29
Dez
2005

Gesundheitsgefahren durch kabellose Laptops an Hessens Schulen

http://openpr.de/news/73223

Liebe Kollegen/-innen, liebe Freunde/-innen,

wie Euch inzwischen sicher bekannt ist, sollen derzeit in Hessen über 100 Schulen mit Laptops ausgestattet werden, die mit dem WLAN-System arbeiten. Im Kreis Bergstraße sind zunächst davon betroffen die folgenden 16 Schulen:

Goethe- Lampertheim, Nibelungen- Heppenheim, Schiller- Bürstadt, Pestalozzi- Lampertheim, Schlosshof- Mörlenbach, Joseph-Heckler- Bensheim, Schloss- Heppenheim, Schlossberg- Bensheim, Langenberg- Birkenau, Martin-Luther- Rimbach, Dietrich-Bonhoeffer- Rimbach, Heinrich-Böll- Fürth, Carl Orff- Lindenfels, Schiller- Auerbach, Berufliche- Bensheim, Grundschule Kappesgärten Bensheim.

Von den Dauersendern und den Laptops gehen dabei pulsierende hochfrequente elektromagnetische Strahlungen aus, die insbesondere bei Kindern und Jugendlichen eine Gefährdung für die Entwicklung und die Gesundheit darstellen und auch für Erwachsene eine Belastung sind. Bei einer Arbeit mit Kabelverbindungen könnte dies ohne weiteres vermieden werden. Deshalb sollten wir in den Schulen über die Anwendung der neuen Technik eingehend diskutieren. Dafür habe ich hier einiges Material zu Eurer Information zusammengestellt.

Für Nachfragen zum WLAN-Einsatz an den Schulen im Kreis Bergstraße stehe ich Euch selbstverständlich weiter zur Verfügung:
Dr. Siegfried Schwarzmüller, Im Großfeld 13, 64678 Lindenfels
Tel: 06255 / 4014, Fax: / 4015, Email: sschwarzmueller@t-online.de


I. Verstrahlte Zukunft

- Gesundheitsgefahren durch kabellose Laptops an Hessens Schulen

(leicht gekürzt als Beitrag erschienen in der HLZ 12/2003)

Gegründet auf den Schock der Pisa-Studie und die damit verbundene Normierung des Denkens und Handelns in Richtung Effektivitätssteigerung geschehen derzeit in den Schulen fast unbeachtet und unreflektiert Dinge, die früher längst zu regen Diskussionen und Aktionen geführt hätten.

Oft ohne hinreichende Information und Beteiligung der Beschäftigten werden zur Zeit in Hessen mit den Schlagworten „neue Lernkultur“ und „besser Unterricht“ bis zum Jahr 2008 an rund 100 Schulen die Medienausstattungen erneuert und dabei für die Arbeitsplätze der Schüler/-innen Laptops angeschafft. Der Einsatz dieser mobilen Computer hat vordergründig sicher einige Vorteile wie z.B. Raumersparnis und Flexibilität bei der Handhabung. Doch sollte dies nicht dazu führen, sich auf einer Technologie-Welle mitreißen zu lassen, ohne diese hinreichend zu kennen und über damit verbundene weitere Folgen und Gefahren zu wissen. Darauf sollte man jedoch unbedingt achten und ggf. auch Einfluss nehmen, will man nicht Werkzeug fremdbestimmten Handelns sein.

Mit der Einführung der neuen Computer wird von der Landesregierung und den Schulträgern an den Schulen nämlich gleichzeitig eine neue Technik eingeführt, gegen die, von gesundheitlicher Seite her, starke Bedenken bestehen: „Als Schüler-Laptop kommt (...) nur ein WLAN in Frage“ heißt es dazu in schule-zukunft-hessen.de, der Homepage einer Vereinigung der Landesregierung und der Schulträger mit den hessischen Unternehmerverbänden. Mit der Anwendung der kabellosen WLAN-Technik in der Schule werden die anfänglichen Freuden der neuen Medienausstattung jedoch teuer erkauft und die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrer/-innen einer dauernden erhöhten Gesundheitsgefahr durch hochfrequente pulsierende elektromagnetische Felder ausgesetzt.

Bessere Bildung durch den Einsatz gefährlicher, krankmachender Technik kann nicht Aufgabe der Schule sein. Im Gegenteil gehört die Erhaltung und Förderung der Gesundheit dazu. Wir müssen daher zur Gefahrenabwehr und zur Vorsorge im Interesse der Schüler/-innen und ihrer Lehrer/-innen bei der Medienausstattung dringend mit- und umdenken, Einfluss nehmen und andere brauchbare Lösungen finden.

Bei dem derzeit forcierten Verfahren mit der WLAN-Technik (Wireless-Local-Area-Network) steht im Klassenraum oder im Schulhaus ein Sender, über den die Schüler/-innen kabellos untereinander kommunizieren oder mit den Peripheriegeräten und dem Internet verbunden sind. Ihre Laptops sind dabei selbst Sender und Empfänger. Bei diesen Aktivitäten entstehen an jedem Schülerarbeitsplatz hochfrequente pulsierende elektromagnetische Felder, deren gesundheitsschädliche Auswirkungen inzwischen allgemein bekannt und anerkannt sind. So stellte z.B. als eine in dieser Sache unabhängige Institution die Arbeitsstelle für Umweltfragen der EKHN bereits 2001 fest: „Die inzwischen große Anzahl der durchgeführten Experimente, bei denen derartige Effekte beobachtet werden, lässt jedenfalls den Schluss zu, dass Lebewesen auf diese Strahlung reagieren.“ Vorsorgender Gesundheitsschutz ist hier dringend angeraten, vor allem auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit, wo der sorglose Umgang mit als harmlos geltenden Substanzen (z.B. Holzschutzmittel, Asbest, FCKW, etc.) auch an Schulen zu verheerenden gesundheitlichen Gefährdungen und finanziellen Folgen geführt hat.

