20
Apr
2005

Mobiltelefone darf man nicht anfassen

Weltweit erstmalig wird Elektrosmog durch deutsche Justiz anerkannt!

Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen Meinung der FH Furtwangen

Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen unterliegt ein Experimentiergerät für Skalarwellen, das u.a. dem Nachweis von Elektrosmog dient, dem Medizinproduktgesetz, wenn eine voll isolierte Masseelektrode berührt wird und keine galvanische Verbindung zu stromführenden Teilen besteht. Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz erlischt trotzdem eine für das Skalarwellengerät ordnungsgemäß durchgeführte CE-Zertifizierung.

Da die abgestrahlten Skalarwellen mit den longitudinalen Wellen übereinstimmen, die bekanntlich jedes Handy in seinem Nahfeld aufweist, dürfen danach Handynutzer ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch beim Telefonieren anfassen. Folgt man der Auffassung des Konstanzer Staatsanwaltes, so macht bereits das Berühren das Gerät zu einem "invasiven Medizinprodukt", womit konsequenterweise auch Handys ihre CE-Zulassung verlieren würden.

Beanstandet wird also ein Skalarwellengerät, das laut Beschreibung technischen, physikalischen und biologischen Experimenten dient. Es hat aber nur eine Sendeleistung von ca. 50 mW. Im Vergleich dazu ist bei einem Handy mit bis zu 3000 mW eine erheblich höhere biologische Wirkung zu erwarten, der die Staatsanwaltschaft sogar medizinische Bedeutung beimisst.

Ungeahnt erhalten damit die Mobilfunkgegner durch den Strafbefehl weltweit und erstmalig juristische Unterstützung, denn Skalarwellen sind die Ursache des Elektrosmog. Mutig stellt sich der Konstanzer Staatsanwalt gegen die von einigen Ämtern und Hochschulen verbreiteten Verharmlosung der Elektrosmogproblematik. So bestreiten zum Beispiel Amtsträger einer Hochschule in Furtwangen generell die Existenz von Skalarwellen und vertreten diese Meinung öffentlich im Internet.

Jetzt werden sie von der Staatsanwaltschaft darüber belehrt:

1. dass Skalarwellen existieren,
2. dass von ihnen eine biologische Wirkung ausgeht, und
3. dass elektronische Geräte, die Skalarwellen abstrahlen, als invasive Medizingeräte gelten müssen.

Entwickelt wurde das Prinzip des Skalarwellengerätes im Rahmen von Diplomarbeiten an der Fachhochschule Furtwangen und verschiedener Projekte. Betreut wurden die Arbeiten von Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl und seinem 1988 gegründeten Transferzentrum. Fertigung und Vertrieb der Geräte liegen in der Hand der Firma INDEL GmbH. Prof. Meyl, der sich letztes Jahr aus der Leitung seines Transferzentrums zurück gezogen hatte, setzt sich in seinen Büchern zur "Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit" und in zahlreichen Veranstaltungen weiter für die Anerkennung von Skalarwellen ein.

Dieser Strafbefehl ist eine unerwartete Unterstützung von juristischer Seite. Für die Mobilfunkindustrie könnte der Strafbefehl zu einem Fiasko werden. Sie muss jetzt mit Anzeigen und Schadenersatzforderungen rechnen. Auch Wirtschaft und Politik werden die Folgen zu spüren bekommen. Der Staatsanwaltschaft Konstanz sei Dank!

Wegen der Brisanz des Themas ist von vielen Seiten und aus kontroversen Gründen und Interessen mit erheblichem Widerstand gegen den Strafbefehl zu rechnen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine öffentliche Hauptverhandlung zu erwarten.

Informationen werden kurzfristig unter http://www.etzs.de bekannt gegeben.

1. zur Beschreibung des Skalarwellengerätes.

2. Fachaufsatz zum Thema Elektrosmog sowie zur medizinischen Bedeutung von Skalarwellen

3. für fachliche Fragen steht zur Verfügung:

Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 - 920 2231
prof@k-meyl.de

http://www.etzs.de/go/index.php?20_Aktuell


Quelle: http://elektrosmoghalle.twoday.net/stories/638923/
http://www.buergerwelle.de/pdf/mobiltelefone_darf_man_nicht_anfassen.htm

Dazu auch:

Mittwoch, den 20.04.05 08:49

Supergau: Droht das Handyverbot?

