Mobilfunk

8
Dez
2005

Neuer Mobilfunkflyer vom Kinderbüro Graz

http://www.buergerwelle.de/pdf/handy_folder_kinder.pdf


Nachricht von Ulrich Weiner

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Kinder und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/311977/

Mobilfunk in der Schule
http://omega.twoday.net/stories/338094/

Schule und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/403986/

Gibt es schon "strahlenarme" DECT-Schnurlostelefone?

Die namhaften europäischen Hersteller haben sich bisher geweigert, DECT-Schnurlostelefone so zu modifizieren, dass die Basisstation im Stand-By-Betrieb nicht strahlt. Auch die ausdrückliche Forderung des Bundesamts für Strahlenschutz an die Industrie, schnurlose DECT-Telefone mit geregelter Sendeleistung und Strahlungsfreiheit im Stand-By-Betrieb zu entwickeln, blieb bisher ungehört. Der richtige Zeitpunkt für einen chinesischen Hersteller, die Nachfrage nach verträglicheren Geräten nun zu befriedigen. Näheres unter der ergänzten Rubrik „Fragen&Antworten“:

http://www.umweltinstitut.org/frames/all/m392.htm

Gibt es schon "strahlenarme" DECT-Schnurlostelefone?

Ja, inzwischen sind modifizierte DECT-Schnurlostelefone erhältlich, bei denen die Basisstation abschaltet, kurz nachdem das Mobilteil in die Ladeschale gelegt wird. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz fordert die Industrie seit Juni 2005 auf, schnurlose DECT-Telefone mit bedarfsgerechter Leistungsregelung und Strahlungsfreiheit im Stand-By-Betrieb zu entwickeln. Die namhaften europäischen Hersteller haben sich lange gegen die Einführung entsprechender Geräte gewehrt und dem chinesischen Hersteller Orchid den Vortritt gelassen. Dessen Telefone Orchid LR108 und Orchid LR128TAM (mit eingeb. Anrufbeantworter) haben zwar keine Regelung der Sendeleistung, sie sind aber im Stand-By-Betrieb strahlungsfrei. Diese Geräte werden derzeit nur von wenigen Händlern angeboten:

ESnord ® Technologies
http://www.esnord.de/

A. H. Communication
http://www.schnurlostelefon.de/

http://www.umweltinstitut.org/frames/all/m282.htm



Kommentar der Bürgerwelle e.V.

Nun gibt es DECT-Telefone, die im Standby nicht mehr strahlen, wenn der Hörer in der Ladeschale liegt. Liegt der Hörer wie üblich in der Wohnung, strahlt die Basisstation also munter weiter. Damit besteht kein Unterschied zu den bisherigen DECT -Telefonen. Würde der Hörer nämlich im Standby in der Ladestation liegen, ginge ja auch ein Schnurtelefon. Man muss davon ausgehen, dass der Hörer nur selten in der Ladeschale liegt. Also besteht weiterhin das Problem. Weiterhin sind während des Telefonates der Telefonierer und die Personen im nahen Umkreis um den Hörer und natürlich der Basisstation Strahlungsleistungen ausgesetzt, die z.B. die Blut-Hirn-Schranke öffnen usw. Dies gilt aber auch für CT 1+ Telefone. Auch die analoge Strahlung öffnet die Blut-Hirn-Schranke. CT 1+ hat eben den Vorteil, das nach Beendigung des Gespräches die Basisstation nicht mehr sendet, egal wo sich der Hörer befindet.

