Mobilfunk

20
Dez
2004

Handys- Gefahr oder Segen?

Quelle: Zeitschrift TopPharm Nr. 6/2004

Der Beitrag in der Kundenzeitung der TopPharm-Apotheken aus der Feder von Dr. Jürgen Schickinger zu diesem Thema erinnert stark an einen Gymnasiasten, der den Auftrag bekommen hat, zu diesem Problemkreis eine Hausarbeit zu schreiben.

Ein Beitrag von Evi Gaigg, 8.12.04

Nur, wenn der seine Aufgabe in dieser Art erledigt hätte, müsste er dafür eine schlechte Zensur bekommen. Der Beitrag verrät sehr deutlich, dass der Verfasser sein Wissen aus verschiedenen Quellen bezieht, ohne deren Vertrauenswürdigkeit und die Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen. Bei genauem Lesen, findet man ein Sammelsurium, das aus verschiedenen Quellen zusammen gelesen, lies: zusammen gestiefelt ist.

Tut so etwas ein Schüler, so mag man es ihm verzeihen, tut es aber ein Arzt, der das Ergebnis seiner Recherchen in der Kundenzeitung einer Apotheke niederlegt, ist es unverzeihlich. Denn ein Arzt, der die Verantwortung für die Gesundheit seiner Patienten trägt, müsste heute etwas mehr Vorbildung mitbringen, ihm müssten die mit der Mobilkommunikation verbundenen Gefahren bekannt sein, so dass er von selbst den sehr fragwürdigen, im Titel angesprochenen Segen eines Handys, in der Schublade verschwinden liesse.

Halten wir uns nicht damit auf, wie ein Mediziner die physikalischen Fakten, den Wirkungsmechanismus von fliessendem Strom, die erzeugten Magnetfelder und die Erzeugung von Reibungshitze dem Leser erklären will. Es fängt spätestens dann an, schwammig zu werden, wenn die Rede von der ICNIRP und den von ihr empfohlenen Grenzwerten ist. Einen Mediziner müssten zwingend nicht nur die thermischen Wirkungen, also die Erwärmung von Körpergewebe – und diese allein anerkennt die ICNIRP – interessieren, sondern gerade die athermischen biologischen Wirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Natur. Eine Nachrecherche über die Tätigkeit (die Machenschaften) der ICNIRP hätte zwingend erfolgen müssen.

Jetzt kommt es ganz dick: Die Felder in der Nachbarschaft von Sendeanlagen erreichten sogar höchstens ein Tausendstel dieser noch um das 50-Fache unterschrittenen ICNIRP-Grenzwerte. Dass es sich dabei um die sogenannten SAR-Werte, das heisst um rein wärmetechnische Wirkungen und weder um elektrische, noch um magnetische, noch um biologische handelt, wird grosszügig verschwiegen.

Und damit sich der Leser beruhigt und beschützt fühlt, wird gleich anschliessend unsere berühmte NIS-Verordnung zitiert, nach der die Werte angeblich auf ein Zehntel der internationalen Grenzwerte gesenkt wurden. Immerhin richtig zitiert, dass diese nur in Räumen mit empfindlicher Nutzung gelten. Diese werden aber in dem Beitrag ganz unvollständig aufgezählt. Neben den Innenräumen sollten gemäss NIS-Verordnung auch Kinderspielplätze unter diesen Schutz fallen. Aber nur in der Ortsplanung ausgewiesene Spielplätze fallen darunter. Und solche Spielplatzzonen sind in der Ortsplanung nirgends vorgesehen.

Also Fehlanzeige! Denn der Leser könnte nun auf Grund dieser Aussage auf die Idee kommen, sein Kind sei auf dem Kinderspielplatz des Mehrfamilienhausquartiers, in dem er wohnt, automatisch durch diese Vorsorgewerte geschützt. Nochmals Fehlanzeige: denn es lässt sich ja kein Abschirmvorhang zum angrenzenden Kartoffelacker oder Kornfeld ziehen und auch ein Verbotsschild für die Strahlen würde nichts nützen. Die Wahrheit ist:

Weder Kinderspielplätze, noch Haus- oder Dachgärten, Balkone und Terrassen, auch nicht das Feld eines Bauern, auf dem dieser sich viele Stunden des Tages aufhält, ebenso das Land des Gärtners, fallen unter diesen Schutz, wie überhaupt alle Personen die ihren Arbeitsplatz im Freien haben, z.B, Dachdecker, Fassadenreiniger, Maler, Maurer, etc. diesen Schutz nicht geniessen.

Der Schutz der Innenräume durch die angeblich auf ein Zehntel der Werte im übrigen Europa gesenkten, ist eine Mogelpackung erster Güte. Diese Werte werden auch im Ausland nirgends überschritten, wegen der Abweichung zur Senderichtung und der Dämpfung durch die Baumaterialien. Darum freuen sich ausländische Mobilfunkbetreiber über die geforderten, angeblich so rigorosen Schweizer Grenzwerte, denn sie müssen an ihren Anlagen kein Schräubchen ändern, wenn sie diese einführen. Teilweise könnten sie ihre Sendeleistungen sogar noch erhöhen.

Es gibt heute bereits genügend Beispiele über die katastrophalen athermischen Auswirkungen. Berichte über missgebildete Tiere, Totgeburten in den Viehställen tauchen nicht nur in den Medien auf, wie Dr. Schickinger anmerkt, sondern sind in einschlägigen Studien, die in Begleitung von Tierärzten, sogar Amtstierärzten durchgeführt und bestätigt wurden, niedergelegt. Voraussetzung ist allerdings, dass man sie liest. Aber solche Ergebnisse sind ohnehin unbequem und werden deshalb von den Mobilfunkbetreibern immer aufs neue angezweifelt und von der Politik mit der Lancierung immer neuer Studien auf die lange Bank geschoben.

Dass nun ein Arzt diese Darstellung so unkritisch übernimmt, kann nur zwei Ursachen haben:
Man weiss nichts und will es auch gar nicht wissen.

Wüsste man es, müsste man Alarm schlagen und das wird, aus welchen Gründen auch immer, gerade von vielen Ärzten vermieden

Selbstverständlich existieren, wie Dr. Schickinger richtig erwähnt, schon eine grosse Anzahl von Studien, die die Auswirkungen auf Menschen beweisen, und auch das stimmt ausnahmsweise, dass sie flugs von der Gegenseite angezweifelt werden und neue Untersuchungen verlangt werden - aus keinem anderen Grund als jenem der Zeitschinderei.

