Mobilfunk

23
Jul
2005

Mast ist kein Must

Sendeturm in Ruschein: «Widerstandsnester aktiviert.»

Das kleine Bündner Dorf Ruschein ignoriert ein Urteil des Bundesgerichts. Die 380 Einwohner der Gemeinde wehren sich gegen die Installation einer UMTS-Anlage der Swisscom.

Andreas Schmid

Stünde da nicht dieser Sendemast, gäbe Ruschein das Bild eines idyllischen Dorfes ab. 1966 entstand die Antennenanlage für Radio- und Fernsehprogramme mitten im Ort, heute sorgt sie nicht nur optisch für Störungen in der 380-Seelen-Gemeinde. Denn 1988 installierte die Swisscom am Mast noch einen Mobilfunk-Sender, sechs Jahre später rüstete sie ihn um von Natel C auf Natel D – und seither fürchten viele Einwohner gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Strahlung. Als das Telekom- Unternehmen letztes Jahr dann noch ein Gesuch für den Ausbau des Senders mit Hauptstrahl Richtung Dorfzentrum und die Installation einer UMTS-Anlage einreichte, schlugen die stillen Bedenken in heftige Opposition um.

In der Gemeinde kamen innert Tagen 150 Unterschriften gegen das Projekt zusammen – drei Viertel der Stimmberechtigten bekundeten ihren Widerstand. Bevor die Auswirkungen der neuen UMTS-Technologie erforscht seien, erteile Ruschein keine Bewilligung für die Anlage, beschloss der Gemeindevorstand. Doch das Bundesgericht beurteilte dieses Vorgehen als rechtswidrig. Eine Baugenehmigung dürfe nicht «bis zum Abschluss gewisser Forschungsarbeiten» ausgesetzt werden.

Warten auf die ETH-Studie

Dieses Urteil beeindruckte im Bündner Oberland wenig: Wie zum Trotz verhängte der Gemeindevorstand von Ruschein Anfang Juli ein UMTS-Bewilligungsmoratorium. Es gilt so lange, bis die Auswertung einer ETH-Studie über die Folgen von UMTS-Signalen auf den Menschen vorliegt. Erwartet werden diese Ergebnisse in einem Jahr.

Ruscheins Gemeindepräsident Robert Cajochen, hauptberuflich Informatiker, ist sich des Rechtsbruchs bewusst. «Wir erfüllen damit unsere politische Pflicht und kämpfen für die Interessen unserer Einwohner. » Eigentlich müsste der Bund ein Moratorium verhängen, sagt Cajochen. Wenn die ausstehende Studie ergeben sollte, dass die UMTS-Technologie unbedenklich sei, «müssten wir das akzeptieren». Ohne wissenschaftliche Grundlage sei er jedoch nicht bereit, das Baugesuch zu genehmigen. Die Swisscom prüft nun, die Bewilligung mit rechtlichen Mitteln zu erzwingen. «Ein Moratorium verstößt gegen Bundesrecht und Bundesgerichtspraxis», sagt Sprecher Josef Frey. Er sei erstaunt über das Vorgehen der Gemeinde, denn sie unterlaufe damit die Dialogbereitschaft der Swisscom. Zudem sei vorläufig gar nicht geplant, eine UMTS-Anlage zu installieren. Das Baugesuch solle lediglich die Option dafür bewahren.

Für die Betroffenen in Ruschein eine absurde Situation. Sie beweise aber, dass die Swisscom den Ausbau neuer Technologien forciere, für die es gar keine Nachfrage gebe. Künstlich sollten neue Bedürfnisse geweckt werden, «die eine Tourismusregion nicht braucht», sagt Gemeindepräsident Cajochen. Sein Stolz, die ganze Region mit Radio-, Fernseh- und Handyempfang zu versorgen, halte sich in engen Grenzen.