Schlussfolgerung: Wenn jemanden etwas an seiner Gesundheit und der seiner Menschen im Umfeld liegt, gibt es nur eine Empfehlung. Ein ganz normales Schnur-Telefon. Sollte jemand unbedingt ab und zu schnurlos telefonieren müssen, z.B. im Garten usw., geben wir die Empfehlung ein Schurtelefon und ein CT 1+ Telefon. Nur wenn es am Schnurtelefon nicht möglich ist zu telefonieren, so kurz wie es geht das CT 1+ Telefon benützen. Beugen Sie damit der vorzeitigen Demenz vor. Ihr Gehirn wird es Ihnen danken!

http://openpr.de/in/71735
http://www.news4press.com/1/MeldungDetail.asp?Mitteilungs_ID=87572

Deutsche Firmen vernachlässigen WLAN-Sicherheit

http://www.testticker.de/pcpro/news/security/news20051208008.aspx

Deutsche Unternehmen vernachlässigen die Sicherheit ihrer Funknetzwerke
http://www.rbi-aktuell.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=30&idart=2916

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Strahlend ins Internet - WLAN
http://omega.twoday.net/stories/1054573/

7
Dez
2005

Klingelts?

Warum die Menschheit ihrem unvermeidlichen Ende entgegensteuert... Eine Mär von Gier und Anspruchsdenken.

*dringgggg* - *bimmel* - *hup* - *schell* - *dang-a-dang-dang-a-dang*

Kommt Ihnen bekannt vor? Solange Sie nicht im afrikanischen Busch oder auf der sprichwörtlichen einsamen Insel wohnen, haben Sie dergleichen unter Garantie schon gehört. Es klingelt allerorts, und kaum ertönt der aktuelle Charthit, greifen zig Leute zu ihren Mobiltelefonen, nur um festzustellen, dass der Nebenmann oder die nette Blonde da drüben dasselbe JAMBA-Sparabo hat. Was für eine Gelegenheit, sie anzusprechen: "Hallo Unbekannte! Auch das Sternchen übersehen?"

Ich sehe nur noch Sterne, wenn ich mir aktuelle Angebote angucke. Nicht, weil die Preise so hoch sind, auch wenn das durchaus ein ebenso guter Grund wäre. Nein, dieser wie Fliegendreck anmutende Fleck neben dem super günstigen Preis heißt, dass er noch interpretiert werden möchte. Glücklicherweise wird eine Interpretationshilfe stets mitgeliefert, in augenfreundlicher 6-Punkte-Schrift, leichtgrau auf Weiß. Wenn Sie die entziffert haben, brauchen Sie nur noch einen befreundeten Juristen zu fragen, wem Sie da Ihre Seele verkaufen. Und das Tolle an der ganzen Sache ist, dass Sie sie gleich mehrfach verkaufen können! Bis die Bank Ihre Konten sperrt.

Es begann mit dem Mobilfunk. Ein geschickter Marketingmensch, der hier ungenannt bleiben soll, erdachte die Strategie „schenken, dann nehmen“. Sie bekommen ein Handy geschenkt, können es aber nicht nutzen, bevor Sie besagte Seele verkauft haben. Genau genommen sind Sie Ihre Seele schon los, wenn Sie das Geschenk annehmen. Man sollte meinen, nach der Geschichte mit dem trojanischen Pferd wären die Menschen klüger geworden.

Ich weiß. Das ist kurzsichtig und idealistisch gedacht. Das trojanische Pferd gibt es immer noch. Es ist von Würmern zerfressen, und die Würmer haben Viren. Geiz ist Geil. Demnächst kostenlos auch auf Ihrem PC*

* Nur in Verbindung mit einem Kashban-Sparabo für 4,99 EUR/Monat für zehn elektronische Kopien dieses Beitrags. Schicke jederzeit "HIERISTMEINGELD" inklusive Kontoverbindung, PIN und TAN an gibmirdeingeld@kashban.de für eine sofortige Kündigung des Abos.

http://www.ngz-online.de/hps/client/ngz/public/pjsub/production_long.hbs?hxmain_object_id=PJSUB::ARTICLE::32515&hxmain_category=::pjsub::opinio::/musik_multimedia/sonstiges


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Telekommunikativ überfordert?