Jetzt wird es interessant, denn nun wird ungeprüft und unkritisch nachgesagt, was Mobilfunkbetreiber bis vor kurzem laut heraustrompetet haben, sich aber nun selbst immer seltener zu sagen getrauen, nämlich die Mär von den 20 000 Studien, die keine Beweise der Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung ergaben.

Dazwischen einige Bemerkungen und Fragen von H.U. Jakob

Wenn für jede dieser Studien auch nur 2kg Papier verwendet worden wären, dann brauchte es für deren Transport einen 40-Tonnen Sattelschlepper.

Frage also:

Wer hat diesen Sattelschlepper schon je einmal gesehen?
(Gigaherz bittet Sie darum, in Ihrer Wohngemeinde Nachschau zu halten, ob dieser vielleicht irgendwo verloren auf einem Parkplatz steht) In der Nähe eines Gerichtshofes oder eines Parlamentes ist dieser bis anhin jedenfalls noch nie gesichtet worden.

Wer hat schon einmal ein Verzeichnis dieser 20'000 Studien mit je einer halbseitigen Kurzbeschreibung gesehen? Das gäbe ein 10-bändiges Lexikon mit je 1000 Seiten.

Wer kennt jemanden, der diese Studien alle gelesen und begriffen hat? Rechnet man pro 2 Studien eine Arbeitszeit von einer Woche, müsste dieser Mensch jetzt ca 240 Jahre alt und deshalb eigentlich gut bekannt und leicht auffindbar sein.

Diejenigen, welche diese Studien angeblich alle kennen, sehen dagegen doch alle noch seeeehr jung aus. Wie machen die das bloss? Wer weiss mir da Rat?

Um sich bei der Abfassung des Beitrags „Handys: Gefahr oder Segen“ einigermassen aus der Affäre zu ziehen, wird zwar von der übermässigen Benutzung des Handys gewarnt, auch vor nutzlosen Abschirmprodukten, jedoch vergessen, dass die ganze Bevölkerung ja 24 Stunden am Tag und dies Jahr für Jahr unfreiwillig durch die Antennen bestrahlt wird und als Versuchskaninchen in einem Freilandversuch, in der bisherigen Geschichte nie dagewesenen grossen Stils, ausgesetzt ist.

Entwarnung kann keine gegeben werden, meint Dr. Schickinger, führt aber sogleich statt der realen Beschwerden Betroffener (übrigens mittlerweile 15-20% der Bevölkerung und nicht nur jeder 20. !) die Angst auf und das verlorene Lebensgefühl, das krank machen kann – nicht etwa die Strahlung selbst und deren Folgen.

Als guten Rat gibt er schliesslich die Empfehlung, lieber SMS zu schreiben, die Telefonate zu verkürzen oder aufs Festnetz umzusteigen.

Zuletzt stellt sich die Frage: Wem hat dieser Beitrag nun wirklich gedient?

Der Verfasser hat sich nach allen Richtungen verbindlich gezeigt, in dem Bemühen, niemandem weh zu tun, aber auch ohne eigentlichen Klartext gesprochen und dem Leser wirklich geholfen zu haben.

Nach der Lektüre dieses Beitrags wird man den Eindruck nicht los:

Wer sich nach allen Seiten verneigt, der stösst überall mit dem Hintern an.

http://www.gigaherz.ch/856/

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Tausende wissenschaftlicher Studien sollen die Unschädlichkeit des gepulsten Mobilfunks beweisen
http://omega.twoday.net/stories/326518/

ForumMobil propagiert Endlösung für Elektrosensible

Das ForumMobil, ein Verein der Schweizer Mobilfunkbetreiber und ihrer Zulieferer mit Jahresbeitrag 1 Million (pro Mitglied) versendet dieser Tage eine Broschüre mit dem Namen „Frequentia“ an 11'000 Schweizer Ärzte mit der Empfehlung, ihre 150'000 elektrosensiblen Patienten *) allesamt als „psychisch gestört“ zu erklären.

Hans-U. Jakob, 18.12.04

Haarsträubende Zitate aus „Frequentia“

„Als Arzt sollte man sich hier seiner Verantwortung bewusst sein und – dem Hypokratischen Eid gemäss – Leid, und damit auch psychisches Leid, sowie unnötige Verunsicherung von den Menschen fernzuhalten,“ schreibt das ForumMobil wörtlich und weiter:

„Häufig entsprechen die Angaben der Patienten nicht einmal ihrer erlebten Situation, weil sie zu sehr von Medien, von Interessenverbänden, selbsternannten Spezialisten aus der Alternativszene oder gar von Scharlatanen beeinflusst werden.“

Und als Höhepunkt: „Die Patienten liefern oft abenteuerliche Beschreibungen der Einflüsse unter welchen sie stehen. Nicht selten berichten sie sogar über mutwillige elektromagnetische Beeinflussungen durch Nachbarn. (DECT-Telefone red). In solchen Fällen von sich verselbständigenden Wahnwahrnehmungen ist immer nach neurotischen und schizophrenen Formenkreisen zu suchen.“

Nicht, dass Elektrosensible hier nur auf übelste Art beschimpft und beleidigt werden. Nein, es werden die Opfer auch noch gleich zu Tätern umfunktioniert.

„Die meisten Elektrosensiblen haben sich in Bürgerinitiativen organisiert und besitzen Internetportale. Da es heute üblich ist, sich im Internet schnell zu orientieren, verbreitet sich die Idee der Elektrosensibilität rasch und findet Eingang nicht nur in öffentliche Diskussionen, sondern auch noch ins Bewusstsein unserer Gesellschaft,“ schreibt das ForumMobil weiter und erst recht schlimm und sehr teuer für die öffentliche Hand werde es dann, wenn die angeblich Elektrosensiblen in die öffentliche Planung von Einrichtungen einbezogen würden, da die Forderungen Elektrosensibler nicht oder nur schwer unter einen Hut zu bringen seien. (Anm. Gemeint mit dem einen Hut sind wahrscheinlich Wirtschaftsinteressen).