Bei einer Raumvernetzung ist es noch weitgehend eine individuelle Entscheidung, ob die Schüler/-innen über Kabel oder Sender untereinander kommunizieren und mit dem Netz verbunden sind. Bei einer Schulvernetzung gibt es für die dort Beschäftigten jedoch keine Entscheidungsmöglichkeit mehr, ob sie sich der zusätzlichen Strahlung aussetzen möchten oder nicht. Ähnlich wie in Wartehallen der Flughäfen und in großen Bahnhöfen, sind sie während des Arbeitstages ständig den elektromagnetischen Feldern der WLAN-Sendeanlagen ausgesetzt. Je nach Arbeitsplatz sind dabei unterschiedliche Belastungen möglich. Durch Überlagerungen und Spiegelungen können hier unbemerkt auch extrem hohe Strahlungswerte erreicht werden. An einem Arbeitsplatz in der juristischen Bibliothek in Göttingen hat die Zeitschrift Öko-Test bei der Flussdichte, der Maßeinheit für hochfrequente Strahlungen, einen Spitzenwert von 23 mW/m² gemessen. Als Vorsorgegrenzwerte für elektromagnetische Strahlenbelastungen werden vom BUND und der Bundesärztekammer 1mW/qm genannt. Der amtliche Grenzwert in der Bundesrepublik liegt derzeit noch bei 10 W/qm.

Ohne Kabelverbindung muss die WLAN-Anlage auch nachts eingeschaltet und über Funk mit dem Netz verbunden sein, da in dieser Zeit die Fernwartung des Schulsenders mit den in den „Dockingstations“ zugeschalteten Laptops durchgeführt wird.

Im November 2002 hat die Zeitschrift Öko-Test bei einer umfangreichen Untersuchung festgestellt, dass es besonders die sendenden Laptops mit ihren WLAN-Karten sind, von denen eine beträchtliche Strahlendosis ausgeht. Sie liegt oft erheblich über den empfohlenen Vorsorgewerten und an Brennpunkten auch über den amtlichen Grenzwerten. Auch das nova-Instiut hatte zuvor schon bei seiner Untersuchung zur WLAN-Anlage der Universität Bremen festgestellt, dass man hier bei einer Arbeit an den Notebooks „mit einer Überschreitung der Vorsorgewerte rechnen“ muß. Zu der in unserem Kulturkreis ohnehin schon vorhandenen massiven Beeinträchtigung durch unnatürliche elektromagnetische Felder (z.B. Handy, DECT-Telefon, Mikrowelle, Bildschirme usw.) werden in der Schule die Kinder, Jugendlichen und ihre Lehrer/-innen damit zusätzlichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt, die ohne großen Aufwand vermeidbar wären. Ohne jegliche quantitative und qualitative Einschränkung ist es auch mit einem handlichen Laptop möglich, wie bisher über Kabel im Internet zu arbeiten und so die zusätzliche, gesundheitsgefährdende Strahlenbelastung durch die WLAN-Sendeanlage zu vermeiden. Es ist dafür nur ein Kabel zu legen und mit dem Netz zu verbinden.

Auch die Peripheriegeräte (z.B. zentraler Drucker) lassen sich weiterhin über Steckkontakt oder mittels Diskette bedienen. Dies ist sicher etwas aufwendiger doch sollte die Bequemlichkeit bei der Handhabung nicht Vorrang vor der Gesundheit haben. Man kann und sollte deshalb auf die Einrichtung und die Verwendung von Sendeanlagen an Schulen generell verzichten, nicht nur bei der Computerausstattung.

Neben der Vorsorge käme eine solche Ausstattung der Schulen die Städte und Kreise sogar finanziell günstiger, weil die Komponenten für den Funkbetrieb entfallen würden. Bei der gegenwärtig vielfach beklagten finanziellen Situation sollte dies für Entscheidungsträger doch mit ein wichtiges Argument sein.

Auch von der technischen Seite her spricht vieles gegen die WLAN-Technik. Einmal ist es die nicht sichere und von außen beeinflussbare Datenübertragung bei Funknetzen, sowie die gegenüber Kabelverbindungen reduzierte Arbeitsgeschwindigkeit und Belastbarkeit der Anlagen. Für die Verwendung in Prüfungen ist die WLAN-Technik nicht, oder nur sehr begrenzt brauchbar. Bei dem täglichen Gebrauch in Fachklassen, insbesondere an Berufsschulen und Gymnasien, bringt sie bei der Arbeit der Schüler/-innen, z.B. der Recherche im Internet, dem Herunterladen und Drucken von Dateien, oft nur unzureichende Ergebnisse, die den Unterrichtserfolg dann sehr in Frage stellen.

Offensichtlich werden alle gesundheitlichen, technischen, finanziellen und pädagogischen Einwände jedoch ignoriert und fremde Vorgaben und Interessen der Industrie von der Landesregierung übernommen und unkritisch durch die Schulträger auf Kosten der Gesundheit von Schülern und Lehrkräften umgesetzt. In einigen Schulbezirken wird diese Technik sogar an Grundschulen „erprobt“. Die ihnen anvertrauten Kinder werden dabei zu Versuchsobjekten.

„Bei der WLAN-Einrichtung in den Schulen liegt alles unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte“, wird dazu verkündet. Rechtlich gesehen bestehen daher keine Bedenken und auch keine Einspruchsmöglichkeiten. Meist hört nach einer solchen Feststellung in den zuständigen Ämtern und Behörden dann das Denken auf. Ohne weitere Interventionen und den Druck von außen werden so zahlreiche wichtige Aspekte in der Folge nicht mehr besprochen und bei der Durchführung nicht berücksichtigt. Dieses Verhalten nährt die Vermutung, dass Gegenpositionen und Bedenken vielleicht auch deshalb nicht diskutiert und verschwiegen werden, um eine neue, gewinnbringende Technik in einem Großversuch rasch umsetzen und ausprobieren zu können. Schüler/-innen und Lehrer/-innen sollten sich jedoch dagegen wehren, dass ihr Arbeitsplatz zu einem Versuchsfeld wird, in dem sie uninformiert ständig gesundheitlichen Belastungen durch pulsierende elektromagnetische Strahlungen ausgesetzt werden. Dazu gibt es gute Argumente:

