Drückerkolonnen werben in der Pfalz Telefonkunden
Verbraucherzentrale warnt vor Abschluss von Preselection-Verträgen an der Haustür - Innerhalb von zwei Wochen kündbar
Von unserer Redakteurin Judith Schäfer
LUDWIGSHAFEN. Die rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale, Mainz, warnt vor Drückerkolonnen, die derzeit vor allem in der Vorderpfalz Kunden für Telefonanbieter werben. Dabei werde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich um Vertreter der Telekom.
Nach Mitteilung der Verbraucherzentrale haben verschiedene Telefonfirmen Drückerkolonnen engagiert, die an der Haustür versuchen, Verträge zu verkaufen. Dabei bedienen sie sich offenbar fragwürdiger Werbung und unlauterer Tricks. In Schifferstadt und Limburgerhof sowie vor einigen Monaten auch im Stadtgebiet von Ludwigshafen wurden demnach mehrere Fälle bekannt, in denen die Werber den Wechsel zu einem angeblich günstigeren Telefonanbieter per Preselection-Vertrag (Vorauswahl) anbieten. Betroffene berichteten den Verbraucherschützern zufolge, dass die Werber fälschlicherweise den Eindruck erwecken, sie kämen von der Deutschen Telekom AG, so Tamina Barth, Expertin für Telekommunikation bei der Verbraucherberatung in Ludwigshafen. Die Werber erfragten Name und Anschrift und wollten teilweise eine Unterschrift, angeblich als Bestätigung für das Gespräch. Tatsächlich komme damit ein Vertrag mit der Telefongesellschaft zustande, in deren Auftrag der Werber unterwegs ist. Laut Rechtsexpertin Barth sind die Vertreter alleine unterwegs. Ihr zufolge sind derzeit Werber von mindestens drei Telefon-Firmen in der Region aktiv.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Telefonkosten durch einen Preselection-Vertrag nicht notwendigerweise niedriger ausfallen. Es komme dabei auf die Häufigkeit des Telefonierens an und auf die Präferenzen, also den Anteil an Orts- und Ferngesprächen. Bei Preselection-Verträgen läuft der Telefonanschluss über die Deutsche Telekom, die Gespräche werden durch eine feste Voreinstellung über einen anderen Anbieter geführt.
Wer an der Haustür oder auf der Straße von einem Werber überrumpelt wurde, kann laut Verbraucherberatung den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung ohne Begründung schriftlich widerrufen. Enthält das Vertragsformular keine Widerrufsbelehrung, kann der Vertrag sogar jederzeit widerrufen werden.
Telekommunikationsexpertin Barth zufolge ist die preisgünstigste Variante beim Telefonieren die Call-by-Call-Methode. Hierbei wählt der Kunde vor der eigentlichen Zielnummer die Rufnummer desjenigen Telefonanbieters, der für die gewählte Uhrzeit und die Entfernung, über die das Gespräch geführt wird, der günstigste ist. Laut Barth lassen sich so zwischen 40 und 60 Prozent der bisherigen Telefonkosten sparen. Die RHEINPFALZ veröffentlicht im Wirtschaftsteil regelmäßig Tabellen von Call-by-Call-Anbietern für Orts- und Ferngespräche sowie für den Mobilfunk.
Quelle: Publikation: DIE RHEINPFALZ, Regionalausgabe: Ludwigshafener Rundschau, Nr.129, Datum: Dienstag, den 07. Juni 2005, Seite: Nr. 4
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Von unserer Redakteurin Judith Schäfer
LUDWIGSHAFEN. Die rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale, Mainz, warnt vor Drückerkolonnen, die derzeit vor allem in der Vorderpfalz Kunden für Telefonanbieter werben. Dabei werde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich um Vertreter der Telekom.
Nach Mitteilung der Verbraucherzentrale haben verschiedene Telefonfirmen Drückerkolonnen engagiert, die an der Haustür versuchen, Verträge zu verkaufen. Dabei bedienen sie sich offenbar fragwürdiger Werbung und unlauterer Tricks. In Schifferstadt und Limburgerhof sowie vor einigen Monaten auch im Stadtgebiet von Ludwigshafen wurden demnach mehrere Fälle bekannt, in denen die Werber den Wechsel zu einem angeblich günstigeren Telefonanbieter per Preselection-Vertrag (Vorauswahl) anbieten. Betroffene berichteten den Verbraucherschützern zufolge, dass die Werber fälschlicherweise den Eindruck erwecken, sie kämen von der Deutschen Telekom AG, so Tamina Barth, Expertin für Telekommunikation bei der Verbraucherberatung in Ludwigshafen. Die Werber erfragten Name und Anschrift und wollten teilweise eine Unterschrift, angeblich als Bestätigung für das Gespräch. Tatsächlich komme damit ein Vertrag mit der Telefongesellschaft zustande, in deren Auftrag der Werber unterwegs ist. Laut Rechtsexpertin Barth sind die Vertreter alleine unterwegs. Ihr zufolge sind derzeit Werber von mindestens drei Telefon-Firmen in der Region aktiv.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Telefonkosten durch einen Preselection-Vertrag nicht notwendigerweise niedriger ausfallen. Es komme dabei auf die Häufigkeit des Telefonierens an und auf die Präferenzen, also den Anteil an Orts- und Ferngesprächen. Bei Preselection-Verträgen läuft der Telefonanschluss über die Deutsche Telekom, die Gespräche werden durch eine feste Voreinstellung über einen anderen Anbieter geführt.
Wer an der Haustür oder auf der Straße von einem Werber überrumpelt wurde, kann laut Verbraucherberatung den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung ohne Begründung schriftlich widerrufen. Enthält das Vertragsformular keine Widerrufsbelehrung, kann der Vertrag sogar jederzeit widerrufen werden.
Telekommunikationsexpertin Barth zufolge ist die preisgünstigste Variante beim Telefonieren die Call-by-Call-Methode. Hierbei wählt der Kunde vor der eigentlichen Zielnummer die Rufnummer desjenigen Telefonanbieters, der für die gewählte Uhrzeit und die Entfernung, über die das Gespräch geführt wird, der günstigste ist. Laut Barth lassen sich so zwischen 40 und 60 Prozent der bisherigen Telefonkosten sparen. Die RHEINPFALZ veröffentlicht im Wirtschaftsteil regelmäßig Tabellen von Call-by-Call-Anbietern für Orts- und Ferngespräche sowie für den Mobilfunk.
Quelle: Publikation: DIE RHEINPFALZ, Regionalausgabe: Ludwigshafener Rundschau, Nr.129, Datum: Dienstag, den 07. Juni 2005, Seite: Nr. 4
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Starmail - 7. Jun, 14:54