12
Jun
2005

Bürgerinitiative gegen Mobilfunkmasten in und bei Schlingen: Aufruf zur Beteiligung am Volksbegehren Mobilfunk 5. bis 18.7.05

Ihnen zur Kenntnis und mit der Bitte um Reaktion sende ich Ihnen den Entwurf eines Flutblattes, das wir hier in Schlingen (und vielleicht auch in Bad Wörishofen) zusammen mit der Wahlbenachrichtigung verteilen wollen:

Bürgerinitiative gegen Mobilfunkmasten in und bei Schlingen, im Juni 2005

E N T W U R F

Aufruf zur Beteiligung am Volksbegehren Mobilfunk 5. bis 18.7.05

Das Volksbegehren hat ein beschränktes Ziel, nämlich die allgemeine baurechtliche Genehmigungspflicht von solchen Mobilfunkmasten, welche bisher bis zu 10 Metern Höhe nicht genehmigungspflichtig sind. Damit soll erreicht werden, daß immer auf kommunaler Ebene über eine Abwägung zwischen den Handy-Verbindungen einerseits und den Gefahren für die Gesundheit andererseits öffentlich diskutiert wird. Für beide Auswirkungen kommt es auf die Immission vor Ort an, nicht etwa nur auf die Entfernung von einem Mobilfunkmast.

Für eine befriedigende Handy-Verbindung im D- oder E-Netz reicht eine Immission von 0,01 µW/m², der für die Gesundheit akzeptable Salzburger Vorsorgewert liegt bei 10 µW/m², also um den Faktor 1000 höher. Es ist also beides zugleich möglich, nämlich eine befriedigende Handy-Verbindung und ein Schutz der Gesundheit durch die Begrenzung nach dem Salzburger Vorsorgewert. Warum also gibt es Probleme?

Durch jede Mauer wird die Immission um etwa den Faktor 10 reduziert, durch ein Haus um etwa den Faktor 100. Bei mehreren Häusern zwischen dem Mobilfunkmast und dem Handy kommt es so zu einer Reduktion um ein vielfaches des Faktors 1000, und dafür wird die Sendeleistung des Mobilfunkmastes entsprechend weit aufgedreht.

Solche Ergebnisse haben wir mit unserem Meßgerät erhalten; sie decken sich mit Ergebnissen aus amtlichen Messungen an anderen Orten. Nur auf kommunaler Ebene kann abgewogen werden, an welchen Stellen der genannte Faktor 1000 überschritten werden darf oder sogenannte Funklöcher in Kauf genommen werden müssen.

Die gesetzlich gültigen ICNIRP-Grenzwerte (9 W/m² im E-Netz und 4,5 W/m² im D-Netz) liegen um fast eine Million über dem Salzburger Vorsorgewert; sie berücksichtigen nur die Energiebilanz im menschlichen Körper; ihre Einhaltung schützt nicht vor gesundheitlichen Schäden infolge von Signalen, die in lebenden Organismen durch Mikrowellenimpulse ausgelöst werden und die Nerven- und Immunsysteme stören können. Für diese Schäden gibt es bisher keine Gesetze; sie können nur bei Entscheidungen vor Ort berücksichtigt werden. Eine Chance dafür ergibt sich aus der Tatsache, daß sowohl Stadträte als auch Mobilfunkgesellschaften auf ihren guten Ruf achten werden, wenn es denn zu einer öffentlichen Diskussion kommt.

Deshalb bitten wir Sie, sich am Volksbegehren durch Abgabe Ihrer Stimme im Rathaus von Bad Wörishofen zu beteiligen. Fahrgelegenheiten dazu stellen wir gerne zur Verfügung (Tel. 998772 oder 2281 oder 7021).

gez. Claus Thiessen
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