Millionen Mieten zum Januar unbezahlbar ?
Der MieterInnenverein Witten schließt sich der rechtlichen Auffassung seines Dachverbandes - des Deutschen Mieterbundes (DMB) an -, dass im Zuge der Hartz IV-Umsetzung zumindest die Auszahlung der Wohnkosten bereits zum 1. Januar erfolgen muss. Alles andere wäre grob rechtsmissbräuchlich und würde Millionen Betroffene vor schwerwiegende Probleme stellen, wie sie ihre Januar-Miete bezahlen wollen.
Nach Ansicht des MieterInnevereins ist diese "Panne" ebenso wie all die weiteren täglich bekannt werdenden neuen angeblichen "Panikmachen" aber nicht ein Zufall, sondern Ausdruck einer Politik, die nichts weiter als Lohnsenkungen und Einsparungen im Sinn hat und dabei andere politischen Ziele und Rechtsgrunsätze völlig aus dem Auge verloren hat. Jeder neue Tag zeigt mehr, wie verfehlt diese Reform in der Praxis ist.
PRESSSEMITTEILUNG des DEUTSCHEN MIETERBUNDES
Berlin, 03.08.2004
http://www.mieterbund.de/presse/2004/presse_aktuell_030804.html
Arbeitslosengeld II: Streit um Auszahlungstermin
Mieterbund verweist auf Gesetzeslage
Wohnkosten müssen ab Januar 2005 gezahlt werden
(dmb) „Die Leistungen für Unterkunft und Heizung (Wohnkosten) müssen nach § 22 SGB II Anfang Januar 2005 an die Empfänger von Arbeitslosengeld II ausgezahlt werden. Das ergibt sich zwingend aus den gesetzlichen Regelungen“, erklärte Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips in Berlin.
Bei der bisherigen Diskussion um den Auszahlungstermin des Arbeitslosengeldes II wird der Zusammenhang zwischen Wohngeldansprüchen und –zahlungen bzw. Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht berücksichtigt bzw. nicht richtig gewertet.
Nach aktuellem Recht - § 28 Abs. 2 Wohngeldgesetz – wird das Wohngeld am Monatsanfang, das heißt im Voraus gezahlt. Gemäß § 40 Abs. 2 Wohngeldgesetz sind die Wohngeldbescheide befristet bis Dezember 2004. „Das bedeutet“, so der Mieterbund-Direktor, „Anfang Dezember 2004 erhalten wohngeldberechtigte Bezieher von Arbeitslosenhilfe das letzte Mal Wohngeld, und zwar für Dezember als Zuschuss für die Dezember-Miete 2004.“
Nach neuem Recht, ab Januar 2005, haben die Empfänger von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Dieser Anspruch wird gemäß § 22 SGB II ersetzt durch den Anspruch auf Zahlung von angemessenen Unterkunfts- und Heizungskosten. „Wenn im Januar 2005 keine Leistung nach § 22 SGB II erbracht wird, bleiben die betroffenen Mieter auf ihren Wohnungskosten sitzen“, mahnte der Mieterbund-Direktor. „Mieter können ihre Verpflichtung, die Miete bis zum 3. Werktag des Monat im Voraus zu zahlen, nur erfüllen, wenn sie Anfang Januar die anteiligen Finanzmittel erhalten.“
Rips forderte die Bundesregierung auf, jedenfalls in dieser Frage noch vor der beabsichtigten Klausursitzung Klarheit zu schaffen und die betroffenen Menschen nicht weiter im Ungewissen zu lassen. „Es kann nicht sein, dass Hunderttausende von Mieterhaushalten die Januar-Miete schuldig bleiben, Schulden aufhäufen, Mahn- und Verzugskosten zusätzlich aufbringen müssen und in vielen Fällen die Fortsetzung des Mietverhältnisses deshalb gefährdet ist.“
Aus sozialen wie auch verwaltungstechnischen Gründen ist es nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes richtig, den berechtigten Haushalten auch die Grundsicherung im Januar 2005 im Voraus zukommen zu lassen. „Es ist zynisch und aus sozialer Sicht völlig unvertretbar, ausgerechnet auf dem Rücken der Ärmsten öffentliche Haushalte konsolidieren zu wollen. Und es ist darüber hinaus auch verwaltungstechnisch unvernünftig, die Leistungen an die Bezieher von Arbeitslosengeld II in zwei verschiedenen Arbeitsprozessen auf die Unterkunfts- und Heizungskosten sowie auf die Grundsicherung aufzuteilen“, sagte der Mieterbund-Direktor.
„Die Bundesregierung muss endlich Klarheit schaffen und die ohnehin großen Irritationen bei der Umsetzung von Hartz IV nicht zusätzlich verkomplizieren.“
Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist der Dachverband von 350 örtlichen Mietervereinen mit 500 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Rund drei Millionen Mieterinnen und Mieter sind zur Zeit Mitglied in der Mieterorganisation.
