Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet
Bundesbeauftragter für Datenschutz wird Beauftragter für Informationsfreiheit (03.06.05)
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes verabschiedet. Dies meldet am Freitag die Pressestelle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Mit dem sogenannten Informationsfreiheitsgesetz erhielten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Akten der Bundesverwaltung einzusehen und bei Bundesbehörden vorliegende Informationen abzufragen. Mit diesem Gesetz werde dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zugleich auch die Aufgabe eines Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit übertragen. Den Bundesbeauftragten könne jeder anrufen, der sein Recht auf Informationszugang nach dem neuen Gesetz verletzt sieht.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11184
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes verabschiedet. Dies meldet am Freitag die Pressestelle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Mit dem sogenannten Informationsfreiheitsgesetz erhielten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Akten der Bundesverwaltung einzusehen und bei Bundesbehörden vorliegende Informationen abzufragen. Mit diesem Gesetz werde dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zugleich auch die Aufgabe eines Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit übertragen. Den Bundesbeauftragten könne jeder anrufen, der sein Recht auf Informationszugang nach dem neuen Gesetz verletzt sieht.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11184
Starmail - 3. Jun, 22:15