Wenn das Leben nur noch am Handy und online stattfindet.
http://www.telepolis.de/tp/r4/artikel/21/21487/1.html

6
Dez
2005

Mobilfunk und Menschenrechte

06.12.2005

Laut Konvention der Menschenrechte hat der Staat das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen. Mobilfunk und Menschenrechte: Was tun?

Dr. Eduard Christian Schöpfer

Salzburg. Angesichts des aktuellen Stands der Forschung und der immer häufiger werdenden Klagen der Bevölkerung über gesundheitliche Beschwerden durch von GSM-Sendern ausgehende elektromagnetische Strahlung wird immer deutlicher, dass die ungeprüft auf den Markt geworfene Mobilfunktechnologie gesundheitliche Risiken in sich birgt.1

Ungeachtet dessen besteht nach der derzeitigen Rechtslage keinerlei Möglichkeit für Betroffene, gegen von Mobilfunkanlagen ausgehende Immissionen vorzugehen. Anrainer haben kein Mitspracherecht, was die Errichtung von Sendeanlagen anlangt. Die in der Mobilfunkpetition vom 30. 11. 1999 (!) und auch von der Volksanwaltschaft geforderte Verankerung von Anrainerrechten im Telekommunikationsgesetz (TKG 2003), BGBl. I 70/2003, ist nach wie vor ausständig.

Bedenken aus Sicht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergeben sich insbesondere hinsichtlich des den Betroffenen verweigerten Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 6 [1] EMRK) während des telekommunikationsrechtlichen Bewilligungsverfahrens bzw. im Bauverfahren. Dazu kommt, dass die Gerichte nach wie vor von einem strikten, dem völker- und gemeinschaftsrechtlichen Vorsorgeprinzip klar widersprechenden Kausalitätsnachweis ausgehen und vom Geschädigten verlangen, den Beweis zu erbringen, dass seine gesundheitlichen Beschwerden auf einen Mobilfunksender zurückzuführen sind.2

Es bestehen ernste Zweifel, dass die derzeitige Rechtslage und die rigorose Rechtsprechung3 der Gerichte mit der positiven Verpflichtung Österreichs gemäß der EMRK vereinbar ist. Nämlich, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger im Wege geeigneter gesetzgeberischer Maßnahmen zu schützen und ihnen effektive Rechtsdurchsetzungsmechanismen im Sinne des Art. 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz) zur Wahrung ihrer Konventionsrechte (Recht auf Achtung der Wohnung, der körperlichen Unversehrtheit, der Privatsphäre, der Familie; Recht auf Eigentum und auf Leben) zur Verfügung zu stellen.

In der Weigerung der österreichischen Gerichte, die Beweislast für gesundheitliche Schädigungen dem Verursacher aufzubürden bzw. eine Prüfung der als verletzt erachteten Konventionsrechte vorzunehmen, ist auch eine Verletzung des Rechts auf Zugang zu einem Gericht gemäß Art. 6 (1) EMRK zu erblicken. Die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Genehmigung von Fernmeldeeinrichtungen können nicht ohne weiteres auf die neuartige und offensichtlich gesundheitlich bedenkliche Mobilfunktechnologie übertragen werden. Laut § 73 (2) TKG 2003 muss bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleistet sein.

Diese Bestimmung kann angesichts ihres allgemein gehaltenen Wortlauts (ein bereits seit längerem gefordertes "Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" wurde bis dato nicht erlassen) und ihrer Auslegung durch die Behörden die strengen Anforderungen der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in keiner Weise erfüllen. Die Behörden gehen ja so vor: Keine Prüfung im Einzelfall, es wird grundsätzlich eine Genehmigung erteilt, da von der generellen, aber falschen Voraussetzung ausgegangen wird, dass von Mobilfunkstationen ohnehin keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu befürchten sind. Laut Judikatur des EGMR müssen aber Eingriffe in konventionsgeschützte Rechte auf Basis einer zugänglichen, ausreichend bestimmten und vorhersehbaren Rechtsgrundlage ergehen.

