Civil Rights - Buergerrechte

14
Dez
2005

Bürgerrechtsorganisationen gegen Vorratsdatenspeicherung - Vorratsdatenspeicherung klar verfassungswidrig

Vorratsdatenspeicherung

Bürgerrechtsorganisationen gegen Vorratsdatenspeicherung. Attac, CCC und FoeBuD fordern EU-Parlament auf, die Richtlinie abzulehnen und kündigen Proteste an

FoeBuD e.V.-Pressemitteilung vom 10.12.05
http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/vorratsdatenspeicherung/buergerrechtsorganisationen-gegen-vorratsdatenspeicherung

siehe dazu auch: Überwachungsstaatenbund - Offener Brief gegen Vorratsdatenspeicherung: „Ein Überwachungsstaat ist nicht genug. Dank EU soll's ein Überwachungsstaatenbund sein. Mindestens ein halbes, maximal 24 Monate (in Polen gleich 15 Jahre) sollen alle Telekommunikationsdaten aufgehoben werden. Nicht von Verbrechern, sondern Daten aller Menschen. Diese haben nämlich alle etwas zu verbergen: Ihre Privatsphäre…“
http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/vorratsdatenspeicherung/uebewachungsstaatenbund

Vorratsdatenspeicherung klar verfassungswidrig! Humanistische Union appelliert an EU-Parlamentarier, Richtlinienentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zurückzuweisen.

HU-Pressemitteilung vom 13.12.2005
http://www.humanistische-union.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=246&mode=thread&order=0&thold=0&POSTNUKESID=994a5a271b8ee470ff6d2543507426f2

Siehe auch die ausführliche Stellungnahme der Humanistischen Union zur Vorratsdatenspeicherung vom 12.12.05 (pdf)
http://files.humanistische-union.de/2005/vorratsdatenspeicherung_12.12.2005.pdf

Analysen zur Vorratspeicherung von TK-Verbindungsdaten stehen noch aus

„Heute entscheidet das EU-Parlament in Straßburg über die Einführung der verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Gleichzeitig steht der Nachweis für die Notwendigkeit der Datensammelei noch aus. In Wiesbaden arbeitet das Bundeskriminalamt (BKA) derzeit noch an der Zusammenfassung von Umfrageergebnissen unter deutschen Dienststellen: Die Rechtstatsachensammelstelle sollte durch die bundesweite Umfrage den Bedarf für längere Speicherfristen ermitteln…“ heise-online-Meldung vom 14.12.2005

http://www.heise.de/newsticker/meldung/67348


Arbeitnehmerdatenschutz

Gewerkschaften fordern Datenschutz am elektronischen Arbeitsplatz

„Mit dem Thema "Onlinerechte im Betrieb" beschäftigte sich eine Fachtagung von DGB und ver.di am 13. Dezember 2005 in Berlin. Das Problem: Immer mehr Arbeitgeber kontrollieren die Leistung ihrer Angestellten über deren E-Mail-, Internet und Intranet-Verkehr. Ohne dass ein Arbeitnehmer davon weiß, kann der Chef nachvollziehen, an wen seine Mitarbeiter mailen, welche Internetseiten sie aufrufen und vieles mehr. Und zwar problemlos, mit der ganz normalen Software, wie Gerrit Wiegand und Jens Mösinger von der Internetfirma mainis GmbH in Offenbach versicherten. "Im Normalfall, so Wiegand, "hat der Arbeitgeber vollen Zugriff auf sämtliche Daten."…“ Meldung beim DGB ohne Datum http://www.dgb.de/homepage_kurztexte/datenschutz.htm

Siehe auch: „Arbeitnehmer brauchen Schutz vor Datensammelwut im Job“ DGB-Pressemitteilung Nr. 173 vom 13.12.2005
http://www.dgb.de/presse/pressemeldungen/pmdb/pressemeldung_single?pmid=2700


Aus: LabourNet, 14. Dezember 2005

13
Dez
2005

Man spricht von massiver Wahlfälschung durch Zwang und Nötigung im Dorfe Pulow bei Lassan (Wolgast)

Ist Ihnen bekannt, dass am Donnerstag, den 15. Dezember 2005 im Verwaltungsgericht Greifswald Domstr 7 Saal N1 von 8Uhr30 bis 16Uhr über die massiv beeinflusste letzte Kommunalwahl verhandelt wird?

Es lohnt sich sicher, die Vorkommnisse zur Aushebelung der kommunalen Demokratie zu betrachten.

