Mobilfunk

6
Apr
2005

Strahlungsschatten unter der Antenne?

Am 15. und 16. Mai 2003 fand in Dublin ein wissenschaftlicher Workshop statt zum Thema 'Mobilfunk-Basisstationen und Gesundheit'. Veranstaltet wurde er von COST 281, einer internationalen Forschungskooperation des Europäischen Rates.

Hier sind die Zusammenfassungen aller Vorträge:
http://www.cost281.org/documents.php?node=45

Ein Vortrag des deutschen Forschers Dr. Christian Bornkessel trug den Titel: "Elektromagnetische Felder in NRW, Untersuchungen der Immissionen durch Mobilfunk-Basisstationen".

Fast in einem Nebensatz findet sich in der Zusammenfassung folgende Information: "Als interessantes Ergebnis der Messungen entdeckten wir, dass die Strahlung direkt unterhalb der Antenne der Mobilfunk-Basisstation nicht immer extrem niedrig ist, sondern dass sie durchaus die in der Schweiz angewendeten Vorsorgegrenzwerte für Orte mit empfindlicher Nutzung (ILT) erreichen können. Das scheint dem so genannten 'Schirm-Effekt' zu widersprechen."

Dr. Christian Bornkessel vom renommierten 'Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik GmbH' (www.imst.de) legte bereits am 29. August 2002 diese Studie vor, die im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt wurde.

An 24 Sendeanlagen in NRW wurden an insgesamt 87 Messpunkten systematische Messungen durchgeführt und ausgewertet. Der 70-seitige Abschlussbericht, der diese Information enthält, kann hier geladen werden:
http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/pdf/immission_final.pdf

Hierin wird dieser Punkt auf S. 65 etwas ausführlicher so formuliert: Zitat: "Ein interessantes Ergebnis der Messungen ist die Tatsache, dass auch an Orten direkt unterhalb der Anlage (darunter liegende Wohnungen) die Spannbreite der gemessenen Immissionen sehr groß ist; sie umfasst mehr als drei Zehnerpotenzen bezüglich der Leistungsflussdichte.

Somit kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass in diesen Wohnungen die Immission grundsätzlich wesentlich geringer ist als bei anderen Punkten im Umfeld der Anlage."

Dr. Christian Bornkessel am 29. August 2002, Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik GmbH, in: Elektromagnetische Felder in NRW, Untersuchungen der Immissionen durch Mobilfunk-Basisstationen, Seite 65, Abschlussbericht erstellt für das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen:

http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/pdf/immission_final.pdf


Interessant ist, dass dieser Dr. Christian Bornkessel im letzten Herbst mit auf der 'Tournee' durch diverse Stadthallen in NRW war, um die Mobilfunkstrahlung zu verharmlosen.


Reinhard Rückemann

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Den Schatten unter den Mobilfunkmasten, den gibt es nicht. Das ist ein Märchen, das die Mobilfunkbetreiber in die Welt gesetzt haben. Alle die hier verwendeten Antennen haben in ihrer Richtcharakteristik sogenannte Nebenzipfel. Und deren Abstrahlung ist zwar im Vergleich zur Hauptkeule kleiner. Leider nicht genug. So etwa, mehrere Prozent der Hauptkeule kommen da schon noch nach unten heraus. Das ist durch die geringe Distanz sehr viel und auch gefährlich.

Andreas Singer

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Der Smog lauert zu Hause. Gerade Menschen, berichten die Profis, die direkt unter Antennenstationen wohnen, machten sich am meisten Sorgen um ihre Gesundheit. Dabei befinden sie sich in einem sogenannten Strahlungsschatten. Das heißt: sie sind tatsächlich der geringsten Belastung ausgesetzt.

Diese Aussage bezweifle ich stark. Im Einzelfall muss immer nachgemessen werden, insbesondere wenn sich in der Nachbarschaft der Antennenanlage metallische oder andere Flächen befinden, die als Reflektor für die Mikrowellen in Frage kommen.


Dipl.- Ing. Wolfgang Priggen


Quelle: http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/5165
(Auszug)



Immissionsuntersuchungen in der Umgebung von GSM und UMTS
http://omega.twoday.net/stories/595408/

Mobilfunk-Anlagen: Starke Strahlung auch direkt unter der Antenne
http://omega.twoday.net/stories/428255/

Gerade unter der Antenne die stärkste Strahlung
http://omega.twoday.net/stories/342761/

Professor Eike Georg Hensch: Funk schwächt Stein

Badische Zeitung vom Samstag, 2. April 2005

AUCH DAS NOCH

Funk schwächt Stein

Auf dem Münsterturm tummeln sich die Steinmetze. Den Winter über haben sie in der Werkstatt die Sandsteinteile der Turmspitze repariert, jetzt werden die Stücke wieder eingesetzt, und im Herbst kann die Pfarrgemeinde feiern, dass der Münsterturm in neuem Glanz erstrahlt. Einen stattlichen Teil der Kosten für die Sanierung wurde durch Spenden und Sammelaktionen zusammengekratzt. Vielleicht sollte man die Spendenaktionen in der Kirche zur Daueraufgabe machen. Denn glaubt man den Aussagen von Biophysikern, wird der frisch geliftete Turm schon in absehbarer Zeit wieder saniert werden müssen. Im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums, das sicher nicht im Verdacht steht, allzu "grün" zu denken, wurde eine umfassende Studie über Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkanlagen erarbeitet. In diesem Zusammenhang sagt der Nienburger Professor Eike Georg Hensch, dass "langfristig die technisch erzeugten Schwingungen - auch bei geringsten Intensitäten unterhalb der Grenzwerte - das natürliche Gefüge quarzhaltiger Steine (Sandstein) nachhaltig stören" könnten. Quarze gerieten durch die Einwirkung von Sendesystemen in Schwingungen und das mikroskopisch feine Gefüge und damit die Gesamtfestigkeit des Steins leide. 2001 wurden sechs Mobilfunkantennen im Münster montiert, 2003 musste der Haupteingang vor gefährlichem Steinschlag vom Turm gesichert werden. Ein Schelm wer dabei Schlimmes denkt. . . .

Nachricht von Ulrich Weiner

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Professor Eike Georg Hensch vom Biophysikalisches Forschungsinstitut in Nienburg: "Langfristig können die technisch erzeugten Schwingungen - auch bei geringsten Intensitäten unterhalb der Grenzwerte - das natürliche Gefüge quarzhaltiger Steine (Sandstein, Granit etc.) nachhaltig stören. Obwohl die Luftverschmutzung in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, zerfallen unsere historischen Kirchenbauten derzeitig rapide. Quarze geraten durch die unharmonische Fremdeinwirkung dieser Sendesysteme in Schwingungen und das mikroskopisch feine Gefüge und damit die Gesamtfestigkeit des Steins leidet."

http://www.s-p-i-r-i-t.net/science/c-mobilfunk1.htm

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Biophysikalisches Forschungsinstitut und Verlag
Prof. Eike Georg Hensch
Neue Str. 20
31582 Nienburg
Tel.+Fax: 05021-66236
e-Mail: eike.hensch@hensch-geomantie.de
http://www.hensch-geomantie.de/

Suchtgefahr - Panik nach Handy-Entzug

05.04.05

Alarmierend: Unter Jugendlichen grassiert die „Handy-Sucht“.