Was besonders auffällt und Anlass zu großer Besorgnis gibt, ist die Untätigkeit des Gesetzgebers, also letzten Endes die Negierung der berechtigten Sorgen zahlreicher Bürger seitens der politisch Verantwortlichen. Die Einrichtung des Wissenschaftlichen Beirats Funk (WBF) durch Infrastrukturminister Hubert Gorbach vermag an diesem Befund nichts zu ändern, da die Diskussion über die mutmaßliche Gefährlichkeit von Mobilfunkanlagen und Handys damit keineswegs, wie behauptet, auf eine sachliche Basis gestellt wird.

Somit stellt sich einmal mehr die Forderung nach der Einreichung einer Beschwerde wegen gesetzgeberischer Untätigkeit an den Verfassungsgerichtshof, die etwa von der Volksanwaltschaft eingebracht werden könnte. Es hat sich auch gezeigt, dass die bestehenden Grundrechte nur unvollständigen Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen der vorliegenden Art bieten können, so dass die Frage nach einem verfassungsgesetzlich verankerten "Grundrecht auf Gesundheit" erneut diskutiert gehört.

Zwar bedeutet die Rechtsprechung der Höchstgerichte für Betroffene einen herben Rückschlag, andererseits aber auch eine Chance, da das Erfordernis der Erschöpfung des letztinstanzlichen Instanzenzugs vor Einbringung einer Beschwerde in Straßburg weggefallen sein müsste. Der Einzelne kann sich nunmehr direkt an den EGMR wenden, ohne zuvor die Gerichte angerufen zu haben, da er nach der derzeitigen Gesetzeslage und Rechtsprechung ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hat, Abhilfe für die von ihm behaupteten Menschenrechtsverletzungen zu bekommen. Damit sollte auch der Weg für eine Sammelklage von Geschädigten frei sein, die wesentlich mehr Gewicht als vereinzelte Beschwerden hätte.

Am 16. Dezember findet am Österreichischen Institut für Menschenrechte in Salzburg (Edmundsburg, Mönchsberg 2) eine Podiumsdiskussion zum Thema "Mobilfunk, Mensch und Recht" statt.1 Vgl. dazu Mara Marken, Machen Handys und ihre Sender krank? (2. Auflage 2004); Thomas Grasberger/Franz Kotteder, Mobilfunk - ein Freilandversuch am Menschen (2003); Karl Richter/Hermann Wittebrock (Hrsg.), Kommerz, Gesundheit und demokratische Kultur (2005). Siehe auch die am 19. 11. 2005 verabschiedete Resolution der Österreichischen Ärztekammer zu "Mobilfunkanwendungen und Gesundheit". 2 Vgl. den Beschluss des OGH vom 2. 8. 2005, 1 Ob 146/05k, wo dieser zur Klage einer Mieterin ausführte, allein die "subjektive Besorgnis einer wissenschaftlich nicht erwiesenen Gefährdung" stelle noch keine objektive Beeinträchtigung des Gebrauchs des Bestandobjekts dar, die eine Mietzinsminderung rechtfertige. 3 So hat etwa der VwGH in seinem Erkenntnis vom 16. 9. 1997, Zl. 97/05/0194, festgestellt, dass die Beschwerde eines Herzkranken hinsichtlich der behaupteten Beeinflussung seines Herzschrittmachers durch die Errichtung eines Sendemastens angesichts der alleinigen (!) Kompetenz der Fernmeldebehörden, Aspekte der Gesundheit und des Lebens von Menschen wahrzunehmen, abzuweisen sei. 4 Vgl. die vom WBF gestaltete Beilage "Mobilfunk und Gesundheit" in der Tageszeitung "Die Presse" vom 6. 11. 2004, in der Besorgnis erregende Ergebnisse wie etwa jene der deutschen "Naila-Studie" aus dem Jahr 2004 keinerlei Erwähnung finden.

