Mobiltelefone verlieren CE-Zulassung?
Neue Meldungen vom 23. 04. 2005
1. Das Thema "Mobiltelefone verlieren CE-Zulassung" wurde von den Medien interessiert aufgegriffen. Mehrere Fernsehsender (u. a. PRO 7 und N24) und einige Radiosender haben zur besten Sendezeit berichtet. Die positive Resonanz ist enorm.
2. Der Richter am Amtsgericht hat den Vorgang zusammen mit einem Einspruch an die Staatsanwaltschaft Konstanz zurückgereicht. Er kann und darf in dieser Phase nichts zu dem Vorgang sagen, so wurde mitgeteilt.
3. Der ermittelnde Staatsanwalt ist seit wenigen Tagen nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Konstanz beschäftigt. Es hat den Anschein, als sei niemand mehr zuständig. Die Journalisten werden von einem Sprecher bedient, der ebenfalls zur Sache nichts aussagen kann.
4. Der Prorektor der Fachhochschule Furtwangen ist zurückgetreten und hat sein Amt niedergelegt.
Hinweis: die Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen Meinung der FH Furtwangen, da sie das umstrittene Skalarwellengerät als invasives Medizinprodukt einstuft, während drei Amtsträger der FH Furtwangen (Rektor, Dekan CEE und Prodekan CEE) u. a. im Internet apodiktisch die Nichtexistenz der Skalarwellen erklären. Beide Parteien legen sich damit in die eine bzw. die andere Richtung fest, während Prof. Dr. Meyl noch damit beschäftigt ist, die laufenden Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet des Elektrosmog zu koordinieren und die passenden Nachweisgeräte zu konstruieren. In seinen Augen ist die Festlegung in eine der beiden Richtungen etwas vorschnell, aber er begrüßt dennoch die eindeutige Position der Staatsanwaltschaft, da diese bestens geeignet ist, die dringend notwendige Forschung auf diesem Gebiet voranzutreiben.
Die Meinungen können gegensätzlicher nicht sein. Die Verantwortlichen der FH Furtwangen einerseits und der Staatsanwaltschaft KN andererseits müssen sich vor dem Grundgesetz in Acht nehmen, dass sie mit ihren vorschnellen Aktionen nicht gegen die Freiheit von Forschung und Lehre verstoßen, denn schließlich sind die Akteure ohne Ausnahme zur Einhaltung der Gesetze verpflichtete Beamte. Dieses auch im Hochschulgesetz verankerte Grundrecht ist höher einzustufen als irgendwelche private oder Lobbyisten-Interessen.
Prof. Dr. Meyl jedenfalls wird auch weiterhin das Seine dazu beitragen, damit die wichtige Frage der biologischen Wirksamkeit des Elektrosmogs auf der Grundlage des Grundgesetzes mit wissenschaftlichen Mitteln fach- und sachbezogen geklärt wird.
Nachricht von Prof. Dr. Meyl
Mobiltelefone darf man nicht anfassen
http://omega.twoday.net/stories/639038/
Verlieren Handys ihre CE-Zulassung?
http://omega.twoday.net/stories/664592/
1. Das Thema "Mobiltelefone verlieren CE-Zulassung" wurde von den Medien interessiert aufgegriffen. Mehrere Fernsehsender (u. a. PRO 7 und N24) und einige Radiosender haben zur besten Sendezeit berichtet. Die positive Resonanz ist enorm.
2. Der Richter am Amtsgericht hat den Vorgang zusammen mit einem Einspruch an die Staatsanwaltschaft Konstanz zurückgereicht. Er kann und darf in dieser Phase nichts zu dem Vorgang sagen, so wurde mitgeteilt.
3. Der ermittelnde Staatsanwalt ist seit wenigen Tagen nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Konstanz beschäftigt. Es hat den Anschein, als sei niemand mehr zuständig. Die Journalisten werden von einem Sprecher bedient, der ebenfalls zur Sache nichts aussagen kann.
4. Der Prorektor der Fachhochschule Furtwangen ist zurückgetreten und hat sein Amt niedergelegt.
Hinweis: die Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen Meinung der FH Furtwangen, da sie das umstrittene Skalarwellengerät als invasives Medizinprodukt einstuft, während drei Amtsträger der FH Furtwangen (Rektor, Dekan CEE und Prodekan CEE) u. a. im Internet apodiktisch die Nichtexistenz der Skalarwellen erklären. Beide Parteien legen sich damit in die eine bzw. die andere Richtung fest, während Prof. Dr. Meyl noch damit beschäftigt ist, die laufenden Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet des Elektrosmog zu koordinieren und die passenden Nachweisgeräte zu konstruieren. In seinen Augen ist die Festlegung in eine der beiden Richtungen etwas vorschnell, aber er begrüßt dennoch die eindeutige Position der Staatsanwaltschaft, da diese bestens geeignet ist, die dringend notwendige Forschung auf diesem Gebiet voranzutreiben.
Die Meinungen können gegensätzlicher nicht sein. Die Verantwortlichen der FH Furtwangen einerseits und der Staatsanwaltschaft KN andererseits müssen sich vor dem Grundgesetz in Acht nehmen, dass sie mit ihren vorschnellen Aktionen nicht gegen die Freiheit von Forschung und Lehre verstoßen, denn schließlich sind die Akteure ohne Ausnahme zur Einhaltung der Gesetze verpflichtete Beamte. Dieses auch im Hochschulgesetz verankerte Grundrecht ist höher einzustufen als irgendwelche private oder Lobbyisten-Interessen.
Prof. Dr. Meyl jedenfalls wird auch weiterhin das Seine dazu beitragen, damit die wichtige Frage der biologischen Wirksamkeit des Elektrosmogs auf der Grundlage des Grundgesetzes mit wissenschaftlichen Mitteln fach- und sachbezogen geklärt wird.
Nachricht von Prof. Dr. Meyl
Mobiltelefone darf man nicht anfassen
http://omega.twoday.net/stories/639038/
Verlieren Handys ihre CE-Zulassung?
http://omega.twoday.net/stories/664592/
Starmail - 25. Apr, 23:06