28
Dez
2004

Moratorium zur UMTS-Technologie gefordert

ödp Rhein-Neckar für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk

Moratorium zur UMTS-Technologie gefordert

Die Kreisvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) Rhein-Neckar, Karin Becker, die in ihrer Eigenschaft als Stadträtin der Frauenliste Wiesloch auch im städtischen Arbeitskreis Mobilfunk mitarbeitet, hat eine Petition an den Deutschen Bundestag unterzeichnet, in der ein Moratorium zur UMTS-Technologie gefordert wird.

Da trotz mehrfachem Mahnen von verschiedenen Verbänden und Initiativen vor Einführung der UMTS-Technologie keine wissenschaftlichen Studien durchgeführt wurden und wegen der Kürze der Zeit bisher noch wenig Datenmaterial vorliegt, soll im Sinne von Prävention und Gesundheitsförderung dem Vorsorgeprinz Rechnung getragen werden und alle in Betrieb genommenen UMTS-Sender bis zur zweifelsfreien Feststellung der Unschädlichkeit dieser Technologie umgehend abgeschaltet werden.

Anlass für diese vom Bundesverband Elektrosmog e.V., Wuppertal entworfene Petition ist vor allem die kürzlich veröffentlichte UMTS-Studie des technologischen Instituts TNO, die durch die niederländischen Ministerien für Wirtschaft, Gesundheit und Telekommunikation in Auftrag gegeben wurde. Über die in der Studie festgestellten Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Brechreiz und Herzprobleme wird zeitgleich mit Inbetriebnahme der UMTS-Sender immer häufiger seitens der Bevölkerung geklagt.

In Wiesloch versucht zur Zeit ein Hochhausbesitzer in unmittelbarer Nähe des Altenheimes Kurpfalz die Erlaubnis für die Anbringung einer solchen Antennenstation zu erreichen. Der Arbeitskreis Mobilfunk hat diesen Standort in seiner letzten Sitzung erneut als unakzeptabel zurückgewiesen. Da es immer noch keine neutrale Clearingstelle/Schiedsgerichtsstelle für Mobilfunk-Standort-Streitigkeiten gibt und der zur Unterstützung von der Stadtverwaltung Wiesloch angerufene Städtetag auch nicht aktiv wurde, dürfte im Wohngebiet rund um die Albert-Schweitzer-Straße momentan nur noch der Widerstand der dort wohnenden Menschen diesen vorrangig aus finanziellen Gründen vom Hausbesitzer abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Mobilfunkfirma unwirksam machen können.

„Zu berücksichtigen ist auch, dass der einen jetzt beantragten UMTS-Mobilfunkantenne auf diesem Haus in der Albert-Schweitzer-Straße weitere Antennen – auch von anderen Mobilfunkunternehmen - folgen“, so Karin Becker. „Dies ist in den Verträgen der Mobilfunkunternehmen immer fester Vertragsbestandteil.“

Nachricht von Karin Becker

http://www.rnz.de/01_regional/wiesloch/07_wiesloch.htm
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