10
Aug
2004

Gericht untersagt Tierversuch unter Hinweis auf Staatsziel Tierschutz

Tierschutz: Gericht untersagt Tierversuch unter Hinweis auf Staatsziel Tierschutz

10.08.04

Das Staatsziel Tierschutz (Artikel 20 a / Schutz der Tiere) zeigt Wirkung. Der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshof gibt jetzt ein Urteil bekannt, in dem ein Tierversuch u.a. mit Hinweis auf das seit 2002 existierende Staatsziel untersagt wird. (Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, AZ 11 ZU 3040 / 03) Die Begründung: Die Versuche seien ethisch nicht vertretbar und es bestehe keine Notwendigkeit. Vorgenommen werden sollten Versuche an Ratten, um die Gewichtszunahme bei Menschen als Nebenwirkung bei Einnahme des Antipsychotikums Clozapin zu untersuchen. Der Deutsche Tierschutzbund wertet dieses Urteil als Durchbruch.

Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=9061
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