5
Apr
2005

ALG-II-Bezüge für April nach Suizidversuch und Sitzstreik ausgezahlt

e-Mail: information@soziale-bewegung.de Telefon: 0341-463 99 79; Fax: 0341-463 99 78, Internet: http://www.soziale-bewegung.de/Aktionen.htm

Am 7. März 2005 hat unsere Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus mir und meiner Partnerin einen Fortzahlungsantrag auf Arbeitslosengeld II bei der Agentur für Arbeit gestellt. Ich bin Langzeitarbeitsloser, meine Partnerin Dialysepatientin und EU- Rentnerin.

Am Freitag 1. April hätte ich regulär Arbeitslosengeld II erhalten müssen. Der gestellte Antrag war jedoch gar nicht bearbeitet worden, folglich hatte ich noch keinen Arbeitslosengeld-II-Bescheid; also kein Geld, weder für den Lebensunterhalt noch für die Miete.

Meine Partnerin, die mit ihrer Rente für meinen Lebensunterhalt mit aufkommen muss, bekam daraufhin Existenzängste. Außerdem war es für sie nicht einsehbar, dass sie für die Unfähigkeit der Agentur nun bestraft wird.

Deshalb begab sie sich am Vormittag auf das Sozialamt, welches für Rentner zuständig ist, um nachzufragen, was jetzt passieren muss, damit wenigstens das Geld für die Miete gezahlt wird. Mein Vermieter will die Miete nämlich immer pünktlich haben. Im Sozialamt bekam sie aber nur zu hören: „Uns interessiert ihre Miete nicht und im Übrigen sind sie ein Schmarotzer der Gesellschaft, genau wie ihr asozialer Partner“. Da geriet sie offensichtlich in Panik und in einer Art Kurzschlusshandlung schnitt sie sich auf dem Sozialamt die Pulsadern auf. Sie wurde ins Parkkrankenhaus gebracht. Erst am Nachmittag teilte mir das Sozialamt in unverschämter Weise mit: “Wir haben ihre Partnerin zwangseinweisen lassen“, ohne auch nur im geringsten mitzuteilen, was geschehen war. Am Abend erfuhr ich dann im Krankenhaus, was wirklich geschehen war.

Am Montag den 4. April ging ich dann gegen 8:00 Uhr zur Agentur für Arbeit. Ich hatte mir geschworen, ich gehe nicht ohne Geld aus dem Amt. „Bewaffnet“ mit einem Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, dem Grundgesetz, dem BGB und der Visitenkarte eines Anwaltes setzte ich mich um 9. 00 Uhr in das Zimmer der Bearbeiterin. Im Amt angekommen sagte ich: „Ich verlasse die Agentur für Arbeit erst, wenn ich meinen ALG-II-Bescheid und Geld erhalten habe. Ich verweise auf Artikel 34 des Grundgesetzes und im Zweifelsfall rufe ich meinen Anwalt an. Die Polizei können sie gern holen. Im Knast brauche ich nämlich kein Geld“. Die Polizei wurde nicht geholt, aber ein Ordner der Agentur setzte sich ganz dicht neben mich. Ich kam mir vor wie ein Untersuchungshäftling. Die Bearbeiterin sagte dann: „Sie sind in Widerspruch gegen ihren vorherigen Bescheid gegangen und da haben wir keine Akten, folglich können sie kein Geld bekommen“. Ich konterte: „1. habe ich ein Widerspruchsrecht. 2. Hat der erste Bescheid nichts mit dem zweiten zu tun. Und 3. Ist die drei Monate Bearbeitungsfrist für meinen ersten Widerspruch längst überschritten, weswegen ich dazu schon eine entsprechende Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht habe und nun schweige ich und warte bis ich den Bescheid und das mir zustehende Geld bekomme.“ Man versuchte dann einige plumpe Provokationen gegen mich. Ich schwieg aber beharrlich.

Gegen 13 Uhr kam dann die Wende: „Wir kommen Ihnen entgegen und bearbeiten den Vorgang, denn die Akten haben wir nun doch gefunden. Wir sind ja kulant.“ – Blanker Zynismus. Gegen 14 Uhr hatte ich einen Bescheid und eine Barauszahlung der vollen Leistung für den April.

Meine Partnerin wurde am 6. April aus dem Krankenhaus entlassen. Es ist ein Skandal, wie man uns in unbedachte Handlungen treibt, wie Strafgefangene und Aussätzige behandelt und uns obendrein noch die paar Euro, welche zum Leben nicht reichen, streitig macht.

[Der Text wurde für die Veröffentlichung als Handzettel anonymisiert und der Ort des Geschehens weggelassen.]

Bitte sendet uns Eure Berichte an: information@soziale-bewegung.de
Viele von denen, die noch beschäftigt sind, glauben nicht, was derzeit passiert.
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