Hat sich die Bundesregierung bei Hartz IV verrechnet?
Zusammenlegung kein Problem: Hat sich die Bundesregierung bei Hartz IV verrechnet? (16.12.04)
Nach einem Bericht der Zeitschrift "Psychosoziale Umschau" ist bei der als Hartz IV bezeichneten Reform nicht die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe das Problem, sondern das zugrunde gelegte Existenzminimum. "Die Diskussionen und Protestaktionen in diesem Sommer kreisten vor allem um Hartz IV, während die Kritik an der Bemessung und der Höhe des Existenzminimums bislang kaum über Fachkreise hinaus thematisiert wurde", kritisiert der Sozialwissenschaftler Karl-Ernst Brill in seinem Beitrag. Mit Hartz IV erfolge eine Absenkung der bisherigen Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau. Künftig müssten sehr viel mehr Menschen mit dem Existenzminimum auskommen. Nach Berechnungen von Professor Mattias Frommann von der Fachhochschule Frankfurt am Main läge bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts der Sozialhilfe-Regelsatz nicht bei 345 Euro, sondern bei 626 Euro.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=10033
Nach einem Bericht der Zeitschrift "Psychosoziale Umschau" ist bei der als Hartz IV bezeichneten Reform nicht die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe das Problem, sondern das zugrunde gelegte Existenzminimum. "Die Diskussionen und Protestaktionen in diesem Sommer kreisten vor allem um Hartz IV, während die Kritik an der Bemessung und der Höhe des Existenzminimums bislang kaum über Fachkreise hinaus thematisiert wurde", kritisiert der Sozialwissenschaftler Karl-Ernst Brill in seinem Beitrag. Mit Hartz IV erfolge eine Absenkung der bisherigen Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau. Künftig müssten sehr viel mehr Menschen mit dem Existenzminimum auskommen. Nach Berechnungen von Professor Mattias Frommann von der Fachhochschule Frankfurt am Main läge bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts der Sozialhilfe-Regelsatz nicht bei 345 Euro, sondern bei 626 Euro.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=10033
Starmail - 16. Dez, 22:56