Hinrichtungs-Szene auf dem Handy
Gewaltvideos - Tübinger Schulleiter erwischt 15-Jährigen - Polizei ermittelt mittlerweile gegen sieben Jugendliche
VON PHILIPP FÖRDER
TÜBINGEN. »Unser Jugendsachbearbeiter war zutiefst betroffen von dem, was er da gesehen hat.« Ewald Raidt, Sprecher der Polizeidirektion Tübingen, ist ebenso schockiert: ein Videofilm von einem Mord, verbreitet von Schülern über das Handy. Aufgeflogen ist die Geschichte, weil ein Tübinger Schulleiter einen Jugendlichen dabei erwischt hat, als er sich auf dem Schulhof den Film angesehen hat. Das war Mitte Mai. Mittlerweile ermittelt die Polizei gegen sechs weitere Schüler an zwei Tübinger Schulen wegen des Verdachts der Verbreitung von Gewaltdarstellungen.
Auslöser war ein 15-Jähriger, der während einer Schulpause einem gleichaltrigen Mitschüler auf dessen Fotohandy das Gewaltvideo zugesandt hat. Als der Klassenkamerad sich das Video anschaute, wurde er dabei vom Schulleiter ertappt. Dieser nahm ihm das Handy ab und verständigte die Polizei.
Die mit den Ermittlungen betrauten Beamten waren über den Inhalt des Videos entsetzt. Es waren unter anderem Szenen dargestellt, in denen der Kopf eines auf dem Boden liegenden Mannes von einem Kampfstiefel niedergedrückt wird. Mit einem langen Kampfmesser wird dem Opfer dann in die Kehle gestochen. Dabei kann ein deutliches Röcheln wahrgenommen werden.
Bei seiner Vernehmung gab der 15-Jährige an, dass er das Gewaltvideo - ein so genanntes Snuff-Video, das von einer amerikanischen Website stammt - zuvor von einer 16-jährigen Schülerin erhalten und es mit dem Funknetz »Bluetooth« an seinen Mitschüler weitergeleitet habe. Auch gegen die 16-jährige Schülerin wird ermittelt.
»Oft haben Gewaltvideos keinen realen Hintergrund. In diesem Fall haben wir aber Hinweise des Bundeskriminalamts, dass es sich um ein echtes Tötungsdelikt handelt«, erklärt Polizeisprecher Raidt. Durch die Sprache und Bekleidung der Beteiligten kann das Video dem osteuropäischen Raum zugeordnet werden. Inzwischen ist dieses Video auch an einer weiteren Schule im Landkreis Tübingen aufgetaucht. Hier sind die Ermittlungen noch im Gange.
»Wissen, was abgeht«
»Wir sind froh, dass der Lehrer sofort uns informiert hat«, versichert Raidt. Diese Hinrichtungsszene nimmt die Polizeidirektion Tübingen zum Anlass, an die Eltern zu appellieren, sich mehr um solche Sachen zu kümmern. »Die Eltern müssen sich selbst die Kompetenz aneignen um zu wissen, was da abgeht«, fordert Raidt. Die bisherigen Erfahrungen der Polizei hätten gezeigt, dass Eltern sich nicht im Klaren darüber sind, was mit UMTS-Fotohandys in Verbindung mit der Technik »Bluetooth« alles möglich ist.
Mit der zunehmenden Möglichkeit, Bilder und Filmsequenzen auf Handys herunterzuladen und diese auf andere Handys zu übermitteln, häufen sich immer mehr Meldungen darüber, dass Kinder und Jugendliche auf diese Weise Aufzeichnungen von scheinbar echten Tötungsdelikten, Bilder von in Kriegen getöteten Soldaten und von toten Menschen aus Katastrophengebieten verbreiten. Diese Videosequenzen bestehen zumeist aus nur wenigen Sekunden Filmmaterial.
»Bluetooth« bietet eine Fülle von Möglichkeiten, Videodateien mit pornographischem oder gewaltorientiertem Inhalt ganz einfach per Funk, etwa von Handy zu Handy oder vom PC zum Handy zu übertragen. Die Verbreitung von derartigen Videos, die Herstellung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen, sowie deren Verbreitung, öffentliche Darstellung und das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen an Personen unter 18 Jahren ist jedoch verboten. Damit machen sich Jugendliche strafbar, die Snuff-Videos von Handy zu Handy übermitteln. (GEA)
Empfehlungen von der Polizeidirektion Tübingen
Was tun in solchen Fällen? Tipps von der Polizei:
*Erwerben Sie Medienkompetenz, indem Sie sich als Eltern, Lehrer oder erziehungsberechtigte Personen über die neuen Medien, deren Nutzen aber auch Gefahren informieren. Die Broschüre »Klick's Momente« hilft Ihnen dabei.
*Machen Sie sich mit den Geräten vertraut, mit denen die Kinder und Jugendlichen ganz selbstverständlich umgehen, insbesondere Handys mit »Bluetooth«-Technologie und deren Möglichkeiten, Video- und Bilddateien direkt und außerhalb des kostenpflichtigen Telefonnetzes auszutauschen.
*Beachten Sie Sicherheitshinweise und technische Möglichkeiten, die vor ungewollten Zugriffen und Datenübertragungen schützen.
