Mobilfunk

3
Jun
2005

Fast 13000 Bürger suchten Rat

von DIETER WOLF

BRÜHL.„Die Verbrauchzentrale in Brühl muss es weiterhin geben.“ Bürgermeister Michael Kreuzberg bekennt sich zu dem teuren Angebot für die Bürger und gibt trotz der enger werdenden Finanzdecke zu bedenken: „Die Institution hilft, gesellschaftliches Unheil abzuwenden.“ Brühl besitzt eine von 50 Beratungsstellen in NRW.

Auf etwa 200 000 Euro belaufen sich die jährlichen Kosten, die anteilig von Land, Kreis und Stadt getragen werden. Bis 2007 ist die Beratungsstelle sicher, betont Kreuzberg. Gestern übergab Simone Arndt von der Beratungsstelle den Jahresbericht der Einrichtung an den Bürgermeister.

13 000 Gespräche in einem Jahr

Fast 13 000 Gespräche wurden in Brühl im vergangenen Jahr mit hilfesuchenden Bürgern geführt. Bei Mietrechtsfragen, Problemen mit dem Unterlaufen von Produktgarantien bis hin zur Müllvermeidung, immer suchen die Bürger Rat und Hilfe. Geradezu boomend sind Probleme mit Telekommunikation und Unterhaltungselektronik.

Bemerkenswert sind die Kostenfallen bei Handygebühren und PC-Surfing. „Wir hatten hier einen Schalke-04-Fan, der sich etwas Besonders gönnen wollte. Er buchte einen SMS-Service, der ihn über alles Wissenswerte seines Vereins unterrichten sollte. In kürzester Zeit belief sich die Rechnung auf 1500 Euro, weil er pausenlos mit sinnlosen Nachrichten versorgt wurde“, so Simone Arndt.

Besonders Jugendliche müssen den bizarren Vertragsdschungel bei Handy-Klingeltönen ausbaden. Weniger als vier Sekunden wird das „Kleingedruckte“ bei TV-Werbespots eingeblendet. Auch hier weiß die Verbraucherberatung Rat. Für 22 Euro beraten Rechtsanwälte fachkundig. Die gleichermaßen fachkundige Rechtsberatung durch eine Nichtjuristin kostet gar nur sechs Euro. Eine verschwindend geringe Summe gemessen an dem Ärger und den Kosten beispielsweise bei Garantieproblemen.

Simone Arndt bestätigt, dass sich große Elektrokaufhäuser zunehmend aus ihren gesetzlich vorgeschriebenen Garantieverpflichtungen stehlen. Die Unternehmen reklamieren neuerdings Reparaturkosten trotz zweijähriger Garantieverpflichtung oder stellen dem Kunden die bisherige Nutzung des Gerätes in Rechnung. Aber auch hier weiß man Rat. „Wir werden in Kürze einen Musterprozess führen. Dann hat dies hoffentlich ein Ende“, hofft Simone Arndt.

(KR)

http://www.rundschau-online.de/kr/KrCachedContentServer?ksArtikel.id=1117544131310&listID=1038816879920&openMenu=1038942868191&calledPageId=1038816879354


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Breites Bündnis für das Volksbegehren

Mobilfunk: Bürgermeister, FDP, Grüne Seit` an Seit`

VON MAGNUS REITINGER Weilheim-Schongau - Ihnen fehle beim Thema "Mobilfunk" jede Handhabe, klagen viele Kommunen - denn für Sendemasten bis zu zehn Metern Höhe (also innerorts praktisch alle) brauchen die Betreiber in Bayern keine Genehmigung. Geht es nach den Initiatoren des Volksbegehrens "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk", muss das anders werden: Eine Änderung der Bauordnung ist eines der Ziele, für die im Landkreis ein breites Bündnis kämpft.

"Ich hab` ja selber ein Handy - da kann ich das doch nicht unterschreiben . . ." Diese Haltung könnte den Erfolg des Volksbegehrens am ehesten gefährden, meint Agnes Edenhofer, Koordinatorin der Unterstützer im Landkreis. Und stellt klar: Keinesfalls wende sich die von der ödp initiierte Aktion gegen die Nutzung von Handys - "es geht nur darum, diese Technik gesundheitsfreundlich zu gestalten."

Dafür kämpft vor Ort ein breites Bündnis: neben Naturschützern und Agenda-Gruppen unter anderem Die Unabhängigen im Landkreis, Bürgermeister aller Parteien, FDP-Kreisrat Klaus Breil und der Grünen-Kreisverband. Letzterer übrigens im Unterschied zur Landespartei. "Die oben kneifen", sagt Hans Schütz, der als Parteiloser die Grünen im Kreistag vertritt: "Doch immer noch zu glauben, man könnte im Landtag Politik mitgestalten, ist lächerlich; das geht nur über Volksbegehren."

