23
Dez
2004

Leiharbeit: PSA und andere Sklavenhändler

Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit/PSA

Auf Leiharbeit in Mecklenburg-Vorpommern. Was man bei der Bundesagentur für Arbeit alles erleben kann

"Wer eine Reise macht, der hat hinterher viel zu erzählen. Und wer zum Arbeitseinsatz nach Mecklenburg-Vorpommern verbracht wird, der kann etwas erleben. Und zwar etwas so Unglaubliches, dass wir die Geschichte selbst erst nicht so recht glauben konnten. Inzwischen liegen uns aber Dokumente (Verträge, Schriftwechsel usw.) vor, die den Vorgang in weiten Teilen belegen. Dass manches von den Betroffenen vielleicht etwas übertrieben dargestellt worden ist, das mag sein, ist aber angesichts der Geschehnisse wohl verständlich…."

Artikel von Ernst Corinth in telepolis vom 13.12.2004
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19015/1.html

Aus dem Text: "Tatort ist eine Fischfabrik in einer Region Mecklenburg-Vorpommerns, wo die Arbeitslosenquote bei rund 25 Prozent liegt. Und dennoch schickt eine bundesweit operierende und mit der Bundesagentur für Arbeit kooperierende Personal Service Agentur (PSA) acht Berliner Frauen Anfang Dezember zum Arbeiten genau dorthin in eine Fischfabrik. Darunter ist auch Bettina Beier…."


Gesetzeslage der Zeitarbeit
Gewerbepolitische Forderungen des Bundesverbandes Zeitarbeit

"Der Anteil der Zeitarbeitnehmer beträgt rund 1% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Allerdings könnten die Zeitarbeitunternehmen viele tausend Mitarbeiter mehr einstellen, wenn einige Gesetzesbestimmungen praxisgerecht modernisiert werden…."

Aus dem Wunschzettel (als pdf-Datei beim BZA):
http://www.bza.de/downloads/BZA_Gewerbepol-Forderungen.pdf

"1. Abschaffung des "Equal Treatment" und des faktischen Tarifzwangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG ) Ziel: Wiederherstellung der Vertragsfreiheit zwischen Zeitarbeitunternehmen und Mitarbeiter

2. Erweiterung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (§ 14 Abs. 1 u. 2 TzBfG)

3. Abschaffung allgemeinverbindlicher Tarifpflicht für die Zulassung von Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe (§ 1 b AÜG)

4. Wegfall der Verpflichtung zur Zahlung von Mindestentgelten eines allgemeinverbindlichen, unter das Entsendegesetz fallenden Tarifvertrages (§ 1 Abs. 2a AEntG)

5. Abschaffung der Personal-Service-Agenturen (PSA) (§ 37c SGB III) Ziel: Keine subventionierte Konkurrenz zu etablierten Zeitarbeitunternehmen.

6. Kurzarbeitergeld gem. §§ 169 ff SGB III auch für Zeitarbeitnehmer einführen

7. Keine Wahlberechtigung der Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb (§ 7 S. 2 BetrVG)…" Sonst noch Wünsche?


equal pay bleibt (juristisch, nicht faktisch!)

Leiharbeiter müssen nach dem Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" grundsätzlich genauso bezahlt werden wie die Stammbelegschaft in dem Betrieb, an den sie ausgeliehen wurden.

Das ergibt sich aus einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Demnach werden Verleihunternehmen durch das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung vom Dezember 2002 nicht in ihren Grundrechten verletzt. Insgesamt hatten zehn Firmen und Verbände gegen das im Rahmen des Hartz-Refomkonzepts beschlossene Gesetz geklagt, weil sie darin eine Verletzung ihrer Berufs- und Koalitionsfreiheit sehen. Siehe dazu:

Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung. "Die Verfassungsbeschwerden (Vb) von acht Verleihunternehmen und zwei Arbeitgeberverbänden der Leiharbeitsbranche, die sich gegen § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2 und § 10 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wandten, sind von der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Durch die angegriffenen Vorschriften werden Grundrechte der Beschwerdeführer (Bf) nicht verletzt…." Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht Nr. 1/2005 vom 5. Januar 2005 http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg05-002.html

Bundesverfassungsgericht- Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03 und 1 BvR 2582/03im Volltext:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041229_1bvr228303

und dem entgegengesetzt:

Tarifierung der Leiharbeit: (Dumping)Tarifverträge: CGB/IgZ/BZA...

"Die DGB-Gewerkschaften haben am 22. Dezember 2004 mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) vereinbart, dass die Ost-Entgelte später als bisher vereinbart angeglichen werden. Demnach können die Entgelte 2005 um 13,5 Prozent und 2006 um 10,5 Prozent unter dem West-Niveau liegen. Alle Beschäftigten (also in Ost und West) erhalten ab dem 7. Beschäftigungsmonat einen Anspruch auf 13,30 € monatlich für betriebliche Altersversorgung - das gilt erstmals ab 1. Juli 2005. Der Arbeitgeber muss einen Durchführungsweg anbieten: Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Meldung der IG Metall:
http://www.igmetall.de/tarife/nachrichten/leiharbeit/stand.html


Aus: LabourNet Nachrichtensammlung
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