Nicht selten würden solche Streitigkeiten vor dem Richter ausgetragen, was weitere Kosten verursachen würde und nicht selten hätten Richter das Problem, geeignete Gutachter zu finden, die beide Seiten paritätisch vertreten könnten.

Mit dem letzten Satz dürfte das ForumMobil ausnahmsweise recht haben, falls sich die Richter überhaupt bemühen, Gutachter beider Seiten aufzubieten. Meist genügen diesen jedoch die reinen Parteibehauptungen der Wirtschaftsvertreter.

Weiter beklagt sich das ForumMobil, dass sich Elektrosensible nicht bereit fänden, ihre übrige persönliche häusliche Situation und Privatsphäre offenzulegen und wissenschaftlich untersuchen zu lassen.

Das hat sehr gute Gründe. Sich den vom ForumMobil engagierten Schnüfflern auszuliefern, heißt doch, wie obige Zitate zeigen, postwendend als geistesgestört erklärt und Arbeitgebern und Wohnungsvermietern gemeldet zu werden.

Soweit ein Auszug der Zitate aus der Hetzschrift des ForumMobil gegen elektrosensible Mitmenschen an die Schweizer Ärzte.

Gestützt auf irreführende Studie, dass Elektrosensibilität als reine Einbildung, Verfolgungswahn oder gar Schizophrenie abzutun sei, stützt das ForumMobil mit einer haarsträubenden, sogenannt wissenschaftlichen Untersuchung der Universität Witten/Herdecke, die zum Schluss kommt, dass sich die Wahrnehmung elektromagnetischer Felder durch Elektrosensible in keiner Weise von derjenigen Gesunder unterscheiden würden.

Zu diesem „vielsagenden“ Fazit kam man in Witten/Herdecke, nachdem die Probanden einer Magnetspule „ausgesetzt“ wurden, die ein 50Hz-Feld von 10Mikrotesla erzeugt habe, was dem doppelten Feld eines Kochherdes entsprechen würde.

Bereits diese Angabe könnt falscher gar nicht sein. Ein elektrischer Kochherd erzeugt am Standort der Köchin oder des Kochs ein Magnetfeld von höchstens 0.2Mikrotesla und nicht von 5Mikrotesla. Damit dürfte die Glaubwürdigkeit dieser Studie, ganz abgesehen davon, wer diese bezahlt hat, bereits im Eimer sein. Denn wer sich wissenschaftlich mit elektromagnetischen Feldern befasst, sollte zum Mindesten in der Lage sein, diese auch zu messen.

Dann wurde die Spule sogenannt doppelblind ein- und ausgeschaltet und die Probanden mussten den Schaltzustand angeben. Dabei sei es zu keinen signifikanten Unterschieden zwischen Gesunden und Elektrosensiblen gekommen, behauptet das ForumMobil. Das ist weiter auch kein Wunder. Denn dort wo 5 Mikrotesla, das sind 5000Nanotesla herrschen, stellen sich die Härchen an den Vorderarmen sowohl bei Gesunden wie bei Sensiblen auf und jeder Halbblinde kann das noch gut sehen.

Zudem ist es hanebüchen, auf Grund eines Versuches mit einer 50Hertz-Magnetspule eine Elektrosensibilität über das gesamte Spektrum von 1 bis 30'000'000 Hertz, gepulst oder ungepulst, verleugnen zu wollen.

Omega siehe dazu „Prof. Dr. Jiri Silny unter:
http://omega.twoday.net/stories/281065/

Die Geschichte wiederholt sich alle paar Jahrzehnte. Ältere Semester können sich noch an die üblen Hetzschriften im tausendjährigen Reich erinnern. Auch hier wurden unbequeme Zeitgenossen, vor allem Oppositionelle jeder Richtung und solche jüdischen Glaubens kurzerhand als verrückt erklärt und aus dem Verkehr gezogen. Die Endlösung, als man nicht mehr wusste, wohin mit den Hunderttausenden, waren dann Konzentrationslager und schlussendlich die Vergasung.

Darüber, dass die „Frequentia“-Hetztiraden leider wiederum aus unserem nördlichen Nachbarland stammen, besteht nicht der geringste Zweifel. Wer die Schriften des bei der Swisscom unter Vertrag stehenden Professors Reinhold Berz kennt, welcher wegen seiner phantastischen Grenzwertvorschläge von 120V/m (38 Millionen uW/m2) etwa auch der „Ausseridische“ oder gar der „Todesengel von Ulm“ genannt wird, erkennt sofort den geschliffenen, arroganten und selbstherrlichen Stil, sehr ähnlich dem eines früheren Reichspropagandaministers.
Kennen wir das nicht alles schon?

Auch in der Schweiz hieß es einst, aus wirtschaftlichen Gründen zu diesen Vorgängen zu schweigen. Als Zulieferer der Wehrmacht, war die offizielle Schweiz und vor allem deren Industrie auf ein gutes Einvernehmen mit den Nazi-Bonzen angewiesen.

Ein Schweizer Rotkreuzarzt, der 1942 als Erster über die Zustände in den deutschen Konzentrationslagern berichtete, wurde postwendend als geistesgestört erklärt und in der Psychiatrie versenkt. Was nicht wahr sein durfte, gab es einfach nicht. Anzufügen wäre noch die nachfolgende Schreckensherrschaft eines Joseph Stalin, welcher ebenfalls Hunderttausende von Oppositionellen unter Psychopharmaka setzte und nach und nach verschwinden ließ. Ähnliches geschah auch, wie heute längst bekannt ist, z.B. in der DDR.

Sind wir jetzt wieder soweit?

Die Schweizer Ärzteschaft steht am Scheideweg. Wird sie in das Lied der „Frequentia“-Verfasser und der Wirtschaft einstimmen? Oder ist es die pure Angst vor wirtschaftlichen Einbussen, wenn man sich Elektrosmog-Erkrankter ernsthaft annimmt? Oder fürchtet man sich, das gleiche Schicksal zu erleben wie der Rotkreuzarzt von 1942 und selbst als geistesgestört erklärt zu werden?

Wenn man die Texte in einem einschlägigen, von der Mobilfunkindustrie unterhaltenen deutschen Internetforum liest, die in Wortwahl und Tonart gelegentlich etwa derjenigen damaliger SS-Obersturmbannerführer entsprechen, kann man diese Angst sogar verstehen.