Große Unterstützung

Die Unterstützung an der Basis sei groß, sagte Agnes Edenhofer bei einem Treffen im Naturfreundehaus Weilheim, doch viele Bürgermeister und Gemeinderäte zögerten - aus Sorge, "dass ihnen der Schwarze Peter zugeschoben wird", wenn sie über Standorte von Sendern mitentscheiden können.

Die Stadt Weilheim etwa habe "Angst vor der Haftung", so Dr. Jürgen Seitz ("Bürgerwelle" Seeshaupt); doch juristisch müsse keine Kommune etwas befürchten, "die Haftungsthematik existiert nicht."

Kritisiert wird am Volksbegehren oft, dass wirkliche Änderungen nur auf Bundesebene möglich seien. "Ein Totschlagsargument der Staatsregierung", so Seitz: Durch Änderung des "extrem mobilfunkfreundlichen" Baurechts in Bayern wäre "der schlimmste Wildwuchs" einzudämmen. Auch übe ein erfolgreiches Volksbegehren Druck auf Berlin aus.

Bayernweit muss mindestens jeder zehnte Wahlberechtigte zwischen 5. und 18. Juli unterschreiben, damit es zum Volksentscheid kommt. Dass der Kreis Weilheim-Schongau seine Quote schafft, davon ist das Aktionsteam im Übrigen "fest überzeugt", wie sich bei einem Treffen zeigte.

mm

03.06.2005

http://www.marktplatz-oberbayern.de/regionen/schongau/art1609,281952.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

2
Jun
2005

Kommerz Gesundheit und demokratische Kultur - Gewinner und Verlierer in einer Modellregion des Mobilfunks

HLV INFO 81 /AT

1-06-2005

Liebe Leserschaft,

in den nächsten Wochen erscheint ein neues Buch zur Mobilfunkthematik. Der nachfolgende Vorspann trifft den Nagel auf den Kopf und verspricht eine spannende und aktuelle Lektüre.


HLV
Alfred Tittmann


Webmaster 1-06-05

Karl Richter/ / Hermann Wittebrock (HRSG)

Kommerz Gesundheit und demokratische Kultur
Gewinner und Verlierer in einer Modellregion des Mobilfunks

Während sich die wissenschaftlichen Hinweise auf schwerwiegende Gefährdungen kontinuierlich verdichten, werden mit der Ausbreitung der UMTS- Technik immer mehr Mobilfunk-Antennen mitten in Wohngebiete gestellt. Am Beispiel des Saarlandes, das zu einem Modelland des Mobilfunks gemacht werden soll, zeigt das vorliegende Buch aber auch modellhaft die einhergehende Verwilderung demokratischer Kultur.

Es informiert über jenen Teil wissenschaftlicher Wahrheit, der von den Verantwortlichen ignoriert oder der Bevölkerung verschwiegen wird, um eine von wirtschaftlich Interessen dominierte Politik durchzusetzen. Es macht die Verabschiedung demokratischer Grundwerte und die politische Ausbürgerung gesellschaftlicher Verantwortung bewusst. Es verfolgt die Unterwanderung der Demokratie durch kommerzielle Interessen bis hinein in wissenschaftlich unseriöse Grenzwerte, auf die sich dann Politiker, ihre Berater, aber auch Gerichte stützen.

Das Bündnis von Regierungen mit der Mobilfunkindustrie und ihrem Kapital hat zu Verflechtungen geführt, die dem demokratischen Auftrag von Transparenz und Unabhängigkeit widersprechen. Es hat einen gewaltigen politischen Stil hervorgebracht, der das demokratische Gemeinwesen schädigt und immer mehr Bürgern das Gefühl gesellschaftlicher Geborgenheit nimmt.

Ein erheblicher Teil der Bevölkerung wird gezwungen, mit seiner gesundheitlichen Gefährdung und Wertminderungen von Wohnungen und Häusern die Zeche für die Gewinne der Nutznießer zu bezahlen – ein einzigartiger gesundheits- und politischer Skandal unserer Nachkriegsgeschichte!

Röhrig Universitätsverlag GMBH
Postf. 1806 - 66368 St. Ingbert
http://www.roehrig-verlag.de

Broschur 168 S., 2 Abb., ISBN 3-86110-394-X 15,--€

31
Mai
2005

Fortbildungsveranstaltung IZFM für Ärzte

An den
Präsidenten der Bundesärztekammer
Herrn Prof. Dr. Jörg Hoppe
Herbert- Levin-Str. 1

50931 Köln

und

An den
Präsidenten der Bundesärztekammer
Herrn Prof. Dr. med. Heyo Eckel
Berliner Allee 20 (Ärztehaus)

30175 Hannover


Sehr geehrter Herr Prof..........

bitte sind Sie so freundlich und gestatten mir eine Frage.

Mit großer Besorgnis musste ich zur Kenntnis nehmen, dass gerade das Informationszentrum für Mobilfunk e. V. Fortbildungsveranstaltungen für die Ärzteschaft abhalten darf, die noch dazu von den Landesärztekammern anerkannt werden.

