7
Dez
2005

Kein Recht auf gesunde Nahrung? - UNO ignoriert, dass die "grüne Gentechnik" zahlreichen Menschenrechten widerspricht

Die Plattform gibt folgende Pressemeldung bekannt!

Seit über fünf Jahren kämpfen wir gegen die "Grüne Gentechnik" und bezeichnen diese, als den größten Wahnsinn den die Menschheit bisher je erlebt hatte! Außer katastrophalen Auswirkungen durch diese "Technik", gibt es kein einziges Produkt weltweit, was durch die "Grüne Gentechnik" für den Menschen, Tiere und die Umwelt nachhaltig von Vorteil wäre! In Amerika wo die Gentechnahrung in den Verkaufsregalen seit zehn Jahren angeboten wird, ist der Krebs um 47 % gestiegen! Viele namhafte Wissenschaftler sehen darin den Grund! Obwohl es noch keine menschlich Studie dafür gibt, beweisen aber alle Tierstudien sehr genau, wenn man Tieren Gentechnachrung füttert, dass sie sehr schnell davon krank werden und auch rasch sterben, wogegen parallel dazu mit herkömmlichen Futter gefütterte Tier ganz normal weiterleben! Mehr davon auf unserer Homepage http://www.proleben.at ! Weil diese Sache irreversibel ist und uns alle berührt, haben wir die EU bereits zweimal deswegen eingeklagt! Alle beiden Klagen wurden aber abgeschmettert, so wie jüngst auch die Klage vom Land Oberösterreich! Deswegen haben wir die Menschenrechte eingeklagt, die die "Grüne Gentechnik" verletzt. Jeder Mensch hat das Recht auf eine gesunde Nahrung, hat das Recht auf eine gesunde Umwelt... (78 solcher ) Menschenrechte haben wir beim Hochkomisseriat für Menschenrechte in Genf erst mal weltweit eingeklagt! Am 7.Nov. haben wir diese dort mündlich dargelegt! Das Plenum wiedersprach uns bis auf einen Punkt nicht! Das Hochkomisseriat für Menschenrechte ist der Meinung essen gehört nicht mehr zu den Menschenrechten und das befremdet uns schon sehr! Wir haben auch wohlweislich keine schriftlich Stellungnahme erhalten! Auch wurde es nicht im Internet veröffentlicht, obwohl dies gesetzlich verankert ist und auch bei allen anderen Anklagen so praktiziert wird! (Man will das ganz einfach totschweigen)!

Deshalb senden wir diese hochinteressante Meldung an Sie. Im Anhang befinden sich: Das Titelbild der Pakt - Broschüre für Menschenrechte, (Recht auf gesunde Nahrung etc.)! die über 150 Staaten unterschrieben haben, unter anderem auch Österreich!

http://www.omega-news.info/internationaler_pakt.jpg

Die Presseaussendung! Der Parallelbericht in Kurzform. Die Originalfassung ist unter http://www.proleben.at (news -downloads ganz oben als erstes abrufbar)! Wir hoffen sehr, dass Sie dem mehr als dem üblichen Aufmerksamkeit schenken, da diese Sache uns alle angeht, denn wie lange können wir uns noch mit natürlicher Nahrung ernähren?

Mit den herzlichsten Grüßen an Sie und Ihr gesamtes Team. Für Rücksprachen wie immer:

I.A.

Kontakt: Richard Leopold Tomasch, Tel.: 04235/2347; rileto@proleben.at ; http://www.proleben.at ; http://www.proleben.at/presse für Bilder zum Herunterladen!


Kein Recht auf gesunde Nahrung?