Abhängig von Klingelton und SMS? Viele Kids können ohne ihr geliebtes Mobiltelefon nicht mehr sein. Immer öfter werden Beratungsstellen mit dem krankhaften Gebrauch von Mobiltelefonen konfrontiert, warnt die Technikerkrankenkasse.

Unruhe, Depressionen, Angstattacken

Verschickt jemand geradezu zwanghaft mehr als 100 Kurznachrichten pro Tag, kann man von einer Sucht ausgehen. Ist das Handy einmal nicht verfügbar, drohen sogar Entzugserscheinungen wie Unruhe, Depressionen und Angstzustände. Quelle: dpa

http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=13214


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

4
Apr
2005

Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" beim Innenministerium beantragt

Hinweis:

Für den Inhalt der folgenden Meldung ist nicht die Verivox GmbH sondern der Autor Bayerisches Staatsministerium des Innern verantwortlich.

Volksbegehren "Mobilfunk" (PM 139/05 vom 04.04.05)

Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" beim Innenministerium beantragt

Am 4. April 2005 wurde der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" im Bayerischen Staatsministerium des Innern übergeben. Das Innenministerium prüft nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Hält es diese für nicht gegeben, legt es den Antrag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor, der dann über die Zulassung zu entscheiden hätte. Bejaht hingegen das Innenministerium die gesetzlichen Voraussetzungen, macht es das Volksbegehren innerhalb von sechs Wochen ab Antragseingang, also bis spätestens 16. Mai 2005 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt. Zugleich legt es die zweiwöchige Frist fest, innerhalb der die Eintragungen für das Volksbegehren vorgenommen werden können. Die Eintragungsfrist beginnt frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter http://www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren abrufbar.

Bayerisches Staatsministerium des Innern
Pressestelle
Pressesprecher: Michael Ziegler
Telefon: (089) 2192 ?2114
Telefax: (089) 2192 ?12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de

Quelle: pressrelations.de
Aufgenommen am: 04.04.2005 um 13:00:05
Verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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34.000 Unterschriften für Mobilfunk-Volksbegehren

Das angestrebte Volksbegehren gegen den Wildwuchs von Mobilfunkmasten hat die erste Hürde genommen. Am Montagmittag überreichte die Umweltpartei ödp in München im bayerischen Innenministerium rund 34.000 Unterschriften für das Volksbegehren. Ziel sei es, die Aufstellung von Mobilfunkmasten künftig einem öffentlichen Genehmigungsverfahren zu unterziehen.

Mit dem angestrebten Volksbegehren soll nach dem Willen der Initiatoren zugleich die Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan verankert werden. Der ödp-Landesvorsitzende Bernhard Suttner sagte bei der Übergabe der Unterschriften: "Wir wollen, dass die Mobilfunkbetreiber ihre Sendemasten nicht länger hinstellen können, wo sie wollen." Nach derzeitiger Rechtslage haben Kommunen beim Bau von Mobilfunk-Masten kein Mitspracherecht, da Sendemasten bis zu einer Höhe von zehn Metern genehmigungsfrei sind. Unterstützt wird das Volksbegehren auch von den Freien Wählern, 59 Bürgerinitiativen, 95 Bürgermeistern und 600 Ärzten und Apothekern.

Eintragungsfrist wohl im Juli

Das Innenministerium hat nun sechs Wochen Zeit, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens mit dem offiziellen Titel "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" zu prüfen. Bei positivem Ausgang setzt das Ministerium eine 14-Tages-Frist für die Durchführung des Volksbegehrens fest. Innerhalb dieser Zeit müssen sich dann zehn Prozent der bayerischen Wähler - rund 900.000 Menschen - in Unterschriftenlisten eintragen. Nach Einschätzung der ödp wird diese Eintragungsfrist voraussichtlich für Juli anberaumt.

http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0504/04-mobilfunk/index.xml

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"Bei Sende-Anlagen mitreden"

NEUMARKT. Zum ersten Treffen von Unterstützern für das Volksbegehren "Gesundheitsverträglicher Mobilfunk" konnte ödp-Kreisvorsitzender Josef Neumeyer die Vertreter einiger Bürgerinitiativen begrüßen. Weitere hatten ihre Unterstützung telefonisch zugesagt.

Neumeyer stellte den aktuellen Stand vor. Rund 34.000 Unterschriften für das Volksbegehren „Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“ reicht die ödp zusammen mit den Freien Wählern Bayern und Bürgerinitiativen am Montag im Bayerischen Innenministerium ein. Die ödp hat als Initiatorin des Volksbegehrens den weiteren Verlauf bewusst auf eine überparteiliche Ebene gehoben. Die Freien Wähler Bayern e.V., 59 Bürgerinitiativen, 95 Bürgermeister sowie rund 600 Ärzte und Apotheker unterstützen bislang das Volksbegehren.

Neumeyer wies noch mal deutlich darauf hin, dass sich das Volksbegehren nicht gegen den Mobilfunk generell richtet, sondern einzig darum, dass die Gemeinden bei der Standortwahl von Sendeanlagen die Gesundheitsvorsorge berücksichtigen können. Der Profit von Betreibern darf nicht allein für die Standortwahl ausschlaggebend sein.

Erich Weber stellte das Ziel des Vortrages am 15. April dar: Der Vortrag zeigt an konkreten Beispielen auf, was Gemeinden heute bereits durch ein positives Standortkonzept tun können und wie die Rechte der Gemeinden durch das Volksbegehren für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk künftig verbessert werden sollen. Bürgermeister und Gemeindevertreter dürfen nicht hilf- und rechtlos sein, wenn es um den Gesundheitsschutz ihrer Bürger geht, hieß es.

Die aktuelle "Feinstaub-Diskussion" wurde als Parallele diskutiert. Sie zeige, wie nach vielen Jahren der Untätigkeit jetzt die Verantwortung zwischen Städten, Land und Bund herumgeschoben werde. Messungswerte über den Grenzwerten würden verschwiegen. Gesundheit würde dem Wirtschaftswachstum untergeordnet. Die Folgekosten würden die kurzfristigen Vorteile um ein Vielfaches übersteigen.

Es wurde beschlossen, möglichst viele Verantwortliche in den Gemeinden auf den Vortrag am 15. April im Johanneszentrum in Neumarkt direkt anzusprechen und weitere Partner für die Unterstützung des Volksbegehrens zu gewinnen.

http://www.neumarktonline.de/ar2/2252.php

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Genehmigungspflicht

Volksbegehren gegen Handy-Antennen

Bei der Aufstellung von Mobilfunk-Antennen hat die Stadt kaum ein Mitspracherecht. Daher will die ÖDP nun per Volksbegehren eine Genehmigungspflicht für die Sendemasten einführen. Für München allerdings würde diese Neuregelung wenig ändern.

