wohngebiet in Porta Westfalica - Lerbeck - zunächst nicht mit UMTS-Technik aufgestockt wird.

Der entsprechend positive Beschluss des Ausschusses für Planung, Umweltschutz und Bauwesen wurde aufgehoben. Nach Beratung meinerseits mit dem technischen Beigeordneten der Stadt und Abklärung der rechtlichen Möglichkeiten wird der Antrag (keine Aufrüstung auf UMTS mitten im reinen Wohngebiet) am 31.01.05 im Rat neu zur Abstimmung vorgelegt.

Durch das BGH-Urteil vom 13.02.04 sind uns mehrere Wege eröffnet worden:

1. Die Bundesimmissionsschutzverordnung hat keinen Vorsorgecharakter - schließt eine Gesundheitsgefährdung nicht aus. Hiermit ist der Bund aus der Haftung und diese wird nunmehr auf die Kommunen verlagert. Da diese für ihre Ratsbeschlüsse haften, müssen die Kommunen nunmehr Vorsorge treffen.

2. Da die Bundesimmissionsschutzverordnung nicht schützt, ist Normenkontrollklage geboten, da eine Schutzverordnung, welche nicht schützt, aber Grundlage für Genehmigungen ist - weil die Einhaltung der Grenzwerte fiktiv gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse in der Nähe zu Mobilfunkanlagen unterstellt.

Omega siehe "Normenerlassklage wegen rechtswidrigem Unterlassen einer gesetzlichen Rechtsvorschrift" unter:
http://omega.twoday.net/stories/445497/

3. In reinen Wohngebieten ist eine Mobilfunkanlage weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig (§ 31 Abs.2 BauGB). Eine Zulassung der Hauptanlage ist nur im Wege der Befreiung möglich, wenn z.B. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und das Allgemeinwohl die Befreiung erfordert. Letzteres kann ja wohl nicht ernsthaft angeführt werden. In den übrigen Gebieten (Kleinsiedlungsgebiet, allgemeines Wohngebiet, besonderes Wohngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet) kann nur über das BGH-Urteil vom 13.02.04 argumentiert werden, dass nunmehr Forschungsergebnisse vorliegen, welche eine Gefährdung belegen (Nailaer Studie, mobilfunkrelevante Auszüge der REFLEX-Studie Juni/Juli 2004 nach dem Urteil). Der BGH hatte sogar nur Forschungsansätze gefordert, welche eine andere Sicht der Dinge zur Folge gehabt haben könnte. Im Außengebiet ist die Chance sehr gering, diese Anlagen zu verhindern - aber da sie ja irgendwo stehen müssen, sollte dies nicht unbedingt verhindert werden.

In Minden zur Stadtgrenze Porta soll aber ein 39m hoher Sendemast von T-Mobile in 30m zum nächstgelegenen Mehrfamilienhaus (reines Wohngebiet) aufgestellt werden. Der Mast steht im Außengebiet - seine Auswirkungen hat er aber direkt auf reines Wohngebiet. Hier wird es vermutlich nur über die betroffenen Bürger per Klageweg möglich sein, dies zu verhindern.

Omega siehe „Mobilfunkmast: Ein Dorn im Auge der Bürger“ unter:
http://omega.twoday.net/stories/450498/

Im Ergebnis kann daher nur gelten, mit den Mobilfunkbetreibern das Gespräch zu suchen:

Wir haben diverse Klagemöglichkeiten und vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand - Urteile können für jede Seite unangenehm ausgehen. Und da auch die Mobilfunkindustrie kein Interesse daran haben kann, sich selbst per Gerichtsurteil sämtliche Mobilfunkstationen in der Nähe von Wohnbebauung oder Arbeitsplätzen zu nehmen, ist Konsens angesagt und das geringste Übel zu wählen. Waffen haben wir jetzt.

Ich empfehle jedem Ratsmitglied in jeder Kommune, sich genau zu überlegen, in reinen Wohngebieten im Wege der Befreiung Mobilfunksendestationen zuzulassen. Die Amtshaftung lässt grüßen (gesetzliche Grundlagen etc. finden Sie in der Anlage).

Mit freundlichem Gruß

Roland Kwiedor
Hackfeldstraße 46
32457 Porta Westfalica


Rede im Rat der Stadt Porta Westfalica zum Antrag der FDP-Ratsfraktion, Mobilfunkanlagen aus reinen Wohngebieten heraus- und von Kindergärten und Schulen fern zu halten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder, liebe Gäste, Bürger der Stadt Porta

Ich höre immer wieder in Bezug auf „kleine Mobilfunksendeanlagen“ mit weniger als 10m Höhe + Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung von 8,30 m und bestimmter Sendeleistung : Das müssen wir genehmigen, da kann man nichts machen

Es ist nicht mehr so, dass man gegen Mobilfunksendeanlagen in nächster Nähe zu Wohnbebauung nichts machen kann. Zumindest seit Juni/Juli diesen Jahres müssen wir etwas dagegen unternehmen: zunächst kurz umrissen die gesetzlichen Grundlagen für allgemein zulässige Mobilfunkanlagen welche bisher als nicht störende gewerbliche Nutzung galten und zugelassen werden mussten und zwar im:

Kleinsiedlungsgebiet: § 2 BauNVO

allgemeinen Wohngebiet: § 4 BauNVO

besonderen Wohngebiet: § 4a BauNVO

Dorfgebiet: § 5 BauNVO

Mischgebiet: § 6 Bau NVO

Kerngebiet: § 7 BauNVO

Gewerbegebiet: § 8 BauNVO

Industriegebiet: § 9 BauNVO

In diesen Gebieten galt die Fiktion des § 1 BauGB: mit der Vorlage der Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gelten die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse als erfüllt.