Die 1996 (sic!) in der Verordnung über elektromagnetische Felder festgelegten Grenzwerte, die als Rechtsgrundlage hier angeführt werden, berücksichtigen nur die Temperaturauswirkungen dieser Strahlungen. Bei den pulsierenden hochfrequenten Feldern gibt es jedoch bereits bei geringer Leistungsflussdichte von der Temperatur unabhängige Wirkungen. Sie verursachen bei Menschen Beschwerden wie Kopfschmerz, Bluthochdruck, Konzentrationsstörungen und können auch zu bleibenden gesundheitlichen Schädigungen führen. Das ECOLOG-Institut aus Hannover hat inzwischen eine Vielzahl von Studien über die gesundheitliche Belastung durch elektromagnetische Felder ausgewertet und konnte dies wissenschaftlich begründet bestätigen. Zum Schutze der Gesundheit ist daher heute nicht mehr von den alten, unzureichenden Grenzwerten auszugehen, sondern von einem alle bislang bekannten Einflüsse berücksichtigenden Vorsorgewert, den es dann bei der Beurteilung von Strahlenbelastungen unbedingt einzuhalten gilt. Die Schweiz hat dies bereits umgesetzt. Hier gelten für die Leistungsflussdichte offiziell 0,1 W/qm als Vorsorgegrenzwert. Dies ist 1/100 des in der Bundesrepublik geltenden Grenzwertes. Das ECOLOG-Institut empfiehlt aufgrund seiner Untersuchungen 0,01 W/qm als Vorsorgewert. Bei diesem Wert bereits wurden in Studien negative Einflüsse der Gehirnfunktionen wie Gehirnströme und Reaktionsvermögen, sowie der Blut-Hirn-Schranke festgestellt. Bei Untersuchungen hat Öko-Test an den einzelnen Laptops schon Werte ermittelt, die höher liegen als diese Vorsorgewerte. Sie können sich an den Arbeitsplätzen durch Überlagerungen und Spiegelungen noch weiter steigern. Die alleinige Begründung: „die geltenden Grenzwerte werden eingehalten“, geht somit an den tatsächlichen Gegebenheiten, den inzwischen vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und an den Menschen meilenweit vorbei.

Bei der unkritisch betriebenen Medienausstattung der Schulen mit Sendern und strahlenden Laptops wird auch nicht berücksichtigt, dass es sich ja um Kinder und Jugendliche handelt, die an ihnen oft stundenlang tätig sind. Im Jahr 2000 kam in England eine von der Regierung beauftragte unabhängige Expertengruppe zu dem Ergebnis, dass Kinder, wegen des sich noch entwickelnden Nervensystems und einer um etwa 60% höheren Aufnahmefähigkeit für energetische Strahlungen, weit verwundbarer sind als Erwachsene (vgl. „Elektrosmog“, Verbraucher-Zentrale Niedersachsen, 2003). Für sie müssten daher noch strengere Maßstäbe bei den Vorsorgewerten gelten. Dies nicht zu berücksichtigen ist äußerst fahrlässig. Kinder bewusst solchen Gefahren auszusetzen grenzt an Körperverletzung.

Nicht bedacht wird bei der Argumentation auch, dass in den Räumen der Schule oft nicht nur ein Gerät die pulsierenden, hochfrequenten elektromagnetischen Strahlen erzeugt, sondern dass es 20 oder noch mehr Schüler/-innen sind, die im Unterricht mit diesen Geräten arbeiten. Oft geschieht dies an Orten, an denen es bereits andere unnatürliche Strahlungsquellen gibt (Leuchtstoffröhre, Halogenlampe, Handy, Trafo usw.). Es ist daher vorab nicht auszuschließen, dass durch eine Überschneidung der Felder die Vorsorgewerte für die elektromagnetische Belastung an den einzelnen Arbeitsplätzen weit überschritten wird. Sicher liegt die elektromagnetische Strahlung des einzelnen Laptops unter der eines Handy´s. Doch erhöht sich dadurch die Intensität der Belastung mit Elektrosmog. Hierbei ist auch die Nutzungsdauer mit entscheidend. Diese kann zum Beispiel bei Informatik-Fachlehrern/-innen und Fachschülern/-innen mehrere Stunden pro Tag betragen.

Auch eine zeitlich geringere Belastung ist schon gesundheitlich riskant. Besonders geschützt werden müssen dabei die elektrosensiblen Personen unter den Schülern/-innen und den Lehrkräften, die wie Allergiker auf elektromagnetische Strahlungen reagieren (ca. 3-5% der Bevölkerung). Dies ist eine Aufgabe, die sich für alle öffentlichen Einrichtungen stellt. Insbesondere gilt dies jedoch für Schulen, bei denen ja für alle eine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht mit den Computern besteht.

Schon die hier kurz dargestellten Fakten und Argumente sind ausreichend, um zu dem WLAN-Projekt der Landesregierung und der Schulträger begründet „Nein!“ zu sagen: „Keine Sender in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen!“ Dazu zählen neben der WLAN-Technik auch die kabellosen Bluetooth-Einrichtungen, DECT-Telefone und Handy`s. Über Kabel lassen sich die gleichen, bei der Arbeit mit Computern in der Übertragungsgeschwindigkeit sogar noch bessere Ergebnisse erzielen. Schutz und Vorsorge gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen sollten wichtiger sein als das etwas bequemere Hantieren mit kabellosen Geräten. Die GEW und die Personalräte im Land, in den Städten und Kreisen und in den Schulen müssen darauf Einfluss nehmen, dass Entscheidungen zur Medienausstattung der Schulen in diesem Sinne revidiert und Kinder und Lehrkräfte in den Schulen nicht bewusst zusätzlichen Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Strahlungen ausgesetzt werden.

