22
Dez
2005

Nur auf Drechselberg genügt ein Mast

22.12.2005 | Netzcode: 10809142

Der Vilsecker Stadtrat genehmigt mit 17 zu drei Stimmen diesen Standort für eine Mobilfunkanlage

Vilseck. (zip) Über die Zuweisung von Standorten für Mobilfunkanlagen im Außenbereich diskutierte der Stadtrat Vilseck ausführlich in seiner letzten Sitzung. Stellung dazu nahm auch Regierungsrat Matthias Steck von der Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Amberg-Sulzbach.

Bürgermeister Hans-Martin Schertl gab zu Beginn einen Rückblick auf die bisherige Entwicklung des Verfahrens. Demnach beabsichtige der Mobilfunkbetreiber Vodafone D 2 wie berichtet, bei der Ortschaft Drechselberg einen Mobilfunkmast zu errichten. Zu dem 2004 eingereichten Bauantrag habe der Stadtrat Vilseck das gemeindliche Einvernehmen versagt, weil der Mast das Orts- und Landschaftsbild im Umfeld der Ortschaften Drechselberg und Axtheid-Berg verunstalte.

Gutachten gibt Ausschlag

Daraufhin habe der Stadtrat beschlossen, Konzentrationsflächen für Standorte von Mobilfunkanlagen auszuweisen. Damit solle insbesondere vermieden werden, dass Mobilfunkmasten an Standorten errichtet werden, wo sie aus städtebaulichen Gründen unerwünscht seien. Als Grundlage für die Standortzuweisungen sollte ein bei der Landesgewerbeanstalt Nürnberg in Auftrag gegebenes Gutachten dienen. Dieses Gutachten liege nun vor und sei auch bereits bei einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Stadtrat Ertl meldete in der Sitzung Bedenken gegen das Gutachten an, da es seiner Ansicht nach nicht den Zielsetzungen des Stadtrats folge, andere Positivstandorte als Drechselberg auszuweisen. Er regte an, für Positivstandorte städtische Grundstücke vorzuschlagen.

Eine Konzentrationsfläche

Der Stadtrat beschloss abschließend mit 17 zu drei Stimmen, den Standort Drechselberg als Konzentrationsfläche für Mobilfunkanlagen im Außenbereich auszuweisen. Vor der Beschlussfassung werden die Gründe für die Entscheidung von den Stadtratsmitgliedern Albert Trummer und Josef Götz nochmals dargelegt. Die genaue Abgrenzung der Fläche ist von dem mit den Planungsarbeiten beauftragten Planungsbüro Röth in einem Vorentwurf darzustellen, der dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

Die Entscheidung pro Drechselberg begründete der Stadtrat damit, dass laut dem Gutachten der Drechselberg der am besten geeignete Standort sei. Eine Mobilfunkversorgung des Stadtgebiets mit mehreren Standorten würde aufgrund der vorhandenen Topographie auch mehrere neue Masten erfordern. Diese müssten in einer ähnlichen Größenordnung ausgeführt werden, wie sie bereits von der Vodafone D 2 GmbH beantragt worden sei, wobei das Gebiet um Drechselberg nur schwerlich ausgespart werden könnte. Das Gutachten zeigt, dass das Ziel der Stadt, nämlich im Umfeld von Drechselberg keine Standorte auszuweisen, nicht verwirklicht werden könne.

Die städtebaulichen Gründe für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bestünden zwar nach wie vor, denn das Vorhaben beeinträchtige Belange des Orts- und Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes. Demgegenüber sei laut Stadtrat zu bedenken, dass durch das Ausscheiden des Standorts Drechselberg mindestens zwei, unter Umständen auch noch mehr Funkmasten erforderlich wären, um den Mobilfunk im Stadtgebiet zu gewährleisten.

Diese Masten würden in der freien Landschaft stehen und, wie der bei Drechselberg geplante Mast auch, das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Am Standort Drechselberg werde diese Beeinträchtigung insoweit abgemildert, als der Mast in einem Waldstück stehe und erst über den Baumwipfeln das Landschaftsbild störe. An den anderen Standorten stünden die Masten ohne jegliche Einbindung frei in der Landschaft.

Geringste Immissionen

Die Folge sei, dass ein einziger Mast bei Drechselberg verhindere, das das Landschaftsbild an mehreren anderen Standorten durch Funkmasten beeinträchtigt werde. Hinzu komme, dass, um eine Versorgung des Stadtgebiets zu erreichen, auf den Standort Drechselberg wohl ohnehin nicht verzichtet werden könnte. Nicht außer acht gelassen werden dürfe, dass die Immissionsbelastung für das Stadtgebiet am Standort Drechselberg am geringsten ausfalle und bei allen anderen Lösungen ein wesentlich größerer Bevölkerungsanteil höheren Immissionen ausgesetzt wäre.

Gesetzt den Fall, die Stadt würde den Standort Drechselberg nicht als Konzentrationsfläche ausweisen, würde zwar voraussichtlich das Landratsamt die beantragte Baugenehmigung nicht erteilen. Aber der Umstand, dass ohne den Standort Drechselberg die Versorgung des Stadtgebiets nur lückenhaft abgedeckt werden könnte, gäbe begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass eine gerichtliche Anfechtung der Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Erfolg haben könnte, so der Stadtrat.

Eingriff auszugleichen

Die Stadtverwaltung wird auf Beschluss des Stadtrats in Verhandlungen mit der Vodafone D 2 GmbH klären, ob anstelle des Gittermasts ein Schleuderbetonmast errichtet werden kann, der nach Ansicht mehrerer Stadträte das Landschaftsbild weniger stören würde.

Regierungsrat Matthias Steck wies darauf hin, dass der durch den Mast verursachte Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen auszugleichen sei. Das Landratsamt werde einen entsprechenden landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bauantrag fordern.

Der Stadtrat hielt es für wahrscheinlich, dass der Vodafone-Mast auf dem Drechselberg auch von anderen Mobilfunkbetreiber genutzt werde. Man werde darauf hinwirken, dass dann der Betrieb von bereits bestehenden Stationen eingestellt und die Immissionsbelastung reduziert wird.

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