Was wird überprüft ?

Von der RegTep wird nur die Einhaltung der Grenzwerte 26. Bundesimmissions-Schutzverordnung (BimSchV) überprüft

Wurden diese Grenzwerte eingehalten, konnte bisher eine Genehmigung nicht verweigert werden.

Ob diese Grenzwerte - bei uns bis zu 1.000.0000-fach höher, als z.B. bei unseren europäischen Nachbarn - ausreichen bzw. überhaupt Schutz bieten – ob diese Fiktion der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse überhaupt so gelten kann sollte vom Bundesgerichtshof geklärt werden.

Es ging um eine Mobilfunkanlage im nicht reinen Wohngebiet !

Die Klägerin führte in 100 m Entfernung von einer Mobilfunksendeanlage eine Praxis und verlangte den Betrieb der Sendeanlage zu unterlassen, da eine Gesundheitsgefährdung davon ausgehe.

Am 13. Februar 2004 ist das BGH-Urteil ergangen.

Tenor: Die 26. BimSchV mit ihren Grenzwerten enthält keine Vorsorgekomponente d.h. die Einhaltung der Grenzwerte schließt eine Gesundheitsgefährdung nicht aus! Dies steht wörtlich in der Urteilsbegründung.

Das bedeutet: der Bund kann für eventuelle Schäden nicht haftbar gemacht werden – diese Verantwortung tragen z.B. die Kommunen.

Das Dumme war - und dies bemängelte der BGH: Die Klägerin hat nicht einmal auf neue Forschungsansätze hingewiesen, die ein Gefährdungspotenzial erkennen lassen und nur deswegen wurde die Klage abgewiesen.

Nach Bekanntgabe dieses BGH-Urteils aus Februar 2004 wurden mobilfunkrelevante Ergebnisse (Teile) der von der Europäischen Union geförderten REFLEX-Studie von Professor Adlkofer, dem Koordinator des Projektes, im Juni 2004 veröffentlicht.

Diese Studie wurde von 12 überwiegend universitären Forschergruppen aus 7 Ländern durchgeführt. Beteiligt waren die Universitäten Bologna, Bordeaux, Mailand, Wien, Zürich, Berlin, Hannover sowie 5 nichtuniversitäre Forschungseinrichtungen

Ziel war es, den potentiellen Einfluss von elektromagnetischen Feldern niedriger Energie auf biologische Systeme zu ergründen.

Ergebnis: einfach- und doppel-DNA-Strangbrüche

Ebenfalls nach Bekanntgabe dieses BGH-Urteils aus Februar 2004 wurde die Nailaer Studie veröffentlicht, im Juli 2004 mit dem Ergebnis: im Umkreis von 400 m von Mobilfunkstationen ist die Krebsrate neu aufgetretener Krebsfälle in den ersten 5 Jahren doppelt so hoch wie außerhalb dieses Radius in der zweiten Dekade 5 -10 Jahre sogar dreimal so hoch. Die Erkrankten sind im Durchschnitt um 8 Jahre jünger.

Da nunmehr nicht nur Forschungsansätze sondern Forschungsergebnisse vorliegen, die eine Gesundheitsgefährdung nachweisen, besteht die Möglichkeit – eröffnet vom Bundesgerichtshof – gegen Mobilfunkanlangen auch in nicht reinen Wohngebieten zu klagen.

Zusätzlich ist die Möglichkeit der Normenkontrollklage geboten, da die Bundesimmissionsschutzverordnung ja lt. BGH gar keinen Schutz darstellt – keine Vorsorgekomponente enthält.

Wir müssen nach dem Bundesgerichtshofsurteil und Kenntnis der Gesundheitsgefährdung durch die veröffentlichten Studien gar keine Mobilfunkstationen in der Nähe von Wohnbebauung zulassen – egal in welchem Gebiet.

Und jetzt zum reinen Wohngebiet:

Ich zitiere aus der Beschlussvorlage des Umweltamtes Porta zur wohlwollenden Befürwortung der Erweiterung der Sendeanlage Lerbeck, Georg-Rost-Str. auf UMTS-Standart:

In reinen Wohngebieten ist eine Mobilfunksendeanlage weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig !

Eine Zulassung der Hauptanlage ist nur im Wege der Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB möglich, wenn: die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und das Allgemeinwohl die Befreiung erfordert.

Der Bebauungsplan lässt derartige Anlagen nicht zu – und das Allgemeinwohl verbietet doch wohl eine Befreiung !