UNO ignoriert, dass die "grüne Gentechnik" zahlreichen Menschenrechten widerspricht

Die österreichische Antigentechnik-Plattform "Pro Leben" ist erschüttert über den vergangenen Woche vom UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturellen Rechte veröffentlichten Bericht zur Lage der Menschenrechte in Österreich. Denn erstmals weltweit hat "Pro Leben" vor diesem UN-Menschenrechtsausschuss schriftlich und - am 7. November in Genf - mündlich dargelegt, dass die "Grüne Gentechnik" gegen die Menschenrechte verstößt. Auch Österreich ist keine Ausnahme, weil die Republik die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) geschaffen hat. Obwohl verantwortliche Mitglieder des Menschenrechtskomitees in anschließenden Gesprächen Zustimmung zu unseren Einwänden äußerten, wurde das Thema im UN-Bericht totgeschwiegen. Das Komitee widerlegte zwar keinen angeführten Punkt, fühlte sich aber letztlich "nicht zuständig", wie dies Mitglieder selbst zugaben.

Doch wie kann sich der für Menschenrechte zuständige Ausschuss nicht zuständig fühlen, wenn durch eine Technologie, nach der niemand gerufen hat, zahlreiche Rechte des Internationalen Paktes verletzt werden? Dabei handelt es sich um:

· Das Recht der Völker auf Selbstbestimmung (Artikel 1) (Alle § im Paktvertrag verankert)!
· Das Recht auf freie Verfügung über natürliche Reichtümer und Mittel bzw. Verbot des Raubs der Existenzmittel eines Volkes (Artikel 1, Absatz 2)
· Das Recht auf Arbeit (Artikel 6)
· Das Recht auf Nahrung (Artikel 11)
· Das Recht auf Gesundheit (Artikel 12)
· Das Recht auf Freiheit von Wissenschaft und Forschung (Artikel 15)

(Siehe auch beigefügte Kurzfassung oder Langfassung unter http://www.proleben.at/Parallelbericht_ProLeben.pdf ).

Die überwiegende Mehrheit der Österreicher und EU-Bürger lehnt die Gentechnik in der Landwirtschaft und in der Nahrung ab. Die Verunreinigung des Saatgutes, illegale Importe von GVO und die Kontamination gentechnikfreier Pflanzen durch Pollenflug werden toleriert oder riskiert, wenn die Gentechnik Einzug hält. Wenn der Staat beispielsweise den Anbau von genmanipuliertem Mais freigibt, lässt er zu, dass mehrere gesundheitsbedenkliche Stoffe in unsere Nahrung gelangen.

Republik und UNO müssen Farbe bekennen

Unsere Lebensgrundlagen Gesundheit, Arbeit und Umwelt sind durch GVO gefährdet. Auch wenn der UN-Menschenrechtsausschuss vor dieser Problematik die Augen verschloss, werden wir alles daran setzen, die Gentechnik in die Schranken zu weisen: Zum einen streben wir eine Klage gegen die Republik Österreich an, damit sie die Gentechnikfreiheit verfassungsmäßig verankert, zum anderen werden wir und unsere Mitstreiter dafür sorgen, dass der UN-Menschenrechtsausschuss von NGOs anderer Länder auch in Zukunft regelmäßig mit diesem Thema konfrontiert wird. Kläger: Richard Leopold Tomasch (Sprecher von Pro Leben) DI Volker Helldorff (von der Gentechnik bedrohter Biobauer, Pro Leben) Karl Raab (von der Gentechnik bedrohter Biobauer, Pro Leben)

Kontakt: Richard Leopold Tomasch, Tel.: 04235/2347; rileto@proleben.at ; http://www.proleben.at http://www.proleben.at/presse Bilder zum herunterladen (Zürich und Genf)!


Parallelbericht zum 3. und 4. Staatenbericht der Republik Österreich über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Soziale Menschenrechte in Österreich

Menschenrechtsverletzungen in der Landwirtschaft und bei den Verbrauchern durch die Einführung der Gentechnik

Vorgelegt durch: Antigentechnik-Plattform Pro Leben Österreich

Zusammenfassung des Parallelberichtes und Vorschläge für die "concluding observations":

Durch die Einführung der Gentechnik in Österreich werden folgende Rechte des Internationalen Paktes verletzt:

Verletzungen des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung (Artikel 1):

· 80 Prozent der Verbraucher sind gegen Gentechnik. 1997 stimmten 1,2 Millionen von 8 Millionen Österreichern gegen Gentechnik
· Verunreinigung des Saatgutes - schon nach einer Aussaat ist alles kontaminiert, ohne dass die Bauern davon wissen und es wollen.
· Illegale Importe - mangels ausreichender Kontrollen gelangen nicht für den Verzehr erlaubte Gentech-Nahrungsmittel in die Supermärkte. Amnesty International sieht das als "schwerwiegende Bedrohung für das Leben der Bauern und Verbraucher".
· Kontaminierung durch Pollenflug und Witterung - niemand bleibt von GVO verschont. Sicherheitsabstände sind unnütz. Niemand haftet für die wirklichen Schäden.