Bei der Bewertung der Risiken durch die pulsierenden hochfrequenten elektromagnetischen Strahlungen gibt es sicher noch Unklarheiten, doch sollte bei Entscheidungen die Vorsorge um die Gesundheit der Menschen ausschlaggebend sein. Als Grundlage müssen dafür die genannten Vorsorgewerte gelten, bis auf Grund neuerer Erkenntnisse weitere Überlegungen möglich sind. Aufgrund der inzwischen zahlreich vorliegenden Belege zu negativen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlungen wurde inzwischen auch von offizieller Seite her erkannt, dass dem weiter nachgegangen werden muss. Auch die derzeit in der Bundesrepublik noch geltenden Grenzwerte stehen damit auf dem Prüfstand.

Brauchbare Hinweise sind dabei sicher von der REFLEX-Studiezu erwarten, die derzeit im Auftrag der Europäischen Gemeinschaften von Wissenschaftlern aus verschiedenen europäischen Ländern durchgeführt wird. Sie untersuchen u.a. die Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf Gewebeteile. Auch aus der INTERPHONE-Studie der Weltgesundheitsorganisation zur Handy-Strahlung können sich weiterführende Erkenntnisse ergeben. Zumindest bis zu den Abschlussberichten dieser offiziellen Untersuchungen (voraussichtlich 2007) sollte die Entscheidung zu WLAN an den Schulen zurückgestellt werden.

Dr. Siegfried Schwarzmüller

II. Bücher, die mir gut gefallen und weitergeholfen haben (bei amazon.de zu geringerem Preis auch gebraucht erhältlich):

Grasberger, Th./Kotteder, F.: Mobilfunk ein Freilandversuch am Menschen, München 2003, ISBN 3-88897-328-7
(Technische Grundlagen, Gefährdungen und politische Hintergründe und Verflechtungen)

Marken, M.: Machen Handys und ihre Sender Krank? So schützen Sie sich! ISBN 3-00-010930-7, 1. Aufl. 2003
(Sehr verständlich geschriebene Darstellung mit Anleitungen zur politischen Einflussnahme)

III. Datenauswahl zu gepulsten hochfrequenten elektromagnetischen Feldern

Amtliche Grenzwerte in Deutschland

für die Leistungsflussdichte in mW/qm nach der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (1996). Grundlage dafür sind die thermischen Wirkungen der Strahlung.

10.000 mW/qm für 2000 MHz (UMTS, WLAN)
9.000 mW/qm für 1800 MHz (E-Netz)
4.500 mW/qm für 900 MHz (D-Netz)

Grenzwert nach DIN VDE 0848 Teil 2 (Expositionsbereich 1).

Als Grund für die Abweichung von den o.g. Standards wird die „biologische Sicherheit“ genannt.

1.000 mW/qm für 2,4 GHZ (WLAN-Frequenz)

Gesetzliche und amtlich empfohlene Grenzwerte in einigen anderen Ländern

100 mW/qm China, Russland, Polen, Ungarn, Bulgarien, Italien
90 mW/qm Schweiz für E-Netze
45 mW/qm Schweiz für D-Netze
0,01 mW/qm Stadt/Land Salzburg im Außenbereich (2002)
0,001 mW/qm Stadt/Land Salzburg für Innenräume (2002)

Vorsorgegrenzwerte

Empfehlungen von Instituten, Wissenschaftlern, Medizinern, Baubiologen auf der Grundlage von athermischen Wirkungen der Strahlung und den dabei festgestellten gesundheitlichen Auswirkungen.

100 mW/qm Nova-Institut, Hürth (2001)
10 mW/qm Ecolog-Institut, Hannover (2003)
1 mW/qm Bundesärztekammer
0,5 – 1 mW/qm BUND für D- bzw. E-Netze
0,1 mW/qm Öko-Test; Europäisches Parlament (Wissenschafts-Direktion)
0,01 mW/qm versch. Mediziner und Baubiologen

Grenz- und Vorsorgewerte beziehen sich auf gesunde erwachsene Personen. Sie berücksichtigen nicht Kinder, elektrosensible und kranke Personen. Dafür sind weitere Differenzierungen erforderlich.

Für Kinder und Jugendliche ist dabei u.a. zu beachten (nach M. Marken, 2003):

- Der Körper nimmt wesentlich mehr Strahlung auf. Ein 5-jähriges Kind absorbiert etwa 60 % mehr als ein Erwachsener.

- Ihr Körper hat eine wesentlich höhere Zellteilungsrate und ist daher empfindlicher gegen Störungen auf der zellulären Ebene.

- Das Nervensystem ist noch in der Entwicklung und daher störungsanfälliger als bei Erwachsenen.

- Die Schädeldecke von Heranwachsenden ist dünner und bietet weniger Schutz gegen Strahlungen und Schädigungen des Gehirns.

Einige nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Menschen für den relevanten Belastungsbereich:

Bei 1,6 mW/qm wurden Störungen der Motorik und des Gedächtnisses bei Kindern nachgewiesen (nach PC PROFESSIONELL 11/2003),

bei 1 mW/qm Auswirkungen auf das Hirnstrombild nachgewiesen (durch Dr. L. v. Klitzing),

bei 700 mW/qm (Handygespräch) Veränderung des Bluts (Verklumpung, Rollenbildung) und damit der Sauerstoffversorgung des Körpers nachgewiesen (durch K. Tomson).

Relevante Befunde aus der Auswertung von über 100 Studien durch das ECOLOG-Institut (2003):

100 mW/qm Hinweise auf kanzerogene Wirkungen,

ab 1mW/qm Zunahme der Zell-Vermehrung (kanzerogenes Potential),

2 mW/qm Gesundheits- und Befindlichkeitsstörungen bei einzelnen Personengruppen,

100 mW/qm nachweisliche Öffnung der Blut-Hirn-Schranke,

100 mW/qm nachgewiesene Störungen des Immunsystems,

100 mW/qm starke Hinweise auf Beeinflussungen des Nervensystems,

200 mW/qm konkrete Nachweise einer Beeinflussung des Hormonsystems.

Bei Versuchen mit Zellkulturen und in Tierversuchen wurden bereits bei wesentlich geringeren Belastungen durch elektromagnetische Strahlungen erhebliche Störungen und Erkrankungen nachgewiesen und dokumentiert!