Der zivile Ungehorsam gegen Bundesgericht und Swisscom macht Schule. Ein Moratorium gegen UMTS-Anlagen beschlossen bereits rund 20 andere Gemeinden. Mit dem Beispiel voran ging im Februar Langenthal. Dort unterschrieben 3800 Personen eine Petition, die den kreativen Moratoriumsentscheid bewirkte. Das Modell sorgt für Furore. Im Kanton Zürich etwa haben es Stäfa und Hedingen übernommen. Nun sollen 26 Zürcher und Schwyzer Seegemeinden folgen. Zahlreiche Interessengemeinschaften fordern die Behörden in einem Brief auf, vorsorglich ein Moratorium für Mobilfunkantennen zu beschließen. Sie schlagen vor, dass mehrere Gemeinden zusammenspannen: «Vielleicht würde ein Zusammentun sogar schweizweit Auswirkungen auf eine Herabsetzung der heute zu hohen Grenzwerte haben », heißt es im Schreiben.

«Die vielen aufmüpfigen Gemeinden haben Ruschein ermutigt», sagt Gemeindepräsident Cajochen. «Mit der Zeit werden alle Widerstandsnester aktiviert.» Das eigene Moratorium habe sich an den bereits bestehenden orientiert. Rechtlich hält es jedoch nicht stand, da macht sich Cajochen keine Illusionen: «Wenn die Swisscom mit einer Beschwerde ans Bündner Verwaltungsgericht gelangt, ist der Ausgang absehbar.» Doch für die verängstigten Anwohner von Mobilfunkantennen ist die Rechtsprechung nicht der einzige Maßstab. Das haben die Auseinandersetzungen von Langenthal bis Ruschein gezeigt.

http://www.facts.ch/dyn/magazin/schweiz/520553.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Israel plant Warnhinweise auf Handys

HLV INFO 113/AT

22-07-05

N24 20-07-05

Israel plant Warnhinweise auf Handys

Die israelische Kommunikationsministerin Dalia Itzik plant, wegen des Krebsrisikos für Kinder einen Warnhinweis auf Handys anzubringen. Damit wolle die Regierung auf die neue Studie der Geltgesundheitsorganisation (WHO) reagieren, sagte sie in Jerusalem.

Die Studie hatte die WHO vergangene Woche vorgestellt. Demnach besteht für Kinder ein erhöhtes Krebsrisiko bei der Nutzung von Mobiltelefonen, weil ihr Schädelknochen noch dünn ist und das Gehirn noch wächst. Die WHO hatte deshalb geraten, Kinder sollten Handys nur noch mit einem Headset benutzen.

"Die Studie der WHO muss ein Warnsignal sein. Wir müssen handeln, um unsere Kinder zu schützen", sagte Itzik. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. In den kommenden Wochen werde ihr Ministerium deshalb zusammen mit dem Gesundheits- und Wirtschaftsministerium eine entsprechende Richtlinie für die Handy-Hersteller ausarbeiten.

(N24.de, Netzeitung)

http://www.n24.de/wirtschaft/multimedia/?n2005072012002000002

22
Jul
2005

ödp dankt den Unterstützern des Volksbegehrens

An alle Unterstützerorganisationen des Volksbegehrens "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" und engagierte Einzelpersonen


Sehr geehrte Damen und Herren,

mir liegt sehr daran, Ihnen allen zu danken, die Sie sich in den letzten Wochen für das Volksbegehren „Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“ eingesetzt haben. Ich bin davon überzeugt, dass die Aktion sinnvoll war, obwohl wir die 10% nicht erreicht haben:

Heute, nach unzähligen Gesprächen, Veranstaltungen, Infoständen und teilweise guten Medienbeiträgen ist viel mehr Menschen bewusst, dass mit dem Mobilfunk gesundheitliche Gefahren verbunden sind und die Politik bisher ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden ist.

Das Volksbegehren war die größte Meinungsäußerung aus der Bürgerschaft zu diesem Thema, die es jemals gegeben hat. Der international verbreitete „Freiburger Appell“ für die Beachtung des Gesundheitsschutzes beim Mobilfunk hatte nach rund 2 Jahren

40 000 Unterzeichner. Wir haben unter ungleich schwereren Bedingungen gut 400 000 Unterschriften in nur 14 Tagen erzielt!

Viele CSU-Politiker – allen voran Minister Schnappauf - haben uns vorgeworfen, dass wir mit dem Volksbegehren das „eigentliche“ Ziel, nämlich die Senkung der Grenzwerte nicht erreichen könnten. Wir sollten sie beim Wort nehmen, wenn vielleicht schon bald ein Politiker der Union die Verantwortung für diese absurd hohe Strahlenbelastung tragen wird....