© SN

http://www.salzburg.com/sn/archiv_artikel.php?xm=1865743&res=0


Nachricht von Michael Meyer

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Krank durch Mobilfunk - Elektrosmog - Die Opfer
http://omega.twoday.net/stories/372620/

Mobilfunkopfer
http://omega.twoday.net/stories/372640/

Verbraucherzentrale: Kein rechtlicher Schutz bei Mobilfunkgeschädigten
http://omega.twoday.net/stories/1290252/

Opfer könnten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen http://omega.twoday.net/stories/1240497/

Mobilfunk, Mensch und Recht
http://omega.twoday.net/stories/1189695/

Gesundheit: Mobilfunk als "heiße Kartoffel"
http://omega.twoday.net/stories/1306872/

Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger: Mobilfunk und seine Technikfolgen u.a.
http://omega.twoday.net/stories/168670/



http://omega.twoday.net/search?q=EGMR

5
Dez
2005

An alle Mobilfunkkritiker in Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Aktionen für umwelt- verträglicheren Mobilfunk eine steife Brise Rückenwind vertragen könnten, dann haben wir heute gute Nachrichten für Sie. Denn Erol Özkan (Dortmund) und Gerrit Krause rufen alle Mitstreiter in Nordrhein-Westfalen dazu auf, gemeinsam mit ihnen den Landesverband NRW (Name noch offen) zu gründen.

Frei nach der Devise "Gemeinsamkeit macht stark" soll der geplante Landesverband allen angeschlossenen Bürgerinitiativen praktische Hilfe leisten und Aktionen übernehmen, die einzelne BIs allein nicht stemmen können. Die beiden Initiatoren haben die Idee zur Gründung des Landesverbandes jetzt bis zur Spruchreife gebracht. Unter http://la21-haan.de/mobilfunk/aufruf/aufruf.pdf können Sie sich den vollständigen Aufruf herunterladen.

Jetzt hängt alles davon ab, welche Resonanz der Aufruf in NRW findet. Überlegen Sie es sich bitte, ob Sie mit Ihrer BI dem Landesverband zu seinem Rückgrat verhelfen möchten und geben Sie Ihre Entscheidung bis spätestens 14. Dezember den Initiatoren bekannt. Einen Antwort-Coupon zum Ausdrucken und weitere Details entnehmen Sie bitte dem oben referenzierten PDF.

Wir hoffen auf große Resonanz (auch Einzelpersonen und Kommunen sind uns willkommen).

Mit freundlichen Grüßen

Gerrit Krause
[BIuM] Bürgerinitiative für umweltverträglichen Mobilfunk im Kreis Mettmann
An der Schmitte 15 • 42781 Haan
Tel. 02129-959126 • Fax: 02129-959127

Haben Kommunen Einflussmöglichkeiten bei der Standortfrage von Mobilfunkmasten?

HLV INFO 186/AT

5-12-2005

Volker Hartenstein, MdL a.D.

5-12-05


Sehr geehrter Herr Hartenstein,

im Anhang unsere Pressemitteilung zu der Veranstaltung "Mobilfunk und Baurecht", die wir am 24.11. in Oberbeuren/KF abhielten.

MfG
Renate Marek
Sprecherin der Mobilfunk-Initiativen OAL


Mobilfunk und Baurecht

Haben Kommunen Einflussmöglichkeiten bei der Standortfrage von Mobilfunkmasten?