In eigener Sache

Wir erhalten öfter Meldungen von Betroffenen, die Rat und Hilfe bei Ärzten suchen, und zwar nicht nur für sich, sondern für an den typischen Symptomen von Elektrosensibilität leidenden Kinder und Jugendlichen und die jeweils mit dem Satz abgeblockt werden: „Elektrosmog ist nicht mein Sachgebiet“. Wir rufen alle Elektrosmog-Erkrankten auf, uns Ärzte zu melden welche das Problem Elektrosmog Ernst nehmen, damit wir diese weiterempfehlen können. Uns schwebt eine Liste von jeder größeren Region vor, wo wir auf Anfrage hin Patienten zuweisen können.

*)150'000 Elektrosensible in der Schweiz?

Dr. med. Gerd Oberfeld von der Landessanitätsdirektion Salzburg spricht davon, dass heute 19% der Bevölkerung infolge elektromagnetischer Belastungen kleinere oder größere gesundheitliche Probleme haben. Das wären auf die Schweiz bezogen ca. 1.5 Millionen Menschen. 10% davon, also 150'000 werden deshalb einen der 11'000 Schweizer Ärzte aufsuchen.

http://www.gigaherz.ch/860/

18
Dez
2004

Zur Weihnachtszeit: Plastikmobilfunkbäume - For the Holiday Season: Plastic Cellular Radio Trees

Fraud Frond Photos
http://www.fraudfrond.com/
http://www.fraudfrond.com/photos.shtml

Quelle (Source):
http://www.symlink.ch/articles/04/12/13/1915242.shtml

Normenerlassklage wegen rechtswidrigem Unterlassen einer gesetzlichen Rechtsvorschrift

Bezüglich der Grenzwerte im Rahmen der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ist klar erkennbar, dass einerseits in der Verordnung nur die sogenannten thermischen Werte enthalten sind, obgleich es athermische Werte gibt. Der Bundesverordnungsgeber hat bei dem Erlass der Verordnung über elektromagnetische Felder am 16.12.1996 entscheidend zum Ausdruck gebracht, dass diese Verordnung zu gegebener Zeit nachgeprüft werden sollte. Zwar hat das Bundesamt für Strahlenschutz anscheinend weitere Forschungen in Auftrag gegeben, trotzdem sind zwischenzeitlich acht Jahre vergangen, ohne dass bezüglich der Werte in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung irgendwelche "Veränderungen" oder "Nachbesserungen" erfolgt sind.

Es stellt sich deshalb die Frage, ob nicht eine sogenannte Normenerlassklage wegen rechtswidrigem Unterlassen einer gesetzlichen Rechtsvorschrift angestrengt werden sollte. Diese Klage müsste nach Ansicht des Unterzeichners beim Verwaltungsgericht in Berlin erhoben werden, da Ansprechpartner in diesem Fall die Deutsche Bundesregierung ist. Verklagt werden müsste wahrscheinlich die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesumweltministerium. Es müsste gegebenenfalls ein Bürger klagen, der in der Nähe einer Mobilfunkanlage wohnt und einen Nachweis der thermischen Grenzwerte und die Existenz thermischer Grenzwerte vorlegen könnte. Diese sogenannte Normergänzungsklage ist bislang nach Kenntnis des Unterzeichners nicht erhoben worden. Der führende Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung von Kopp-Schenke, 13. Auflage, verweist in § 47 Band Nr. 14 darauf hin, dass eine derartige Normergänzungsklage als zulässig angesehen werden kann, wenn geltend gemacht wird, dass eine Rechtsvorschrift deshalb fehlerhaft sei, weil sie bestimmte Regelungen nicht enthält, d.h. diese unterlassen hat (z.B. es zu unrecht unterlassen hat, eine bestimmte Regelung selbst zu treffen und es statt dessen der Verwaltung überlässt, Regelungen zu treffen).

Nachdem die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung als sogenannte abschließende Regelung der Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte verstanden wird, dürfte sie dadurch gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen Art. 3 GG verstoßen. Diese sogenannte Normergänzungsklage könnte auch unter Bezugnahme auf Art. 19 Abs. 4 GG, erhoben werden.

Unsere Kanzlei verfügt bislang auf diesem Sektor nur über Kenntnisse in der Literatur. Wir selbst haben noch nie eine derartige Klage erhoben, könnten uns jedoch vorstellen, dass bei Klageerhebung Bewegung in die Kruste der Struktur der Verwaltungsgerichte und insbesondere ein gewisser Druck auf die Bundesregierung erfolgen würde.

Vielleicht können Sie diese Anregung einmal mit beteiligten Kreisen erörtern; zur Unterstützung der Meinung konnte der Unterzeichner in einer Zeitschrift einen entsprechenden Aufsatz veröffentlichen.

Wir erwarten Ihre Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

N.N.

Omega: der Name des Anwalts ist uns bekannt. Er möchte erst bei Realisierung des Verfahrens öffentlich in Erscheinung treten. Nach seiner Aussage liegt das Kostenrisiko bei einem vermutlichen Streitwert von 5 000 € bei ca. 500-1000 € in der ersten Instanz. Eine eventuelle Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung kann von dem Anwalt geprüft werden. Möglich wäre u.U., das Verfahren im schriftlichen Verfahren abzuwickeln.

Interessenten melden sich bitte unter star.mail@t-online.de . Wir werden Ihnen dann die Adresse des Anwalts übermitteln.


Die Amtshaftung lässt grüßen
http://omega.twoday.net/stories/451349/

Mattenhauser Mobilfunkgegner nehmen Stadt in Pflicht
http://omega.twoday.net/stories/456081/

Normenerlassklage wegen rechtswidrigem Unterlassen einer gesetzlichen Rechtsvorschrift
http://omega.twoday.net/stories/445497/

37 Meter hoher Mast stößt auf Widerstand
http://omega.twoday.net/stories/456085/

Schadenshaftungsansprüche beim Grundstücksbesitzer anmelden
http://www.hessenbiss.de/download/rechtsmittel/Haftung-Schreiben.rtf

Wertminderung von Immobilien
http://www.hessenbiss.de/download/rechtsmittel/Wertminderung-von-Immobilien.pdf

Fragebogen zur Kontrolle von Einwirkungen von Sendeanlagen
http://www.hessenbiss.de/download/infoblaetter/fragebog.rtf