Soweit mir bekannt ist, wurde das IZMF durch den Zusammenschluss aller Mobilfunkbetreiber gegründet, da man sich dadurch eine bessere Akzeptanz auf dem Markt versprach - eine industrielle Vereinigung also.

Es fällt mir sehr schwer daran zu glauben, dass so eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft tatsächlich in der Lage ist, unsere Ärzteschaft sachlich und neutral über die gesundheitlichen Auswirkungen der gepulsten elektromagnetischen Felder zu belehren.

Und ich verstehe nicht wie es überhaupt möglich ist, dass ein rein am Verkauf der eigenen Technologie orientiertes Unternehmen, ungebremst und ohne Gegenstimmen bei der Ärztekammer Einzug halten darf. Diese Tatsache beunruhigt mich als Mutter und Patientin wirklich sehr - verhindert diese Vorgehensweise doch, das der Arzt künftig noch frei für die richtige Diagnose ist, weil er interessengebundene und einseitige Einsichten erhielt.

Aus meiner Sicht steht bei Gesundheitsfragen immer die Vorsicht an erster Stelle, daher frage ich mich, warum bei Fortbildungsveranstaltungen nicht über die Ergebnisse der Reflex Studie berichtet wird - immerhin wurde sie in mehreren EU-Ländern durchgeführt und alle Labors erhielten unabhängig von einander übereinstimmende Ergebnisse. Zweifelsfrei stellt sie den Stand des heutigen Wissens dar.

Aber auch die Beobachtungen an den Anwohnern von Sendeanlagen in Naila und die Studien der Professoren Hecht, von Klitzing, Warnke und Varga (Grundlagen des Elektrosmogs in Bildern, ISBN 3-00-009180-7) sind hier nicht zu vergessen.

Sehr geehrter Herr Prof....
ich befürchte, dass diese Aktionen nicht zum Wohle der Menschen führen und bitte Sie sehr herzlich hier regelnd einzugreifen, damit man als Patient weiterhin uneingeschränktes Vertrauen zur Ärzteschaft haben kann.

Über Ihre Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen!

Manuela Knapp



Ärzte-Fortbildung durch das Informationszentrum Mobilfunk e.V.?
http://omega.twoday.net/stories/726078/

Mobilfunk und Gesundheit: Fortbildungsveranstaltung für Ärzte
http://omega.twoday.net/stories/728109/

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HLV Schreiben an Ärzte - betr. IZMF Fortbildungsveranstaltungen

Hohe Dringlichkeitsstufe!

Sehr geehrte Ärzteschaft,

Sie haben sicherlich auch im Deutschen Ärzteblatt vom 19.05.2005 Vermischtes: Mobilfunk und Gesundheit - Kenntnis von den avisierten "IZMF- Fortbildungsveranstaltungen" für Ärzte genommen, welche von den jeweiligen regionalen Landesärztekammern der Veranstaltungsorte unterstützt werden.

Es ist für den HESSISCHEN LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V. unverständlich und inakzeptabel, dass die IZMF = Vereinigung aller Mobilfunkbetreiber über ärztliche Institutionen nunmehr deren Mitglieder instrumentalisiert.

U.E. ist es geboten, dass nunmehr verantwortungsvolle Ärzte, wie wir sie in den Gruppierungen Naila, Bamberg, Freiburger Appell usw. sehen, die Verantwortlichen in den medizinischen Kreisen kontakten und auf die Problematik der einseitigen Interessenwahrnehmung durch die IZMF aufmerksam machen. Außerdem sollten auch aus den von uns genannten Kreisen Repräsentanten bzw. Delegierte sozusagen als "Pendant" bei diesen Veranstaltungen ihr Wissen offenbaren dürfen.

Ansonsten verkommt auch diese geplante Aktion zu einer kommerziellen Werbeveranstaltung, wobei die Wahrnehmung Gesundheit in zynischster Weise zur Information "vorgeschoben" wird.

An dieser Stelle muss nicht noch einmal auf die ohnehin vorliegenden wissenschaftlichen Hinweise der schwerwiegenden Gefährdungen explizit hingewiesen werden - das Vorhaben der IZMF ist transparent:

Die Ärzteschaft soll manipuliert werden!

Lassen Sie das nicht zu!

Wehren Sie sich!

Machen Sie von Ihrer Einflussnahme Gebrauch und intervenieren Sie!

Es ist schon schlimm genug zu wissen, dass die monetären Interessen der Mobilfunkbetreiber im Schulterschluss mit der Politik zu Verflechtungen geführt hat, die dem demokratischen Auftrag von Transparenz und Unabhängigkeit widersprechen.

Der Freilandversuch am Menschen darf nicht jetzt auch noch mit manipulierten Ärzten fortgesetzt werden.

In einem Schreiben an die Präsidenten der Bundesärztekammer drückt Frau Manuela Knapp ihre große Besorgnis aus, die wir hiermit ebenfalls teilen.