Der Zwiespalt ist offensichtlich: Viele Menschen wollen mit dem Handy telefonieren und erreichbar sein, wollen aber auch vor Mobilfunkstrahlung geschützt werden. Obwohl die meisten Gebiete mobilfunktechnisch so weit versorgt sind, dass ein weiterer Ausbau eigentlich unnötig wird und nur noch fragwürdigen Nutzungsmöglichkeiten des Handys dient, drängen die Netzbetreiber auf immer neue Standorte. Die Kommunen stehen hier häufig dazwischen, sehen sie sich einerseits gezwungen, den Forderungen der Mobilfunkbetreiber genüge zu tun, andererseits sind sie aber auch für die Gesundheitsvorsorge in der Bevölkerung verantwortlich. Dass es Wege aus diesem Dilemma gibt, versuchte vergangenen Donnerstag auf Einladung der Ostallgäuer Mobilfunkinitiativen der Dipl. Verwaltungswirt (FH) Peter-Michael Schmalz, Referent für Umwelt- Natur- und Verbraucherschutz sowie Mobilfunkexperte, im Rahmen seines Vortrags "Mobilfunk und Baurecht" im Pfarrsaal in Oberbeuren aufzuzeigen. Schmalz geht in seinen Ausführungen erst einmal auf die derzeit festgelegten Grenzwerte ein. Sie böten selbst nach offiziellen Angaben zwar Schutz vor akuten Schäden, jedoch keinen nachgewiesenen Schutz vor mittel- und langfristigen gesundheitlichen Schäden. Die Menschen wären zudem wenig sensibilisiert für die gesundheitlichen Gefahren, die von elektromagnetischer Strahlung ausgingen. Denn, so Schmalz,: "Man riecht`s nicht, man schmeckt`s nicht und man hört`s nicht." Eine Senkung der Strahlenschutzwerte sei derzeit aufgrund der persönlichen und finanziellen Verflechtungen der regierenden Parteien mit den Konzernen nicht zu erreichen, deswegen müsse auf das Baurecht als den zweitbesten Weg ausgewichen werden. Wie z. B. bei der Windenergie, verfügt jede Gemeinde auch beim Mobilfunk über Steuerungsmöglichkeiten.

Schmalz empfiehlt ein flächendeckendes verbindliches und gemeindliches Standortkonzept für Mobilfunksendeanlagen in der Bauleitplanung. Als Basis hierfür rate er dringend die Beauftragung eines von den Netzbetreibern unabhängigen Fachbüros an. Dieses Büro müsse ein funktechnisches Standortgutachten erstellen. Dies beinhalte die Bestandsaufnahme von Sendeanlagen, eine dreidimensionale Erhebung gemeindespezifischer Gegebenheiten mit einer Genauigkeit im Meterbereich, funktechnische Berechnungen und die Erstellung eines Pflichtenheftes für die Gemeinde. Schmalz erläutert, dass jede Gemeinde ihre ganz eigenen zu berücksichtigenden Gegebenheiten, topographischer wie baulicher Art habe. So sei z. B. das Reflektionsverhalten, wie etwa in Häuserschluchten, ein nicht zu unterschätzender Aspekt für die Strahlenbelastung. Die Funknetzplanung der Netzbetreiber basiere dagegen in aller Regel nur auf weniger genauen und billigeren Geländemodellen, in denen viele maßgebliche Aspekte nicht berücksichtigt werden. In dem aufwändigen Standortgutachten hingegen können aufgrund extremer Digitalisierung die Auswirkungen des geplanten Standortes genau gemessen werden. Darüber hinaus können die gewonnenen Daten für weitere unverzichtbare Komponenten, wie Straßen- oder Kanalbau verwendet werden.

Im Außenbereich kann jede Gemeinde auf Basis dieses unabhängigen Gutachtens rechtsverbindliche sog. Positivstandorte im Flächennutzungsplan festsetzen. Im Innenbereich können auf Basis des Gutachtens dann Sperrungen von reinen und allgemeinen Wohngebieten für Mobilfunksender per Bebauungsplan festgelegt werden. Unter gewissen Voraussetzungen können sogar bestimmte Bereiche von Misch- und Dorfgebieten von Mobilfunksendern freigehalten werden. Gewerbegebiete entzögen sich jedoch in aller Regel beim Mobilfunk einer gemeindlichen baurechtlichenhoheitlichen Regelungskompetenz. Hier könne man jedoch ersatzweise zivilrechtliche Regelungen in den Kaufverträgen für die Gewerbe-Grundstücke fixieren. Für die zeitliche Absicherung dieser gemeindlichen Planungen stünden, so der Fachmann weiter, gemeindliche mobilfunkspezifische Veränderungssperren und Anträge auf Rückstellungen von Baugesuchen zur Verfügung. Voraussetzung hierfür sei jedoch eine hinreichend konkretisierte Planungsabsicht der Gemeinden für ein Standortkonzept zum Mobilfunk.