Knut Unger
MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V.
im Mieterforum Ruhr, DMB
Habitat Netz e.V., Witten
Witten Tenants Association, Habitat Net, Germany
Bahnhofstr. 46 D-58452 Witten
Postfach 1928 D-58409 Witten
Tel. ++49-(0)2302-276171
Fax. ++49-(0)2302-27320
unger@mvwit.de
Nach Ansicht des MieterInnevereins ist diese "Panne" ebenso wie all die weiteren täglich bekannt werdenden neuen angeblichen "Panikmachen" aber nicht ein Zufall, sondern Ausdruck einer Politik, die nichts weiter als Lohnsenkungen und Einsparungen im Sinn hat und dabei andere politischen Ziele und Rechtsgrunsätze völlig aus dem Auge verloren hat. Jeder neue Tag zeigt mehr, wie verfehlt diese Reform in der Praxis ist.
PRESSSEMITTEILUNG des DEUTSCHEN MIETERBUNDES
Berlin, 03.08.2004
http://www.mieterbund.de/presse/2004/presse_aktuell_030804.html
Arbeitslosengeld II: Streit um Auszahlungstermin
Mieterbund verweist auf Gesetzeslage
Wohnkosten müssen ab Januar 2005 gezahlt werden
(dmb) „Die Leistungen für Unterkunft und Heizung (Wohnkosten) müssen nach § 22 SGB II Anfang Januar 2005 an die Empfänger von Arbeitslosengeld II ausgezahlt werden. Das ergibt sich zwingend aus den gesetzlichen Regelungen“, erklärte Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips in Berlin.
Bei der bisherigen Diskussion um den Auszahlungstermin des Arbeitslosengeldes II wird der Zusammenhang zwischen Wohngeldansprüchen und –zahlungen bzw. Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht berücksichtigt bzw. nicht richtig gewertet.
Nach aktuellem Recht - § 28 Abs. 2 Wohngeldgesetz – wird das Wohngeld am Monatsanfang, das heißt im Voraus gezahlt. Gemäß § 40 Abs. 2 Wohngeldgesetz sind die Wohngeldbescheide befristet bis Dezember 2004. „Das bedeutet“, so der Mieterbund-Direktor, „Anfang Dezember 2004 erhalten wohngeldberechtigte Bezieher von Arbeitslosenhilfe das letzte Mal Wohngeld, und zwar für Dezember als Zuschuss für die Dezember-Miete 2004.“
Nach neuem Recht, ab Januar 2005, haben die Empfänger von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Dieser Anspruch wird gemäß § 22 SGB II ersetzt durch den Anspruch auf Zahlung von angemessenen Unterkunfts- und Heizungskosten. „Wenn im Januar 2005 keine Leistung nach § 22 SGB II erbracht wird, bleiben die betroffenen Mieter auf ihren Wohnungskosten sitzen“, mahnte der Mieterbund-Direktor. „Mieter können ihre Verpflichtung, die Miete bis zum 3. Werktag des Monat im Voraus zu zahlen, nur erfüllen, wenn sie Anfang Januar die anteiligen Finanzmittel erhalten.“
Rips forderte die Bundesregierung auf, jedenfalls in dieser Frage noch vor der beabsichtigten Klausursitzung Klarheit zu schaffen und die betroffenen Menschen nicht weiter im Ungewissen zu lassen. „Es kann nicht sein, dass Hunderttausende von Mieterhaushalten die Januar-Miete schuldig bleiben, Schulden aufhäufen, Mahn- und Verzugskosten zusätzlich aufbringen müssen und in vielen Fällen die Fortsetzung des Mietverhältnisses deshalb gefährdet ist.“
Aus sozialen wie auch verwaltungstechnischen Gründen ist es nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes richtig, den berechtigten Haushalten auch die Grundsicherung im Januar 2005 im Voraus zukommen zu lassen. „Es ist zynisch und aus sozialer Sicht völlig unvertretbar, ausgerechnet auf dem Rücken der Ärmsten öffentliche Haushalte konsolidieren zu wollen. Und es ist darüber hinaus auch verwaltungstechnisch unvernünftig, die Leistungen an die Bezieher von Arbeitslosengeld II in zwei verschiedenen Arbeitsprozessen auf die Unterkunfts- und Heizungskosten sowie auf die Grundsicherung aufzuteilen“, sagte der Mieterbund-Direktor.
„Die Bundesregierung muss endlich Klarheit schaffen und die ohnehin großen Irritationen bei der Umsetzung von Hartz IV nicht zusätzlich verkomplizieren.“
Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist der Dachverband von 350 örtlichen Mietervereinen mit 500 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Rund drei Millionen Mieterinnen und Mieter sind zur Zeit Mitglied in der Mieterorganisation.
Knut Unger
MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V.
im Mieterforum Ruhr, DMB
Habitat Netz e.V., Witten
Witten Tenants Association, Habitat Net, Germany
Bahnhofstr. 46 D-58452 Witten
Postfach 1928 D-58409 Witten
Tel. ++49-(0)2302-276171
Fax. ++49-(0)2302-27320
unger@mvwit.de
Starmail - 4. Aug, 18:25