Omega siehe unter: http://omega.twoday.net/stories/731217/

M.f.G.
Alfred Tittmannn
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.

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IZMF-"Fortbildungsveranstaltung" Mobilfunk und Gesundheit
http://freepage.twoday.net/stories/1873544/

Ignoranz vorhandener Wissenschaft
http://freepage.twoday.net/stories/2941628/



http://omega.twoday.net/search?q=Fortbildung

30
Mai
2005

Telefonieren am Steuer kann lebensgefährlich sein

Handy am Steuer führte zu schwerem Unfall

30.05.2005 - 11:15 Uhr, Polizei Flensburg [Pressemappe]

Flensburg (ots) - Am heutigen Montagmorgen, um 07:50 Uhr, kam es auf der Flensburger Umgehungsstrasse (B 200) zwischen den Anschlussstellen Duburg und Klues zu einem folgenschweren Verkehrsunfall.

Die Fahrerin des Wagens, eine Frau Anfang 30, hatte ersten polizeilichen Ermittlungen zufolge zunächst in ihrem Auto nach einem Handy gesucht. Dadurch kam ihr Pkw zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Brückenpfeiler, schleuderte ca. 80 Meter durch eine Böschung, überschlug sich mehrfach und blieb schließlich auf der Fahrbahn liegen.

Die Fahrzeugführerin wurde mit Verdacht auf Knochenbrüche stationär in ein Flensburger Krankenhaus verbracht. Am Unfallfahrzeug entstand Totalschaden. Weitere Verkehrsteilnehmer blieben unverletzt.

Die Richtungsfahrbahn Norden war infolge Bergungsarbeiten für die Dauer von ca. einer halben Stunde gesperrt. Drei Streifenwagenbesatzungen, ein Rettungswagen sowie ein Notfalleinsatzfahrzeug (NEF) der Flensburger Berufsfeuerwehr bewältigten den Einsatz.

Wie dieser Unfall erneut belegt, kann das Telefonieren am Steuer
lebensgefährlich sein.

Schon seit dem 1. Februar 2001 dürfen Fahrzeugführer während der Fahrt nicht mehr telefonieren, inzwischen ist dieses Fehlverhalten auch bußgeldbewehrt. Dabei reicht es bei der Benutzung des Mobil- oder Autotelefons schon, wenn man dazu das Telefon oder den Hörer aufnimmt oder hält. Auch vor einer roten Ampel bei laufendem Motordarf nicht telefoniert werden. Nur wenn das Fahrzeug steht und derMotor abgeschaltet ist gilt diese neue Regelung nicht.

Die Polizei rät daher im Interesse der Verkehrssicherheit zur Verwendung von Freisprecheinrichtungen, die heute bereits sehr günstig im Handel erhältlich sind.


ots-Originaltext: Polizei Flensburg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6313


Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Flensburg
- Sachbereich 11 – Pressestelle –
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Telefon 0461-484 4020
Fax 0461-484 4090.
Flensburg.PI@polizei.landsh.de

Mobilfunk und Gesundheit: Fortbildungsveranstaltung für Ärzte

Sehr geehrte Wissenschaftler und Ärzte,
sehr geehrte Damen und Herren,

bitte leiten Sie diese Nachricht gerade an diejenigen Fachkräfte weiter, die in Ihrer täglichen Praxis mit den gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks zu tun haben. Ich bezweifle, dass eine hauptsächlich technisch orientierte Interessengemeinschaft über die gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks sachlich richtig belehren kann.

Vielleicht könnte hier eine rege Teilnahme der wirklich informierten Wissenschaftler und Mediziner einiges bewirken?

Mit freundlichen Grüßen!
Manuela Knapp


Mobilfunk und Gesundheit: Fortbildungsveranstaltung für Ärzte
Deutsches Ärzteblatt vom 19.05.2005

Das Informationszentrum Mobilfunk (Zusammenschluss aller Mobilfunkbetreiber !) startet mit einer Reihe von Fortbildungsveranstaltungen in verschiedenen Bundesländern für Ärzte, da sie oft die ersten Ansprechpartner für Patienten sind, die Beschwerden auf den Einfluss elektromagnetischer Felder zurückführen.

http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=20151
(Auszug)



Fortbildungsveranstaltung IZFM für Ärzte
http://omega.twoday.net/stories/731217/

http://omega.twoday.net/search?q=Informationszentrum+Mobilfunk

Verpflichtung zur Versorgung ist abgeschlossen

GSM-Netze Versorgungspflicht

D1 (T-Mobile) 75 % der Bevölkerung bis zum 31.12.1994
D2 (Vodafone) 94 % der Bevölkerung in den alten Bundesländern (neue 90%) bis 31.12.1994
E1 (E-Plus) 98 % der Bevölkerung des gesamten Bundesgebietes bis zum 31.12.1997
E2 (o2) 75 % der Bevölkerung bis zum 31.12.2001

UMTS-Netze Versorgungspflicht für alle Betreiber

25 % der Bevölkerung bis 31.12.2003 und
50 % der Bevölkerung bis 31.12.2005

Damit Sie mal ein Gefühl bekommen für die Größenverhältnisse zwischen "Bevölkerung" und "Fläche", hier folgender Vergleich: den Versorgungsgrad von 50 % bis Ende 2005 aus einer UMTS-Lizenz kann ein Netzbetreiber bereits erreichen, wenn er unter 10 % der Fläche der BRD in seine Netzplanung einbezieht.