Die Anwohner und Bürger in Lerbeck sind schon den Mobilfunkstrahlen der dort bereits installierten Mobilfunkanlage ausgesetzt und als wenn das nicht genug ist setzt unsere Verwaltung noch eins oben drauf !

Zusätzlich - es handelt sich um eine Erweiterung der bestehenden Anlage – zusätzlich zu der bisherigen Belastung werden die Menschen der gepulsten Mikrowellen-Strahlung der UMTS-Technik ausgesetzt.

Und das ohne Not ! – wir müssen das nicht genehmigen ! Von wegen keine rechtliche Handhabe.

Und jetzt kommt die Begründung des Umweltamtes für die Befürwortung der Erweiterung: bitte hören Sie genau zu ! Ich zitiere:

„Bei einem Standort außerhalb des Bebauungsplan-Gebietes müsste ein fast gleich hoher Mast gebaut werden, was zu einer städtebaulichen Verunstaltung führen würde “. Zitat Ende

Was ist hier eigentlich wichtiger ? Die Gesundheit der Menschen oder ein Funkmast in der Landschaft ?

Mobilfunkanlagen haben in reinen Wohngebieten nichts zu suchen

Ich fasse zusammen:

Nach dem, was wir heute wissen – insbesondere durch die REFLEX-Studie und die Nailaer Studie, kann niemand mehr im Rat oder in den Ausschüssen und in der Verwaltung die 3 Affen spielen: nicht hören – nicht sehen – nicht sprechen. Ich weiß von nichts gilt nicht mehr!

In reinen Wohngebieten haften wir schon jetzt für Gesundheitsschäden der Anwohner – denn dort sind diese Anlagen weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig - in den übrigen Gebieten haften wir spätestens seit Veröffentlichung der Studien, welche die Gesundheitsgefährdung der in unmittelbarer Nähe wohnenden Bürger belegen – der Nachweis, welcher dem Bundesgerichtshof wenigsten in Forschungsansätzen gefehlt hat und nun sogar in Forschungsergebnissen vorliegt. Oder will ernsthaft jemand hier in diesem Saal die EU-Studie anzweifeln ?

Haftungsfolgen der Gemeinde gegenüber Dritten können durch Beschlüsse des Rates eintreten und zwar durch § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG die sogenannte Amtshaftung.

Von der Rechtsprechung werden übrigens die Ratsmitglieder als Amtsträger im haftungsrechtlichen Sinne betrachtet.

So haftet die Gemeinde z.B. wenn die Amtsträger einer Gemeinde ihre Amtspflicht bei der Aufstellung von Bebauungsplänen verletzen, Gesundheitsgefährdungen zu verhindern, die dem zukünftigen Bewohnen des Plangebietes drohen.

Voraussetzung ist zwingend ein Ratsbeschluss, der verursachend für den Schaden gewesen sein muss.

Nach § 839 Absatz 4 Buchstabe a BGB tritt eine Haftung der Ratsmitglieder dann ein, wenn sie in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht zuwider gehandelt haben.

Vorsatz ist gegeben, wenn das Ratsmitglied die Schädlichkeit des Beschlusses kennt und die Schädigung auch will; es reicht aus, wenn es die Schadensfolge billigend in Kauf nimmt.

Sie kennen jetzt die Schadensfolgen von Mobilfunkanlagen – es handelt sich hier jetzt nicht mehr um eine Glaubensfrage.

- Ist es schädlich – ist es das nicht ? -

Herr Bürgermeister: Mobilfunkanlagen haben weder in reinen Wohngebieten noch in der Nähe von Kindergärten und Schulen etwas zu suchen !

Wir tragen durch unsere Entscheidungen die Verantwortung für die Gesundheit unserer Bürger – nicht nur die Stadt – nein jedes einzelne Ratsmitglied !

Und wenn darüber entschieden werden soll, dass Mobilfunkanlagen in reinen Wohngebieten oder in der Nähe von Schulen und Kindergärten installiert werden sollen - haben das die von den Betroffenen gewählten Vertreter, die Ratsmitglieder im Rat zu entscheiden.

Für das Protokoll:

Ich beantrage hiermit namentliche Abstimmung über die Anträge der FDP-Fraktion.

Da für die namentliche Abstimmung 20% der Ratsmitglieder (das sind 8) benötigt werden, bitte ich um Handzeichen, welches Ratsmitglied die namentliche Abstimmung ebenfalls beantragt.