Von Christoph Henn

„99,9 Prozent der Antennen sind weniger als zehn Meter hoch“, sagt Henrik Jörgens vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München und weist damit auf ein sehr entscheidendes Längenmaß hin. Sofern ein Mobilfunksender diese Höhe nicht überschreitet und die Strahlungs-Grenzwerte eingehalten werden, hat die Stadt kein Mitspracherecht.

Jeder Hausbesitzer kann dann selbst entscheiden, ob er es Mobilfunkbetreibern erlaubt, auf seinem Dach eine oder mehrere Antennen zu errichten. Als Gegenleistung erhält er vom Mobilfunkbetreiber 5000 bis 8000 Euro jährliche Nutzungsgebühr. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich etwa eine Schule oder ein Kindergarten in unmittelbarer Nähe befindet.

Die ÖDP hingegen hält „den weiteren unkontrollierten Ausbau des Mobilfunknetzes für bedenklich“ und weist auf Erkenntnisse hin, worauf Mobilfunkstrahlung der Gesundheit schaden kann. Deshalb beantragt die Partei zusammen mit den Freien Wählern und Bürgerinitiativen ein Volksbegehren mit dem Ziel, die bayerische Bauordnung so zu ändern, dass künftig alle Sendemasten genehmigungspflichtig sind. Die erste Hürde dazu wurde gestern mit der Übergabe von 34.000 Unterschriften im Bayerischen Innenministerium genommen.

Anlagen werden mehrfach genutzt

Zumindest auf den ersten Blick scheint das geplante Volksbegehren für München besonders relevant zu sein. An 930 Standorten in der Landeshauptstadt haben die Mobilfunkbetreiber derzeit 6730 Einzelantennen in Betrieb. Diese setzen sich zusammen aus 4402 Sendern für die herkömmlichen, so genannten GSM-Netze und 2328 Antennen für den neuen UMTS-Standard. Vor allem der Ausbau des letzteren ist dafür verantwortlich, dass die Zahl der Mobilfunksender in den vergangenen Monaten stetig angestiegen ist: Im Juni 2003 gab es in München mit 5099 Antennen noch rund 25 Prozent weniger Sender.

Dass die Zahl der Stationen im gleichen Zeitraum nur um etwa 15 Prozent gestiegen ist, liegt daran, dass die meisten Anlagen mehrfach genutzt werden. „Etwa 75 Prozent der UMTS-Antennen werden an Standorten angebracht, die bereits für GSM-Sender benutzt werden“, erklärt Referats-Sprecher Jörgens. Aus diesem Grund erwarte er nicht, dass die Zahl der Sendemasten in München noch spürbar anwachsen wird. „Wir haben praktisch eine Abdeckung von 100 Prozent.“

Bestandschutz für bereits genehmigte Sendemasten

Insofern käme der Vorstoß der ÖDP, selbst wenn er Erfolg haben sollte, für München zu spät. Denn das Volksbegehren bezieht sich lediglich auf die zukünftige Errichtung von Sendeanlagen. Es sieht nicht vor, bereits bestehende Masten, die sich etwa in der Nähe von Schulen befinden, ab- und sie an unbedenklicheren Stellen wieder aufzubauen. „Was einmal genehmigt wurde, genießt in unserem Rechtsstaat Bestandsschutz“, sagt Peter-Michael Schmalz vom Volksbegehren-Koordinationsbüro.

Das gelte auch für die Erweiterung bestehender Masten, welche in München derzeit den Regelfall darstellt. „Es stimmt, dass in Großstädten weniger neue Masten entstehen werden als im ländlichen Bereich“, räumt Schmalz ein. Er setze aber auf einen „Solidaritätseffekt“, zu dem auch München beitragen könne.

Auf eine völlig andere Möglichkeit, die Belastung durch Handy-Strahlung zu verringern, weist Heidrun Schall vom „Informationszentrum gegen Mobilfunk“ hin. „Ein vernünftigerer Umgang mit dem Handy – damit wäre es schon getan.“ Schall beobachtet mit Sorge das auch durch UMTS wachsende Angebot an so genannten Diensten für Mobiltelefone, über die sich etwa Filme ansehen oder Bestellungen erledigen lassen. Wer sein Handy ständig und unüberlegt nutze, trage damit ebenso zur Strahlenbelastung bei wie die Sendeantennen.

(SZ vom 05.04.2005)

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/570/50520/

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05.04.2005

MOBILTELEFONE / ÖDP will Volksbegehren

Mobilmachung gegen die Masten

Die ÖDP hat 34 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gegen Mobilfunkmasten beim Innenministerium eingereicht. Die CSU spricht von "Spiegelfechterei".

Mit einem Volksbegehren will die ÖDP schärfere Vorschriften für die Aufstellung von Mobilfunkmasten im Freistaat durchsetzen. Dazu reichte die konservative Umweltpartei gestern rund 34 000 Unterschriften beim bayerischen Innenministerium ein. Dieses muss jetzt innerhalb von sechs Wochen über die Zulassung des Antrages entscheiden. "Wir wollen, dass die Mobilfunkbetreiber ihre Sendemasten nicht länger hinstellen können, wo sie wollen", sagte der ÖDP-Landesvorsitzende Bernhard Suttner. Den Kommunen sollte ein gesetzliches Mitspracherecht bei der Aufstellung der Sendemasten eingeräumt werden, sagte Suttner. Bislang können diese bis zu einer Höhe von zehn Metern ohne Genehmigung errichtet werden. "Wir sind nicht grundsätzlich gegen Handys. Aber wir wollen die Strahlenbelastung durch eine bessere Auswahl der Sendemastenstandorte deutlich reduzieren." Die Grünen wollen sich dem Volksbegehren nicht anschließen. Es mache keinen Sinn, die Mittel der direkten Demokratie inflationär zu gebrauchen, sagte Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause. Die SPD legte sich hingegen noch nicht fest. Nach Angaben eines Sprechers will die Partei am 18. April das Thema in ihren Gremien beraten. Die CSU warf den Initiatoren des Volksbegehrens "Spiegelfechterei" vor. Auch bei einem gesetzlich festgelegten Mitspracherecht seien die Kommunen nur für Baufragen bei der Aufstellung von Mobilfunkmasten verantwortlich, sagte der CSU- Abgeordnete Thomas Kreuzer. Solange die Grenzwerte eingehalten würden, hätten die Mobilfunkanbieter sogar einen Anspruch darauf, Masten aufzustellen. Die Grenzwerte lege jedoch das Bundesumweltministerium verbindlich fest. Die Freien Wähler, 59 Bürgerinitiativen und 95 Bürgermeister unterstützen den Vorstoß. Die Eintragungsfrist für das Mobilfunk- Volksbegehren wird nach Einschätzung der ÖDP im Juli beginnen. INFO 25 000 Unterschriften sind für ein Volksbegehren in Bayern nötig. Nach Prüfung und Zulassung durch das Innenministerium müssen sich im nächsten Schritt zehn Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen in Listen eintragen. Das sind etwa 900 000 Wähler. Zuletzt war Ende November 2004 das Volksbegehren gegen die Forstreform mit 9,3 Prozent an dieser Hürde gescheitert.

http://www.hz-online.de/index.php?mode=full&cat=173&minDate=&begin=0&id=116464

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Volksbegehren Mobilfunk geht voran - ÖDP reicht 34 000 Unterschriften ein

München (sog) - Das Mobilfunk-Volksbegehren geht in die nächste Runde: Um die Mitbestimmung der Kommunen bei der Errichtung von Sendemasten durchzusetzen, hat die ÖPD rund 34 000 Unterschriften beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Dieses entscheidet bis Mitte Mai, ob das Volksbegehren zugelassen wird.