Wenn heute eine Mobilfunkantenne errichtet wird, dient dies nur dazu, um den Profit zu steigern. Es hat nichts mit Lizenzbedingungen oder Versorgungsauftrag zu tun. Mehr dazu hier:
http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_05/Versorgungsauftrag/versorgungsauftrag.html

29
Mai
2005

Ärzte-Fortbildung durch das Informationszentrum Mobilfunk e.V.?

Aus: Elektrosmognews vom 29.05.2005 (Auszug)

Kurzwellen unterhalb der thermischen Schwelle können Gesundheitsbeeinträchtigungen erzeugen wie:
- starke Mattigkeit am Tag,
- dafür in der Nacht unruhiger Schlaf,
- zunächst ein eigenartig ziehendes Gefühl in der Stirn und Kopfhaut,
- dann Kopfschmerzen, die sich immer mehr steigern, bis zur
Unerträglichkeit.
- dazu Neigung zu depressiver Stimmung und Aufgeregtheit.
Schliephake 1932 in: Deutsche Medizinische Wochenschrift

Überall ist Geld knapp. Aber sind die Landesärztekammern schon so pleite, daß sie Werbeveranstaltungen von berufsfremden Interessenverbände, hier Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF), durchführen lassen und dies auch noch mit zwei Fortbildungspunkten belohnen ??

Ein Ziel des IZMF ist es, den Widerstand in der Bevölkerung und in der Ärzteschaft gegen den Mobilfunk, insbesondere gegen die allgegenwärtige künstliche Bestrahlung der Mobilfunk-Basisstationen, auszuschalten.

Beim Mobilfunk geht es um handfeste wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber (lt. IZMF 2004 ca. 22 Milliarden € Einnahmen). Die Einnahmen der Netzbetreiber steigen auch nicht mehr so steil wie früher prognostiziert. Dazu kommt, daß trotz aller Anstrengungen, eine Vielzahl von Studien nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden kann, die immer deutlicher eine Gesundheitsbeeinträchtigung, wenn nicht sogar eine Gesundheitsschädigung, durch Mikrowellenstrahlen - zu denen die Mobilfunkstrahlen gehören - aufzeigen. Es würde u.U. zu einer wirtschaftlichen Katastrophe der Mobilfunk-Netzbetreiber führen, wenn Ärzte ihre Patienten vor möglichen Gefahren durch Mobilfunk warnen.

In dieser für die Mobilfunk-Betreiber prekären Situation scheint jetzt der IZMF-Verein die Flucht nach vorne anzutreten und im Rahmen der Fortbildung der Landesärztekammern bei Ärzten für die angebliche „Ungefährlichkeit“ des Mobilfunks zu werben. Dazu werden mobilfunkgeneigte Referenten das Thema „Gefahren durch Mobilfunk“ weiterhin bagatellisieren.

Im süddeutschen Raum gibt es massive Kritik und Proteste gegen den ungezügelten Ausbau der Mobilfunknetze. Anscheinend deshalb beginnt der IZMF-Verein seine Werbeveranstaltungen in der scheinbar unkritischen Nordschiene (Potsdam, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Lüneburg, Frankfurt).

Worum geht es ?

Die Wirtschaft will Umsätze und Profit machen. Dies ist prinzipiell in Ordnung, wenn diese Profite nicht zu Lasten der Gesundheit der Bevölkerung gehen. Manche Firmen aber machen ihre Profite, ohne dabei auf die Gesundheit der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen (wir erinnern uns an: Contergan, Holzschutzmittel, Asbest, Libobay usw.). Obwohl diese Firmen frühzeitig von den Auswirkungen/Todesfällen wußten, haben sie diese Schäden wider besseren Wissens abgestritten und die schädlichen Produkte weiter verkauft.

Die Regierung will eine florierende Wirtschaft und Arbeitsplätze. Die Gesundheit der Bevölkerung scheint der Regierung zweitrangig. Entsprechend handeln manche Behörden. Wir erinnern uns an das Bundesgesundheitsamt, das sich nicht nur teuere Geräte von der Pharma-Industrie schenken ließ, sondern dessen Präsident und leitende Beamte gegen Privathonorar Gutachten verfaßten, um dann diese „Gutachten“ dem Bundesgesundheitsamt zur Arzneimittelgenehmigung wieder vorzulegen. Dieser Fall war so kraß, daß das Bundesgesundheitsamt aufgelöst und ein strengeres Genehmigungsverfahren für die Zulassung von Arzneimittel eingeführt wurde.