Vorgehen um Sendeanlagen in Wohnbereichen rechtzeitig zu unterbinden:
http://www.hessenbiss.de/download/rechtsmittel/Vorgehen.rtf

Argumente gegen Mobilfunkantenne
http://www.hessenbiss.de/download/rechtsmittel/argumentega.rtf

An alle Landwirte Höfen, in deren Nähe in den letzten Jahren Mobilfunksendeanlagen installiert wurden, gemeinsamer Protest:
Begleitschreiben: http://www.hessenbiss.de/download/infoblaetter/020120-Fragebogen-Lw-Begleitschreiben.rtf
Fragebogen: http://www.hessenbiss.de/download/infoblaetter/020120-Fragebogen-Lw.rtf

Strafanzeige gegen die Betreiber wegen Verdachts...
http://www.hessenbiss.de/download/rechtsmittel/Strafanzeige.RTF

Weitere interessante Infos unter: http://www.hessenbiss.de/download/index.html

16
Dez
2004

Die UMTS-Antenne in Langnau kann realisiert werden

LANGNAU:

16.12.2004

Der GGR hat ein entsprechendes Postulat von Danielle Lemann abgelehnt. Doch bei der Abstimmung gab’s Unstimmigkeiten.

jml. Danielle Lemann, SP Parlamentarierin im Grossen Gemeinderat, Langnau (GGR), reichte am 16. August zusammen mit 11 Mitunterzeichnenden ein Postulat ein. Darin forderte sie den Gemeinderat auf, zu prüfen, ob die Vergrößerung und Verstärkung der bestehenden Mobilfunkantennen und die dadurch schädigende Wirkung auf die Bevölkerung verhältnismäßig sei zum reinen Luxus, der ein solcher Ausbau bedeute. Im Weiteren erklärte die Ärztin, dass in medizinischen Kreisen zunehmend Bedenken bezüglich dem Ausbau der bestehenden Anlagen aufkämen. Nun hat ihr der Gemeinderat geantwortet und dem GGR empfohlen, das Postulat für den Bewilligungsstopp abzulehnen. Die Begründung des Gemeinderates erläuterte Christine Röthlisberger. Die Konzession solcher Mobilfunkanlagen erteile der Bund. Zuständig sei der Regierungsstatthalter oder die Gemeinde. Da aber die Bewilligung ein komplexes Fachwissen verlange, würden alle Gesuche an das BECCO zur Beurteilung weitergeleitet. Der Regierungsstatthalter oder Gemeinde stütze dann den Entscheid auf den Fachbericht der BECCO ab. Eine Bewilligung könne nur verweigert werden, wenn der Gesuchsteller die Strahlengrenzwerte bezüglich nicht-ionisierender Strahlung nicht einhalten würde. Und dies sei in diesem Gesuch nicht der Fall. Die Gemeinde könne sich nur noch wegen der Ästhetik oder Zonenkonformität wehren und ein Gesuch ablehnen.

Kampf gegen Windmühlen

«Ich war mir im Klaren, dass ich wie ein Löwe gegen Windmühlen kämpfen werde», sagte Lemann zu den Mitgliedern. Sie wolle aber nicht gegen die normalen Natels, sondern nur gegen die Umrüstung auf UMTS-Technik kämpfen. «Was bringt uns das für Fortschritte ins Emmental, wenn wir auf dem Handy einen Spielfilm oder ein Fußballspiel anschauen können»? Sie stellte auch die gemachten Studien in Frage. «Wer genug Geld hat, kann so lange Studien anfertigen lassen, bis eine positiv ist». Die Meinungen im Rat schienen gemacht und es kam zur Abstimmung. 15 Ja zu 11 Nein bei 10 Enthaltungen. Doch da wurde Ratspräsident Hans Peter Schenk stutzig. 36 Stimmen bei 35 Anwesenden. Da konnte doch was nicht stimmen. Also musste noch mal abgestimmt werden. 15 Ja gegen 13 Nein bei 8 Enthaltungen. Schon wieder eine Stimme zuviel. Also Abstimmung zum Dritten. 14 Ja, 13 Nein und 8 Enthaltungen. Nun war alles klar und das Postulat wurde zurückgewiesen.

http://www.wochen-zeitung.ch/index.asp?RubrikID=2&ArtikelID=11542


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Nachbarn fürchten sich vor Funk-Antennenwald

Burgaltendorf. Obwohl Franz Dyckmans ein Naturfreund ist, bringt ihn ein Wald in Rage. Es ist ein von Mobilfunk-Betreibern "angepflanzter" Antennen-Wald auf einem Nachbarhaus, der jetzt durch einen neuen Mast erweitert wurde.

Seit 1971 wohnt Franz Dyckmanns in seiner Eigentumswohnung Am Kirchhof. Es ist eine ruhige Wohnstraße in einem attraktiven Umfeld. "Eigentlich fühlen wir uns alle sehr wohl hier", bestätigen auch die Nachbarinnen Monika Bäckert-Pietsch und und Gisela Dzeik.

1999 bekam die Idylle Risse, als die erste Mobilfunk-Antenne auf dem Nachbarhaus, Alte Hauptstraße 88, errichtet wurde. Im Jahr 2001 kam dann der zweite Mast aufs Dach. Vor wenigen Wochen war dann für Dyckmanns und seine Nachbarn das Maß voll, als der dritte Mast von einem Riesenkran auf das Dach gesetzt wurde.

Es war nicht der optische Eindruck, der Dyckmans und seine Nachbarn schon 2001 beunruhigte, vielmehr waren und sind es die Sorgen um die Gesundheit, die für Aufregung sorgten und weiterhin sorgen.

Aufmerksam geworden durch Presseberichte, die über die schädlichen Wirkungen von Sendestrahlen berichteten, machte sich Dyckmans mit der Materie vertraut. Er fand Studien, in denen Zusammenhänge zwischen Mobilfunk-Anlagen und Krebserkrankungen aufgezeigt wurden. Bei einer wissenschaftlichen Untersuchung im fränkischen Naila wurde belegt, dass das Krebsrisiko in der Nähe des dortigen Mobilfunk-Senders signifikant gestiegen sei. Als man Am Kirchhof dann erfuhr, dass auch der in Sichtweite stehende Turm der Herz-Jesu-Kirche mit einem Funkmast bestückt war, wurden die besorgten Anwohner aktiv. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet, der von der Stadt als Genehmigsbehörde erfuhr, dass alles nach Recht und Gesetz erfolgt sei. Es sei lediglich ein so genannter "Befreiungsbescheid" der Bauaufsicht nötig.