Aus dem Bereich Mobilfunk

Möglicherweise droht schon bald eine Welle von Strafanzeigen gegen Hersteller von Mobiltelefonen. Wie die Indel GmbH mitteilt, hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen gegen den Hersteller eines Experimentiergerätes einen Strafbefehl verhängt (8 Cs AK 97/05). Das Gerät, welches unter anderem dem Nachweis von Elektrosmog dient, ist nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz als "invasives (eindringendes, die Red.) Medizingerät" einzustufen.

Beanstandet wird ein Skalarwellengerät, das laut Beschreibung technischen, physikalischen und biologischen Experimenten dient. Es hat eine Sendeleistung von circa 50 mW. Im Vergleich dazu ist bei einem Handy mit bis zu 3000 mW eine erheblich höhere biologische Wirkung zu erwarten.

Fiasko für den Mobilfunk?

Was hat dies nun mit den Herstellern von Mobiltelefonen zu tun? Nun, nach den Angaben von Indel strahlen Handys in ihrem Nahfeld dieselben Wellen ab wie das beanstandete Gerät. Juristisch gesehen dürften daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten noch angefasst werden, um nicht als invasives Medizingerät die CE-Zulassung zu verlieren.

Mit dem Strafbefehl wird weltweit erstmalig die schädliche Wirkung von Elektrosmog durch die deutsche Justiz eingeräumt und der von offizieller Seite vertretenen Auffassung widersprochen, nach der eine derartige Strahlung weder existiert noch biologisch oder medizinisch wirksam sei.

Hayo Lücke

© 1999-2005 onlinekosten.de GmbH

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/17231

Siehe auch unter:

Sind Mobiltelefonen gesundheitsschädlich?

http://www.tariftip.de/news/17773/archiv/Sind-Mobiltelefonen-gesundheitsschaedlich-.htm

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News: Mobiltelefone darf man nicht anfassen!

Vermischtes

Furtwangen / St. Georgen (ots) - Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat gegen den Hersteller eines Experimentiergerätes einen Strafbefehl (8 Cs AK 97/05) verhängt. Das Gerät, welches u.a. dem Nachweis von Elektrosmog dient, ist nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft als "invasives Medizingerät" einzustufen.

Mit diesem scheinbar unbedeutenden Strafbefehl wegen einem scheinbar unbedeutenden Gerät löst der Konstanzer Staatsanwalt möglicherweise eine Welle von Strafanzeigen gegen die Hersteller von Mobiltelefonen aus. Handys strahlen in ihrem Nahfeld dieselben Wellen ab, und das mit einer bis zu 50-fach höheren Sendeleistung als das beanstandete Gerät. Juristisch gesehen dürften daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten noch angefasst werden, um nicht als "invasives Medizingerät" die CE-Zulassung zu verlieren.

Mit dem Strafbefehl (mehr dazu unter http://www.etzs.de) wird weltweit erstmalig die schädliche Wirkung von Elektrosmog durch die deutsche Justiz eingeräumt und der von offizieller Seite vertretenen Auffassung widersprochen, nach der eine derartige Strahlung weder existiert noch biologisch oder medizinisch wirksam sei.

Originaltext: INDEL GmbH Digitale Pressemappe:
http://presseportal.de/story.htx?firmaid=57914
Pressemappe via RSS: feed://presseportal.de/rss/pm_57914.rss2

Pressekontakt: für fachliche Fragen:

Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl FHF/University of Applied Sciences D-78120 Furtwangen Robert-Gerwig-Platz 1 Tel.: 07723 - 920 2231

Posted on Wednesday, April 20 @ 07:55:32 CEST by ots

http://www.mysan.de/article83010.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim



Verlieren Handys ihre CE-Zulassung?
http://omega.twoday.net/stories/664592/

Mobiltelefone verlieren CE-Zulassung?
http://omega.twoday.net/stories/651189/

Machen Handys wirklich schwachsinnig?
http://omega.twoday.net/stories/641128/

Kein höheres Risiko für Hirntumore durch Handys
http://omega.twoday.net/stories/641113/ (Englisch)
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