Hart IV ist Armut per Gesetz
„Im Folgenden werden die Haushalteinkommen mit Hartz IV-Leistungen den Armutsgrenzen des 2. Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (2. NARB) gegenüber gestellt. Es soll nachgewiesen werden, dass Hartz IV Armut per Gesetz bedeutet…“ Dieser Artikel von Ronald Blaschke, Arbeitslosenverband Deutschland, Sächsische Armutskonferenz, vom Juni 2005 liegt nun in einer aktualisierten Fassung vor! (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/armutsgrenzen.pdf
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 26, Eintrag 18
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/armutsgrenzen.pdf
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 26, Eintrag 18
Starmail - 29. Jun, 13:12