Als jetzt der dritte Sendemast errichtet wurde, reichte es den besorgten Nachbarn endgültig: "Hier befinden sich in unmittelbarer Nähe ein Seniorenheim, ein Kindergarten und eine Schule. Bei uns im Haus gibt es mehrere Krebserkrankungen und bisher unerklärliche Fieberschübe. Da kann die Stadt doch nicht vom grünen Tisch aus noch eine weiter Antenne genehmigen."

Erneut wurde ein Rechtsanwalt damit beauftragt, Widerspruch gegen das Anwachsen des Antennenwaldes einzulegen. Gleichzeitig hat sich die Eigentümergemeinschaft an die Bezirksvertretung gewandt, und bittet die Politiker, sich der Sache anzunehmen.

15.12.2004 Von Peter Marnitz

http://www.waz.de/waz/waz.essen.volltext.php?kennung=on1wazSTTStaEssen38335&zulieferer=waz&kategorie=STT&rubrik=Stadtteile&region=Essen&auftritt=WAZ&dbserver=1


Nachricht von der BI Bad Dürkheim



Mobilfunk und Krebs
http://omega.twoday.net/stories/284796/

„Nicht einknicken und Zähne zeigen"

Mobilfunk in Dörrenbach

Zu dem Artikel „Mit Bauchgrimmen für Mobilfunk votiert" vom 10. Dezember:

Ich frage mich bei dem Artikel, woher der Gemeinderat Dörrenbach die Gewissheit hat, dass die Strahlung vom Standort Rathausdach am geringsten sei. Grundsätzlich gilt die physikalische Regel: Die Strahlungsstärke sinkt im Quadrat zur Entfernung. Die Entfernung zwischen einem Sender auf dem Dach und den Bewohnern ist relativ gering.

Zudem kann die Strahlung beispielsweise an Nachbargebäuden reflektiert werden, so dass die Strahlung auch direkt unter einem Sender erheblich sein kann. Experten sprechen außerdem von der Bildung einer Vertikalkeule, bei der direkt unter- und oberhalb eines Senders starke Strahlung auftreten kann.

Am 20. Dezember 2000 verkündete das Amtsgericht Freiburg ein Urteil, das erstmals in Deutschland die elektromagnetische Strahlung („Elektrosmog") einer Mobilfunksendeanlage als potenziell gesundheitsgefährlich einstuft.

In diesem Fall ging es um die Klage eines schwer kranken, bettlägerigen und von einem lebensnotwendigen Herzschrittmacher abhängigen Mieters, dessen Vermieter fünf Meter oberhalb des Bettes des Klägers eine Mobilfunksendeanlage installieren wollte. Dies entspricht den gültigen Sicherheitsentfernungen, wie durch eine Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde bestätigt wurde.

Das Gericht kam dennoch zu dem Schluss, dass „eine konkrete Gefährdung" des Mieters trotz Einhaltung dieser Sicherheitsabstände „wahrscheinlich erscheint" und gab der Klage statt.

Wundern muss man sich auch über die verharmlosende Äußerung, es habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegen.

Laut Herrn Zwerenz von der Bürgerwelle kann eine Gemeinde sagen: „Wir geben unsere Grundstücke nicht her". Sie kann die Bürger und Bürgerinnen darüber informieren, dass Mobilfunk nicht ungefährlich ist und die Bürger und Bürgerinnen bitten, ihre Dächer nicht zur Verfügung zu stellen. So haben viele Gemeinden tatsächlich einen Sender verhindern können. Entscheidend ist, dass die Kommune nicht einknickt und den Betreibern die Zähne zeigt.

Sogar Mobilfunkbetreiber und Regierungsstellen geben zu, dass dem Mobilfunk ein gesundheitliches Restrisiko anhaftet. Besonders auf dem Gebiet der Dauerbestrahlung (Langzeitbedarf) gebe es Forschungsbedarf.

Übrigens: Warum müssen in Flugzeugen Handys abgeschaltet werden? Die Zeitungsbeilage „Ratgeber Mobilfunk " des IZMF weiß darauf die Antwort: „Bordinstrumente in Flugzeugen sind sehr sensibel." Der menschliche Organismus etwa nicht?

Imme Colling-Blüder, Sprecherin der Bürgerinitiative Mobilfunk Kapsweyer

Quelle: Publikation: DIE RHEINPFALZ Regionalausgabe: Pfälzer Tageblatt Nr.293,
Datum: Donnerstag, den 16. Dezember 2004 Seite: Nr.19


Nachricht von der BI Bad Dürkheim


Gerade unter der Antenne die stärkste Strahlung
http://omega.twoday.net/stories/342761/

Warum muss die Basisstation ständig strahlen?

Endlich ist es ComputerBild gelungen, über den eigenen Schatten zu springen und etwas zur Pulsung von DECT Telefonen zu sagen: http://tinyurl.com/5o8ru

Auch wenn Prof. Wuschek die Notwendigkeit (??) der Pulsung betont, so ist doch der letzte Teil des Beitrags interessant, wo Herr König vom BfS die Funklizenz für CT1+ über das Jahr 2008 hinaus fordert bzw. in Aussicht stellt.


Dietrich Moldan, Iphofen


Nachricht von Volker Hartenstein, MdL a.D.

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Prof. Dr. Matthias Wuschek
http://omega.twoday.net/stories/460004/

DECT - Gesundheitsschäden durch DECT-Telefone
http://omega.twoday.net/stories/322063/

Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk und DECT
http://omega.twoday.net/stories/315906/

15
Dez
2004

Wollen Sie Ihren Job verlieren?

Möglichst konkrete Aussagen und Belege müssen unbedingt vorliegen, gerade weil dies u.a. im Hinblick auf die Befangenheit bzw. die Interessenkollision des Verordnungsgebers schon auf Grund seiner Beteiligung an einem der größten Mobilfunkunternehmen so bedeutsam ist.

Natürlich bedingt das seit Jahrzehnten eingeübte "System" der die Forschung überwiegend dominierenden Gruppen (und die realen Machtverhältnisse), dass solche nicht leicht zu haben sind.