Ich möchte auch daran erinnern, dass das Volksbegehren sozusagen das letzte Mittel war noch etwas zu erreichen: Dreimal haben CSU und SPD Anträge und Petitionen im bayerischen Landtag abgeschmettert. Ärzte- und Bürgerinitiativen wussten, dass von den Parlamenten und Regierungen auf Landes- und Bundesebene nichts mehr zu erwarten war, weil sich Mehrheits-Politik und Mobilfunkkonzerne als verbundene Einheit mit gemeinsamen Interessen sehen. Das Volksbegehren war daher wirklich ein zwingend nötiger Versuch.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre Unterstützung

Ihr

Urban Mangold

Organisator des Volksbegehrens

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ödp-München dankt Unterstützern des Volksbegehrens:

Hollemann: "Die Aufklärungsarbeit war auch unterhalb der 10% sinnvoll"

Das Volksbegehren "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" war nach Ansicht des Münchner ödp-Mobilfunkbeauftragten trotz nicht erreichter 10-Prozent-Hürde "sinnvoll und kein vergeblicher Aufwand". ödp-Mobilfunkbeauftragter Hollemann dankte den Unterstützern der Initiative, "allen voran den vielen Ärzten, die aus ihrem Gewissen heraus Stellung bezogen haben". Auch die Mitarbeit von Bund Naturschutz, David gegen Goliath, Kinderschutzbund, Kreisjugendring, den Münchner Agenda-Gruppen, den mobilfunkkritischen Bürgerinitiativen und vielen Mitgliedern der Grünen sei eine wertvolle Hilfe gewesen.

Das Volksbegehren sei "die bisher größte Meinungsäußerung aus der Bürgerschaft zum Thema Mobilfunk, die es jemals gegeben hat". "Wenn innerhalb von zwei Wochen 400.000 Menschen den umständlichen Weg ins Rathaus und in die oft versteckt gelegenen Bezirksinspektionen auf sich nehmen, um für die Gesundheitsvorsorge zu unterschreiben, ist dies keine schwere Niederlage, sondern vielmehr ein eindeutiges Signal an die Politiker, dass sie ihrer Verantwortung bisher in keiner Weise gerecht geworden sind", sagte Hollemann. Nach unzähligen Gesprächen, Veranstaltungen, Infoständen sei jetzt viel mehr Menschen bewusst, "dass mit dem Mobilfunk gesundheitliche Gefahren verbunden sind".

Es habe aber nicht zum vollen Erfolg gereicht, "weil uns die Mobilfunkindustrie gezielt als Handy-Gegner bezeichnet hat, was wir aber nicht sind", so Hollemann: "Wer auf Gefahren einer Technologie hinweist, ist noch lange nicht prinzipiell gegen diese Technologie; vielmehr tritt er für eine gezielte Gefahrenminderung ein". Die in den letzten Wochen geleistete Aufklärungsarbeit über diese Probleme sei wertvoll gewesen. "Deshalb bin ich froh darüber, dass wir diese Arbeit gemacht haben", so Hollemann.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kraus
ödp Stadtvorstand

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
Stadtverband München
Fon 089/45 24 74 15 × Fax 089/244 365 397
E-Mail muenchen@oedp.de
http://www.oedp-muenchen.de

Mobilfunkantenne im modifizierten WA unzulässig

VG Frankfurt a. M.: Mobilfunkantenne im modifizierten WA unzulässig

Beitrag Nr. 72262 vom 22.07.2005

Das VG Frankfurt am Main hat in zwei Urteilen vom 03.03.2005 - 4 E 3806/03 bzw. 4 E 1919/03 die Klagen gegen einen Ablehnungsbescheid für eine Mobilfunkantenne in einem allgemeinen Wohngebiet und gegen das bauaufsichtliche Beseitigungsverlangen zurück gewiesen.

