"Low Performer" schützen: Einer ist immer der Letzte
"Mangelnde Leistung von Mitarbeitern muss nicht tatenlos hingenommen werden." ..."Low Perfomer identifizieren" .... "Der richtige Umgang mit Low Performern". Immer offener wird seit einiger Zeit auf Arbeitgeberseite beraten, wie bei angeblichen Leistungsmängeln von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (AN) vorzugehen ist. Das Ziel ist: "eine Trennung von solchen Mitarbeitern einzuleiten". Für Betriebs- und Personalräte bedeutet dieser Trend, möglichst frühzeitig Maßnahmen durchzusetzen, um die systematischen Ausgrenzung und Überwachung von AN zu verhindern. Sind belastende Daten vom Arbeitgeber erst einmal gesammelt und die Kündigung durch gesammelte Vorwürfe über Monate vorbereitet, wird es schwierig, eine Kündigung zu verhindern. Die AN sind dann in der unangenehmen Situation, sich ins Unternehmen oder in die Dienststelle wieder"hineinklagen" zu müssen. Das muss nicht sein. Wichtig ist, vorbeugend Sicherungen einzubauen, die die Datensammelwut mancher Personalverantwortlicher in die Schranken weist…"
Mandanteninfo des Anwaltsbüros Bell & Windirsch vom 06.04. 2005. (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeitsalltag/allg/lowperformer.pdf
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 24, Eintrag 8
Mandanteninfo des Anwaltsbüros Bell & Windirsch vom 06.04. 2005. (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeitsalltag/allg/lowperformer.pdf
Aus: LabourNet Nachrichtensammlung, Band 24, Eintrag 8
Starmail - 14. Apr, 14:58