Hart IV ist Armut per Gesetz
In dem Artikel werden die Haushalteinkommen mit Hartz IV (Regelsätze + mögliche Zuschläge/Mehrbedarfe + übernommene "angemessene" Unterkunfts-/Heizungskosten gemäß Hartz IV / SGB II) den Armutsgrenzen (relative Einkommensarmut) des 2. Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung gegenüber gestellt. Es soll nachgewiesen werden, dass Hartz IV Armut per Gesetz bedeutet. Artikel von Ronald Blaschke, Arbeitslosenverband Deutschland, Sächsische Armutskonferenz, vom Juni 2005. (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/armutsgrenzen.pdf
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 26, Eintrag 9
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/armutsgrenzen.pdf
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 26, Eintrag 9
Starmail - 15. Jun, 13:31