16
Dez
2004

„Nicht einknicken und Zähne zeigen"

Mobilfunk in Dörrenbach

Zu dem Artikel „Mit Bauchgrimmen für Mobilfunk votiert" vom 10. Dezember:

Ich frage mich bei dem Artikel, woher der Gemeinderat Dörrenbach die Gewissheit hat, dass die Strahlung vom Standort Rathausdach am geringsten sei. Grundsätzlich gilt die physikalische Regel: Die Strahlungsstärke sinkt im Quadrat zur Entfernung. Die Entfernung zwischen einem Sender auf dem Dach und den Bewohnern ist relativ gering.

Zudem kann die Strahlung beispielsweise an Nachbargebäuden reflektiert werden, so dass die Strahlung auch direkt unter einem Sender erheblich sein kann. Experten sprechen außerdem von der Bildung einer Vertikalkeule, bei der direkt unter- und oberhalb eines Senders starke Strahlung auftreten kann.

Am 20. Dezember 2000 verkündete das Amtsgericht Freiburg ein Urteil, das erstmals in Deutschland die elektromagnetische Strahlung („Elektrosmog") einer Mobilfunksendeanlage als potenziell gesundheitsgefährlich einstuft.

In diesem Fall ging es um die Klage eines schwer kranken, bettlägerigen und von einem lebensnotwendigen Herzschrittmacher abhängigen Mieters, dessen Vermieter fünf Meter oberhalb des Bettes des Klägers eine Mobilfunksendeanlage installieren wollte. Dies entspricht den gültigen Sicherheitsentfernungen, wie durch eine Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde bestätigt wurde.

Das Gericht kam dennoch zu dem Schluss, dass „eine konkrete Gefährdung" des Mieters trotz Einhaltung dieser Sicherheitsabstände „wahrscheinlich erscheint" und gab der Klage statt.

Wundern muss man sich auch über die verharmlosende Äußerung, es habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegen.

Laut Herrn Zwerenz von der Bürgerwelle kann eine Gemeinde sagen: „Wir geben unsere Grundstücke nicht her". Sie kann die Bürger und Bürgerinnen darüber informieren, dass Mobilfunk nicht ungefährlich ist und die Bürger und Bürgerinnen bitten, ihre Dächer nicht zur Verfügung zu stellen. So haben viele Gemeinden tatsächlich einen Sender verhindern können. Entscheidend ist, dass die Kommune nicht einknickt und den Betreibern die Zähne zeigt.

Sogar Mobilfunkbetreiber und Regierungsstellen geben zu, dass dem Mobilfunk ein gesundheitliches Restrisiko anhaftet. Besonders auf dem Gebiet der Dauerbestrahlung (Langzeitbedarf) gebe es Forschungsbedarf.

Übrigens: Warum müssen in Flugzeugen Handys abgeschaltet werden? Die Zeitungsbeilage „Ratgeber Mobilfunk " des IZMF weiß darauf die Antwort: „Bordinstrumente in Flugzeugen sind sehr sensibel." Der menschliche Organismus etwa nicht?

Imme Colling-Blüder, Sprecherin der Bürgerinitiative Mobilfunk Kapsweyer

Quelle: Publikation: DIE RHEINPFALZ Regionalausgabe: Pfälzer Tageblatt Nr.293,
Datum: Donnerstag, den 16. Dezember 2004 Seite: Nr.19


Nachricht von der BI Bad Dürkheim


Gerade unter der Antenne die stärkste Strahlung
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