3
Jun
2005

Fast 13000 Bürger suchten Rat

von DIETER WOLF

BRÜHL.„Die Verbrauchzentrale in Brühl muss es weiterhin geben.“ Bürgermeister Michael Kreuzberg bekennt sich zu dem teuren Angebot für die Bürger und gibt trotz der enger werdenden Finanzdecke zu bedenken: „Die Institution hilft, gesellschaftliches Unheil abzuwenden.“ Brühl besitzt eine von 50 Beratungsstellen in NRW.

Auf etwa 200 000 Euro belaufen sich die jährlichen Kosten, die anteilig von Land, Kreis und Stadt getragen werden. Bis 2007 ist die Beratungsstelle sicher, betont Kreuzberg. Gestern übergab Simone Arndt von der Beratungsstelle den Jahresbericht der Einrichtung an den Bürgermeister.

13 000 Gespräche in einem Jahr

Fast 13 000 Gespräche wurden in Brühl im vergangenen Jahr mit hilfesuchenden Bürgern geführt. Bei Mietrechtsfragen, Problemen mit dem Unterlaufen von Produktgarantien bis hin zur Müllvermeidung, immer suchen die Bürger Rat und Hilfe. Geradezu boomend sind Probleme mit Telekommunikation und Unterhaltungselektronik.

Bemerkenswert sind die Kostenfallen bei Handygebühren und PC-Surfing. „Wir hatten hier einen Schalke-04-Fan, der sich etwas Besonders gönnen wollte. Er buchte einen SMS-Service, der ihn über alles Wissenswerte seines Vereins unterrichten sollte. In kürzester Zeit belief sich die Rechnung auf 1500 Euro, weil er pausenlos mit sinnlosen Nachrichten versorgt wurde“, so Simone Arndt.

Besonders Jugendliche müssen den bizarren Vertragsdschungel bei Handy-Klingeltönen ausbaden. Weniger als vier Sekunden wird das „Kleingedruckte“ bei TV-Werbespots eingeblendet. Auch hier weiß die Verbraucherberatung Rat. Für 22 Euro beraten Rechtsanwälte fachkundig. Die gleichermaßen fachkundige Rechtsberatung durch eine Nichtjuristin kostet gar nur sechs Euro. Eine verschwindend geringe Summe gemessen an dem Ärger und den Kosten beispielsweise bei Garantieproblemen.

Simone Arndt bestätigt, dass sich große Elektrokaufhäuser zunehmend aus ihren gesetzlich vorgeschriebenen Garantieverpflichtungen stehlen. Die Unternehmen reklamieren neuerdings Reparaturkosten trotz zweijähriger Garantieverpflichtung oder stellen dem Kunden die bisherige Nutzung des Gerätes in Rechnung. Aber auch hier weiß man Rat. „Wir werden in Kürze einen Musterprozess führen. Dann hat dies hoffentlich ein Ende“, hofft Simone Arndt.

(KR)

http://www.rundschau-online.de/kr/KrCachedContentServer?ksArtikel.id=1117544131310&listID=1038816879920&openMenu=1038942868191&calledPageId=1038816879354


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