Roland Kwiedor
Ratsmitglied der Stadt Porta Westfalica
Hackfeldstraße 46
32457 Porta Westfalica


Mattenhauser Mobilfunkgegner nehmen Stadt in Pflicht
http://omega.twoday.net/stories/456081/

Normenerlassklage wegen rechtswidrigem Unterlassen einer gesetzlichen Rechtsvorschrift
http://omega.twoday.net/stories/445497/

37 Meter hoher Mast stößt auf Widerstand
http://omega.twoday.net/stories/456085/

Schadenshaftungsansprüche beim Grundstücksbesitzer anmelden
http://www.hessenbiss.de/download/rechtsmittel/Haftung-Schreiben.rtf

Wertminderung von Immobilien
http://www.hessenbiss.de/download/rechtsmittel/Wertminderung-von-Immobilien.pdf

Fragebogen zur Kontrolle von Einwirkungen von Sendeanlagen
http://www.hessenbiss.de/download/infoblaetter/fragebog.rtf

Vorgehen um Sendeanlagen in Wohnbereichen rechtzeitig zu unterbinden:
http://www.hessenbiss.de/download/rechtsmittel/Vorgehen.rtf

Argumente gegen Mobilfunkantenne
http://www.hessenbiss.de/download/rechtsmittel/argumentega.rtf

An alle Landwirte Höfen, in deren Nähe in den letzten Jahren Mobilfunksendeanlagen installiert wurden, gemeinsamer Protest:
Begleitschreiben: http://www.hessenbiss.de/download/infoblaetter/020120-Fragebogen-Lw-Begleitschreiben.rtf
Fragebogen: http://www.hessenbiss.de/download/infoblaetter/020120-Fragebogen-Lw.rtf

Strafanzeige gegen die Betreiber wegen Verdachts...
http://www.hessenbiss.de/download/rechtsmittel/Strafanzeige.RTF

Weitere interessante Infos unter: http://www.hessenbiss.de/download/index.html

22
Dez
2004

Jose Carreras contra la leucemia

info@carreras.es

Buenas tardes Senores,
buenas tardes Sr Jose Carreras,

hoy trato de escribirles en espanol. En nuestro television he visto la Gala de la Fundacion Internacional Jose Carreras para la lucha contra la leucemia.

Les informo sobre una causa para leucemia: la industria de "mobile phones" (Handy, microwaves). Esta situacion no es nueva a vosotros en Espana. Entiendo que la gente en Espana son mas agresivos contra la industria de mobile phones como los Alemanes. Congratulation a ellos en Espana!

Por esta tecnologia muchos hijos sufren y tambien han muerto en Espana durante los anos pasados y sea como sea, se pueden crecer todo del mundo si los politicos no prohibitan esta tecnologia ! Hay muchos estudios que senarnos de precaucion.

Abajo esta un articulo en aleman sobre leucemia en Espana que era publicado en La Verdad, Murcia, en 26.07.2004. Es solamente un ejemplo.

Creo que sin eliminacion de la causa de leucemia (aqui la industria de mobile phones) su trabajo es una lucha inproductiva. Por eso sea muy agradecido para su consideraction de esta causa.

Mis donativos van directamente y solamente a una familia aqui en Alemania con cuatro hijos que han sufrido muchisimo y por eso han salido su casa propria que esta cerca de una instalacion (Mobilfunk-Antennen). Ahora esta inmobiliaria no vale nada. La familia habia forzada de aquilar otra casa mas lechos de instalaciones para recibir su convalescencia y de preventar leucemia de los hijos.

Si quieren mas informaciones, por favor escribame.

Un cordial salud de Alemania,
Marianne Kirst


Comentario de Miguel Muntané

COLEGIO GERÓNIMO BELDA (CIEZA) EN PROXIMIDAD DE ANTENA TELEFONÍA MÓVIL.

Muerte hace un mes de una alumna por leucemia.

Resumen:

1. La aparición de varios casos de cáncer en el colegio Gerónimo Belda de Cieza ha sembrado la inquitud entre las familias.

2. Aunque las quejas se registran desde hace años, ha sido ahora, con la muerte hace un mes de una alumna por leucemia, cuando varios de los padres han relacionado el posible efecto perjudicial de la antena con estos casos.

3. En cuatro años se han detectado tres niños enfermos en una población de 600 alumnos.

Se oculta información sanitaria?

«no pretendemos crear una alarma social y sólo sentimos cierto temor a que se oculte información».

http://www.grn.es/electropolucio/muntane201.htm



Schülerin an Leukämie gestorben (una chica se muerte)

3 Kinderkrebsfälle in 4 Jahren in einem Ort mit 600 Einwohnern (tres hijos con leucemia in cuatro anos)

Quelle: Spanische Zeitung "La Verdad", Murcia, 26.07.2003, erhalten von Miguel Muntane

Die spanische Zeitung "La Verdad" berichtet in ihrer Samstags-Ausgabe von einer Häufung von Kinderkrebsfällen im spanischen Ort Cieza (Schule: Gerónimo Belda). Danach sind in einer Schule in der Nähe eines Mobilfunksenders in 4 Jahren 3 Kinder an Krebs erkrankt, in einem Ort mit 600 Einwohnern. Eine Schülerin ist vor einem Monat an Leukämie gestorben. Eltern und Schüler sind nun besorgt, dass die Krebsfälle durch einen nahegelegenen Mobilfunksender verursacht sein könnten. Die Eltern fordern jetzt die sofortige Entfernung der Mobilfunkantenne, die sich neben der Schule befindet, sowie unabhängige epidemiologische Untersuchungen zur Feststellung der Ursache der Erkrankungen.