Eine weitere, sehr aktuelle Möglichkeit der Gemeinden, Einfluss in Sachen Mobilfunk zu nehmen, böte das derzeitige Anhörungsverfahren zur Novellierung des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Einige Kommunen haben bereits den Vorschlag eingereicht, die Formulierung "flächendeckende" durch den abgeschwächten Begriff "ausreichende" Versorgung" zu ersetzen

Im weiteren Verlauf des Vortrages widerlegte der Referent noch einige Falschbehauptungen hinsichtlich der angeblichen hervorgehobenen Rechtsstellung der Mobilfunkbetreiber. So pochten die Netzbetreiber immer auf ihre Lizenzverpflichtungen. Diese Lizenzverpflichtungen, so Peter-Michael Schmalz, seien jedoch nur privatrechtliche Lizenzen zum Geldverdienen, keine öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zum Netzaufbau, so ein rechtskräftiges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom
18.03.2003

Zum Schluss seines sehr intensiven und anspruchsvollen Vortrages fasste der Referent seine Ausführungen zusammen mit den Worten: "Ein gemeindliches Vorsorgekonzept ist keine rechtswidrige Verhinderungsplanung, sondern eine rechtlich zulässige Lenkungsplanung. Oft scheuten jedoch die Gemeinden die Kosten hierfür. Es gelte jedoch auch hier das Prinzip: "Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg."

An die Bevölkerung appellierte er, angesichts der gesundheitlichen Risiken, den Vorsorge-Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz zu folgenden: nach Möglichkeit nur mit dem Festnetz telefonieren, und wenn nicht anders möglich, dann nur sehr kurz mit dem Handy telefonieren und Kinder gar nicht mit dem Handy telefonieren zu lassen. Auch dürfe nicht vergessen werden, dass mit jedem Handytelefonat die Wahrscheinlichkeit steige, dass auch im eigenen Nahfeld ein neuer Sender gebaut wird. Schließlich gelte: Viele Handytelefonate, bedeuten viele Sender!

3
Dez
2005

Gravierendes Sicherheitsleck in Handy-Netzen - Handy-Netze durch Hacker bedroht

3. Dezember 2005

In allen vier deutschen Mobilfunknetzen sind nach einem Bericht des "Spiegel" schwerwiegende Sicherheitslücken entdeckt worden.

Ohne größere technische Voraussetzungen sei es möglich, Mailboxen von Handy-Nutzern illegal abzuhören, berichtet das Magazin. Die Schwachstelle sei vermutlich beim Zusammenwachsen von Internet und herkömmlichen Telefonnetzen entstanden.

Experten gehen den Angaben zufolge davon aus, dass die Sicherheitslücke fast alle Mobilfunknetze auf der Welt angreifbar macht.

Unter bestimmten Umständen sei es möglich, einer Mailbox vorzutäuschen, dass der Handy-Besitzer selbst anrufe, heißt es. Hacker könnten auf diese Weise auch die Funktionen der Mailbox verändern und sogar auf Kosten des Betrogenen telefonieren.

Die Mobilfunk-Betreiber hätten aufgrund dieser Erkenntnisse zugesichert, den Zugang zur Mailbox zu erschweren, so der "Spiegel". Künftig sollten sich Handy-Nutzer bei jeder Abfrage über eine Geheimnummer identifizieren, wenn sie aus einem anderen Netz anrufen.

http://www.sat1.de/news/wirtschaft/2005/12/03/n2005120313352500002/index.php


Nachricht von der BI Bad Dürkheim



Handy-Netze durch Hacker bedroht

Veröffentlicht am Samstag, 03.Dezember. @ 19:17:37 CET von redaktion

News Nach Informationen von Spiegel Online sind alle vier Handynetze in Deutschland von vier massiven Sicherheitslecks betroffen. Diese Sicherheitslücken ermöglichen Angreifern wie Hackern einfach Mailboxen abzuhören und zwar ohne große technische Hilfe.