"Wir sind nicht gegen Handys, aber wir wollen eine gesundheitsverträgliche Technik", sagte ÖDP-Landeschef Bernhard Suttner. Dazu fordert das Volksbegehren zwei Gesetzesänderungen. Die ÖDP will eine generelle Genehmigungspflicht von Mobilfunk-Antennen im Bayerischen Baurecht verankern - bisher können diese bis zu zehn Meter Höhe ohne Genehmigung errichtet werden. "Nacht- und Nebelaktionen, in denen die Mobilfunkbetreiber einen Masten vors Fenster stellen, gibt es dann nicht mehr", sagt Suttner. Damit die Mobilfunkbetreiber den Wunsch der Kommunen nicht einfach übergehen können, fordert das Volksbegehren eine zweite Änderung. Im Landesentwicklungsprogramm soll künftig stehen, dass beim "Ausbau der Mobilfunknetze die Belange der Gesundheitsvorsorge besonders zu berücksichtigen sind".

Keinen Hehl macht die Umweltpartei daraus, dass ein Erfolg des Volksbegehrens nur ein Etappensieg wäre. Eigentliches Ziel ist eine massive Senkung der im Bundesimmissionsschutzgesetz festgeschriebenen Grenzwerte für Mobilfunk-Strahlung. Auf Bundesebene ist ein Volksbegehren aber nicht möglich. Die ÖDP hofft, dass der bayerische Vorstoß den Druck auf die Bundespolitiker steigen lässt, die Grenzwerte zu senken.

Nach der Ministeriums-Prüfung kommt das Volksbegehren vermutlich im Juli in die nächste Runde. Dann müssen sich innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der Wahlberechtigten in Listen eintragen. Die Freien Wähler, 59 Bürgerinitiativen und 95 Bürgermeister unterstützen die Initiative.

mm

05.04.2005

http://www.marktplatz-oberbayern.de/regionen/bayern/art1590,264414.html?fCMS=bfd3dc119b02bdba8baa396d23808bb9


Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

Netzbetreiber sehen Skepsis schwinden

HLV INFO 49/AT

3-04-2005

Frankfurter Rundschau 2-04-2005

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?sid=8544d0af4702e03f5e1a1bb469657195&cnt=655418

MOBILFUNK

Netzbetreiber sehen Skepsis schwinden

Frankfurt a. M. · 1. April · hein · Die Mobilfunkbetreiber bewerten die Diskussion über die Gesundheitsgefahren, die vor allem von den Sendemasten ausgehen könnten, als "deutlich entspannt und verbessert". Zur Versachlichung der Debatte habe die Selbstverpflichtung der Unternehmen beigetragen, "beim Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz wirksame Verbesserungen herbeizuführen", heißt es in einer Mitteilung des Informationszentrums Mobilfunk vom Freitag. Diese Selbstverpflichtung sei eingehalten worden. Außerdem sei die Kommunikation mit Verbrauchern und Kommunen verbessert worden.

Kritiker halten die Mobilfunktechnologie für problematisch, sowohl was die Abstrahlung durch die Sendemasten als auch durch die Handys angeht. Der von ihnen ausgehende Elektrosmog könne Krankheiten bis hin zu Krebs verursachen. Sie fordern daher die Verschärfung der gültigen Grenzwerte, ferner, die Sendemasten außerhalb der Innenstädte zu installieren.


“Wunschdenken“

Die Pressemitteilung des IZMF, der Mobilfunkbetreiberlobbyvereinigung, nutzt die vom Deutschen Institut für Urbanistik, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Beratungsunternehmen WIK GmbH im als "Jahresgutachten 2OO4 zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber" bezeichneten Jahresbericht gezogenen insgesamt "positiven Bilanz" um sich selbst auf die Schulter zu klopfen.

Der HESSISCHE LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V. (HLV), eine Vereinigung von über 120 Bürgerinitiativen in Hessen und angrenzenden Gebieten von Rheinland-Pfalz, widerspricht der Darstellung des IZMF.

Die "Selbstverpflichtung" der Unternehmen hat an vielen Orten zur erheblichen Verärgerung von Kommunen und Bürgern beigetragen, die feststellen mussten, dass die unverbindlichen Absichtserklärungen im konkreten Fall nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen. Die Kontroversen haben in der Praxis an Schärfe zugenommen. Zum Teil werden Kommunen regelrecht hintergangen und getäuscht.

Dem HLV sind mehrere Bürgermeister und Kommunen bekannt, die den Betreibern arglistige Täuschung vorwerfen und z.T. sogar mit diesen weitere Verhandlungen ablehnen.

Die diversen, juristisch völlig wertlosen Selbstverpflichtungen oder Vereinbarungen mit Verbänden gaukeln einerseits Bürgern eine vermeintliche Transparenz (Stichwort: "Reduzierung von Ängsten durch Information") vor und auf der anderen Seite werden stillschweigend Fakten geschaffen …..

Im Übrigen wird auch seitens des Umweltministeriums deutliche Kritik gegenüber den Betreibern geübt und Verbesserungen angemahnt, dass "die Zahl der Konfliktfälle bei der Standortsuche für Sendemasten nach wie vor nicht deutlich gesunken" sei.

Für den HLV Vorstand

Dr. E. W. Braun, Oberursel - Tel. 06171 – 5 27 24
Alfred Tittmann, Bruchköbel - Tel. 06181 – 7 73 76



Omega siehe:

Krebs und Krankheit um Mobilfunksender
http://omega.twoday.net/stories/601641/

[ document info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau online 2005
Dokument erstellt am 01.04.2005 um 17:16:19 Uhr
Erscheinungsdatum 02.04.2005


HLV – Kommentar:

Bezüglich der Pressemitteilung der IZMF, der Mobilfunkbetreibervereinigung in Berlin, möchten wir auf die Original Presseinformation des BMWA und BMU hinweisen, wo ausdrücklich an der bisherigen Form einer „Kooperation mit allen Beteiligten“, deutlich Kritik geübt wird und erforderliche Verbesserungen angemahnt werden.

Da die es sich bei dem Artikel in der FR um eine von der IZMF bundesweit verbreitete PM handelt sollte auch regional entsprechend reagiert werden.

Die Pressemitteilung der IZMF schafft kein Vertrauen, hier wird eine gezielte manipulierte Stimmung gegenüber der Bevölkerung gemacht!


Wir geben noch einmal den Wortlaut der PM des Ministeriums BMU nachfolgend bekannt, was bereits auch in unserer HLV INFO Nr.47 v. 1-04-05 erfolgte.