Streit um eine ungenehmigte Mobilfunkantenne

Es ging um eine Mobilfunkantenne, die ohne die erforderliche Baugenehmigung, aber auf der Grundlage der notwendigen umweltrechtlichen Standortbescheinigung errichtet worden war. Das Baugrundstück befand sich im Geltungsbereich eines älteren Bebauungsplanes, der auf der Basis der BauNVO 1977 ein modifiziertes allgemeines Wohngebiet festsetzte. Die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO sollten nicht gelten. Die Bauaufsichtsbehörde forderte den Rückbau der ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Mobilfunkantenne und lehnte den im Nachhinein gestellten Bauantrag ab. Das VG Frankfurt am Main hat jetzt die beiden Klagen mit nachfolgenden Argumenten als unbegründet zurück gewiesen:

Baugenehmigung erforderlich

Es handelt es sich um eine formell und materiell illegale Mobilfunkantenne. Die Genehmigungsbedürftigkeit ist unstrittig, weil durch das Aufbringen der Mobilfunkantenne auf das vorhandene Wohngebäude neben der bisherigen Wohnnutzung eine neue gewerbliche Nutzung tritt.

Modifizierte Baugebietsausweisung lässt Ausnahme nicht zu

Die Mobilfunkantenne ist auch bauplanungsrechtlich relevant und muss deshalb den bauplanungsrechtlichen Anforderungen genügen. Da der Bebauungsplan die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO 1977 ausklammert, kann die Mobilfunkantenne auch nicht als nicht störender Gewerbebetrieb zugelassen werden. Gründe für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der baulichen Nutzung liegen nicht vor, weil der Bebauungsplan eine klare Regelung beinhaltet und eine Zulassung der Mobilfunkantenne im Wege der Befreiung die Grundzüge der Planung berühren würde. Der im Bebauungsplan vorgesehene Ausschluss von nicht störenden Gewerbebetrieben hat solange Gültigkeit, bis die Gemeinde den Bebauungsplan entsprechend ändert.

Mobilfunkantenne ist keine dem Baugebiet dienende Nebenanlage

Als Nebenanlage i. S. d. § 14 Abs. 1 BauNVO 1977 ist die Mobilfunkantenne nicht zu werten, weil sie dem Baugebiet nicht funktional zu- bzw. untergeordnet ist, sondern Teil eines Gesamtsystems ist, welches ein größeres Stadtgebiet versorgt. Ein Bezug auf § 14 Abs. 2 BauNVO entfällt, weil hier noch nicht fernmeldtechnische Anlage erwähnt werden (erst ab BauNVO 1990).

Bauaufsichtliches Beseitigungsverlangen ist rechtmäßig

Da die Mobilfunkantenne gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt und der baurechtswidrige Zustand nicht auf andere Weise behoben werden kann, ist das bauaufsichtliche Beseitigungsverlangen verbunden mit der Androhung der Ersatzvornahme rechtmäßig.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Wolfgang Hanne.

http://www.lexonline.info/lexonline2/live/professional/index_0.php?lid=90&productActiveArtnr=17159&xid=72262&link=ar


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Viele kleine Antennen reduzieren Strahlenmenge?

Nun ist Orange an der Reihe
http://www.thurgauerzeitung.ch/default2.cfm?vDest=Artikel&id=792118&re=Kreuzlingen

Omega zu der in dem Artikel aufgestellten Behauptung "Viele kleine Antennen reduzieren Strahlenmenge":

Viele kleine Sender mit minimaler Leistung sind auch keine Lösung, weil damit viel mehr Antennen aufgebaut werden und diese somit näher an die Menschen kommen. Die Belastung nimmt nämlich mit der Nähe zur Antenne im Quadrat zu. Deshalb hätten dann insgesamt gesehen die Menschen höhere Belastungen.