Die zuständigen spanischen Gesundheitsbehörden haben bereits eine solche epidemiologische Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnis in Kürze bekanntgegeben werden soll. Die Eltern vertrauen den Behörden jedoch nicht und haben eine zusätzliche unabhängige Studie in Auftrag gegeben, die von einem Unternehmen ausserhalb der Region durchgeführt werden soll. Die Eltern betonen, dass sie an der Feststellung der Ursache der Erkrankungen interessiert sind und sich nur so ihre Bedenken beantworten lassen.

Die Normalität des Unerträglichen

MwW-Nachrichten Nr. 10 Dezember 2004; Seite 1 / 2, verantwortlich: Dipl.-Ing. Otto Einsporn VDI, Telefon 06109 65260, e-mail: oeinsporn@t-online.de

Liebe Mitglieder,

das beigefügte Resümee vom 14. Oktober 2004 „Zum Stand des Mobilfunknetzausbaus in Maintal“ informiert Euch zusammenfassend über unsere Aktivitäten im vergangenen Jahr. Wie schwer es ist, gemeinsam mit der Stadtverwaltung gegen den Wildwuchs von Mobilfunkantennen vorzugehen, zeigt Euch auch das beigefügte Protokoll vom 15. November 2004: „Übergabe der Kartenausschnitte mit Alternativstandorten“.

Wenn Ihr kritische Fragen zu diesen Informationen habt oder Anregungen für unsere Arbeit los werden wollt schreibt oder ruft mich bitte an.

Bei allen unseren Aktivitäten müssen wir uns leider immer wieder mit der Normalität des Unerträglichen auseinandersetzen. Unsachlichkeit und Verantwortungslosigkeit sind in der Risikodiskussion Mobilfunk immer noch eine unerträgliche Normalität. Aufklärung tut not, ist aber gegen den massiven Widerstand der Mobilfunkindustrie auf allen Kommunikationsebenen nur schwer bis kaum durchzusetzen:

- Es ist unerträglich, wenn das Bundesamt für Strahlenschutz BfS in seinem Newsletter 02/03 die Einflußnahme der Politik auf seine wissenschaftliche Arbeit beklagt, weil es nicht alles tun und veröffentlichen darf, was es unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten gern möchte und eigentlich sollte.

- Es ist unerträglich, wenn auf dem BUND-Mobilfunksymposium 2004 in Mainz die Vertreterin der Columbia Universität (USA) beklagt, dass eine unabhängige objektive Forschung auf dem Gebiet des Mobilfunks und seiner gesundheitlichen Auswirkungen praktisch nicht möglich ist, weil 80% der Forschung fest in der Hand der Mobilfunkindustrie sind, die jedes mobilfunkkritische Forschungsergebnis mit allen Mitteln versucht zu unterdrücken.

- Es ist unerträglich, wenn ein Prof. Dr. J. Breckow, Mitglied der Strahlenschutzkommission SSK, in der AfBUS-Sitzung am 09.09.2004 erklärt, dass es für athermische Wirkungen von Mobilfunkstrahlung keine wissenschaftlichen Nachweise gibt.

Ich habe den Professor schriftlich gefragt, ob er vor Gericht bestätigen würde, dass die gegenteilige SSK-Veröffentlichung von 1992: „Die unterhalb thermischer Intensitäten liegenden Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt“, nach wie vor gültig ist? Er antwortete mir schriftlich: „Die von Ihnen zitierten Membraneffekte sind unbestritten. Mein Argument in der Maintaler Veranstaltung war, dass nicht jeder biologische Effekt zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt.“ !?

- Es ist unerträglich, wenn ein Prof. Dr.med. Th. Eikmann, Mitglied des Sachverständigenrats beim Bundesumweltministerium, in einem Gespräch am 20.08.2002 über „Mobilfunk und Blutuntersuchungen“ mir gegenüber erklärt: „Jedoch wird es trotz intensivster Forschung nicht möglich sein, für ein Risiko, das nicht vorhanden ist, den Nachweis zu erbringen, dass es nicht vorhanden ist!“. Zwei Jahre später stellt der TNO-Bericht der drei niederländischen Ministerien für Wirtschaft, Gesundheit und Telekommunikation fest: „Mobilfunkstahlung ist gesundheitsgefährdend! Der neue UMTS-Mobilfunk ist noch gefährlicher, als der bisherige GSM-Mobilfunk!“

- Es ist unerträglich, wenn ein 1.Stadtrat Erik Schächer im Schreiben vom 12.01.2004 an die Gemeinnützige Baugenossenschaft Bischofsheim erklärt: „ ... würde ich persönlich auch selbstverständlich ..... die Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation in der Nähe meiner Wohnung dulden.“ Was sagt Herr Schächer denn heute zu der Nailaer Ärztestudie, die nach 10-jährigen epidemiologischen Untersuchungenzu zu dem Ergebnis kommt, dass in 400m Umkreis um eine Mobilfunk-Basisstation die Krebsrate dreifach so hoch ist, wie in weiterer Entfernung?!

