Billig, willig und fleißig: Wenn die Lohnarbeit so transnational wird, wie es das Kapital schon lange ist
Mindestlohn-Debatte: Billig, willig und fleißig. Wenn die Lohnarbeit so transnational wird, wie es das Kapital schon lange ist. Artikel von Robert Kurz in Freitag vom 15.04.2005 http://www.freitag.de/2005/15/05150102.php
Zitat des Tages:
"Mindestlohngesetz
Im Rahmen ihres Sorgerechts für die deutsche Wirtschaft bringt die Bundesregierung mit diesem Mindestlohngesetz zum Ausdruck, daß sich künftig für Unternehmen der Einsatz von Arbeitskräften - wie der Name schon sagt - "mindestens lohnen" muß. Aus diesem Grund gelten ab sofort folgende gesetzliche Bestimmungen:
§ 1: Mindestlohn bedeutet, daß übergangsweise für lohnabhängig Beschäftigte mindestens noch Lohn zu zahlen ist.
§ 2: Der Mindestlohn darf 1 Euro pro Arbeitsstunde nicht überschreiten. Damit ist er nach wie vor allerdings erheblich teurer als die Postgebühr für einen Standartbrief.
§ 3: Alle weiteren Regelungen fallen daher unter die Postgebührenordnung. Die Entlohnung darf vom Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung aus der Portokasse finanziert werden und ist steuerlich voll absetzbar.
§ 4: Unfrankierten Arbeitslosen ist die Arbeitserlaubnis unter Androhung eines Strafportos zu verweigern.
§ 5: Nach Ablauf der Übergangsfrist zahlt die Gebühren (also den Mindestlohn) der Empfänger (der Beschäftigte)."
Aus: Deutscher Einheit(z)-Textdienst von Werner Lutz Extra 5/05
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 24, Eintrag 12
Zitat des Tages:
"Mindestlohngesetz
Im Rahmen ihres Sorgerechts für die deutsche Wirtschaft bringt die Bundesregierung mit diesem Mindestlohngesetz zum Ausdruck, daß sich künftig für Unternehmen der Einsatz von Arbeitskräften - wie der Name schon sagt - "mindestens lohnen" muß. Aus diesem Grund gelten ab sofort folgende gesetzliche Bestimmungen:
§ 1: Mindestlohn bedeutet, daß übergangsweise für lohnabhängig Beschäftigte mindestens noch Lohn zu zahlen ist.
§ 2: Der Mindestlohn darf 1 Euro pro Arbeitsstunde nicht überschreiten. Damit ist er nach wie vor allerdings erheblich teurer als die Postgebühr für einen Standartbrief.
§ 3: Alle weiteren Regelungen fallen daher unter die Postgebührenordnung. Die Entlohnung darf vom Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung aus der Portokasse finanziert werden und ist steuerlich voll absetzbar.
§ 4: Unfrankierten Arbeitslosen ist die Arbeitserlaubnis unter Androhung eines Strafportos zu verweigern.
§ 5: Nach Ablauf der Übergangsfrist zahlt die Gebühren (also den Mindestlohn) der Empfänger (der Beschäftigte)."
Aus: Deutscher Einheit(z)-Textdienst von Werner Lutz Extra 5/05
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 24, Eintrag 12
Starmail - 21. Apr, 13:47