Eine Terminsladung können Sie im Internet herunterladen unter:
http://www.k9s.de/pulow-prozess/200512120003.pdf

es grüßt aus Berlin

Knut W. Schlanert
fon +49 30 78716377

2
Dez
2005

23
Nov
2005

Vor EuGH-Entscheid zu EU-Passagierdaten: Flugdaten-Deal möglicherweise illegal

q/depesche 2005-11-23T13:34:37

Der Generalanwalt des EuGH ist dafür, den Flugdaten/deal der inzwischen abgegangenen EU-Kommission für nichtig zu erklären. In ein paar Monaten erfolgt das Urteil, während Europas Passagierdaten munter weiter fließen, von Ost nach West, wo die großen Daten/warenhäuser stehen.

Im Rechtsstreit über die Weitergabe von personenbezogenen Passagierdaten an die USA droht der EU-Kommission eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH].

Der Generalanwalt des Luxemburger EU-Gerichts schlug am Dienstag vor, das Abkommen mit Washington wegen fehlender Rechtsgrundlagen für nichtig zu erklären. Das EU-Parlament hatte im Vorjahr wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken den EuGH in dieser Frage angerufen.

Das endgültige Urteil des EuGH steht noch aus. In vier von fünf Fällen folgen die EU-Richter allerdings der Meinung des Generalanwalts.

[...] Die EU-Datenschutzrichtlinie sei nicht außerhalb der EU anwendbar und gelte insbesondere nicht für die Datenverarbeitung zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit und staatlicher Tätigkeiten auf strafrechtlichem Gebiet, begründete der Generalanwalt seine Auffassung.

Folglich sei die EU-Kommission nicht befugt gewesen, über das Abkommen mit den USA zu entscheiden.

Auch die Entscheidung des Rates sei rechtlich nicht gedeckt. Dieser hatte sich nämlich auf Maßnahmen zur Umsetzung des Binnenmarktes gestützt, die im EU-Vertrag verankert seien.

Mehr dazu
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=277557


relayed by Harkank

22
Nov
2005

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie

Das Interview des Dissidentenfunk mit Heiner Bielefeldt, dem Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de ,

ist sowohl transkribiert als auch im O-Ton unter dieser Internet Adresse zu finden:
http://www.dissidentenfunk.de/archiv/s0511/#t08trackinfo

Ein kleiner Ausschnitt aus dem Interview:

Es gibt ja unterschiedliche Menschenrechtsnormen und mir scheint, dass beim Thema "Zwangsbehandlung in der Psychiatrie" insbesondere zwei Menschenrechtsnormen unmittelbar einschlägig sind, nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit und - wichtiger noch - das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. "Freie Entfaltung der Persönlichkeit" heißt, dass das Recht eines Kranken zu respektieren ist, auch nicht behandelt zu werden. Selbst der Anspruch, Gesundheitsfürsorge zu leisten, darf nicht die Autonomie des Menschen zerstören. Das sind die beiden Normen, die mir besonders einschlägig zu sein scheinen. Und das ist nicht nur meine persönliche Meinung. Denn wenn man sich die Rechtsprechung in Deutschland zu diesem Thema und auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte anschaut, dann findet das dort auch Unterstützung....

Die ganze Sendung zum Celler Urteil und den Menschenrechten wird am Donnerstag 24.11. von 16 bis 17 Uhr wiederholt.

DISSIDENTENFUNK Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder im Internet unter
http://www.okb.de/radiostream.htm kann man den Livestream empfangen (mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem sein).

Werner-Fuß-Zentrum
Scharnweberstr. 29
10247 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
http://www.die-bpe.de
http://www.antipsychiatrie.de und
http://www.dissidentenfunk.de

11
Nov
2005

Is privacy no longer a right but a luxury?

IT-Analysis
by Bob MacDowell

11/10/05

Historically, privacy was, perhaps, one of the defining traits of British Society: lack of identity cards; ability to express views (however distasteful and abhorrent) complemented by the privacy with which the Public Authorities could pursue the business of government and administration. However, current media coverage would indicate that there is now less concern for the right to privacy, which is increasingly seen as a privilege or luxury. The perceived, if unproven, greater threat of terrorism is put forward as the major factor or excuse. This is complemented by public behaviour: the obsessive desire to participate in and be spectators of confessional stories on TV and other media; the abandon with which people communicate in public on their mobile phones -- often releasing information of a highly personal or even commercially confidential nature...

http://tinyurl.com/e2h9v


Informant: Thomas L. Knapp

8
Nov
2005

Die Zwangsbehandlung ist auf betreuungsrechtlicher Grundlage sowohl rechtswidrig als auch nicht genehmigungsfähig

Übermorgen am Donnerstag den 10.11. von 16 bis 17 Uhr Sendung des Dissidentenfunk zum Thema: Das Celler Urteil gegen Zwangsbehandlung

Ein Beschluß des Oberlandesgericht Celle erklärt Zwangsbehandlung zumindest auf betreuungsrechtlicher Grundlage durchgängig für rechtswidrig, weil er nicht genehmigungsfähig. Die Zwangsbehandlung ist ohne jeden Zweifel das gefährlichste, brutalste und bösartigste Mittel der Zwangspsychiatrie, es ist auch ihr Kernbereich.