- Es ist unerträglich, wenn die Stadtverwaltung sich weigert, ihre Planungshoheit über das Gemeindegebiet auszuüben und stattdessen die Planung sowie die technischen und wirtschaftlichen Eignungsuntersuchungen für Mobilfunk-Antennenstandorte den Mobilfunkbetreibern überläßt. Die Stadtverwaltung hat nicht nur die Planungshoheit auszuüben sondern auch eine Fürsorgepflicht für die Gesundheit ihrer Bürger wahrzunehmen!

- Es ist unerträglich, wie die Stadtverwaltung die Protest-Unterschriften von über 3000 Maintaler Bürgern gegen Mobilfunkantennen in Wohngebieten und den von 25 Maintaler Ärzten unterschriebenen Maintaler Ärzte-Appell unbeachtet ins Archiv ablegt. Unser Bürgermeister sollte sich ein Beispiel an den Bürgermeistern von Attendorn, Gräfelfing, Naila, Kapsweyer, Deiningen, Dachau, und vielen anderen Orten nehmen, die sich gemeinsam mit ihren Bürgern energisch gegen die skrupellos agierenden Mobifunkbetreiber zur Wehr setzen.

- Es ist unerträglich, wenn sich die Maintaler Stadtverwaltung von den Mobilfunkbetreibern mit der Drohung unter Druck setzen läßt, dass bei Widerstand gegen ihre skrupellosen Ausbaupläne Maintal ein weißer Fleck bleiben würde!? Wenn die Mobilfunkbetreiber alle Widerstand leistenden Orte, deren Anzahl täglich zunimmt, weiß lassen wollen, können sie ihre Mobilfunkumsatzpläne begraben.

Ich könnte die Beispiele für die Normalität des Unerträglichen noch beliebig fortsetzen. Der Mobilfunk boomt! Der Widerstand gegen den Wildwuchs von Mobilfunkantennen boomt ebenfalls! Dabei ist es nach dem heutigen Stand der Technik durchaus möglich, die Grundversorgung von Handy-Nutzern mit einer fächendeckenden Strahlungsintensität von maximal 1000 µW/m² durch Mobilfunkantennen außerhalb von Wohngebieten sicher zu stellen. Und es wäre für die Mobilfunkbetreiber zusätzlich auch noch wirtschaftlich, diese Antennen gemeinsam zu betreiben. Zum Wildwuchs und zur Vermehrung von Basisstationen hat ja maßgeblich der Wettbewerb der Betreiber beigetragen, die ihre je eigenen Netze errichten – so, als gäbe es für jede Automarke ein eigenes Autobahnnetz. Dies ist weder technologisch noch markttechnisch notwendig und schon gar nicht gesundheitlich sinnvoll. Umso wichtiger ist es, den konkurrierenden Einzelplänen der Mobilfunkbetreiber ein ganzheitliches Ausbau-Konzept der Stadt Maintal gegenüber zu stellen. Und die verantwortlichen Entscheidungsträger in der Stadtverwaltung sollen sich nicht herausreden, dass bisher alles nach Recht und Gesetz geschehen ist. Moralische und politische Verantwortung kann nicht durch Gesetzestreue ersetzt werden!

Laßt uns also weitermachen. Die wahren Optimisten sind nicht überzeugt, dass alles gutgehen wird. Aber sie sind überzeugt, dass nicht alles schiefgehen wird.

Ich wünsche Euch allen eine schöne Adventszeit, friedliche Weihnachten und ein gutes Neues Jahr 2005

Euer Otto Einsporn


Zum Stand des Mobilfunk-Netzausbaus in Maintal
http://www.buergerwelle.de/pdf/standortplanung_6_brief_an_stadt14.10.2004_2.doc

Protokoll über die Übergabe der Kartenausschnitte mit Alternativstandorten
http://www.buergerwelle.de/pdf/standortplanung_9_protokoll_15.11.2004.doc

Mobilfunkmast: Ein Dorn im Auge der Bürger

http://www.mt-online.de/minden/t00142861.htm


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

21
Dez
2004

OFFENER BRIEF an Bundeskanzler Gerhard Schröder

Weitergeleitete Nachrichten

M.f.G.
Alfred Tittmann
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.


hese-project 18-12-04

Bürgerinitiative Konzerthalle Bamberg, 10.12.04

„Bürger gegen Mobilfunk in Wohngebieten“
Sprecherin: Daniela Brehm
Nebingerhof 7
96047 Bamberg


O F F E N E R B R I E F

Herrn Bundeskanzler
Gerhard Schröder
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,

eigentlich es ist beschämend, dass wir uns heute zum wiederholten Male mit unseren Sorgen direkt an Sie wenden müssen, und nach wie vor das Gefühl haben, dass Sie diese nicht ernst nehmen. Es geht um den derzeitigen massiven Ausbau des Mobilfunknetzes in Deutschland und seine gravierenden gesundheitsschädigenden Folgen für die Bevölkerung. Die Probleme werden seit Jahren von Ihrer Regierung verharmlost bzw. totgeschwiegen. Ich schreibe diesen Brief nicht nur im Namen der vielen Betroffenen hier in Bamberg – wir sind eine mittelgroße fränkische Stadt mit rund 70.000 Einwohnern, in der bereits über 70 Mobilfunkantennen strahlen – sondern im Namen der vielen tausend Bürgerinitiativen (es dürften inzwischen 10.000 sein), die sich in den letzten Jahren hier in Deutschland gegründet haben – und es werden jeden Tag mehr!