Strahlung (Leistungsflussdichte) elektromagnetischer Felder
Die folgenden Angaben beziehen sich auf Einzelgeräte. Bei mehreren Verursachern elektromagnetischer Felder können sich durch Überlagerungen und durch Spiegelungen auch noch höhere Belastungswerte ergeben. Konkrete Angaben dazu sind allein durch Messungen vor Ort möglich.

Pulsierende Dauerstrahlung von DECT-Telefonen (ÖKO-TEST 2/2004)

0,5 m Abstand 30 – 72,1 mW/qm
1 m Abstand 7,6 – 18,2 mW/qm
3 m Abstand 0,75 – 2,05 mW/qm
7 m Abstand 0,145 – 0,36 mW/qm
10 m Abstand 0,065 – 0,18 mW/qm

Strahlung Handy

Nokia 5110 D-Netz (nach K. Tomson, 2003)
700– 1.000 mW/qm während des Gesprächs. Beim Gesprächsaufbau und in ungünstigen Empfangslagen wesentlich höher! Das Handy sendet auch im Standby-Betrieb pulsierende Kennungen an die zentrale Sendeanlage.

Die Strahlungsintensitäten von Handys sind (vorerst) auch bei der Arbeit an Laptops mit UMTS-Karten (Vodafon) zu Grunde zu legen.
Weitere Handys:

in 1 m Abstand bis 1.000 mW/qm,
in 10-30 m Abstand 1 mW/qm (Maes, Mierau, HP u.a. 1994-2002).

Pulsierende Dauerstrahlung von Mobilfunk-Sendeanlagen (D-, E-Netz)

25 mW/qm in ca. 20 m Entfernung (im Freien)
18 mW/qm in ca. 50 m Entfernung (im Zimmer eines Wohnhauses)
nach ÖKO-TEST 4/2001
1 mW/qm in 50 –200 m Entfernung (Maes)

Strahlung eines Notebooks mit WLAN-Netzwerkkarten bei der Arbeit (max. zul. Leistung 100 mW)

Messung des Nova-Instituts an Arbeitsplätzen der Universität Bremen (2001)

0,1 m Abstand 49,96 mW/qm
0,2 m Abstand 99,6 bis 158 mW/qm (veränderte Positionen)
0,35 m Abstand 4 mW/qm
Messung ÖKO-TEST (11/2002)
1 m Abstand 15 – 20 mW/qm

Pulsierende Dauerstrahlung durch WLAN-Hotspot in öffentlichen Gebäuden (ÖKO-TEST 11/2002)

bis 23 mW/qm (Juristische Bibliothek Göttingen)

Pulsierende Dauerstrahlung durch WLAN-Accesspoint (Messung an Arbeitsplätzen in Räumen der Universität Bremen, Nova-Inst. 2001)
bis 2,5 mW/qm

Pulsierende Dauerstrahlung durch WLAN-Accesspoint (ÖKO-TEST 10/2003)

in 1 m Abstand 1,22 mW/qm (Belkin)) bis 101,5 mW/qm (Netgear HE102)
in 5 m Abstand bis 4 mW/qm (Netgear)

IV. Zur Einschätzung der WLAN-Technik (nach Dr.-Ing. M. Virnich, Mönchengladbach, Okt. 2003))

Bei den Signalen der digitalen Funkdienste (Mobilfunk, DECT, WLAN) handelt es sich um periodisch gepulste Strahlung welche die Basisstationen permanent und unvermindert aussenden. Im Innenraum können WLAN Access Points eine „dominierende Hochfrequenzquelle und damit ein nicht zu vernachlässigendes gesundheitliches Risiko darstellen, wenn man sich in ihrem Nahbereich (einige Meter bis ca. 10 Meter) befindet. Die Benutzer der mit WLAN-Karten ausgestatteten Notebooks (...) befinden sich zwangsläufig in großer Nähe zur Sendeantenne und sind entsprechend hohen Immissionen ausgesetzt.“ Geht man, insbesondere bei Berücksichtigung der Klientel (Schulkinder), davon aus, dass der u.a. von dem Europäischen Parlament gestützte Wert bei der Leistungsflussdichte von 0,1 mW/qm aus Vorsorgegründen nicht überschritten werden sollte, wird „im Vergleich mit den oben aufgeführten Messwerten (...) deutlich, dass der WLAN-Technik somit keine gesundheitliche Unbedenklichkeit attestiert werden kann. (...) Auch wenn die Immissionen von WLANs im Vergleich zu anderen gepulsten Funksystemen im Fernbereich meist niedriger ausfallen, so stellen sie doch in jedem Fall einen zusätzlichen und in vielen Fällen vermeidbaren Belastungsfaktor für den menschlichen Organismus dar.“ Es hat nichts mit Technikfeindlichkeit zu tun, wenn die Notwendigkeit und der Nutzen neuer Technologien kritisch hinterfragt werden. „Bei der vorliegenden Vielzahl von Hinweisen auf erhöhte biologische Risiken“ sollte bei der WLAN-Technik „eher Vorsicht geboten sein und das Minimierungsgebot konsequent Anwendung finden.“

Für unsere Situation zu Hause und an den Schulen heißt dies:
Zur Datenübertragung sollten generell nur leitungsgebundene Netzwerke verwendet werden. Insbesondere sollten Funk-Netzwerke, wie WLAN, UMTS, DECT usw. nicht „in Wohnungen (...) eingesetzt werden; ebenso nicht in Gebäuden in denen sich Kinder und Jugendliche länger aufhalten (Kindergärten, Schulen).“ Auch in den Räumen der Schulverwaltung sollte dann darauf verzichtet werden.
Bei der Nutzung der an die Schulen gelieferten Notebooks mit eingebauter WLAN-Karte kann die Strahlung vermeiden, wenn man, wie bisher, ohne einen Access Point weiter mit Kabelverbindungen im Netz und an den Peripheriegeräten arbeitet. Leitungsgebundene Netzwerke sind übrigens auch heute noch schneller und sicherer in der Datenübertragung und weniger anfällig für Störungen.
Sollte irgendwo doch eine drahtlose Verbindung per WLAN unumgänglich sein, dann sollten die Modalitäten (z.B. Leistungsminderung der Antennen durch Dämpfungsglieder, Abstände zu den Personen, Strahlungsmessungen durch unabhängige Institute usw.) mit den Betroffenen abgestimmt und deren Einwilligung zur Veränderung des Arbeitsplatzes eingeholt werden.