Mehr unter: http://omega.twoday.net/stories/614543/

Verein zur Hilfe umweltbedingt Erkrankter gegründet

Am 20. ist nun der Verein zur Hilfe umweltbedingt Erkrankter gegründet worden. Anbei schicke ich Ihnen die zweite Pressemitteilung, Satzung sowie den Antrag zur Aufnahme als Mitglied. Es wäre schön, wenn wir sobald als möglich viele Mitglieder hätten, da wir nur gemeinsam eine gewisse Lobby bilden können.

http://www.omega-news.info/zweite_pressemitteilung.doc
http://www.omega-news.info/satzung_neuester_stand.doc
http://www.omega-news.info/mitglieds_aufnahme.doc


Herzliche Grüße

M. Frielinghaus
(Geschäftsstelle)



Elektrosmog macht Millionen Menschen krank
http://omega.twoday.net/stories/846222/

Dramatische Zunahme umweltbedingter Erkrankungen
http://omega.twoday.net/stories/832237/

Fachkompetente Hilfe für umweltbedingt Erkrankte
http://omega.twoday.net/stories/858829/



http://omega.twoday.net/topics/Victims/

21
Jul
2005

Wahnsinn verhindern – helft mit!

http://www.gaudian.de/

Macht Mobilfunk krank?

http://www.zeit.de/2005/43/Strahlen?page=all

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Pressemitteilung/Einladung

http://www.omega-news.info/einladung_weingarten.doc

Diese und andere Fragen erläutert uns am Montag, den 25. Juli um 20:00 Uhr Herr Ulrich Weiner in der Erwachsenen Begegnungsstätte Weingarten (EBW, Sulzburgerstr. 18). Der langjährige Mobilfunktechniker und Unternehmensberater für Telekommunikation spricht über die Möglichkeiten und Risiken des Mobilfunks sowie über Alternativen für Freiburg. Zu Vortrag und Diskussion sind Laien und Nutzer jeden Alters eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Dass Aufklärung dringend nötig ist, zeigt die Kontroverse um den geplanten Sendeturm in Haslach/Haid. Hier wurden drei UMTS-Sender genehmigt, die mangels hohen Gebäudes auf einem 45 Meter hohen Betonturm installiert werden sollen. Die Anwohnerschaft protestiert gegen dieses immense Bauvorhaben gleich neben Reihenhäuschen und Spielstraße, da sie die UMTS-Dienste (mobiles Internet) für überflüssig und schädlich hält. Oberbürgermeister Salomon sieht derzeit keine Möglichkeit, den Bau des Sendeturms zu verhindern. Weitere Sender in Wohngebieten sollen folgen. Wollen das die Bürger? – Wyhl lässt grüßen.

Fragen richten Sie bitte an: Tanja Gaudian, Tel. 0761/4702980, tanja@gaudian.de

Weiter Informationen: http://www.gaudian.de , hier dem Link „Sendeturm“ rechts oben folgen

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Macht Mobilfunk krank?

Öffentliche Gemeinderatssitzung Triesen: Vortrag von Hans-Ulrich Jakob

An der gestrigen Sitzung des Triesner Gemeinderats referierte der Messtechniker und Publizist Hans-Ulrich Jakob über die Schwierigkeiten der Grenzwertsenkung und die gesundheitlichen Gefahren des Mobilfunks.

hn.- «Wir erhoffen uns vom Vortrag Entscheidungsgrundlagen und Erkenntnisse über die vermutlich gesundheitsgefährdenden Aspekte des Mobilfunks. In Liechtenstein gibt es zweiundzwanzig Standorte für Antennen, obwohl es gar keine brauchen würde, da diejenigen der Schweiz für uns ausreichen würden», sagte Vorsteher Xaver Hoch in der Einführung zum Vortrag von Hans-Ulrich Jakob, der in Liechtenstein während zwei Jahren der «Arbeitsgruppe zur Schaffung eines Gesetzes für nichtionisierende Strahlung» angehörte.

Schwindel mit Grenzwerten

Hans-Ulrich Jakob, Präsident der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener, wies auf die Schwierigkeit hin, die Grenzwerte in der Schweiz zu senken: «Das Berner Verwaltungsgericht sagt, die Bevölkerung habe kein Anrecht auf ein Null-Risiko, und der Bundesrat vertritt die Auffassung, solange das Bundesgericht die Grenzwerte anerkenne, sähe er keinen Grund, diese zu senken. Die Grenzwerte gelten zudem nur für Orte mit so genannt empfindlicher Nutzung wie beispielsweise Schul-, Wohn- und Schlafzimmer, nicht aber für Sportplätze, Außenarbeitsplätze und private Kinderspielplätze – also nur dort, wo infolge Gebäudedämpfung die Vorsorgewerte ohnehin automatisch unter zehn Prozent absinken. Das mit diesen Vorsorgewerten ist ein Schwindel.»

