"Zappelphilipp-Syndrom": ADHS durch Elektrosmog?
http://www2.netdoktor.de/nachrichten/index.asp?y=2005&m=6&d=23&id=119499
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Mobilfunk und Elektrosmog im ... bereits jedes siebente Kind behandlungsbedürftig hyperaktiv (ADHS) http://www.waldbronn.de/bi_detail.asp?did=1170&pid=1751
ADHS Indikator für zunehmende Funkbelastung?
http://www.oekosmos.de/article/articleview/321/1/11/
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Viele Bürger, darunter auch Ärzte und Wissenschaftler, halten den weiteren unkontrollierten Ausbau des Mobilfunknetzes für bedenklich. Weltweit warnen inzwischen Hunderte von Untersuchungen und Studien vor den Gefahren der Mobilfunkstrahlung. Von gesellschaftlichen Problemen abgesehen (Handy als Schuldenfalle, Mobilfunk als Suchtmittel und Ursache des Verlusts kommunikativer Kompetenz) birgt die Mobilfunktechnologie erhebliche gesundheitliche Risiken in sich (Schlafstörungen, Beeinträchtigung des Lernvermögens, ADHS, Schwächung des Immunsystems, erhöhtes Krebsrisiko, Erbgutschäden, Öffnung der Blut-Hirn-Schranke...). Besonders gefährdete Personen sind oben erwähnten Studien zu Folge Kinder, Senioren und Kranke.
Es muss also unbedingt mehr Bürgerbeteiligung bei der Auswahl der Standorte erreicht werden, um insbesondere die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft vor den Profitinteressen der Betreiberfirmen zu schützen. Allerdings lässt die aktuelle bayerische Bauordnung den gewählten Kommunalpolitikern bisher keinen echten Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Standorte, da Sendemasten bis zu einer Höhe von 10 Metern genehmigungsfrei sind. Dies soll im Jahr 2005 durch das von der ödp initiierte Volksbegehren „Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“ geändert werden. Sendeanlagen sollen künftig nach dem Vorsorgeprinzip nicht in Wohngebieten, bei Kindergärten und Schulen, sondern an unproblematischeren Standorten errichtet werden können. Um dies zu erreichen, muss eine Genehmigungspflicht für Sendemasten in der Bayerischen Bauordnung und die Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan verankert werden. Nach geglücktem Volksbegehren können die Standorte für Sendeanlagen sorgfältiger ausgewählt werden. Nicht die geringsten Kosten dürfen ausschlaggebend für die Standortauswahl sein, sondern eine möglichst große Gesundheitsverträglichkeit.
Harald Fischmann
http://www.miltenberg.bund-naturschutz.de/miltenberg/aktionen/Mobilfunk.html
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http://omega.twoday.net/search?q=Ritalin
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Mobilfunk und Elektrosmog im ... bereits jedes siebente Kind behandlungsbedürftig hyperaktiv (ADHS) http://www.waldbronn.de/bi_detail.asp?did=1170&pid=1751
ADHS Indikator für zunehmende Funkbelastung?
http://www.oekosmos.de/article/articleview/321/1/11/
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Viele Bürger, darunter auch Ärzte und Wissenschaftler, halten den weiteren unkontrollierten Ausbau des Mobilfunknetzes für bedenklich. Weltweit warnen inzwischen Hunderte von Untersuchungen und Studien vor den Gefahren der Mobilfunkstrahlung. Von gesellschaftlichen Problemen abgesehen (Handy als Schuldenfalle, Mobilfunk als Suchtmittel und Ursache des Verlusts kommunikativer Kompetenz) birgt die Mobilfunktechnologie erhebliche gesundheitliche Risiken in sich (Schlafstörungen, Beeinträchtigung des Lernvermögens, ADHS, Schwächung des Immunsystems, erhöhtes Krebsrisiko, Erbgutschäden, Öffnung der Blut-Hirn-Schranke...). Besonders gefährdete Personen sind oben erwähnten Studien zu Folge Kinder, Senioren und Kranke.
Es muss also unbedingt mehr Bürgerbeteiligung bei der Auswahl der Standorte erreicht werden, um insbesondere die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft vor den Profitinteressen der Betreiberfirmen zu schützen. Allerdings lässt die aktuelle bayerische Bauordnung den gewählten Kommunalpolitikern bisher keinen echten Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Standorte, da Sendemasten bis zu einer Höhe von 10 Metern genehmigungsfrei sind. Dies soll im Jahr 2005 durch das von der ödp initiierte Volksbegehren „Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“ geändert werden. Sendeanlagen sollen künftig nach dem Vorsorgeprinzip nicht in Wohngebieten, bei Kindergärten und Schulen, sondern an unproblematischeren Standorten errichtet werden können. Um dies zu erreichen, muss eine Genehmigungspflicht für Sendemasten in der Bayerischen Bauordnung und die Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan verankert werden. Nach geglücktem Volksbegehren können die Standorte für Sendeanlagen sorgfältiger ausgewählt werden. Nicht die geringsten Kosten dürfen ausschlaggebend für die Standortauswahl sein, sondern eine möglichst große Gesundheitsverträglichkeit.
Harald Fischmann
http://www.miltenberg.bund-naturschutz.de/miltenberg/aktionen/Mobilfunk.html
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http://omega.twoday.net/search?q=Ritalin
Starmail - 22. Jun, 22:07