Zeitbombe tickt
Zum Artikel „Klage gegen Handymast“ vom 6. April:
„Die Mobilfunkbetreiber berufen sich bei der Zurückweisung der Kündigung des Vertrages in Naila auf den Bundesgerichtshof, der in seinem Urteil vom Februar 2004 auf eine Duldungspflicht von Mobilfunkantennen verweist. Allerdings hat das Gericht im gleichen Atemzug erklärt: ,Hierzu wäre darzulegen gewesen (Anmerkung: durch die Kläger), dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der festgelegten Grenzwerte und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte besteht. Daran fehlt es.‘ Die dem Urteil zugrunde liegenden Erkenntnisse stammen aus dem Jahr 2001, die Erkenntnisse der letzten Jahre werden ignoriert!
Bezüglich der Meinung, niemand wisse, ob Mobilfunk-Strahlung krank mache oder nicht, lässt ein großes Informationsdefizit (auch bei so manchem Entscheidungsträger) vermuten. Denn längst ist nachgewiesen, nach vorliegenden, offiziellen Untersuchungen, etwa im Auftrag der Europäischen Union, dass auch unterhalb der Grenzwerte erhebliche Gesundheitsschädigungen eintreten, vor allem Zellschädigungen.
Der international tätige Mobilfunk-Sachverständige Wulf Dietrich Rose aus Kitzbühl behauptete bereits 2001: ,Zahlreiche Studien belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität verändert, den Schlaf stört, die Bluthirnschranke einschränkt, Konzentrationsschwäche und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienzahl verringert, DNA-Stränge bricht, das Krebsrisiko erhöht. . . Mit der Standortbescheinigung ist die Nachweispflicht über die Unschädlichkeit der Sendeanlagen nicht zu erbringen! Forschungsergebnisse und Gesundheitsschäden beweisen das Gegenteil!
Mir bekannte Krankheitshäufungen, besonders Krebs, im Umfeld von Mobilfunk-Anlagen, zum Beispiel in Hof, Schauenstein, Münchberg (Jägerstraße), Küps, Kronach, Lichtenfels, Querenbach und anderswo sollten Uneinsichtige mit ihrem ,Vogel-Strauß-Verhalten‘ erkennen lassen, dass hier eventuell eine Zeitbombe tickt!
Solange die Nailaer Studie an anderen Orten nicht wiederholt wird, der Gesundheitszustand der Menschen im Umfeld von MF-Anlagen mit wissenschaftlichen Methoden nicht erfasst wird, solange gibt es auch keine Berechtigung, die Richtigkeit dieser Studie anzuzweifeln oder sie gar zu diffamieren!“
MONIKA SCHUBERTH-BREHM, VORDERE SCHNAID 12, WALLENFELS
http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/frankenwald/resyart.phtm?id=780276
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Krebs und Krankheit um Mobilfunksender
http://omega.twoday.net/stories/601641/
Krebshäufung in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen
http://omega.twoday.net/stories/580235/
Cancer Cluster in Vicinity to Cell-Phone Transmitter Stations
http://omega.twoday.net/stories/580224/
„Die Mobilfunkbetreiber berufen sich bei der Zurückweisung der Kündigung des Vertrages in Naila auf den Bundesgerichtshof, der in seinem Urteil vom Februar 2004 auf eine Duldungspflicht von Mobilfunkantennen verweist. Allerdings hat das Gericht im gleichen Atemzug erklärt: ,Hierzu wäre darzulegen gewesen (Anmerkung: durch die Kläger), dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der festgelegten Grenzwerte und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte besteht. Daran fehlt es.‘ Die dem Urteil zugrunde liegenden Erkenntnisse stammen aus dem Jahr 2001, die Erkenntnisse der letzten Jahre werden ignoriert!
Bezüglich der Meinung, niemand wisse, ob Mobilfunk-Strahlung krank mache oder nicht, lässt ein großes Informationsdefizit (auch bei so manchem Entscheidungsträger) vermuten. Denn längst ist nachgewiesen, nach vorliegenden, offiziellen Untersuchungen, etwa im Auftrag der Europäischen Union, dass auch unterhalb der Grenzwerte erhebliche Gesundheitsschädigungen eintreten, vor allem Zellschädigungen.
Der international tätige Mobilfunk-Sachverständige Wulf Dietrich Rose aus Kitzbühl behauptete bereits 2001: ,Zahlreiche Studien belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität verändert, den Schlaf stört, die Bluthirnschranke einschränkt, Konzentrationsschwäche und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienzahl verringert, DNA-Stränge bricht, das Krebsrisiko erhöht. . . Mit der Standortbescheinigung ist die Nachweispflicht über die Unschädlichkeit der Sendeanlagen nicht zu erbringen! Forschungsergebnisse und Gesundheitsschäden beweisen das Gegenteil!
Mir bekannte Krankheitshäufungen, besonders Krebs, im Umfeld von Mobilfunk-Anlagen, zum Beispiel in Hof, Schauenstein, Münchberg (Jägerstraße), Küps, Kronach, Lichtenfels, Querenbach und anderswo sollten Uneinsichtige mit ihrem ,Vogel-Strauß-Verhalten‘ erkennen lassen, dass hier eventuell eine Zeitbombe tickt!
Solange die Nailaer Studie an anderen Orten nicht wiederholt wird, der Gesundheitszustand der Menschen im Umfeld von MF-Anlagen mit wissenschaftlichen Methoden nicht erfasst wird, solange gibt es auch keine Berechtigung, die Richtigkeit dieser Studie anzuzweifeln oder sie gar zu diffamieren!“
MONIKA SCHUBERTH-BREHM, VORDERE SCHNAID 12, WALLENFELS
http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/frankenwald/resyart.phtm?id=780276
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Krebs und Krankheit um Mobilfunksender
http://omega.twoday.net/stories/601641/
Krebshäufung in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen
http://omega.twoday.net/stories/580235/
Cancer Cluster in Vicinity to Cell-Phone Transmitter Stations
http://omega.twoday.net/stories/580224/
Starmail - 15. Apr, 09:55