Schreiben von Vizekanzler Hubert GORBACH an die GdPfarrkirchen
Gerhard Hütmeyer 10/15/05 8:23 >>>
Sehr geehrter Dr. Stefan WEISS,
zur Problematik über Parteistellungen bei der Errichtung von Sendmastanlagen schreiben Sie für Vizekanzler Bundesminister vom 8. August 2005 an Bgm Plaimer der Gemeinde Pfarrkirchen:
Vizekanzler Hubert GORBACH GZ. BMVIT-907.001/0452-Büro HVK/2005 DVR:0000175
....... Die Problematik der Parteistellung der Anrainer resultiert daraus, dass die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen durch das TKG (Telekommunikationsgesetz) als Bundesgesetz nicht umfassend geregelt werden kann, da derartige Vorhaben unterschiedliche, in der Kompetenz der Länder liegende Rechtsbereiche tangieren. Zu nennen sind hier u.a. die Bauordnungen, Landschaftsschutz- und Naturschutzgesetze, sowie Normen des Ortsbildschutzes.
Die Möglichkeit der Verankerung der Parteistellung im Telkommunikationsgesetz ist daher schon aus Gründen der verfassungsrechtlichen Kompetenzlage äußerst eingeschränkt.
Die Problematik der Nichteinbeziehung der Bürger im Rahmen dieser Verfahren zur Errichtung von Sendeanlagen ist bekannt. Eine Änderung dieser Situation obliegt jedoch aufgrund der erwähnten Situation den einzelnen Bundesländern. ....................
FRAGE: Mit welchen Landesgesetzen kann hier in Oberösterreich eine Parteistellung erreicht werden ?
Mit freundlichem Gruß
Initiative zur Erweiterung von Handymasten im Feyregger Wohngebiet Gerhard Hütmeyer Getreidestraße 13, 4540 Pfarrkirchen/Bad Hall Tel.: 07258/7579 od. 0699/81180410 e-mail: g.huetmeyer@aon.at
----- Original Message ----- From: "Stefan WEISS" To: "Gerhard Hütmeyer" Sent: Friday, October 28, 2005 4:31 PM Subject: Antw: Schreiben von Vizekanzler Hubert GORBACH an die GdPfarrkirchen
Sehr geehrter Herr Hütmeyer!
Um den betroffenen Bürgern Parteistellung zu verschaffen, müssten die jeweiligen Landesgesetze (wie etwa die OÖ Bauordnung, Landschaftsschutz- und Naturschutzgesetze) dies vorsehen und eben in diese Richtung geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Weiss
Sehr geehrter Dr. Stefan WEISS,
zur Problematik über Parteistellungen bei der Errichtung von Sendmastanlagen schreiben Sie für Vizekanzler Bundesminister vom 8. August 2005 an Bgm Plaimer der Gemeinde Pfarrkirchen:
Vizekanzler Hubert GORBACH GZ. BMVIT-907.001/0452-Büro HVK/2005 DVR:0000175
....... Die Problematik der Parteistellung der Anrainer resultiert daraus, dass die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen durch das TKG (Telekommunikationsgesetz) als Bundesgesetz nicht umfassend geregelt werden kann, da derartige Vorhaben unterschiedliche, in der Kompetenz der Länder liegende Rechtsbereiche tangieren. Zu nennen sind hier u.a. die Bauordnungen, Landschaftsschutz- und Naturschutzgesetze, sowie Normen des Ortsbildschutzes.
Die Möglichkeit der Verankerung der Parteistellung im Telkommunikationsgesetz ist daher schon aus Gründen der verfassungsrechtlichen Kompetenzlage äußerst eingeschränkt.
Die Problematik der Nichteinbeziehung der Bürger im Rahmen dieser Verfahren zur Errichtung von Sendeanlagen ist bekannt. Eine Änderung dieser Situation obliegt jedoch aufgrund der erwähnten Situation den einzelnen Bundesländern. ....................
FRAGE: Mit welchen Landesgesetzen kann hier in Oberösterreich eine Parteistellung erreicht werden ?
Mit freundlichem Gruß
Initiative zur Erweiterung von Handymasten im Feyregger Wohngebiet Gerhard Hütmeyer Getreidestraße 13, 4540 Pfarrkirchen/Bad Hall Tel.: 07258/7579 od. 0699/81180410 e-mail: g.huetmeyer@aon.at
----- Original Message ----- From: "Stefan WEISS" To: "Gerhard Hütmeyer" Sent: Friday, October 28, 2005 4:31 PM Subject: Antw: Schreiben von Vizekanzler Hubert GORBACH an die GdPfarrkirchen
Sehr geehrter Herr Hütmeyer!
Um den betroffenen Bürgern Parteistellung zu verschaffen, müssten die jeweiligen Landesgesetze (wie etwa die OÖ Bauordnung, Landschaftsschutz- und Naturschutzgesetze) dies vorsehen und eben in diese Richtung geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Weiss
Starmail - 28. Okt, 19:44