M.f.G.

Alfred Tittmann
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.


Pressedienst Nr. 075/05
Berlin, 31. Maerz 2005

Gemeinsame Pressemitteilung des BMWA und des BMU

Mobilfunkbetreiber legen Rechenschaftsbericht vor

Die Mobilfunknetzbetreiber haben der Bundesregierung ihren dritten Jahresbericht zur Umsetzung der Selbstverpflichtung vom Dezember 2001 vorgelegt. Die Gutachter, das Deutsche Institut für Urbanistik, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. und das Beratungsunternehmen WIK GmbH, ziehen darin eine insgesamt positive Bilanz. Nach Aussage der Gutachter funktionieren Kommunikation und Partizipation zwischen Betreibern und Kommunen auf Basis der Selbstverpflichtungserklärung im Wesentlichen gut. Im Detail und in Einzelfällen gebe es aber auch weiterhin Probleme. So seien die Verbraucher-Informationen zu den Strahlungswerten für Handys und die Information der Kommunen über den Sendebeginn noch verbesserungsbedürftig.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin kritisierte, dass die Zahl der Konfliktfälle bei der Standortsuche für Sendemasten nach wie vor nicht deutlich gesunken sei. "Die Betreiber sollten sich auch in strittigen Fällen noch mehr auf die Diskussion mit den kommunalen Vertretern sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern einlassen", so Trittin.

Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement betonte, dass die Standortdatenbank und das Internetportal seines Hauses www.mobilfunk-information.de wichtige Information über Grenzwerte und Strahlung beim Mobilfunk bereit stelle.

Nach wie vor unbefriedigend sind die Verbraucherinformationen zu den Strahlungswerten von Mobiltelefonen. Trittin wies darauf hin, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines Mobiltelefons an dem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfohlenen SAR--Wert von 0,6 Watt/kg orientieren können. Solche Handys werden bereits angeboten. Die Betreiber haben hier zugesagt, das Verkaufspersonal in ihren Vertriebsgeschäften besser zu schulen.

Das BfS bietet im Internet eine Übersicht zu aktuell am Markt befindlichen Mobiltelefonen, die diesen SAR-Wert einhalten, an (www.bfs.de).

Das Jahresgutachten ist im Internet unter www.bmu.de verfügbar.


Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 Berlin
Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016
email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse

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4. Mobilfunksymposium in Mainz

Gedanken eines kritischen Beobachters der Mobilfunkszene

Mit Befremden stelle ich fest, dass das 4. Symposium des BUND in diesem Jahr unter dem Thema:

„Was funkt denn da ? Reduzierung von Funkwellen in Wohnung und Büro“, steht.

Ich habe noch gut im Ohr, dass die Mobilfunkbetreiber immer wieder mit der Argumentation auftraten, die Bestrahlung des Mobilfunks sei doch verhältnismäßig gering, wenn man bedenkt, mit welchen Bestrahlungen man sich täglich freiwillig umgibt, seien es Mikrowelle oder andere Elektrogeräte mit elektromagnetischem Bestrahlungsfeld.

Nun schenkt das Symposium einen halben Tag der aufkommenden Multimediatechnologie bei der drahtlosen Bürokommunikation und greift sich auch nochmals die allgegenwärtigen DECT-Telefone auf.

Spätestens nach der diesjährigen CEBIT ist doch eindeutig klargeworden, dass Büro- und Wohnumfeld kabellos erobert werden müssen. Man hofft sich auf der Basis der Bequemlichkeit bei mehr Konsumenten Fuß zu fassen. Ist erst auch dieser Bereich komplett in Abhängigkeit geraten, kann man sich kaum mehr gegen die planmäßige Ausweitung der Mobilfunkstandorte wehren.

Folgt man der Intention der BUND-Einladung, dann schaffen wir uns ja schließlich selbst das eigene elektromagnetische Bestrahlungsfeld und die Mobilfunkbetreiber können frohlocken, denn nun sind nicht nur sie die Bestrahler, sondern wir brauchen und fordern die Technologie sogar ein.

Einen großen Unterschied sollte man hier nicht übereifrig unter den Tisch kehren, vielleicht ausgelöst durch den augenblicklichen Frust, die Mobilfunkantennen kaum verhindern zu können, dass diese Art der häuslichen Bestrahlung hausgemacht und fast von jedem gesteuert werden kann.

Mein Router läuft einfach verkabelt und nicht unter WLAN, das Laptop funktioniert auch mit Kabelanschluss. Das DECT-Telefon ist bereits vor Jahren gegen ein CT 1+-Standard ausgetauscht worden und bei allen Fernsteuerungen achte ich penibel darauf, dass sie nicht drahtlos mit gepulster Hochfrequenz im Spektrum des Mobilfunks agieren.

Aber die nun rund um mein Haus nun auch noch mit UMTS aufgerüsteten Antennenstandorte bestrahlen mich rund um die Uhr, ohne dass ich etwas dagegen setzen kann.

Geben wir an dieser Stelle nicht unsere bisherigen Argumentationslinien auf, wenn nun mangels öffentlichen Interesses am Minimieren der Mobilfunkstandorte zum Messen von Bestrahlungsdichten und Abschirmen animiert wird.

Bisher sahen wir die Abschirmung als letzte Instanz, wenn jemand gnadenlos der Antennendichte ausgesetzt und zugleich verstärkt elektrosensibel reagiert.

Ich möchte den Baubiologen an dieser Stelle nicht zu nahe treten, aber es befremdet mich irgendwie, wenn mit den aufkommenden Ängsten der Menschen vor dem Mobilfunk, nun Messen und Abschirmen propagiert wird, während zur gleichen Zeit namhafte Wissenschaftler einen Rückzieher in ihrer Argumentation antreten, weil man ansonsten ihnen die Forschungsgelder kappen würde. Spricht man in Wissenschaftlerkreisen doch bereits sehr viel zurückhaltender über die Gefahren.

Sind wir erst einmal an der Position des Abschirmens als Lösung angekommen, dann werden bald die Mobilfunkbetreiber alle Elektrosensiblen auffordern, sich doch selbst zu schützen. Oder man wird den Baubiologen vorwerfen, aus dieser Notlage Geschäft zu machen.

Denn billig läuft die Sache ja offensichtlich nicht ab, viele Geplagten können sich die Abschirmung einfach auch gar nicht leisten oder sie gelingt auch nicht optimal bzw. zeigt nicht die erwartete Wirkung.

Auffällig ist mir auch das gemeinsame Firmieren von Messgeräte- und Abschirmungsmaterialhersteller. Ebenso die begleitenden Ausstellungen des Symposiums.

Bald wird man sich den Vorwurf anhören müssen, dass hier ein Pakt geschlossen sei, um mit den Ängsten der Menschen Geld zu verdienen.

Vielmehr müssen wir alles daransetzen, dass Kommunalpolitiker sich Sachverstand in der Mobilfunktechnologie aneignen, damit sie ihre Entscheidungen fundiert treffen können. Viele Diskussionen im kommunalpolitischen Bereich, zeigen hier absoluten Fehlbestand.