Mit dem Verkauf der UMTS-Lizenzen vor einigen Jahren hat Ihre Regierung in erster Linie eine Chance darin gesehen, die maroden Staatsfinanzen aufzubessern – in Zeiten leerer Kassen sind 50 Mrd. Euro schließlich eine Menge Geld. Bezüglich der von den Mobilfunkanlagen ausgehenden Hochfrequenzstrahlung wurden in der 26.BimSchV (von der WHO abgesegnet) Grenzwerte festgelegt, die den menschlichen Körper vor eventuellen Schädigungen durch gerade diese Strahlen schützen sollen. Genau das tun die derzeit gültigen Grenzwerte aber nicht!! Bei deren Festlegung wurde lediglich die thermische Wirkung auf den menschlichen Körper berücksichtigt, nicht aber die athermische.

Ein Physiker brachte das Ganze Dilemma im Rahmen seines Vortrags auf den Punkt. Zitat: „Die Grenzwerte sind um den Faktor 1.000.000 zu hoch. Die derzeit gültigen Grenzwerte sind ein Wahnsinn – vergleichbar damit, wenn man auf bundesdeutschen Autobahnen als Tempolimit Lichtgeschwindigkeit festsetzen würde! Kein Autofahrer würde sie jemals erreichen – und dennoch wären die Folgen bei Geschwindigkeiten weit darunter bereits entsetzlich.“ Ähnlich verhält es sich derzeit mit den Grenzwerten für Mobilfunkanlagen. Selbst bei voller Antennenauslastung werden die Grenzwerte nie erreicht. Und dennoch sind die Schädigungen bei Werten weit darunter bereits furchtbar. Die Menschen, die im Umfeld dieser Basisstationen leben, sind der Strahlung 24 Stunden, Tag für Tag, Jahr für Jahr ausgesetzt.

Ein Großteil von ihnen hat gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie: Kopfschmerzen, massive Schlafstörungen, Herzrasen, Antriebslosigkeit, Depressionen, Appetitlosigkeit, vermehrte Infektanfälligkeit, Konzentrationsstörungen, Blutbildveränderungen bis hin zu bösartigen Erkrankungen wie Leukämie u.ä.. Die massiven Schädigungen sind von Ärzten dokumentiert und nicht mehr zu leugnen. So sarkastisch es klingen mag: Die Grenzwerte schützen nicht die Gesundheit, sondern vielmehr die Mobilfunkindustrie vor den Menschen! Denn kranke Menschen haben nicht mehr die Kraft, sich zu wehren. Die Äußerung von Herrn Timm Schröder vom Mobilfunkkonzern Vodafone, getroffen im Mai d.J. am „Runden Tisch Mobilfunk“ hier in Bamberg bringt die menschenverachtende Einstellung der Mobilfunkindustrie auf den Punkt: „Die Gesundheit der Bevölkerung ist für uns nebensächlich! Wichtig ist uns ein gut funktionierendes Netz!“

Und der Mobilfunkausbau – vor allem des UMTS-Netzes – geht uneingeschränkt weiter. Mit einer Technik, deren Akzeptanz nicht vorhanden ist, deren Nutzung weit unter 1 % liegt – und das Schlimmste: deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper noch nicht erforscht sind. Es findet derzeit in Deutschland ein großangelegter Freilandversuch am Menschen statt – und Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder, tun nichts, um diesem Wahnsinn endlich Einhalt zu gebieten!!!

Was muss noch geschehen, wie viele Menschen müssen noch krank werden, bis die Regierung endlich aufwacht? Meinen Sie, uns Bürgerinitiativen macht es Spaß, unsere ganze Kraft, Energie und Zeit in Briefe wie diesen zu stecken? Oder in die weit über 100 Petitionen zum Thema Mobilfunk, die derzeit im Bundestag darauf warten, abgewiesen zu werden?

Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sind doch auch Familienvater, haben Kinder, für die Sie sich wünschen, dass sie gesund heranwachsen! Möchten Sie einen Mobilfunkmast 30 m neben Ihrem Haus stehen haben, dessen Strahlung Sie und Ihre Familie Tag und Nacht ausgesetzt sein ? Wir Menschen hier in Deutschland haben mit diesen Problemen zu kämpfen!! Da werden mitten in Wohngebieten auf den Dächern Mobilfunkstationen installiert – und in einem Kinderzimmer, 20 m neben einer dieser Anlagen, schläft ein kleines Kind...... ! Wohlgemerkt: Der Schutzabstand um die Anlage, in dem sich dauerhaft kein Mensch aufhalten darf (Monteure und Techniker nur in Strahlenschutzanzügen!) beträgt hier 8 m! Haben Sie auch nur im entferntesten eine Ahnung, wie diesen Eltern zumute ist, deren Kind nur wenige Meter außerhalb dieses Schutzbereiches schlafen muss? Dieses Kind hat ein 3-fach erhöhtes Risiko, an Krebs zu erkranken – und die Eltern können es nicht schützen! Weil Ihre Regierung alle bisherigen Warnungen ignoriert hat. Das Haus verkaufen und wegziehen ist auch keine Lösung: Zum einen verlieren Immobilien, in deren Umgebung Mobilfunkantennen stehen, rapide an Wert (lt. RDM bis zu 25 % Wertverlust) – für eine Familie mit noch laufenden Kreditzahlungen kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Zum anderen käme ein Umzug einer permanenten Flucht gleich, da in Deutschland derzeit ein flächendeckendes Mobilfunknetz aufgebaut werden soll.