Die Sicherheitsexperten rechnen damit dass durch diese Sicherheitslecks die Handynetz weltweit angegriffen werden können. Es sei unter anderem möglich dass Angreifer eine Mailbox vortäuschen können dass der Handybesitzer darauf einen Anruf tätige. Damit könnten Hacker außerdem ohne Wissen des Handybesitzers und auf seine Kosten telefonieren.

Damit die Handynutzer wieder sicher telefonieren können haben die Mobilfunk-Unternehmen zugesagt den Mailbox-Zugang durch eine Geheimzahl abzusichern. Nur mit der Eingabe einer solchen Geheimzahl können dann die Handynutzer ihre Mailbox abrufen.

http://www.virenschutz.info/beitrag_Handy+Netze+durch+Hacker+bedroht_711.html

Unter 16 nicht mit Handy telefonieren

02. Dezember 2005

Leukämie- und Tumorrisiko: Experten warnen vor Gefahren für Kinder

Salzburg (SN-höd). "Wir wollen nicht warten, bis weitere Studien vorliegen. Wir sind keine Versuchskaninchen", sagt Johann Pinezits, Sprecher der Bürgerinitiativen zum Schutz vor Mobilfunkantennen. Deshalb haben die Bürgerinitiativen unter Mitwirkung von Experten eine neue Broschüre ausgearbeitet. Darin wird auf die Gefahren hingewiesen, denen vor allem Kinder beim Handy-Telefonieren ausgesetzt sind.

"Wir wollen damit das Bewusstsein für die Gefahren wecken", sagt Pinezits. Denn die Langzeitfolgen des mobilen Telefonierens seien derzeit kaum abschätzbar. Der neue Folder informiert über die Risken für Babys, Kinder und Jugendliche. Er enthält Basisinformationen zu den Themen Hochfrequenz und Tipps zur Vermeidung von Elektrosmog. Die Mobilfunk-Initiativen wollen die Broschüre in Kindergärten, Schulen und anderen pädagogischen Einrichtungen verbreiten.

Die Ärztekammer geht schon jetzt davon aus, dass Mobilfunk für Kinder und Jugendliche besonders gefährlich sei. "Wer jünger als 16 Jahre ist, sollte grundsätzlich kein Handy benutzen", sagt der zuständige Referent in der Ärztekammer, der Salzburger Umweltmediziner Gerd Oberfeld. Es werde ein Zusammenhang mit der Entstehung von Leukämie befürchtet. Außerdem steige beim häufigen Handy-Telefonieren das Risiko, dass sich Gehirntumore bilden. SN-Info: http://www.risiko-mobilfunk.at ; E- Mail an risiko-mobilfunk@salzburg.co.at

http://www.salzburg.com/sn/05/12/02/artikel/1862242.html
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Familie Lange aus Bonn...
http://twitter.com/WILABon n/status/97313783480574361 6
Starmail - 15. Mär, 14:10
Dänische Studie findet...
https://omega.twoday.net/st ories/3035537/ -------- HLV...
Starmail - 12. Mär, 22:48
Schwere Menschenrechtsverletzungen ...
Bitte schenken Sie uns Beachtung: Interessengemeinschaft...
Starmail - 12. Mär, 22:01
Effects of cellular phone...
http://www.buergerwelle.de /pdf/effects_of_cellular_p hone_emissions_on_sperm_mo tility_in_rats.htm [...
Starmail - 27. Nov, 11:08

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Zuletzt aktualisiert: 8. Apr, 08:39

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