(Der umfangreiche Originaltext von M. Virnich ist nachzulesen unter http://www.baubiologie.net/docs/wlan1.html, weitere Infos zur Belastung durch elektromagnetische Felder erhält man unter http://www.buergerwelle.de).

V. Schriftverkehr zu WLAN an den Schulen mit dem Landrat und dem Staatlichen Schulamt

a. Brief an den Landrat und Schuldezernenten Herrn Matthias Wilkes vom 25. Dez. 2003

Sehr geehrter Herr Wilkes,

dass gerade an Heilig Abend in der Presse die Mitteilung stand, dass bei der Medienausstattung der Schulen mit Laptops eine Verzögerung eingetreten ist, erscheint mir wie eine höhere Fügung. An Weihnachten und am Jahresende, wo man sich gegenseitig nicht nur Erfolg sondern vor allem auch viel Gesundheit wünscht, ist sie für mich Anlass, Sie noch einmal auf die mit der im Kreis beabsichtigten Medienausstattung verbundenen Risiken hinzuweisen.

Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie bewusst die gesundheitlichen Gefahren in Kauf nehmen wollen, die besonders für die heranwachsenden Kinder und Jugendlichen in den Schulen mit der WLAN-Technik und den dabei kabellos betriebenen Laptops verbunden sind. Es erfüllt mich daher mit ernster Sorge, dass Sie die warnenden Hinweise auf die Gefährdung durch pulsierende hochfrequente elektromagnetische Felder und die Stellungnahmen von verschiedener Seite dazu bislang nicht zur Kenntnis genommen oder in Ihre Überlegungen einbezogen haben.

Ich möchte Sie deshalb am Jahresende nochmals dringend darum ersuchen den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler und ihrer Lehrkräfte vorrangig zu beachten und dafür zu sorgen, dass die Laptops an den Schulen nur mit Kabelverbindungen betrieben werden. Nur durch diese Schutz- und Vorsorgemaßnahme kann die Schädigung der Gesundheit von Beschäftigten in den Schulen vermindert werden. Ich appelliere an Ihre Verantwortung!

Mit den besten Wünschen für ein gesundes Neues Jahr

(Siegfried Schwarzmüller)

b. Antwort durch den Landrat am 21. Jan. 2004

Sehr geehrter Herr Schwarzmüller,

ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 25.12.2003 und kann Ihnen diesbezüglich versichern, dass die Strahlenbelastung durch die Wireless-LAN-Technik weit unterhalb der zulässigen gesetzlichen Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes liegt und sogar noch die sehr strengen Vorsorgewerte des Nova-Instituts Hürth in allen denkbaren Arbeitssituationen unterschreitet. Ich darf insoweit auf die in den Sitzungen der Schulkommission erteilten Informationen verweisen.

Darüber hinaus hat der Kreistag als höchstes Kreisgremium in seiner Sitzung am 15.12.2003 die Ausstattung der Schulen mit der Wireless-LAN-Technik beschlossen.

Selbstverständlich bin ich mir über die Verantwortung bewusst, die mit der Ausstattung der Schulen mit W-LAN verbunden ist, jedoch liegen Gutachten vergleichbarer technischer Anlagen vor, wonach die Strahlenbelastung keinesfalls gesundheitsgefährdend ist und damit vernachlässigt werden kann.

Mit freundlichem Gruß
Matthias Wilkes, Landrat

c. Meine Erwiderung vom 1. Feb. 2004

Sehr geehrter Herr Wilkes,

ich bedanke mich für Ihre Antwort von 21.01.2004 auf mein Schreiben zur Ausstattung der Schulen mit der WLAN-Technik und den dazu von mir geäußerten Bedenken und Warnungen. Leider sind Ihre Ausführungen dazu in hohem Maße unzureichend, so dass die gesundheitliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen und deren Lehrkräften in den Schulen weiter gegeben ist!

Obwohl Ihnen durch Anfragen, Eingaben und der Behandlung des Themas in einer Kreistagssitzung sicher schon einige der folgenden Feststellungen bekannt sein dürften, möchte ich Sie hier nochmals ausführlich auf Mängel und Fehler in Ihrer Stellungnahme aufmerksam machen und auf mögliche Konsequenzen daraus hinweisen.

1) Zutreffend schreiben Sie, dass die Strahlenbelastung durch die Wireless-LAN-Technik unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Sie beachten dabei jedoch nicht, dass die 1996 (sic!) erstellte 26. BlmSchV nur die thermischen Auswirkungen der elektromagnetischen Felder erfasst. Die athermischen Wirkungen, welche die Gesundheit von Menschen, insbesondere von Kindern, schädigen können, werden damit nicht erfasst und nicht beschrieben. Neue medizinisch-biologische Erkenntnisse dazu (z.B. aus der REFLEX-Studie der EU) werden dabei nicht berücksichtigt. Wenn man nicht die Technik sondern die Gesundheit der Betroffenen in den Mittelpunkt der Überlegungen und des Handelns stellt, ist der Verweis auf den gesetzlichen Grenzwert somit völlig fehl am Platze und geht an der Sache (und an den Menschen) vorbei!

2) Deshalb werden bei der Beurteilung solcher Anlagen durch fachkundige Experten auch Vorsorgewerte zugrunde gelegt, die von den offiziellen Grenzwerten erheblich abweichen. Sie beruhen auf Erkenntnissen zu Gesundheitsgefahren, die sich aus den zahlreich vorliegenden medizinisch-biologischen oder epidemiologischen Untersuchungen ergeben. Das ECOLOG-Institut in Hannover hat 2003 eine Vielzahl dieser Studien kritisch untersucht und kommt dabei zu einem Vorsorgewert von 10 mW/qm. Bei weiteren medizinischen Untersuchungen fanden sich jedoch schon Auswirkungen auf das Hirnstrombild bei 1 mW/qm gepulster hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung. Dieser Wert entspricht auch den Vorsorgeempfehlungen der Bundesärztekamme. Mediziner und Baubiologen (Dr. L. v. Klitzing, Maes) halten aufgrund ihrer Erkenntnisse in Räumen mit längerem Aufenthalt sogar einen Vorsorgegrenzwert von 0,01 mW/qm für angebracht.