Während jetzt für die Zulassung von Arzneimittel wenigstens entsprechende Studien vorgelegt werden müssen, gibt es beim Mobilfunk, dessen Basisstationen eine unfreiwillige Dauerbestrahlung von 24-Stunden an 365 Tagen im Jahr auch an der nicht handybenutzenden Bevölkerung verursacht, weder eine Zulassung noch wurden vor Mobilfunk-Einführung Unbedenklichkeitsstudien verlangt.

Grenzwerte:

Der Blauäugige glaubt, Grenzwerte seien zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gemacht. Der Realist glaubt, Grenzwerte sind hauptsächlich zur Haftungsfreistellung der Industrie erlassen. Dies ist für die Netzbetreiber umso wichtiger, als die Versicherungswirtschaft im Rahmen der Betriebshaftpflicht der Netzbetreiber zwar für Schäden durch umstürzende Sendemasten, nicht aber für Schäden durch elektromagnetische Strahlen aufkommt (die Netzbetreiber mögen Ihnen doch eine Bestätigung ihres Versicherers und des Rückversicherers vorlegen, dass diese für Schäden aus elektromagnetischen Strahlen in unbegrenzter Höhe und ohne zeitliches Limit haften).

Art der Grenzwerte nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV):

Mobilfunkstrahlen sind Mikrowellenstrahlen. Mikrowellen haben zumindest zwei Arten von Wirkungen. Zum einen dienen sie der Energieübertragung (u.a. Mikrowellenherd/Wärme = thermisch) zum anderen der Informationsübertragung (u.a. Handy/Radar = athermisch/biologisch).

Der Grenzwert der 26. BImSchV ist ein reiner thermischer Wert, also wie weit muß jemand mindestens von der Basisstation (= Mikrowellensender) weg sein, um nicht gegrillt und gegart zu werden. Nur dieser Abstand ist auf Grund eines Computerberechnungsprogramms in der Standortbescheinigung der RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) an den Netzbetreiber angegeben, die der Netzbetreiber nach der Errichtung der Basisstation und 14 Tage vor Anschaltung dem örtlichen Umweltamt vorlegen muß. Sonst nichts.

Für die Informationsübertragung (biologische bzw.athermische Wirkungen) gibt es in der 26. BImSchV weder einen Grenzwert noch gibt es eine Vorsorge, obwohl dies immer wieder wider besseren Wissens behauptet wird.

Schon Schliephake hat 1932 (also vor 73 Jahren) beschrieben, dass es Kurzwellen unterhalb der thermischen Schwelle, Gesundheitsbeeinträchtigungen auftreten wie:
- starke Mattigkeit am Tag,
- dafür in der Nacht unruhiger Schlaf,
- zunächst ein eigenartig ziehendes Gefühl in der Stirn und Kopfhaut,
- dann Kopfschmerzen, die sich immer mehr steigern, bis zur Unerträglichkeit.
- Dazu Neigung zu depressiver Stimmung und Aufgeregtheit.

Diese unspezifischen Beeinträchtigungen werden heute zu den biologischen bzw. athermischen Wirkungen gerechnet. Für diese Art der biologischen Wirkungen gibt es keinen Grenzwert.

Wieso gibt es biologische Wirkungen durch Mikrowellenstrahlen (auch beim Mobilfunk)?

Ohne eine Wertung vorzunehmen, hier sinngemäß die Meinung von Robert O. Becker:
Die Chemie des Lebens beruht auf den grundlegenden Kräften der Elektrizität und des Magnetismus. Unser Körper und unser Gehirn erzeugen in und um uns elektromagnetische Felder ( ). Die Steuerung läuft bei Stromstärken im Bereich von Milliardstel Ampere (x).

Andere Forscher wie Heinrich, Rostock, weisen darauf hin, dass durch Enzyme in unserem Körper „ganz besonders wichtige Reaktionen wie z.B. der Auf- und Abbau für schnellste zelluläre Reaktionen erforderlicher Informationsträger (Messenger/Radikalische Zwischenstufen ect.) müssen ultraschnell ablaufen. Die Frequenzen solcher Enzym-Reaktionen liegen im Bereich von 10 hoch minus7 bis 10 hoch minus11 pro Sekunde (das entspricht Substrat-Spaltungs-Frequenzen von 10 MHz bis 100 GHz).

Gerade bei diesen ultraschnell erforderlichen Umsetzungen sind nun durch äußere Einflüsse von hochfrequenten Wechselfelder (auch als Träger-Frequenzen im Mobilfunk angewendet) ... unterschiedliche Störeinflüsse durch Resonanz (partielle Schritt-Löschungen, Aktivitäts-Umschaltungen und sogenannte wring-Resonanzen mit Kettenschädigungen bei DNA und Proteinen) nachgewiesen bzw. möglich.“

Damit ist nachvollziehbar, dass die Vielzahl der heute erzeugten künstlichen elektromagnetischen Felder (negative) Auswirkungen auf unsere vitalen Lebensfunktionen haben müsste.