Der gelernte Elektrotechniker, der während zwanzig Jahren selbständig ein Ingenieurbüro führte, zeigte daraufhin die Resultate einer im deutschen Bamberg von ortsansässigen Ärzten durchgeführten Studie auf: «Bei einer Strahlenbelastung von weniger als 0.6 Volt pro Meter waren siebzig Prozent der tausend untersuchten Personen ohne Symptome, bei größerer Belastung zeigten sich bei knapp achtzig Prozent Schlafstörungen und Kopfschmerzen. Auch Symptome wie häufige Entzündungen und Schmerzen, Hörverluste und Sehstörungen sowie Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck nahmen mit größerer Belastung deutlich zu. Ein Vergleich im Saarländischen Krebsregister ergab, dass im Nahbereich von Antennen dreimal mehr Krebserkrankungen auftreten als im Fernbereich. Auf das Gefahrenpotenzial des Telefonierens mit dem Handy deutet auch ein Versuch mit Ratten hin: Nach zwei Stunden simulierten Telefonierens lagerten sich im Gehirn giftige Eiweiße ab, die nicht mehr abgebaut werden können.»

Keine einseitige Grenzwertsenkung

In der anschließenden Diskussion erläuterte Hans-Ulrich Jakob, dass eine einseitige Grenzwertsenkung in Liechtenstein keinen Sinn machen würde. «Dazu wäre ein gemeinsames Vorgehen mit den Schweizer Nachbarkantonen nötig. 70 bis 80 Prozent der Bestrahlung kommen aus der Schweiz und aus Österreich», so Hans U. Jakob. Die öffentliche Gemeinderatssitzung wurde live auf dem Triesner Gemeindekanal übertragen und wird von Donnerstag bis Sonntag jeweils um 19 Uhr wiederholt.

Erkrankungen zugenommen

Im persönlichen Gespräch während der Pause forderte Max Heidegger, interessierter Sitzungsbesucher, die Regierung müsse die Grenzwerte auf dem heutigen Stand einfrieren und Verhandlungen aufnehmen, wenn die Schweiz diese Grenzwerte überstrahle. «Die Mobilfunklobby hat bewiesen, dass die jetzigen Grenzwerte ausreichen. Schwerwiegende Erkrankungen haben in den letzten fünf Jahren in Triesner Quartieren mit Antennennähe dramatisch zugenommen», so Max Heidegger.

http://www.vaterland.li/page/lv/artikel_detail.cfm?id=15726


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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Grenzwerte und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/242821/

Die Schweizer Grenzwerte: eine Mogelpackung erster Güte
http://omega.twoday.net/stories/283430/

Ärzteappelle gegen Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/1064751/

Macht Mobilfunk krank?
Vortrag von Dr. Ulrich Warnke, Universität des Saarlandes
http://www.buergerwelle.de/pdf/warnke_macht_mobilfunk_krank.pdf

20
Jul
2005

Lösen Strahlen von Mobilfunk-Antennen Gesundheitsschäden aus?

Volksbegehren gescheitert - Masten bis zehn Meter bleiben genehmigungsfrei - Erbitterter Schlagabtausch zwischen Betreibern und Initiatoren

von Alexander Görlach

München - In Bayern hat die Ökologische Partei (ÖDP) gegen die Mobilfunkindustrie und deren Interessenvertreter gekämpft - und verloren. Mit einem bundesweit ersten Volksbegehren sollten künftig alle Sendemasten und Antennen genehmigungspflichtig gemacht werden. Bislang gilt dies nur für Anlagen, die höher als zehn Meter sind. Nur 400 286 Personen, das sind 4,4 Prozent aller Wahlberechtigten, hatten sich in den ausgelegten Listen in den Rathäusern des Freistaats eingetragen. Zehn Prozent hätten es sein müssen, um die Gesetzesvorlage der ÖDP im Bayerischen Landtag einzubringen.