Abgesehen von den Schicksalen kritischer Wissenschaftler habe ich das bisher wohl konkreteste über die "Manipulationen" der Forschung und der Forscher am 12. Juni 2004 auf einem Symposium des BUND in Mainz bei einer Aussprache des Koordinators des REFLEX-Projekts, Herrn Prof. Adlkofer, in prägnanter Weise gehört.

Nach dem Dr. Warnke aus Saarbrücken in der Aussprache nach seinem Vortrag grundsätzliche Kritik an einer seiner Ansicht nach kaum noch vorhandenen ethischen Grundlage von Wissenschaftlern im Vergleich zu der Zeit, als er mit seinen Forschungsarbeiten begonnen hat, äußerte, erwiderte ihm Prof. Adlkofer wörtlich:
"Herr Warnke, Sie haben absolut recht mit Ihrer Kritik an der Wissenschaft. Aber ich möchte betonen, die Wissenschaft, die sich mit elektromagnetischen Feldern beschäftigt, hier handelt es sich um einen Sonderbereich, die meiner Meinung nach weltweit zu 80% von der Industrie kontrolliert wird. Ich selbst habe das mit unseren Daten aus dem REFLEX-Projekt erlebt - Sie werden später verstehen, warum (Anm. sein Vortrag folgte noch). Die Reaktion auf solche Ergebnisse ist zuerst: Ignorieren. Wenn dann das nicht mehr länger funktioniert, dann geht es um Kritisieren - zum Teil mit brauchbaren, zum Teil mit völlig unbrauchbaren Argumenten. Und wenn auch das nicht mehr hilft - und da sind wir im Augenblick angelangt - dann kommt das Diffamieren - und das ist das Übelste. Und so geht es all denen, die mit Ergebnissen, die nicht in die jeweilige Landschaft passen ....... Ich kenne auch die Wissenschaft in anderen Bereichen. Ich möchte wirklich ausschließen, dass dort in derselben Art und Weise vorgegangen wird. Es gibt einen großen Teil der Wissenschaft, der heute noch genauso denkt, wie Sie vor 40 oder 30 Jahren, als Sie (Anm. gemeint ist weiterhin Dr. Warnke) mit Forschung begonnen haben, gedacht haben."

Auf Betreiben der übermächtigen Industrielobby war es zu diesem "Rapport" gekommen, um bei der noch ausstehenden Veröffentlichung der Ergebnisse des REFLEX-Projektes "subjektive" oder gar "emotionale Verfälschungen" zu verhindern. Nicht einmal, dass sich sämtliche Forschungen des Projektes unterhalb der Grenzwerte bewegten, dürfe in die Veröffentlichung aufgenommen bzw. darin hervorgehoben werden, äußerte der bereits als sachverständiger Zeuge benannte Prof. Adlkofer!

So wird alles andere als eine "ausgeglichene wissenschaftliche Sicht der Debatte ermöglicht", wie dies z.B. in der Dezemberausgabe 2001 des Newsletters der Forschungsgemeinschaft Funk (FGF) auf Seite 28 vorgegeben wurde.

Damals ging es um Prof. Hyland, der ebenfalls ein höchst übles Schicksal im Umgang mit der Industrielobby erleiden musste, was Prof. Adlkofer im Übrigen bestätigte.

Weitere konkrete Belege ergeben sich aus den zahlreichen Fällen, bei denen unerwünscht kritische Äußerungen von Wissenschftlern empfindliche berufliche Konsequenzen zur Folge hatten (vgl. etwa bei http://www.gabnet.com/pol/ethikschutz-3.htm ).


Dietmar Freund
Rechtsanwalt


Nachricht von Volker Hartenstein, MdL a.D. (Auszug)

--------

ForumMobil diffamiert Schwedischen Top-Wissenschafter
http://omega.twoday.net/stories/509687/

Forscher und Forschungsergebnisse von der Industrie bezahlt
http://www.buergerwelle.de/pdf/forscher_und_forschungsergebnisse_von_der_industrie_bezahlt.htm

14
Dez
2004

Das Handy ist die Schuldenfalle Nummer eins

Jede Woche suchen Jugendliche die Bonner Schuldnerberatung auf, weil ihnen das Wasser bis zum Hals steht - Die Stadt bietet eine Info-Box "Geld & Schulden" für Pädagogen an

Von Frank Vallender

Bonn. Handy-Rechnungen von mehr als 1 000 Euro im Monat sind bei jungen Bonnern keine Seltenheit. Mahnbescheide, die den eigentlichen Wert der bestellten Ware um das Vielfache übersteigen, auch nicht.

Bei der Schufa gingen 1999 rund 100 000 Erstmeldungen über Schuldner ein, denen die Handykosten über den Kopf gewachsen waren. 2002 lag die Zahl bereits bei 280 000. Das Handy ist die Schuldenfalle Nummer eins bei jungen Leuten, weiß Birck, der mit sieben Kollegen 250 Leute von 18 bis 25 Jahren berät.

Und wer nicht zahlt, der hat nach drei Monaten schnell eine Rechnung, die mit Mahngebühren, Anwalts- und Inkassokosten um das Sechsfache gestiegen ist. Dabei sind die Anbieter in der Regel rechtlich auf der sicheren Seite, sagt Ute Krüger von der Verbraucherzentrale. Sie und Birck kennen Ratsuchende, die schon mit Mitte 20 einen Schuldenberg vor sich herschieben. Andere haben für Freunde Verträge abgeschlossen - wie ein 19-jähriger Schüler: "Der hat deshalb 2 500 Euro Schulden."

Nicht immer zeigen die Gläubiger Verständnis. Immer häufiger müssen schon Lehrlinge Privatinsolvenz anmelden und bekommen deshalb nicht selten Schwierigkeiten in der Lehre.

Um dieser Entwicklung in Bonn gegenzusteuern, bietet das Jugendamt jetzt eine Info-Box "Geld & Schulden" an, die zum Vorbild den "Schuldenkoffer" der Schuldnerhilfe Essen hat. Laut Uli Hermanns vom Jugendamt ist die Box mit Videos, Comics, Fachliteratur und anderen Materialien ein Angebot des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, "mit dem Jugendliche ab 13 Jahren sensibilisiert werden sollen, wo die Kostenfallen liegen".

