Stalking: Zypries will Straftatbestand gegen Telefonterror, Auflauern und Bedrohung
18.04.05
Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches möchte die Bundesregierung bestimmte häufige "Stalking-Handlungen" wie Auflauern vor der Wohnung, Telefonterror und Bedrohung unter Strafe stellen. Dazu solle ein neuer Tatbestand Nachstellung in das Strafgesetzbuch eingefügt werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin bei der Vorstellung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Gegen Täter könnten Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen verhängt werden. Fälle, die durch den neuen Paragrafen nicht abgedeckt werden, könnten über das bestehende Gewaltschutzgesetz aufgefangen werden.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=10894
Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches möchte die Bundesregierung bestimmte häufige "Stalking-Handlungen" wie Auflauern vor der Wohnung, Telefonterror und Bedrohung unter Strafe stellen. Dazu solle ein neuer Tatbestand Nachstellung in das Strafgesetzbuch eingefügt werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin bei der Vorstellung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Gegen Täter könnten Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen verhängt werden. Fälle, die durch den neuen Paragrafen nicht abgedeckt werden, könnten über das bestehende Gewaltschutzgesetz aufgefangen werden.
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Starmail - 18. Apr, 23:21