In den knapp zwei Wochen des Volksbegehrens haben sich Netzbetreiber und Öko-Partei erbitterte Gefechte geliefert. Die Mobilfunker argumentierten: Je mehr Antennen, desto besserer Empfang. Je dichter die Antennen zudem beieinander seien, um so kleiner sei die Leistung, mit der sie arbeiten müssten. Gesundheitsschäden gäbe es dadurch keine. Für die ÖDP war und ist - auch nach verlorenem Referendum - die Leistung der Antennenanlagen die Crux. Um noch im letzten Winkel der Republik Mobilfunk zu garantieren, sei die Leistung zu hoch eingestellt und verursache dadurch Gesundheitsschäden und Krankheiten bis hin zu Krebs.

Klaus Buchner, Bundesvorsitzender der ÖDP und Professor für Physik an der Technischen Universität München, führte bei seiner Argumentation stets eine Erhebung an, die in der bayerischen Stadt Naila durchgeführt worden war. Sie habe ergeben, "dass langfristige Schäden durch Mobilfunkantennen messbar sind". Die Krebsrate habe sich in stark belasteten Gebieten in Naila fünf Jahre nach Aufnahme des Sendebetriebs 1994 verdreifacht. Die als gefährlich definierten Territorien liegen in einem Radius von 400 Metern um die beiden Sendemasten.

In der Zentrale der Initiative "Mobilfunk in Bayern" hat man wiederum mit Kritik an Buchner nicht gespart. "Sämtliche Expertenkommissionen und auch das Bayerische Gesundheitsministerium lehnen diese Untersuchung von Naila rundweg ab", sagte Mathias Walther, der Sprecher der Gruppe. Die Abschlussuntersuchung zu dieser Studie liege bis heute nicht vor. Kritik an der Arbeit weise insbesondere auf das "Fehlen geeigneter Parameter hin, die eine Verbindung zum Mobilfunk herstellen könnten", fasst Walther zusammen.

Erwähnt werden muss, dass die Initiative "Mobilfunk in Bayern" auch mit Netzbetreibern zusammenarbeitet. Deshalb verweist man bei der Initiative mit besonderer Freude darauf, dass unabhängige Gremien wie der Bayerische Gemeindetag das ÖDP-Volksbegehren ebenfalls abgelehnt haben. Unisono haben Netzbetreiber und Mobilfunkinitiative der ÖDP vorgeworfen, gezielt die Ängste der Bürger zu instrumentalisieren.

Die Öko-Partei versicherte hingegen, dass es ihr nicht darum geht, Mobilfunk generell zu verteufeln. "Wenn sie mit dem Handy telefonieren, gefährden sie nur sich", sagt Claus Scheingraber, ein Weggefährte Buchners. Der Körper gewöhnlicher Handytelefonierer, der sich kurzfristig durch Telefonate in einer erhöhten Feldstärke befindet, repariere ständig Zellen, die durch die Wellen zerstört werden. "Aber gegen die Antennen kann ich mich als normaler Bürger nicht wehren", sagt Scheingraber. Deswegen sollte jede Anlage dieser Art erst einem Genehmigungsverfahren unterzogen werden, bei dem auch die Gesundheit der Anwohner eine Rolle spielen soll. Die größte Gefahr gehe für Menschen während der Nacht aus, meint Buchner. Im Schlaf produziere der Körper nämlich den Krebsabwehrstoff Melatonin. Die elektromagnetischen Wellen der Handymasten aber störten die Bildung dieses Hormons. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat in der Zwischenzeit erklärt, dass man nur mit komplizierten Messgeräten bestimmen kann, ob konkrete elektromagnetische Wellen nun von Mobilfunkantennen oder anderen Quellen ausgehen.

Die ÖDP verweist auch darauf, dass sich Mobilfunkantennen negativ auf den Wert von Immobilien auswirken. "Menschen haben Angst vor Mobilfunkstrahlung und meiden Wohnungen in Antennennähe", wird der Münchner Makler Hubertus von Medinger zitiert. Oftmals würden bei Wertgutachten Abschläge zwischen fünf und 15 Prozent des Verkehrswertes berücksichtigt, "abhängig von der Entfernung zu den Antennen".

Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) wertete das Scheitern des Volksbegehrens als klares Votum für den bestehenden Mobilfunkpakt. In dem Abkommen mit der Staatsregierung haben sich die Mobilfunkkonzerne bereit erklärt, die Kommunen über geplante Standorte zu informieren. Laut Schnappauf hätte ein Erfolg des Volksbegehrens nur den bürokratischen Aufwand erhöht.

Artikel erschienen am Mi, 20. Juli 2005

http://www.welt.de/data/2005/07/20/748122.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Die Nailaer überwinden die Zehn-Prozent-Hürde

Die Nailaer „Bürgerinitiative zur Verminderung der Strahlenbelastung“ sieht sich durch das Ergebnis vor Ort in ihrer Arbeit bestätigt. „Die Bürger sind schlichtweg in Naila besser informiert als andernorts“, sagt Ursula Schiller dazu. „Sie verhalten sich nicht mehr so unkritisch.“ Das Scheitern des ÖDP-Volksbegehrens sieht Schiller als Herausforderung für die Bürgerinitiative. „Unsere Aufgabe ist es, die Bürger weiter über die Risiken der Mobilfunktechnik zu informieren und Gesundheitsvorsorge zu betreiben. „Was die verantwortlichen Stellen nicht leisten, müssen die Bürger eben selber in die Hand nehmen.“

Dr. Horst Eger, Sprecher der Ärztegruppe, die für die Nailaer Mobilfunkstudie verantwortlich zeichnet, sieht das Scheitern des Volksbegehrens eher gelassen. „Man kann solche Sachen nicht erzwingen“, meint er. Und weiter: „Egal, wie das Volksbegehren ausgegangen ist, es ändert nichts an der Notwendigkeit der Tatsache, dass wir uns als Ärzte weiter darum kümmern müssen, welche Gesundheitsstörungen in der Nähe von so genannten Basisstationen auftreten.“

Brief an Stoiber

Omega siehe unter: http://omega.twoday.net/stories/832935/

In diesem Zusammenhang weist Eger darauf hin, dass sich vor kurzem eine Gruppe von Ärzten aus dem Raum Bamberg in einem offenen Brief an Ministerpräsident Edmund Stoiber gewandt und darum gebeten hat, sofortige Gesundheitsuntersuchungen an Menschen in der Umgebung von Sendestationen zu veranlassen. Die Vermutung, dass die bestehenden Grenzwerte für die Strahlung zu hoch liegen, sei erst jetzt wieder bei einem internationalen Kongress bestätigt worden.

Dr. Eger: „ Es gibt nach wie vor keine Studie, die zeigt, wie es den Menschen, die im Bereich von Mobilfunkstationen leben, geht. Außerdem wurden bestehende Grenzwerte zum Beispiel nie dahingehend differenziert, ob zum Beispiel Erwachsene oder Kinder der Strahlung ausgesetzt sind.“ Und man dürfe nie vergessen, dass Menschen subjektiv unterschiedlich auf Strahlung reagieren. „Dass man sich als Arzt für das Wohl seiner Patienten einsetzt, kann ein gescheitertes Volksbegehren nicht beeinflussen.“

Hoffnungsvoll

Monika Schuberth-Brehm, die vor allem im Raum Wallenfels für das Volksbegehren geworben hatte, will sich durch die bayernweiten 4,4 Prozent nicht unterkriegen lassen. „Die mehr als zehn Prozent in Wallenfels sprechen doch dafür, dass sich die Informationsveranstaltungen gelohnt haben. Überall, wo es Bürgerinitiativen gibt, wurde die Zehn-Prozent-Hürde für das Volksbegehren geknackt. Ich bin nicht enttäuscht, sondern eher voller Hoffnung, da jetzt mehr Menschen als vorher über die Problematik informiert sind.“ THOMAS HAMPL

http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/frankenwald/resyart.phtm?id=826385 (Auszug)


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Starmail - 12. Mär, 22:48
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Starmail - 12. Mär, 22:01
Effects of cellular phone...
http://www.buergerwelle.de /pdf/effects_of_cellular_p hone_emissions_on_sperm_mo tility_in_rats.htm [...
Starmail - 27. Nov, 11:08

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