Da der Spaß am Konsum nicht genommen werden soll, gehe es vor allem darum, die Risiken kennen zu lernen, so Hermanns. Speziell für jugendliche Mobilfunk-Einsteiger bietet die Stadt zusätzlich eine kleine Broschüre an, die in einer jugendgemäßen Sprache Tipps für kostenbewusstes Telefonieren vermittelt. Auch Eltern können Hilfe erbitten. Denn nicht selten seien sie ein schlechtes Vorbild: "Auch viele Erwachsene wissen nicht, wie viel sie im Monat ausgeben", sagt Krüger. Und seien dementsprechend nicht in der Lage, ihren Kindern den richtigen Umgang mit Geld beizubringen.

Das Jugendamt bietet zurzeit zwei Boxen zum kostenlosen, vierwöchigen Verleih für Pädagogen an. Infos zur Box und zur Handy-Broschüre unter Telefon (02 28) 77 56 79. Die Schuldnerberatung hat die Telefonnummer (02 28) 96 96 60, die Verbraucherzentrale die (02 28) 9 76 69 34.

(13.12.2004)

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index_frameset.html?/news/artikel.php?id=82653 (Auszug)

dazu der Kommentar von Frank Vallender:

Tropfen auf den heißen Stein

Wenn es darum geht, Kunden um den Finger zu wickeln, ist manch Handel treibender Zeitgenosse sehr einfallsreich. In Zeiten von Handy, Telefon-Hotline und Ratenzahlungen haben die Maschen, den Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen, hier und da noch um einige üble Varianten zugenommen. Und auch das eine oder andere vermeintlich seriöse Unternehmen trägt mit dazu bei, dass die Verbraucher immer schwerer den Preisdschungel durchblicken.

Erst recht nicht junge Leute. Die schöne bunte Warenwelt ist für sie zu verlockend, der Druck in der Clique zu groß, als dass sie den Versuchungen stets widerstehen können. In Bonn hat die Schuldnerberatung immer häufiger mit jungen Menschen zu tun, die nach dem Konsumrausch in der Schuldenfalle aufwachen.

Wie das Jugendamt selbst zugibt, wird das Thema Konsumerziehung in Schule und Jugendarbeit stiefmütterlich behandelt. Leider scheinen auch immer weniger Eltern in der Lage zu sein, ihren Kindern den Umgang mit Geld beizubringen. Der Vorstoß von Stadt, Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale mit der pädagogischen Info-Box "Geld und Schulden" ist gut. Wohl aber kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

(13.12.2004)

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index_frameset.html?/news/artikel.php?id=82653

dazu auch:

Schon als Schüler finanziell ruiniert

Von CARSTEN SCHULTZ

BONN. Als ihn sein bester Freund um einen kleinen Gefallen bat, zögerte Andreas (Name geändert) keine Sekunde. Gerade 18 geworden, schloss der Schüler für seinen Kumpel einen Handyvertrag ab. Der hatte schließlich fest versprochen, jeden Monat brav die Rechnung zu bezahlen. Vor kurzem tauchte Andreas bei Ute Krüger in der Bonner Verbraucherzentrale auf. Auf 2500 Euro war der Schuldenberg des Schülers angewachsen. Sein Freund hatte nämlich nicht gezahlt. Der Handyprovider hielt sich aber natürlich an Andreas als Vertragspartner.

Was tun? Da sich die Handyfirmen nach Erkenntnissen des Bonner Schuldnerberaters Viktor Birck auf Einigungsversuche kaum einlassen, „bleibt oft nur der Weg zur Insolvenz“.

Noch in der Schule und schon finanziell ruiniert - solche Schuldnerkarrieren von jungen Erwachsenen sind keine Seltenheit mehr. Im Gegenteil. Unwissenheit, Selbstüberschätzung und Sorglosigkeit treiben immer mehr junge Menschen in die Schuldenfalle. „Die Zahlen gehen rapide hoch“, betont Verbraucherschützerin Krüger. Nach Erkenntnissen von Ulrich Hermanns vom Bonner Amt für Kinder, Jugend und Familie gingen bei der Schuldnerdatei Schufa im Jahr 1999 noch 100 000 Erstmeldungen wegen Handyschulden ein, drei Jahre später waren es schon 280 000.

Ein 18-Jähriger mit einer Handyrechnung von 1000 Euro im Monat - für Schuldnerberater Birck fast schon Alltag.

Auf der einen Seite sind Jugendliche und junge Erwachsene die in der Werbung am stärksten umworbene Zielgruppe, auf der anderen Seite „ist Konsumerziehung in Schule und Jugendarbeit ein eher randständiges Thema“, hat das Jugendamt erkannt. Aus diesem Grund hat es jetzt zwei Info-Boxen „Geld & Schulden“ angeschafft, die in der vorbeugenden Arbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen eingesetzt werden sollen. „Wir wollen vor allem Jugendliche ab 13 sensibilisieren, sagt Uli Hermanns. „Wir wollen ihnen nicht den Spaß am Konsum nehmen, aber die Risiken deutlich machen.“ Und die sind gerade für junge Leute vielfältig, wissen Ute Krüger und Viktor Birck aus der Praxis. Vor allem der Slogan „Jetzt kaufen - später bezahlen“ ist verführerisch. Bei Handyverträgen, Online-Diensten oder Ratenkäufen seien die Verschuldungsrisiken besonders groß.

Aufklärung ist an allen Ecken und Enden nötig. Oft haben die jungen Erwachsenen kein „Budgetbewusstsein“, sagt Birck, häufig seien aber auch die Eltern kein Vorbild. „Ich habe Großeltern, Eltern und Kinder in der Beratung“, sagt Birck. „Da ist Schulden machen etwas Selbstverständliches.“

Dass Aufklärung mitunter einfach-anschaulich geht, zeigt ein „Handybooklet“, das es ebenfalls beim Jugendamt gibt. In der idealen Beilage zum Handy unterm Weihnachtsbaum steht zum Beispiel auf einer Seite kurz und knapp: „Wenn Du acht Minuten am Tag telefonierst und zwei SMS am Tag verschickst, können es ganz schnell über 75 Euro im Monat sein.“ (KR)



Dienstag, 14. Dezember 2004

http://www.rundschau-online.de/kr/KrCachedContentServer?ksArtikel.id=1102954888077&listID=1038816868233&openMenu=1038942868191&calledPageId=1038816866865 (Auszug)


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