*Scheuen Sie sich nicht, pädagogisch einzugreifen, wenn Sie Gewaltdarstellungen oder sonst jugendgefährdende Medieninhalte feststellen.
http://www.gea.de/detail/439050
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
VON PHILIPP FÖRDER
TÜBINGEN. »Unser Jugendsachbearbeiter war zutiefst betroffen von dem, was er da gesehen hat.« Ewald Raidt, Sprecher der Polizeidirektion Tübingen, ist ebenso schockiert: ein Videofilm von einem Mord, verbreitet von Schülern über das Handy. Aufgeflogen ist die Geschichte, weil ein Tübinger Schulleiter einen Jugendlichen dabei erwischt hat, als er sich auf dem Schulhof den Film angesehen hat. Das war Mitte Mai. Mittlerweile ermittelt die Polizei gegen sechs weitere Schüler an zwei Tübinger Schulen wegen des Verdachts der Verbreitung von Gewaltdarstellungen.
Auslöser war ein 15-Jähriger, der während einer Schulpause einem gleichaltrigen Mitschüler auf dessen Fotohandy das Gewaltvideo zugesandt hat. Als der Klassenkamerad sich das Video anschaute, wurde er dabei vom Schulleiter ertappt. Dieser nahm ihm das Handy ab und verständigte die Polizei.
Die mit den Ermittlungen betrauten Beamten waren über den Inhalt des Videos entsetzt. Es waren unter anderem Szenen dargestellt, in denen der Kopf eines auf dem Boden liegenden Mannes von einem Kampfstiefel niedergedrückt wird. Mit einem langen Kampfmesser wird dem Opfer dann in die Kehle gestochen. Dabei kann ein deutliches Röcheln wahrgenommen werden.
Bei seiner Vernehmung gab der 15-Jährige an, dass er das Gewaltvideo - ein so genanntes Snuff-Video, das von einer amerikanischen Website stammt - zuvor von einer 16-jährigen Schülerin erhalten und es mit dem Funknetz »Bluetooth« an seinen Mitschüler weitergeleitet habe. Auch gegen die 16-jährige Schülerin wird ermittelt.
»Oft haben Gewaltvideos keinen realen Hintergrund. In diesem Fall haben wir aber Hinweise des Bundeskriminalamts, dass es sich um ein echtes Tötungsdelikt handelt«, erklärt Polizeisprecher Raidt. Durch die Sprache und Bekleidung der Beteiligten kann das Video dem osteuropäischen Raum zugeordnet werden. Inzwischen ist dieses Video auch an einer weiteren Schule im Landkreis Tübingen aufgetaucht. Hier sind die Ermittlungen noch im Gange.
»Wissen, was abgeht«
»Wir sind froh, dass der Lehrer sofort uns informiert hat«, versichert Raidt. Diese Hinrichtungsszene nimmt die Polizeidirektion Tübingen zum Anlass, an die Eltern zu appellieren, sich mehr um solche Sachen zu kümmern. »Die Eltern müssen sich selbst die Kompetenz aneignen um zu wissen, was da abgeht«, fordert Raidt. Die bisherigen Erfahrungen der Polizei hätten gezeigt, dass Eltern sich nicht im Klaren darüber sind, was mit UMTS-Fotohandys in Verbindung mit der Technik »Bluetooth« alles möglich ist.
Mit der zunehmenden Möglichkeit, Bilder und Filmsequenzen auf Handys herunterzuladen und diese auf andere Handys zu übermitteln, häufen sich immer mehr Meldungen darüber, dass Kinder und Jugendliche auf diese Weise Aufzeichnungen von scheinbar echten Tötungsdelikten, Bilder von in Kriegen getöteten Soldaten und von toten Menschen aus Katastrophengebieten verbreiten. Diese Videosequenzen bestehen zumeist aus nur wenigen Sekunden Filmmaterial.
»Bluetooth« bietet eine Fülle von Möglichkeiten, Videodateien mit pornographischem oder gewaltorientiertem Inhalt ganz einfach per Funk, etwa von Handy zu Handy oder vom PC zum Handy zu übertragen. Die Verbreitung von derartigen Videos, die Herstellung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen, sowie deren Verbreitung, öffentliche Darstellung und das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen an Personen unter 18 Jahren ist jedoch verboten. Damit machen sich Jugendliche strafbar, die Snuff-Videos von Handy zu Handy übermitteln. (GEA)
Empfehlungen von der Polizeidirektion Tübingen
Was tun in solchen Fällen? Tipps von der Polizei:
*Erwerben Sie Medienkompetenz, indem Sie sich als Eltern, Lehrer oder erziehungsberechtigte Personen über die neuen Medien, deren Nutzen aber auch Gefahren informieren. Die Broschüre »Klick's Momente« hilft Ihnen dabei.
*Machen Sie sich mit den Geräten vertraut, mit denen die Kinder und Jugendlichen ganz selbstverständlich umgehen, insbesondere Handys mit »Bluetooth«-Technologie und deren Möglichkeiten, Video- und Bilddateien direkt und außerhalb des kostenpflichtigen Telefonnetzes auszutauschen.
*Beachten Sie Sicherheitshinweise und technische Möglichkeiten, die vor ungewollten Zugriffen und Datenübertragungen schützen.
*Scheuen Sie sich nicht, pädagogisch einzugreifen, wenn Sie Gewaltdarstellungen oder sonst jugendgefährdende Medieninhalte feststellen.
http://www.gea.de/detail/439050
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Starmail - 7. Jun, 14:49