Bei der Bevölkerung, vor allem bei den Jugendlichen besteht ein großer Bedarf der gesundheitlichen Aufklärung über die Risiken der Technologie.

Solange sich alles noch gedanklich in einer Grauzone befindet, kann vor Ort keine Verhaltensänderung erreicht werden.

Solange Schulen nur über die Schuldenfalle des Handys als einziges Risiko informieren sollen, haben die Bildungspolitiker noch nicht erkannt, das zum erzieherischen Auftrag sehr wohl auch die Gesunderhaltung zukünftiger Generationen gehört.

Hier sollten alle Informierten die Sache anpacken und täglich Überzeugungsarbeit in Kindergärten, Schulen und Öffentlichkeit leisten, denn offensichtlich hat der bisherige Informationsstand noch kein Umdenken in der Bevölkerung erreicht.

Auch die Medien sollten verstärkt ihrer Informationspflicht nachkommen, unbeeinflusst von dem finanziellen Segen der Werbeeinnahmen aus dem Mobilfunkbereich.

Klaus Obermann, BI Bad Dürkheim

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Omega: eines von vielen Beispielen, wie die Netzbetreiber ihre Selbstverpflichtung einhalten:

HNA 2-04-05

Mobil gegen Funk

Von Christine Thiery

Homberg Eine ganz und gar ungewöhnliche Überraschung gab es für die Anwohner am Homberger Bahnhof und im Holzhäuser Feld. Am Dienstag vor dem Osterfest hatte der Mobilfunkbetreiber Vodafone eine UMTS-Sendeanlage in der Bahnhofstraße errichtet.

Davon hatten die Anwohner bislang nichts gewusst. Und genau darüber regen sie sich auf. "Das geht gegen unser demokratisches Grundverständnis", sagt Cornelia Aurand. Sie findet, dass dies ein schlechter politischer Stil ist. Einige Anwohner im Holzhäuser Feld haben sich nun zusammengetan und protestieren.

In der Wohngegend befindet sich ein Kindergarten, zudem leben dort sehr viele junge Familien, sagt Kerstin Göbel. Weit über 50 Kinder zählt sie auf. "Die Strahlenbelastung durch Sendemasten wird immer noch diskutiert", weiß auch Edgar Kersting. Die Bewohner sind beunruhigt. Sie berichten von möglichen Schlafstörungen und Gesundheitsgefahren. "Wir haben doch keine Ahnung, was da genau auf uns zukommt", befürchten sie.

Am meisten ärgern sie sich über die mangelnde Informationspolitik der Stadt. "Wir vermuten, dass es extra verheimlicht wurde, um uns vor vollendete Tatsachen zu stellen", sagt Kersting.

Die Bewohner haben in der vergangenen Woche viele Nachbarn mobilisiert. "Wir wollen auf jeden Fall Unterschriften gegen den Sendemasten sammeln", sagen sie. Sie wollen auch genau wissen, welche Belastung auf sie zukommt. Barbara Höhner fragt sich, ob es keine Alternative zu diesem Standort gegeben habe? Habe man denn nicht die Nähe zu dem Wohngebiet beachtet und die Menge der dort lebenden Kinder berücksichtigt?

Antworten hätten die Menschen gern im Vorfeld gehabt, bevor die Anlage installiert wurde.

Gleichzeitig machen sie sich Sorgen um den Wert ihres Eigentums. Der sei wegen des schlechten Rufs der Siedlung ohnehin nicht sehr gut, nun käme noch der Mast dazu.

Die Anwohner hatten sich nach der Errichtung bei der Stadt und dem Kreisbauamt informiert. Daher wussten sie, dass das Grundstück, auf dem die Anlage errichtet wurde, der Stadt gehört.

Im Magistrat sei die Errichtung der Anlage besprochen und beschlossen worden, hätten sie erfahren und fragen wieder: "Warum hat uns keiner informiert?"

Erst nach den ersten Anfragen beim Bürgermeister sei am Donnerstag ein Zettel verteilt worden. Den zeigen die Anwohner vor. Er stammt von der Firma Vodafone und enthält Angaben über die Grenzwerte von Strahlenbelastungen solcher Anlagen.

Kontakt: Kerstin Göbel: 0 56 81/60 58 3.

01.04.2005


M.f.G.
Alfred Tittmann
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.

2
Apr
2005

31
Mrz
2005

Mobilfunkmast sorgt weiter für Unruhe

http://www.buergerwelle.de/pdf/mobilfunkmast_sorgt_weiterhin_fuer_unruhe.pdf

HLV INFO 45/AT

31-03-2005

Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die vom HLV vorausgegangenen Info's bezüglich der Basisforschung von Schülern in Spaichingen, welche für ihre Untersuchungen "Auswirkung des Mobiltelefonierens" auf die roten Blutkörperchen beim Regionalwettbewerb "Jugend forscht" kürzlich den ersten Preis gewonnen hatten. (Die Presse informierte hierüber)

Omega siehe unter:
Fünf Schüler leisten wichtige Basisforschung
http://omega.twoday.net/stories/568914/


M.f.G.

Alfred Tittmann
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.

Ein Handy kann von der Belastung her keinesfalls mit einen Mobilfunksender verglichen werden

Ein Handy kann von der Belastung keinesfalls mit einen Handy- Sender verglichen werden.

Ob ich in einem Labor, z.B. als Schüler etwas mit Radioaktivität spiele, oder mein Leben lang neben einen Reaktor wohne, wäre ähnlich der Situation Handynutzung / wohnen am Sender.

Ein Handy sendet, wenn der Nutzer es benötigt und sonst fast nicht. Völlig eigene Entscheidung, völlig autonome Entscheidung (sollte man annehmen). Also im Schnitt wahrscheinlich 99% belastungsfreie (arme) Zeit, die der Handyuser da hat.

Im Falle der Belastung tritt dann einen Strahlung auf, die gepulst ist, und immer gleichmässig den Körper stresst (217 Hz).

Die Belastung 1 cm neben dem Ohr wäre theo. ca. knapp 10 W/m2 Leistungsflussdichte mit festen 217 Hz niederfrequenter, resultierender Pulsung, aber eben nur so lange es genutzt wird.

Ein Sendemast strahlt aber 24 h 365 d und das mit wechselnden Pulsen (217 -1700 Hz), an die sich der Körper scheinbar nur schwerer gewöhnt, zumindest die Wechsel eine oft erwähnte Belastung in sich darstellen, neben den vielen anderen Wirkungen, z.B. auf das Melatonin und die nächtliche "Servicezentrale" die für gesund Erhaltung etc. sorgt.

Der Anwohner hat ebenso nicht die Möglichkeit sich der ungewollten Belastung zu entziehen, nicht mal das Argument , "zieh doch um" hilft da weiter.

Und wie Kinder, gerade bzgl. Leistungsfähigkeit und Nachtruhe auf die Sendebelastungen reagieren, sollte noch mehr zu Bedenken geben!