Hochrangige, anerkannte Wissenschaftler haben vor den Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung gewarnt. Studien brachten erschreckende Ergebnisse zutage (z.B. Reflex-Studie! Einige Arbeitsgruppen dieser großengelegten Studie sind mit ihren Ergebnissen bereits an die Öffentlichkeit gegangen. Die Berliner Arbeitsgruppe dagegen hat ihre Ergebnisse aufgrund des massiven Drucks seitens der Mobilfunkindustrie noch immer nicht veröffentlicht.......! War Ihnen das bekannt? Uns bleibt hier nur zu sagen: Wirklich traurig!! So weit ist es nun also schon gekommen!)

Sie haben Ihrem Volk gegenüber eine Verantwortung! Haben Sie bei Ihrer Vereidigung nicht auf die Verfassung geschworen, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden? Wir können es nicht glauben, dass Sie weiterhin die Gesundheit Ihrer Bürger wirtschaftlichen Interessen opfern. Was waren wir froh, beim damaligen Regierungswechsel mit Ihnen nun endlich einen Menschen an der Spitze der Regierung zu wissen! Sollten wir uns so getäuscht haben?

In den Antwortschreiben, die wir in den letzten Monaten von Ihnen und Vertretern Ihrer Ministerien erhielten, waren stets die gleichen Sätze zu lesen: „Wir nehmen die Ängste der Bevölkerung sehr ernst, aber.............“ , oder: „Wir haben Ihr Anliegen an das Umweltministerium weitergeleitet!“ oder: „Laut 26. BImSchV werden bei allen Mobilfunkanlagen die Grenzwerte eingehalten!“ Wir können es nicht mehr hören!

Wir richten den dringenden Appell an Sie:

- Setzen Sie sich für einen sofortigen Ausbaustopp des Mobilfunknetzes, vor allem aber der UMTS-Technologie ein – hier geht eine Technik ans Netz, deren Auswirkungen nicht erforscht sind.

- Beauftragen Sie das Umweltministerium, zum Schutz der Bevölkerung eine Neufestlegung der Grenzwerte in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz in die Wege zu leiten – diese müssten 1.000.000-fach niedriger sein als die derzeit gültigen (das Handytelefonieren ist auch bei diesen niedrigenWerten uneingeschränkt möglich).

- Treiben Sie die Forschungen voran, die sich mit der Auswirkung hochfrequenter Strahlung auf den menschlichen Organismus beschäftigen und die nicht von der Mobilfunkindustrie sondern von seriöser, neutraler Seite finanziert werden.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder, wir appellieren dringend an Sie, vor diesen gravierenden Problemen, mit denen jede Stadt, jede Gemeinde derzeit in Deutschland zu kämpfen hat (die vielen tausend gegründeten Bürgerinitiativen hierzulande sprechen eine deutliche Sprache), nicht länger die Augen zu verschließen. Bitte geben Sie unser Schreiben nicht wieder an irgendeines Ihrer Ministerien zur „Bearbeitung“ weiter, sondern setzen Sie sich persönlich dafür ein, dass in unserem Land zum Schutz der Bevölkerung endlich etwas geschieht – nehmen Sie sich ein Beispiel an unserem Nachbarland Schweiz: Dort steht ein Ausbaustopp unmittelbar bevor (siehe Anhang).

Ihrem Antwortschreiben sehen wir erwartungsvoll entgegen und verbleiben


Mit freundlichen Grüßen

Daniela Brehm
Im Namen der Bürgerinitiative Konzerthalle


Anlagen:

„Bamberger Ärzteappell“ mit über 130 unterzeichnenden Ärzten

Bericht über bevorstehenden Ausbaustopp in der Schweiz



Auch die Kinder des Bundeskanzlers entkommen nicht den Alltagssorgen verursacht durch die Handy-Manie der Kinder
http://omega.twoday.net/stories/461828/

Symposium „Ärzte und Mobilfunk – Auswirkungen auf Mensch und Umwelt“
http://omega.twoday.net/stories/457381/

Bamberger Appell – Ärzte gegen Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/282385/

"Bamberger Appell"
http://omega.twoday.net/stories/265206/

Endlich ein Signal aus Berlin
http://omega.twoday.net/stories/448219/

Strahlendes Bamberg?
http://www.gal.bamberg.de/Zeitung/gaz-63/MF-Strahlendes-Bamberg.htm

Darf’s ein bisschen mehr Strahlung sein?
http://omega.twoday.net/stories/460009/
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