Absatz 2: Recht auf freie Verfügung über natürliche Reichtümer und Mittel / Verbot des Raubs der Existenzmittel eines Volkes:

· Konzerne verkaufen Saatgut, das nur 1x benutzt werden kann - Bauern werden abhängig und müssen jedes Jahr neues Saatgut kaufen.
· Darüber hinaus patentieren die Konzerne mehr und mehr Pflanzen: Bauern sind gezwungen schon für die Erlaubnis, dieses Saatgut zu verwenden, zu bezahlen. "Das ist eine Versklavung der Bauern" (Vandana Shiva, alternative Nobelpreisträgerin).

Verletzung des Rechts auf Arbeit ( Artikel 6)

Das Recht auf Arbeit aller gentechnikfrei wirtschaftenden Bauern wird durch Patente auf Leben, die zunehmende Abhängigkeit von Großkonzernen über Saatgut und Verträge sowie die drohende Kontaminierung durch Nachbarn gefährdet. Da mit Einführung der Gentechnik in der Landwirtschaft die gentechnikfreie Produktion langsam aber sicher zu teuer wird, wären Landwirte gezwungen, ihren Betrieb aufzugeben oder auf GVO - und damit in die direkte Abhängigkeit der Konzerne - umzusteigen.

Verletzung des Rechts auf Nahrung (Artikel 11):

Durch den Anbau von genmanipuliertem Mais gelangen zwei hochwirksame Gifte und ein Antibiotikum in unsere Nahrung. Mit Gentech-Pflanzen verlieren die Bauern ihre Arbeit, ihren Zugang zu Nahrungsmitteln und ihr Einkommen verringert sich um bis zu 60 Prozent. Lt. FAO und dem Generell Comment No. 12 hat der Staat die Pflicht, den Zugang zu angemessener Nahrung und Nahrung ohne gesundheitsbedenkliche Stoffe durchzusetzen und sicherzustellen, dass Veränderungen der Nahrung sich nicht nachteilig auf die Zusammensetzung auswirken dürfen.

Verletzung des Rechts auf Gesundheit (Artikel 12)

Der 100. deutsche Ärztetag und zahlreiche im Parallelbericht aufgeführte Studien weisen auf, wie GVO in irreversible Schäden für die Gesundheit - bis hin zum Tod - resultieren.

Verletzung des Rechts auf Freiheit von Wissenschaft und Forschung (Art. 15)

95 Prozent der Wissenschaftler arbeiten für die Gentech-Industrie. Bei Studien, die Risiken und Gefahren der Gentechnik nachweisen, wird versucht, die Veröffentlichung mit allen Mitteln zu verhindern.

Empfehlungen für die "concluding observations" (Anm.: wurden leider nicht angenommen):

Das Komitee teilt der österreichischen Bundesregierung seine große Sorge über die Einführung der Gentechnik mit, die nach den vorliegenden Berichten und Erkenntnissen eine massive Gefährdung der Ernährungssicherheit und Gesundheit des österreichischen Volkes bedeuten.

Der Ausschuss empfiehlt deshalb der Bundesrepublik Österreich, dringend den Einsatz von Gentechnik in Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion sowie die Einführung von gentechnisch veränderten Produkten für die Nahrungsmittelherstellung - z. B. auch im Tierfutter - zu verbieten, bis Langzeitstudien (bei Medikamenten 7 - 10 Jahre) durch unabhängige Forschung jegliche Risiken ausschließen. Die Einführung einer Schadenshaftung für die Verursacher, die Konzerne, wird eine objektive Risikoforschung unterstützen.
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