Telefonüberwachung: keine Regelungen zum Schutz des "Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung"
"Kernbereich der privaten Lebensgestaltung": Bundesrat stimmt verlängerter Telefonüberwachung zu (21.12.05)
Die bis zum Jahresende befristeten Regelungen zur "präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung für den Außenwirtschaftsbereich" durch das Zollkriminalamt werden um anderthalb Jahre verlängert. Am Mittwoch stimmte auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Der Bundestag hatte die Verlängerung bereits am vergangenen Donnerstag beschlossen. Das Gesetz sieht keine Regelungen zum Schutz des "Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung" vor, wie sie das Bundesverfassungsgericht im Juli gefordert hatte.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12580
Die bis zum Jahresende befristeten Regelungen zur "präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung für den Außenwirtschaftsbereich" durch das Zollkriminalamt werden um anderthalb Jahre verlängert. Am Mittwoch stimmte auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Der Bundestag hatte die Verlängerung bereits am vergangenen Donnerstag beschlossen. Das Gesetz sieht keine Regelungen zum Schutz des "Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung" vor, wie sie das Bundesverfassungsgericht im Juli gefordert hatte.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12580
Starmail - 21. Dez, 22:28