Dieser Praxis entzieht das Oberlandesgericht Celle mit seinem Urteil radikal den Boden, denn entsprechend dem, was der Bundesgerichtshof zur ambulanten Zwangsbehandlung geurteilt hat, fehlt es nach Ansicht des OLG Celle einer expliziten gesetzlichen Grundlage, die für eine solche schwerste Grundrechtsverletzung unabdingbar wäre, wenn sie sich überhaupt rechtfertigen ließe.

Im ersten Teil der Sendung wird in einem Telefoninterview durch die Richterin am OLG Celle, Angela Ziemert, der Beschluß kommentiert und erläutert. Der zweiten Teil ist der Frage gewidmet, ob Zwangsbehandlung, Zwangspsychiatrie überhaupt gerechtfertigt werden kann, wenn andererseits die Menschenrechte unteilbar sind und damit unmittelbar verknüpft, die Würde des Menschen in Artikel 1 des Grundgesetzes für unantastbar erklärt wurde. Wir konnten dazu eine Interview mit Heiner Bielefeldt, dem Direktor des deutschen Instituts für Menschenrechte, führen.

Außerdem berichten wir über die unmittelbaren Reaktionen, zu denen der Beschluß geführt hat. Wiederholung der Sendung am Donnerstag, 24. 11. von 16 bis 17 Uhr.

DISSIDENTENFUNK

Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder im Internet unter http://www.okb.de/radiostream.htm kann man den Livestream empfangen (mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem sein).

In dem Archiv in der Dissidentenfunk Homepage: http://www.dissidentenfunk.de finden Sie die GEMA-freien Teile der vergangenen Sendungen als Audio- und Textdateien sowie weitere Informationen zu den einzelnen Sendungen:

Oktober: Bedingungsloses Grundeinkommen
September: Antipsychiatrie und die Linken
Juli: Sommer-News
Mai: Faulheit (und die Folgen)
April: Prinzhorn - "Entartete" Kunst - Biennale Meine Welt
März: Patientenverfügung
Februar: Irrenoffensive - die Oper
Januar: Forensik

Aus 2004:
Dezember: Ambulante Zwangsbehandlung in Bremen
Oktober: Das Gert-Postel-Experiment
September: Psychiatrie - ein Witz
August: Vorsorgevollmacht
Juli: Zwangsbetreuung und die geplante Änderung des Betreuungsrechts



Wir feiern unser 25 jähriges Jubiläum!

25 Jahre haben wir die psychiatriepolitische Entwicklung in diesem Land auf Trapp gehalten und jetzt kommt DIE Bestätigung unserer andauernden Kritik an dem systematischen Verbrechen Zwangspsychiatrie: In einem sensationellen Urteil des Oberlandesgerichts Celle wird festgestellt, dass eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage sowohl rechtswidrig als auch nicht genehmigungsfähig ist. Das vollständig Urteil ist hier veröffentlicht:
http://www.die-bpe.de/urteil_zwangsspritze.htm Das ist ein sensationeller Sieg der Grundrechte und schlägt der Zwangspsychiatrie ihre gefährlichste und bösartigste Waffe aus der Hand.

Aus diesem Anlass laden wir zu einer Party ein!

Mit freundlichen Grüßen René Talbot und Uwe Pankow
(für den Vorstand der Irren-Offensive e.V.)

Radikal Pro-Menschenrechte Zum 25. Jubiläum der Irren-Offensive Feiern Die Irren Ihren Sieg, denn das Oberlandesgericht Celle hat diesen Sommer ein sensationelles Urteil gegen Zwangsbehandlung gefällt: " ...ist eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig und daher nicht genehmigungsfähig.”

* Eine Festrede von Gert Postel, dem berühmten Postboten, der zum Chefarzt einer Forensik bestellt wurde

* Preisverleihung des Freiheitspreises der I.O. an Thomas Saschenbrecker:

* Laudatio von Prof. Wolf-Dieter Narr

* Büffet

* Live Musik, danach: Disco mit DJ

* Film: Urteil des Foucault Tribunal

Am Samstag, 26. Nov. 2005, um 19 Uhr Eintritt, Speisen und alkoholfreie Getränke frei! (Mit der Einladung)

im PallasT, Pallasstr. 3510781 Berlin Einladung bitte per E-Mail anfordern: werner-fuss@gmx