Oder anders:

Sie denken also, dass eine kurzzeitige Belastung, noch ein Beispiel, z.B. drei LKW am Tag Feinstaub und Lärm mehr Anlass zur Sorge gibt, als eine permanent stark benutzte LKW Stecke mit Dauerlärm, der nachweislich chronisch krank macht, und den Abgasbelastungen?

Oder wie kann ich Sie verstehen?


Bernd Schreiner


Handy Ja, Antenne Nein?
http://omega.twoday.net/stories/284285/

Tote Kälber: Bei welchen Feldstärken reagieren Kühe?

Hier in der Umgebung gibt es einige Landwirte. Höfe die Probleme haben, seit Sender in der Nähe sind.

Z.B. Hafenprebach, Dietersdorf, Aussiedlerhof bei Bad Königshofen, und auch bei einer ehm. LPG mit Sender auf dem Silo. Alles Raum Nordbayern.

Weiter wurden in der bay. Rinderstudie genug Gründe geliefert, da einen Zusammenhang zu sehen.

Verwerfungen, Todgeburten und mehr hört man...

Auf meiner Website "stoppschild.de", Bereich Elektrosmog &Handy gibts u.a. ein Bild vom 1ten Kalb nach Sendeinstallation eines Bauern, der davor 20 Jahre keine Stallprobleme hatte und inzwischen nur noch geschädigten Nachwuchs beklagen muss.

Bernd Schreiner


Jahre nach der bayerischen Rinderstudie treten noch immer Fehlgeburten in den Ställen neben Sendeanlagen auf:

http://home.real-net.de/schreiner/stoppschild/esmog/index.html
http://home.real-net.de/schreiner/stoppschild/esmog/esmog6.html

Die "Rinderstudie"
http://omega.twoday.net/stories/350564/

Krebs und Krankheit um Mobilfunksender

http://www.stoppschild.de/esmog/haeufungen.html
http://omega.twoday.net/topics/Victims/

Hochfrequenzen wirken auf Organismus
http://omega.twoday.net/stories/689890/

Krebshäufung in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen
http://omega.twoday.net/stories/580235/

Berichte von schweren Gesundheitsschädigungen in der Nähe von Mobilfunkbasisstationen http://omega.twoday.net/stories/368150/

Wissenschaft und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/293807/

Mobilfunk und Krebs
http://omega.twoday.net/stories/284796/

Mobilfunk und Gesundheit
http://omega.twoday.net/stories/303598/

Zeitbombe tickt
http://omega.twoday.net/stories/628855/

Zu viel ESMOG?
http://omega.twoday.net/stories/615785/

Reizthema Mobil- und Kommunikationsfunk aus gesundheitlicher Sicht
http://omega.twoday.net/stories/245871/

Cancer Cluster in Vicinity to Cell-Phone Transmitter Stations
http://omega.twoday.net/stories/580224/



MÄRCHEN, ja oder nein!???!?

Also, entscheidend ist nur, was ankommt! Und zwar bei potentiellen Opfern.

Gerechnet wird ein Kugelstrahler.

Und damit man bei einer 10 W Anlage und Antennengewinn rechnen kann, rechnet man aus, was für Leistung der Sender benötigen würde (!) um beim Opfer die gleiche Belastung hervorzurufen, wie ein echter Kugelstrahler!

Nun, das ist aber gar nicht entscheidend!

Ist für einen Schädigung eine durchschnittliche Belastung oder eine Spitzenbelastung entscheidend?

Oder beides?

Bricht eine Brücke durch viele Tonnen Spitzenbelastung oder durch eine hohe durchschnittliche Belastung?

Sowohl als auch, aber unter anderen Gesichtspunkten.

Reagiert ein Biosystem auf den heftigsten Reiz, oder nur auf die durchschnittliche Reizschwelle?

FGF meint (Dr. Gerlinde Kaul, Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Berlin, Dipl.-Ing. Regina Reichardt, Forschungsgemeinschaft Funk e.V., Bonn):

"Um eine optimale Übertragungsrate beim mobilen Telefonieren gewährleisten zu können, wird das Sendesignal digitalisiert und „gepulst“ abgegeben. Im eigentlichen Sinn aber findet beim Mobilfunk eine paketweise Übertragung von Funksignalen statt. Dass diese sogenannte „Pulsung“ auch eine Verminderung der mittleren Sendeleistung am „Handy“ bewirkt, so ähnlich, als ob jemand eine Hand voll Sand portionsweise loslassen würde, können Skeptiker nicht so recht akzeptieren. Sie glauben, es handle sich bei dieser Pulsmodulation beim Mobilfunk um eine Art „Radarpulse“, deren technologisches Prinzip jedoch ein anderes ist. Gerade in der letzten Zeit ist vermehrt von der „gefährlichen Pulsung“ die Rede, Vergleiche mit epileptischen Anfällen bei Stratoskoplicht bleiben nicht aus. Warum machen aber gerade die „Pulse“ solche Angst? „Aus eigener Erfahrung weiß man, dass jeder (Im-) Puls eine Energiezufuhr bedeutet, die schubweise erzeugt wird. Geräusche wären ohne das energetische Auf- und Abschwellen des Schalls nicht zu unterscheiden. Klopfen, Hauen, Schlagen sind häufige, auch physisch erfahrbare Impulse. Dass das Herz schlägt, ist nicht nur für jeden spürbar, es hat darüber hinaus auch eine existenzielle Bedeutung. Sein Puls wird als Anzahl der Schläge pro Minute registriert. „Beim GSM-Mobilfunk beträgt die Pulsrate 217 pro Sekunde!“ Die Beziehung Pulsschlag (des Herzens) und Pulsfrequenz (des Mobilfunks) ist inhaltlich falsch. Auf der Verhaltensebene allerdings lassen sich mit einer solchen Assoziation psychologisch sehr wohl subjektive Anschauungen miteinander verknüpfen, auch wenn diese real nichts miteinander zu tun haben."

Kann man sagen, dass wenn ein Paketdienstfahrer 50 km Strecke pro Stunde schafft, er unmöglich innerorts die 50 km/h Beschränkung überschreiten kann, oder ist dieser Fahrer durchaus in der Lage durchs Dorf mit gefählichen 85 km/h zu heizen?

Entscheidend ist hier die reale Geschwindigkeit in einem Moment, und wenn ein Handy durchschnittlich einen Leistung abgibt, dabei allerdings nicht die volle Zeit nutzt, bedeutet es, dass der Einzelimpuls kräftiger sein muss, als es erscheint.

Und dieser dann höhere Impuls hat völlig anderes Schädigungspotential als der durchschnittliche Wert, der bei einer Dauerbelastung oft viel niedriger sein kann um auch noch zu schädigen.

Diese Argumentation mit dem Durchschnitt ist sowieso nur für thermische Folgen gerechtfertigt und hat bei Argumentationen im Athermischen recht wenig zu suchen!

Und 10 W ergeben bei 17 dB Antenne genau: 501,2 W EIRP real mit Kabeldämpfung 5db ca. 160 W.

Bei 40 W und 17 db Antennengewinn, 5 db Kabelverlust, sind's 634 W EIRP.