Den von Ihnen angeführten Vorsorgewert des Nova-Instituts Hürth (2001) von 100mW/qm nach diesen Erkenntnissen als „sehr streng“ zu bezeichnen ist entweder Unwissenheit oder eine bewusste Verkennung der aktuellen Gegebenheiten!

3) Sie behaupten, dass der oben genannte Vorsorgewert „in allen denkbaren Arbeitssituationen“ in den Schulen unterschritten werde. Dazu verweisen Sie auf Informationen, die in einer Sitzung der Schulkommission erteilt wurden.

Der von Ihnen bestellte Medienbeauftragte Herr Gromodka beantwortete dort schriftlich eine Anfrage zur WLAN-Technik aus seiner Sicht und stützte sich dabei auf Ausführungen der ARtem GmbH, die er in zwei Anlagen beifügte. Ich weiß nicht, ob es Ihnen bekannt ist, dass es sich dabei um einen der größten WLAN-Vertreiber in Deutschland handelt. Eine Argumentation von dieser Seite zur gesundheitlichen Belastung durch elektromagnetische Felder kann mit den Aussagen eines Zigarettenherstellers zur Gefährlichkeit des Rauchens gleichgesetzt werden. Hier eine Objektivität anzunehmen, wäre in einem hohen Grade naiv und fahrlässig! Im Sinne eines seriösen Umgangs mit einer Sache, die für die Gesundheit unserer Kinder und ihrer Lehrer/-innen höchst schädlich sein kann, werden sie sicher verstehen, dass ich in der weiteren Argumentation die Ausführungen von Herrn Gromodka nicht weiter in Betracht ziehe.

4) Ich will aber doch auf den ersten Teil Ihrer Feststellung weiter eingehen. Dazu möchte ich Ihnen zunächst die Fragen stellen: Woher wissen Sie, dass in den Schulen die von Ihnen zugrunde gelegten (großzügigen) Vorsorgewerte des nova-Instituts „in allen denkbaren Arbeitssituationen“ stets eingehalten werden? Haben Sie in den Schulen an den verschiedenen Arbeitsplätzen dazu etwa schon Messungen durchgeführt?

Es ist wissenschaftlich unzulässig, die Werte und Ergebnisse des nova-Instituts aus der Untersuchung der WLAN-Installation der Universität Bremen zu verallgemeinern und pauschal auf alle weiteren Anwendungen dieser Technik zu übertragen!

Jeder fachkundige und seriös arbeitende Techniker und Wissenschaftler wird Ihnen bestätigen, dass Messungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder in starkem Maße von den baulichen Gegebenheiten, von Spiegelungen und Überlagerungen beeinflusst werden. Eine Messung gilt daher nur für den Ort, an der sie stattgefunden hat. Andere örtliche Gegebenheiten bringen auch andere Ergebnisse. So wurde z.B. bei einer Untersuchung von ÖKO-TEST (11/2002) zu WLAN-Funkanlagen als Spitzenwert an einem Nutzerplatz in der juristischen Bibliothek in Göttingen eine Flussdichte von 23 mW/qm gemessen. Bei der Beweglichkeit der WLAN-Anlagen innerhalb eines Gebäudes und den somit veränderbaren Strahlungsbedingungen kann keiner behaupten und garantieren, dass der nova-Vorsorgewert von 100 mW/qm immer eingehalten wird.

5) Eine Gefahr für die Nutzer geht dabei nicht nur von den Access Points (vgl. PC PROFESSIONELL Nr.11/2003) sondern besonders von den sendenden Laptops aus, vor denen die Kinder sitzen (ÖKO-TEST 11/2002). Sogar das Nova-Institut stellt bei seiner Untersuchung fest, dass selbst seine (großzügigen) Vorsorgewerte von den WLAN-Netzwerkkarten der Notebooks bis zu einem Abstand von 20 cm überschritten werden. Mögliche Siegelungen und Überlagerungen durch weitere Gräte (Laptops) und andere Felder (z.B. DECT-Telefone, Handys, Trafos usw.) sind dabei noch nicht berücksichtigt. Bei der Arbeit mit den Laptops in Schulklassen, z.B. der Grundschulen, ist nicht anzunehmen, dass die Schüler/-innen solche Abstände immer einhalten.

Bei der Grundlage von Vorsorgegrenzwerten anderer Institutionen (z.B. Ecolog, Bundesärztekammer, Baubiologen), die von nachweisbaren gesundheitlichen Schädigungen ausgehen, sind sogar in noch größeren Abständen (bis 1,5 Meter) Gefährdungen gegeben. Eine Arbeit an den Laptops ohne Kabel wäre danach generell mit Gesundheitsgefahren verbunden.

6) Alle die hier genannten Grenz- und Vorsorgewerte gelten für erwachsene Personen. Im Kreis soll die WLAN-Technik jedoch sogar bei Kindern in den Grundschulen Anwendung finden. Der Körper ist bei Schulkindern noch nicht ausgereift. Sie befinden sich noch im Wachstum und in der Entwicklung. Sie sind daher viel verwundbarer bei Belastungen. Ein 5-jähriges Kind z.B. nimmt ca. 60% mehr Strahlung auf, als ein Erwachsener (vgl. Verbraucher-Zentrale Niedersachsen, 2003). Das Nervensystem ist bei ihnen noch in der Entwicklung und daher viel störungsanfälliger. Wegen der höheren Zellteilungsrate sind Kinder und Jugendliche viel empfindlicher gegenüber Störungen auf der zellulären Ebene. Die Gefahr, dass sie durch die pulsierenden elektromagnetischen Strahlungen in ihrer Entwicklung geschädigt werden, ist erwiesener Maßen sehr groß. Wachstums- und Entwicklungsstörungen, Lern- und Verhaltensstörungen, Veränderungen im Blutbild, nervöse Beschwerden bis hin zur Entwicklung von Tumoren ist dies medizinisch nachgewiesen und wissenschaftlich belegt. Aus diesem Grunde hat die britische Regierung u.a. für die Handy-Benutzung Warnhinweise wegen möglicher Gehirnschädigungen herausgegeben und Jugendlichen unter 16 Jahren von dem Telefonieren mit Handys dringend abgeraten. Ebenso empfahl der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, W. König, dass sich Kinder von dieser, mit elektromagnetischen Strahlungen verbundenen Technologie möglichst fernhalten sollten (vgl. M. Marken 2003).

