Bundestag trotzt Bundesverfassungsgericht: Zollkriminalamt darf weiterhin Telefone überwachen
16.12.05
Die bis Ende 2005 befristeten Regelungen zur "präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung für den Außenwirtschaftsbereich" durch das Zollkriminalamt werden um anderthalb Jahre verlängert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Bis Mitte 2007 soll das so genannte Zollfahndungsdienstgesetz dann um Bestimmungen zum Schutz des "Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung" ergänzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli gefordert, für Telefonüberwachungen gesetzliche Regelungen zum Schutz dieses Kernbereichs der Privatsphäre festzuschreiben.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12539
Die bis Ende 2005 befristeten Regelungen zur "präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung für den Außenwirtschaftsbereich" durch das Zollkriminalamt werden um anderthalb Jahre verlängert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Bis Mitte 2007 soll das so genannte Zollfahndungsdienstgesetz dann um Bestimmungen zum Schutz des "Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung" ergänzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli gefordert, für Telefonüberwachungen gesetzliche Regelungen zum Schutz dieses Kernbereichs der Privatsphäre festzuschreiben.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12539
Starmail - 16. Dez, 22:39