Bauhöhe gilt auch für Anlagen
Stadtrat will die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde beim Entscheid über Mobilfunk-Antennen ausschöpfen
Der Stadtrat will das Wiler Baureglement so abändern, dass künftig die maximale Höhe nicht nur für Bauten, sondern auch für Anlagen vorgeschrieben ist. Unter «Anlagen» fallen auch Antennen.
Der Stadtrat will diesen Spielraum ausschöpfen, indem er das Baureglement so ergänzt, dass die «Anlagen» (Antennen gehören zu diesen) analog zu den Bauten ebenfalls durch die Firsthöhe beschränkt werden. Da Anlagen oft auf dem Gebäudedach vorgesehen sind, wird eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen, so dass auch Dachaufbauten die zulässige Firsthöhe nicht überschreiten dürfen. Mit solchen Höhenbeschränkungen sollen Mobilfunk-Antennen in Wohnzonen weitgehend faktisch ausgeschlossen sein.
Um zu verhindern, dass trotz der eingeleiteten Reglementsänderung - die 30-tägige Auflagefrist beginnt am Montag - noch weitere Baugesuche nach den bisherigen Vorschriften beurteilt werden, hat der Stadtrat über das ganze Gemeindegebiet eine so genannte «Planungszone» erlassen. Dies bedeutet, dass während des politischen und rechtlichen Verfahrens für die Reglementsänderung Baugesuche für Mobilfunk-Antennen nur dann bewilligt werden, wenn sie der Neuregelung bereits entsprechen.
http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=1057935&ressort=regionen (Auszug)
http://omega.twoday.net/search?q=Bauleitplanung
Der Stadtrat will das Wiler Baureglement so abändern, dass künftig die maximale Höhe nicht nur für Bauten, sondern auch für Anlagen vorgeschrieben ist. Unter «Anlagen» fallen auch Antennen.
Der Stadtrat will diesen Spielraum ausschöpfen, indem er das Baureglement so ergänzt, dass die «Anlagen» (Antennen gehören zu diesen) analog zu den Bauten ebenfalls durch die Firsthöhe beschränkt werden. Da Anlagen oft auf dem Gebäudedach vorgesehen sind, wird eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen, so dass auch Dachaufbauten die zulässige Firsthöhe nicht überschreiten dürfen. Mit solchen Höhenbeschränkungen sollen Mobilfunk-Antennen in Wohnzonen weitgehend faktisch ausgeschlossen sein.
Um zu verhindern, dass trotz der eingeleiteten Reglementsänderung - die 30-tägige Auflagefrist beginnt am Montag - noch weitere Baugesuche nach den bisherigen Vorschriften beurteilt werden, hat der Stadtrat über das ganze Gemeindegebiet eine so genannte «Planungszone» erlassen. Dies bedeutet, dass während des politischen und rechtlichen Verfahrens für die Reglementsänderung Baugesuche für Mobilfunk-Antennen nur dann bewilligt werden, wenn sie der Neuregelung bereits entsprechen.
http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=1057935&ressort=regionen (Auszug)
http://omega.twoday.net/search?q=Bauleitplanung
Starmail - 24. Jun, 13:18