Aus diesen Erkenntnissen heraus müssen die Vorsorgewerte bei Kindern und Jugendlichen jedenfalls andere sein als die von Ihnen angeführten Grenz- und Vorsorgewerte. Viel besser noch ist es, Überflüssiges zu vermeiden und dort wo man elektromagnetische Strahlung verhindern kann, dies auch zu tun, z.B. in den Schulen an den Computern nur mit Kabelverbindungen zu arbeiten.

7) Trotz dieser Erkenntnisse die Umsetzung der WLAN-Technik an den Schulen im Kreis durchzusetzen, halte ich in hohem Maße für verantwortungslos. Dies grenzt stark an Körperverletzung. Auch wenn der Kreistag die Ausstattung der Schulen mit der Wireless-Lan-Technik beschlossen hat, müssen Sie als Amtsträger in Folge keine strafbaren Handlungen ausführen. Tun Sie die trotzdem, so sind Sie dafür verantwortlich und nicht der Kreistag.

Ich bitte Sie deshalb nochmals dringend, aufgrund der hier vorgetragenen und weiter zu vertiefenden und zu belegenden Argumente, Ihre Entscheidung zur Ausstattung der Schulen mit pulsierenden elektromagnetischen Sendeanlagen (hier: WLAN-Technik) rückgängig zu machen. Ein Lernerfolg lässt sich an Laptops über Kabelverbindungen in gleichem Umfang erreichen.

Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich wegen der Wichtigkeit der Problematik und der ebenfalls gegebenen Zuständigkeit dieses Schreiben mit der Argumentation gegen eine WLAN-Ausstattung der Schulen auch dem Leiter des Staatlichen Schulamtes in Heppenheim zukommen lasse.

Mit freundlichen Grüßen
(Siegfried Schwarzmüller)


d. Schreiben an den Leiter des Staatlichen Schulamtes mit gleichem Datum (1.2.2004)

Sehr geehrter Herr Roghe,

wie Ihnen bekannt ist, will der Kreis als Schulträger zahlreiche Schulen mit Laptops ausstatten, an denen sogar in Grundschulen im Unterricht gearbeitet werden soll. Diese Medieninitiative ist jedoch in der beabsichtigten Form mit erheblichen Gefahren für die Schüler/-innen und ihre Lehrkräfte verbunden!

Es soll jetzt auf Anweisung des Landrats an den Schulen nicht mehr über Kabelverbindungen mit dem Computer gearbeitet werden, was auch mit den Laptops weiterhin möglich wäre, sondern nur noch über die Wireless-LAN-Funktechnik. Dabei gehen von den ständig sendenden Access Points und von den Laptops, vor denen unmittelbar die Schüler/-innen sitzen, hochfrequente pulsierende elektromagnetische Strahlungen aus, von denen nachgewiesen ist, dass sie, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, eine Gefahr für deren Entwicklung und die Gesundheit darstellen. Insbesondere lassen sich nachweislich auch Lern- und Verhaltensprobleme darauf zurückführen. Jede Sendetechnik mit elektromagnetischen Strahlungen (WLAN, Bluetooth, PLC, DECT-Telefon, Handy usw.) sollte daher in den Schulen unbedingt vermieden werden!

Ich habe den Landrat des Kreises Bergstraße, Herrn M. Wilkes, bereits vor einiger Zeit auf diese Problematik aufmerksam gemacht und auf die damit verbundenen Gefahren für die Schüler/-innen und ihre Lehrkräfte hingewiesen. Bislang jedoch ohne Erfolg. Die letzten Schreiben habe ich Ihnen zur Kenntnis und zur weiteren Information über die gegebene Problematik als Anlage beigefügt.

Ich bin der Auffassung, dass es jetzt auch eine Sache des Staatlichen Schulamtes sein muss, die drohende gesundheitliche Gefährdung der Schüler/-innen und ihrer Lehrkräfte zu verhindern. Nach dem Grundgesetz hat jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Ich bitte Sie deshalb, in Ihrer Eigenschaft als Dienstvorgesetzter, die Schulleiter/-innen und die Lehrer/-innen über die mit der WLAN-Technik verbundene gesundheitliche Problematik aufzuklären und bei den betroffenen Schulen eindringlich darauf hinzuwirken, dass dort nicht über die WLAN-Anlage mit den Laptops gearbeitet wird, sondern dass im Unterricht bei der Arbeit mit Computern weiterhin nur Kabelverbindungen benutzt werden.

Ferner bitte ich Sie bei dem Schulträger darauf hinzuwirken, dass in und auf den Gebäuden der Schulen des Kreises, auch bei den Verwaltungen, keinerlei elektromagnetische Sendeanlagen eingerichtet und/oder in Betrieb genommen werden. Ich hoffe sehr, dass mit Ihrer Hilfe dann die gesundheitliche Bedrohung der dort Beschäftigten vermieden werden kann. Dafür danke ich Ihnen bereits im voraus!

Mit freundlichen Grüßen
(Siegfried Schwarzmüller)

e. Auf Vorschlag des BUND wurde vom Landratsamt für Ende Februar ein „runder Tisch“ zur Erörterung des Themas vorgeschlagen, an dem auch das SSA teilnehmen soll.

(Stand 15.02.2004)

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Elektrosmog im Klassenzimmer
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W-LAN an städtischen Schulen
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Gesundheitsgefahren durch kabellose Laptops
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