(.. völlig untypische Anlagen (hier entweder 10 W omnnidirektional oder 20 W pro Sektorantenne)

(also z.B: 3x20 W + 17 db Ant. -5 dB Kabel ergeben EIRP 951 W)

und:

Es wird die Eingangsleistung eines Kanals der Basisstation mit der 2-Watt-Leistung eines Handys verglichen. Wie oben beschrieben, werden aus den 10 Watt sehr schnell 2000 Watt, die Sendeleistung des Handys bleibt aber bei 2 Watt. Hierbei ist der Antennengewinn minimal und kann somit vernachlaessigt werden.

Ist leider ebenso Quatsch.

2 W/kg dürfen vom Körper max. absorbiert werden. Und ein Handy sendet die gesamte Leistung in max. der Hälfte der Zeit, (den Rest empfängt das Handy). Im Schnitt irgendwas um die 125 mW.

So haben wir hier exakt ebenso das oben beschriebene Durchschnittsprinzip, denn um die 2 W/kg in den Körper zu schießen, muss der "Energiestrom" zumindest doppelt so hoch sein, wie bei einem Dauersender!

Und wir wissen seit langen, dass bereits bei 0,01 W/kg SAR Wert einiges geschieht...

Die EXPERTEN DES BUNDES VOR ETABLIERUNG EINES MILLIARDENMARKTES:

Bundesanzeiger Nr. 43 vom 03. März 1992, – Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission, Band 24)

"Über spezielle Effekte, die nicht auf der Erwärmung beruhen, wird in der Literatur seit ungefähr 15 Jahren berichtet. Wenn eine Hochfrequenzstrahlung mit einer anderen Frequenz amplitudenmoduliert ist, können Feldwirkungen auftreten, welche bei unmodulierter Strahlung nicht existieren. Es handelt sich meistens um Veränderungen der Permeabilität von Zellmembranen.

Beispielsweise wurde festgestellt, daß bei einer HF-Strahlung mit einer Frequenz von 147MHz, die mit Frequenzen zwischen 6 und 20 Hertz moduliert war, der Kalziumausstrom aus Zellkulturen bei bestimmten Frequenzen signifikant (um 10 bis 20 %) erhöht war. Insgesamt wurde eine komplexe Abhängigkeit dieser Effekte von Intensität und Frequenz beobachtet, wobei spezielle Frequenzbereiche besonders wirksam sind. Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so daß ihre Existenz heute als gesichert gilt.

Hervorzuheben ist, daß die SAR-Werte hierbei teilweise kleiner als 0,01 W/kg sind und damit erheblich unterhalb thermisch relevanter Intensitäten liegen."

Leider sind diese Worte wie auch das Wissen auf das sie beruhen weit verdrängt worden.

Weiter ist es völlig daneben, den Schutzabstand für Sektorantennen anhand der kreisförmigen Abstrahlung zu berechnen.

Und dann sind wir ganz schnell bei den Problemen die wir in der Realität im direkten Bereich der Antennen sehen:

(Grafik Krebscluster Westhausen:
http://www.buergerwelle.de/pdf/grafik_krebscluster_westhausen.gif

Das sind alle tödlichen Krebsfälle (über 1% der Bevölkerung) im Dorf seit Senderinbetriebnahme, ausschlieslich im Bereich Radius ca. 125 m, Krebsratensteigerung bisher (3 Jahre Sendebetrieb) runde 50 %. Sterberate von deutlich unterdurchschnittlich nun auf Bundesdurchschnitt gestiegen (Zahlen nach kich. Register, Stat. Bundesamt).

Die Belastung in ca. 125 m findet sich allerdings an ausgewählten Stellen auch in einem Kilometer Entfernung wieder, dank Sendekeulen und Antennengewinn!

Ähnlich Steinbach- Hallendorf....uva.

Die Daten stammen aus dem Totenbuch und dem Wissen darum vom heimischen Pfarrer. Er beerdigt fast alle, kennt die Backgrounds dazu und fast immer auch die Todesursache.

Zu den einzelnen Fällen....

Drei der Krebsfälle sind sehr auffällig: jüngere Person (von 26 bis ca. 55) und zwischen Ausbruch / Feststellung Krebs und Tod lagen im extremsten Fall nur einige Monate.

Es gibt in der Umgebung mehrere Gemeinden, wo ähnliches zu finden ist...vom Zeilberg in Maroldsweisach (bzw., der Siedlung unterhalb), Dermbach, und auch Steinbach- Hallenberg wird diese berichtet.

Die Vergleichsdaten stammen aus Statistiken vom Bund... und da ist insbesondere die Veränderung der Sterblichkeit interessant.. man wurde "früher" älter hier... und heute ist man beim Bundesdurchschnitt....und das Gute ... hier gibt es keine anderen Belastungen...keine Industrie, keine Starkstromleitungen, keine Landwirtschaft mit Gifteinsatz...nur das normale Leben.. und die paar Autos... sowie der D2 Sender.


Bernd Schreiner

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Ein Handy kann von der Belastung keinesfalls mit einen Handy- Sender verglichen werden.

Ob ich in einem Labor, z.B. als Schüler etwas mit Radioaktivität spiele, oder mein Leben lang neben einen Reaktor wohne, wäre ähnlich der Situation Handynutzung / wohnen am Sender.

Ein Handy sendet, wenn der Nutzer es benötigt und sonst fast nicht. Völlig eigene Entscheidung, völlig autonome Entscheidung (sollte man annehmen). Also im Schnitt wahrscheinlich 99% belastungsfreie (arme) Zeit, die der Handyuser da hat.

Im Falle der Belastung tritt dann einen Strahlung auf, die gepulst ist, und immer gleichmässig den Körper stresst (217 Hz).

Die Belastung 1 cm neben dem Ohr wäre theo. ca. knapp 10 W/m2 Leistungsflussdichte mit festen 217 Hz niederfrequenter, resultierender Pulsung, aber eben nur so lange es genutzt wird.

Ein Sendemast strahlt aber 24 h 365 d und das mit wechselnden Pulsen (217 -1700 Hz), an die sich der Körper scheinbar nur schwerer gewöhnt, zumindest die Wechsel eine oft erwähnte Belastung in sich darstellen, neben den vielen anderen Wirkungen, z.B. auf das Melatonin und die nächtliche "Servicezentrale" die für gesund Erhaltung etc. sorgt.

Der Anwohner hat ebenso nicht die Möglichkeit sich der ungewollten Belastung zu entziehen, nicht mal das Argument, "zieh doch um" hilft da weiter.

Und wie Kinder, gerade bzgl. Leistungsfähigkeit und Nachtruhe auf die Sendebelastungen reagieren, sollte noch mehr zu Bedenken geben!

Oder anders:

Sie denken also, dass eine kurzzeitige Belastung, noch ein Beispiel, z.B. drei LKW am Tag Feinstaub und Lärm mehr Anlass zur Sorge gibt, als eine permanent stark benutzte LKW Stecke mit Dauerlärm, der nachweislich chronisch krank macht, und den Abgasbelastungen?

Oder wie kann ich Sie verstehen?


Bernd Schreiner



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