Der Veranstaltungsort ist hier im Stadtplan eingezeichnet:
http://www.berlinonline.de/citymap/map.asp?ADR_ZIP=10781&ADR_STREET=Pallasstr.&ADR_HOUSE=35&ADR_INFO=%3Ca%2Bhref%3D%22http%3A%2F%2Fwww.BerlinOnline.de%2Ftip%2Fkalender%2F.bin%2Findex.php%2Fbuehne%2Fort%2F10326.html%3FSID%3D9501be1d16655b3089fe3ab7e05f6641%22%3EPallasT%2BSch%F6neberg%3C%2Fa%3E&show=201%2C102%2C103%2C105


Werner-Fuß-Zentrum Scharnweberstr. 29, 10247 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
http://www.die-bpe.de
http://www.antipsychiatrie.de und
http://www.dissidentenfunk.de

31
Okt
2005

Wer jetzt noch nach Betreuungsrecht zwangsbehandelt, ist ein Verbrecher

Der BPE hat einen hervorragenden Beschluß gefasst; das Link dazu befindet sich hier:
http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/keinZwangPerBetreuung.html

Wer jetzt noch nach Betreuungsrecht zwangsbehandelt, ist ein Verbrecher!

Sensationelles Urteil (17 W 37/05) des OLG Celle vom 10. August 2005

Nach dem Oberlandesgericht (OLG) Celle „ist eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig und daher nicht genehmigungsfähig.

Der Senat folgt insoweit der Auffassung, nach der in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur ambulanten Zwangsbehandlung (FamRZ 2001,149) auch die stationäre Zwangsbehandlung auf der Grundlage des Betreuungsrechts infolge des Fehlens einer ausreichenden Rechtsgrundlage als rechtlich nicht zulässig angesehen wird (OLG Thüringen, R&P 2003, 29; Marschner, Zwangsbehandlung in der ambulanten und stationären Psychiatrie, R&P 2005, S.47ff. mit weit. Hinweisen).“

Es „ ... verlangt der Bundesgerichtshof (a.a.O, S. 152) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für jede Zwangshandlung gegen den Widerstand des Betreuten eine ausdrückliche Rechtsgrundlage durch ein formelles Gesetz.“

... „Der sprachlich eindeutige Gesetzestext enthält nur die Befugnis zur Unterbringung bzw. unterbringungsähnlichen Maßnahmen nicht jedoch auch die Befugnis zur - gemessen an der Eingriffintensität - deutlich schwerwiegenderen Zwangsbehandlung .“

Soweit der Originaltext des Urteils. Unterstreichungen BPE-Vorstand. Es hängt von Euch ab, in wie weit dieses Urteil umfassende Wirkung entfaltet! Wir unterstützen Euch mit allen uns verfügbaren Mitteln!

Das Urteil bietet verschiedene Ansatzpunkte, etwas zu tun.

1) Erst mal müssen Psychiatrie-Erfahrene, Rechtsanwälte und Richter/innen wissen, dass es dieses Urteil gibt. Alle Amts- und Landgerichte müssen sich an dieser Rechtsprechung orientieren. Eine abweichende Rechtsauffassung muss von nun an ausführlich begründet werden.

2) Aber auch Psychiater, Betreuer/innen, Sozialarbeiter/innen müssen von diesem Urteil wissen. Ab sofort riskiert jede/r, die/der eine/n Betreute/n gegen seinen erklärten Willen zur Behandlung auch nur nötigt, Strafanzeige, Ermittlungs-verfahren, Gerichtsverfahren und, wenn es schlecht läuft, sogar Verurteilung.

Da es (noch) genügend PE gibt, die sich behandeln lassen wollen, wird das niemand riskieren.

3) Vor allem innerhalb der Selbsthilfegruppen und Landesverbände muss allen klar werden, unter Betreuungsrecht kann zwar untergebracht, aber nicht zwangsbehandelt werden.

Wie setzen wir das nun um?

Den Gesetzestext könnt Ihr unter www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de, dort Weg mit dem Zwang runterladen. Oder Mail an Matthias.Seibt@psychiatrie-erfahrene-nrw.de bzw. beratung@bpe-online.de (Miriam). Oder Anruf an 0234 / 68 70 5552 (Miriam) bzw. 0234 / 640 5102 (Matthias).

Auch ausführliche Beratung zum Vorgehen wird von Miriam und Matthias geleistet. Wenn nur ein Staatsanwalt erfolgreich wegen Körperverletzung anklagt, geht die Zwangspsychiatrie nach Betreuungsrecht in die Knie!

Der geschäftsführende Vorstand des BPE e.V. 29.10.2005


Eine Mitteilung des Werner-Fuß-Zentrum Scharnweberstr. 29
10247 Berlin http://www.psychiatrie-erfahrene.de

28
Okt
2005

26
Okt
2005

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Effects of cellular phone...
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Starmail - 27. Nov, 11:08

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