Widerspruchsverfahren gegen die Erteilung der Baugenehmigung einer Mobilfunk-Basisstation für E-Plus durch das Landratsamt Kronach
Wallenfelser Wilde Rodach-Bote
10. März 2005 • 13. Jahrgang • 5. Ausgabe KW 10
Amtsblatt der Stadt Wallenfels
Widerspruchsverfahren gegen die Erteilung der Baugenehmigung einer Mobilfunk-Basisstation für E-Plus durch das Landratsamt Kronach
Die Begründung zu unserem Widerspruchsverfahren wurde nun von unserem Fachanwalt beim Landratsamt Kronach nachgereicht.
Es wird das Ruhen des Verfahrens beantragt, bis über ein Parallelverfahren für einen geschädigten Nachbarn einer MF-Anlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden ist (weitere Geschädigte können sich anhängen).
Zahlreiche andere Behörden und Gerichte haben in Parallelverfahren dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens jeweils stattgegeben, um sonst notwendige weitere rechtliche Verfahren und Klagen damit zu vermeiden.
Nach inzwischen vorliegenden, offiziellen Untersuchungen, z.B. im Auftrag der Europäischen Union, ist nachgewiesen, dass auch unterhalb der in der 26. BlmSchV festgelegten Grenzwerte erhebliche Gesundheitsschädigungen eintreten, insbesondere Zellschädigungen. Hinsichtlich von Schädigungen durch Langzeiteinwirkungen wurde lediglich von den zuständigen Behörden damit argumentiert, dass diese „wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt“ seien. Tatsächlich aber erfolgen keinerlei Überprüfungen durch Behörden oder Gerichte, obwohl offensichtlich ist, dass die Grenzwerte der 26. BlmSchV langfristige Schädigungswirkungen nicht umfassen und obwohl, sowohl der wissenschaftliche Erkenntnisstand weitergehende Schädigungswirkungen belegt.
Die derzeitigen Grenzwertregelungen gehen davon aus, dass lediglich innerhalb von sechs Minuten eine Erwärmung des Körpergewebes um mehr als ein Grad eintreten müsste, damit eine (thermische) Schädigungswirkung vorliegt. Wenn dieses innerhalb von sechs Minuten nicht feststellbar ist, sind nach den derzeitigen Grenzwertregelungen Schädigungen ausgeschlossen!
Wissenschaftliche Veröffentlichungen von Forschungsgruppen, z.B. die im Auftrag der Europäischen Union durchgeführte REFLEX-Studie, die von Dr. Rüdiger Maier, Uni Mainz, Prof. G. J. Hyland, Uni Warwick, (beide in englischer Fassung) sowie dessen an das Europäische Parlament überreichte Auflistung verschiedener gesundheitlicher Beschwerden im Umfeld von MF-Stationen, waren dem Anwalt-Schreiben beigefügt und liegen bei mir zur Einsicht bereit.
Monika Schuberth-Brehm
http://www.wallenfels.de/downloads/rodachbote/Ausgabe05%20-%20KW10.pdf
10. März 2005 • 13. Jahrgang • 5. Ausgabe KW 10
Amtsblatt der Stadt Wallenfels
Widerspruchsverfahren gegen die Erteilung der Baugenehmigung einer Mobilfunk-Basisstation für E-Plus durch das Landratsamt Kronach
Die Begründung zu unserem Widerspruchsverfahren wurde nun von unserem Fachanwalt beim Landratsamt Kronach nachgereicht.
Es wird das Ruhen des Verfahrens beantragt, bis über ein Parallelverfahren für einen geschädigten Nachbarn einer MF-Anlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden ist (weitere Geschädigte können sich anhängen).
Zahlreiche andere Behörden und Gerichte haben in Parallelverfahren dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens jeweils stattgegeben, um sonst notwendige weitere rechtliche Verfahren und Klagen damit zu vermeiden.
Nach inzwischen vorliegenden, offiziellen Untersuchungen, z.B. im Auftrag der Europäischen Union, ist nachgewiesen, dass auch unterhalb der in der 26. BlmSchV festgelegten Grenzwerte erhebliche Gesundheitsschädigungen eintreten, insbesondere Zellschädigungen. Hinsichtlich von Schädigungen durch Langzeiteinwirkungen wurde lediglich von den zuständigen Behörden damit argumentiert, dass diese „wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt“ seien. Tatsächlich aber erfolgen keinerlei Überprüfungen durch Behörden oder Gerichte, obwohl offensichtlich ist, dass die Grenzwerte der 26. BlmSchV langfristige Schädigungswirkungen nicht umfassen und obwohl, sowohl der wissenschaftliche Erkenntnisstand weitergehende Schädigungswirkungen belegt.
Die derzeitigen Grenzwertregelungen gehen davon aus, dass lediglich innerhalb von sechs Minuten eine Erwärmung des Körpergewebes um mehr als ein Grad eintreten müsste, damit eine (thermische) Schädigungswirkung vorliegt. Wenn dieses innerhalb von sechs Minuten nicht feststellbar ist, sind nach den derzeitigen Grenzwertregelungen Schädigungen ausgeschlossen!
Wissenschaftliche Veröffentlichungen von Forschungsgruppen, z.B. die im Auftrag der Europäischen Union durchgeführte REFLEX-Studie, die von Dr. Rüdiger Maier, Uni Mainz, Prof. G. J. Hyland, Uni Warwick, (beide in englischer Fassung) sowie dessen an das Europäische Parlament überreichte Auflistung verschiedener gesundheitlicher Beschwerden im Umfeld von MF-Stationen, waren dem Anwalt-Schreiben beigefügt und liegen bei mir zur Einsicht bereit.
Monika Schuberth-Brehm
http://www.wallenfels.de/downloads/rodachbote/Ausgabe05%20-%20KW10.pdf
Starmail - 15. Apr, 10:04