Wenn Störsignale von außen (z.B. durch Mobilfunk) ständig die Funktionen in unserem Körper beeinträchtigen können, kann Streß entstehen, der sich zuerst in Unwohlsein, dann in Gesundheitsbeeinträchtigungen und schließlich in Gesundheitsschäden äußern kann.

Mit diesen Erscheinungen sind die Ärzte in ihrer täglichen Praxis konfrontiert. Ihren Patienten können sie nur helfen, wenn sie die Ursachen kennen. Dafür sind belastbare Informationen und keine Verschleierungen nötig. Die Netzbetreiber bzw. ihre Organisationen sind daran wohl nicht interessiert.

Im Medizinbereich kommt Sporsoring häufig vor, weshalb dies für viele Ärzte nicht ungewöhnlich ist.. Der Sponsor hat knallharte wirtschaftliche Interessen und nicht unbedingt die Gesundheit der Patienten im Auge. An einem gesunden Patienten verdient der Sponsor nichts. Bezogen auf die obigen Veranstaltungen des Informationszentrums Mobilfunk e.V., eine Warnung von Ärzten vor den möglichen Folgen des Mobilfunks (Basisstationen und Handy) würden die Geschäfte der Netzbetreiber schmälern. Deshalb sollte jeder Teilnehmer an derartigen Veranstaltungen bzw. Leser von Broschüren, an denen das Informationszentrum Mobilfunk e.V. mitgearbeitet hat, prüfen, ob dort Desinformationen enthalten sind.

Kritsch zu prüfen ist u.a. die Broschüre: Mobilfunk und Gesundheit
Eine Information für Ärzte
Autoren: Dr. rer. nat. Matthias Otto
Prof. Dr. med. Karl Ernst von Mühlendahl
Herausgeber: Kinderumwelt gemeinnützige GmbH der Deutschen Akademie für Kinder- Jugendlichenmedizin v.V.
In Zusammenarbeit: Informationszentrum Mobilfunk e.V.

ebenso: die Broschüre: Mobilfunk und Gesundheit
Eine Information für Eltern
Autoren: Dr. rer. nat. Matthias Otto
Prof. Dr. med. Karl Ernst von Mühlendahl
Herausgeber: Kinderumwelt gemeinnützige GmbH der Deutschen Akademie für Kinder- Jugendlichenmedizin v.V.
In Zusammenarbeit: Informationszentrum Mobilfunk e.V.

Die Argumentationsweise der Netzbetreiber und ihrer Unterstützer, lautet u.a.:

„Gesundheitsschäden sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen.“

Die Manipulation liegt in der von der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) vorgelegten Definition von „wissenschaftlich nachgewiesen“. Diese Definition ist erst dann erfüllt, wenn die gleichen Ergebnisse von mehreren unabhängigen Instituten reproduziert sind und eine kausale Erklärung geliefert wurde. Reproduziert sind z.B. DNA-Strangbrüche durch Mobilfunkbestrahlung (siehe Reflex-Studie, AG Tauber Berlin, AG Rüdiger, Wien) nur man behauptet, es gäbe keinen kausalen Zusammenhang, weil die Arbeiten noch nicht in einer wissenschaftlichen Publikation erschienen seien und kleine Unterschiede in der Dokumentation vorhanden seien.

DNA-Strangbrüche durch Mobilfunkstrahlung sind auch in vielen anderen Studien nachgewiesen, die man aber nicht zur Kenntnis nehmen will; u.a. verweist man auf körpereigene Reparaturmechanismen. Dies ist unzulässig, denn bei geschwächtem Immunsystem oder bei einer großen Anzahl von DNA-Strangbrüchen ist das Reparatursytem überfordert. Aber unbestritten ist, daß jeder DNA-Strangbruch gefährlich werden kann.

„Ist es fraglich, ob man Ergebnisse „in vitro“ bzw. bei Tieren überhaupt auf den Menschen übertragen könnte.“

Gewagt ist der Hinweis, wenn Hühnerembryonen geschädigt werden, dann sei damit noch lange nicht bewiesen, dass auch der menschliche Fötus geschädigt werde, schließlich sei der Mensch kein Huhn.

Die Frage sei erlaubt, warum unternimmt man Tierexperimente, wenn man sie bei ungünstigem Ausgang prinzipiell auf den Menschen für nicht übertragbar hält?

„Nicht-ionisierende Strahlen sind viel zu schwach um Schäden an bzw. in den Zellen anzurichten“

Dieser Glaubenssatz wird als Standardlehre zwar ständig wiederholt, er wurde aber vor seiner Aufstellung nicht experimentel überprüft.

Die Mobilfunkbetreiber haben bisher zwar Millionen ausgegeben, aber in Labors meist für nebensächliche Fragen, z.B. wie können wir die Gesundheitsbeeinträchtigungen als Hirngespinste diffamieren, in der Behördensprache „die Risikoakzeptanz der Bevölkerung verbessern“, nicht aber: „Wie können wir das Risiko minimieren“.

Die Erhöhung des Erkrankungsrisikos nach 5 Jahren Dauerbestrahlung in Naila, stimmt auch mit den langjährigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen in Rußland überein. Dort hat man ermittelt, dass die Erkrankungen nach 3 bis 5 Jahren Exposition am Arbeitsplatz signifikant beginnen (siehe Hecht). Die Mobilfunk-Basisstationen strahlen aber 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, auch wenn keine Handy-Gespräche geführt werden.

Bezeichnenderweise hat sich noch kein Vorstand eines Netzbetreibers oder ein Mitglied der Deutschen Strahlenschutzkommission dazu bereit erklärt, sich unter ärztlicher Begleitung zwei Wochen einer Strahlenbelastung in Höhe des Grenzwertes der 26. BImSchV auszusetzen, obwohl man diesen Wert als Dauerbelastung über Jahre hinweg für Säuglinge und Kranke als unbedenklich erklärt hat. Man kann diesem Personenkreis nur zurufen

Hic Rhodos hic salta !!

Wenn Ihr den Grenzwert für unbedenklich haltet, dann seid konsequent und setzt Euch ihm nur zwei Wochen aus.


Kommentar der Elektrosmognews:

Hier scheint das Gleiche stattzufinden, wie beim NABU. Nur dass man meint intelligenter vorzugehen und nicht irgendeine Betreiberfirma das Ganze organisiert und sponsert. Man hat einfach die Lobbyvereinigung dazwischengeschaltet.


Liebe Mediziner,

seid vorsichtig und lasst euch nicht für dumm verkaufen.

Und zu Mühlendahl und Otto können wir nur eins sagen: Haben diese Herren ihren Hypokratischen Eid vergessen? Gerade in Bezug auf Kinder kommen uns ihre Aktivitäten sehr suspekt vor. Ob sie sich damit einen Gefallen tun? Oder ist ihre Akademie mittlerweile in solchen finanziellen Nöten, dass sie sich auf dieses Abenteuer einlassen müssen? Gerade sie müßten es doch sein, die kritisch mit dem Thema umgehen sollten, aber wie heißt es doch im Volksmund so schön, "Geld regiert die Welt" und verdirbt bei so manchen auch den Charakter.



Fortbildungsveranstaltung IZFM für Ärzte
http://omega.twoday.net/stories/731217/

28
Mai
2005

„Macht Mobilfunk krank?“

Referent: Prof. Dr. Klaus Buchner, ödp-Bundesvorsitzender

am Donnerstag, 09. Juni 2005, 19.30 Uhr
in der Gregor-Louisoder-Umweltstiftung
in der Brienner Str. 46,
U 1/7 und Tram 20/21 Stiglmaierplatz (3 min zu Fuß)
U 2/8 Königsplatz (5 min zu Fuß)

Drastisch niedrigere Grenzwerte für Mobilfunk-Strahlung fordert Prof. Dr. Klaus Buchner auf einem Vortrag der ödp am 9. Juni 05, da in vielen Versuchen Schäden durch Mobilfunk-Strahlung bei Mensch und Tier nachgewiesen seien – sogar bei weniger als einem 1.000stel des deutschen Grenzwerts. Die ödp fordert daher eine konsequente Vorsorgepolitik zum Schutz der Bevölkerung.

Außerdem wird Prof. Buchner das bayerische Volksbegehren „Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“ vorstellen. Ziel ist die Einführung von Genehmigungsverfahren für Mobilfunk-Sendemasten und die Verankerung der Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen Handys, aber die Mobilfunkbetreiber sollen ihre Sendemasten nicht länger hinstellen können wo sie wollen. Mit dem Volksbegehren wird eine deutliche Reduzierung der Strahlenbelastung, eine Vorsorgeplanung mit unproblematischeren Standorten und mehr Nachbarschutz möglich“, erklärt Prof. Buchner.

Die Eintragungszeit beginnt am 5. Juli und endet am 18. Juli 2005. Die Initiative ist erfolgreich, wenn sich während dieses Zeitraums 916.000 Wahlberechtigte in die in den Rathäusern ausliegenden Unterschriftenlisten eintragen.

Der Referent:
Prof. Dr. Klaus Buchner, Universitätsprofessor (64) verheiratet, vier Kinder. Er ist ödp-Bundesvorsitzender.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Hollemann
Regionalbeauftragter

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
Stadtverband München
Fon 089/45 24 74 15 × Fax 089/244 365 397
E-Mail m.hollemann@oedp-muenchen.de
http://www.oedp-muenchen.de

Téléphonie mobile: des élus interrogent le ministre

http://home.tiscali.be/chaudfontaine/GSM_Hypersensibilite270505.pdf


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