Das Handy als ideale Ortungsquelle
ERSTELLT 13.04.05, 07:00h
Technik spielt bei Fahndung und Überwachung eine immer größere Rolle.
Um einen Straftäter festzunehmen, muss man wissen, wo er steckt. Manchmal wollen die Ermittler aber auch erstmal beobachten, wo ein Verdächtiger verkehrt und wen er dort trifft. Immer mehr kann sich die Polizei dabei moderner Technik bedienen. Wollte man früher eine Person nicht aus den Augen verlieren, gab es nur eine Möglichkeit: Sie musste auf Schritt und Tritt verfolgt werden. Das war aber nicht nur personalintensiv, sondern oft auch auffällig. Und wer merkt, dass er verfolgt wird, verhält sich auch entsprechend vorsichtig.
Heute kann ein Verdächtiger über das polizeiliche Computersystem Inpol zur Fahndung ausgeschrieben werden. Ziel kann die Festnahme sein oder auch nur die Erstellung eines Bewegungsbildes. Der Gesuchte würde dann bei jeder Grenz- und Polizeikontrolle anhand seiner Ausweispapiere erkannt und registriert, ohne dass er das merkt. Da es in Deutschland nur wenige Polizeikontrollen gibt, entsteht so höchstens ein sehr löchriges Bild.
Effizienter ist die Nutzung des Handys für Fahndungszwecke. Der jeweilige Mobilfunkbetreiber muss ohnehin wissen, in welcher Funkzelle sich ein Kunde gerade befindet. Auf diese Daten kann nach richterlichem Beschluss auch die Polizei zugreifen. Da hier nur die Daten von eingeschalteten Handys genutzt werden dürfen, griff die Polizei in Berlin zu einem Trick und verschickte verdeckte SMS an Verdächtige. Als die antworteten, konnten sie auch geortet werden.
Als erstes Bundesland hat Hessen den automatischen Kfz-Kennzeichenvergleich zugelassen. Bayern ist in der Versuchsphase. Mit Hilfe von Infrarot-Kameras werden an Autobahnbrücken alle Kennzeichen erfasst und mit dem Fahndungscomputer abgeglichen. So können nicht nur gestohlene Fahrzeuge schnell aufgespürt, sondern auch Bewegungsbilder von gesuchten Personen angefertigt werden.
In Zukunft ist noch viel mehr denkbar: Wenn erst einmal das Gesichtsmuster jedes Bürgers im Ausweis erfasst ist und dieses auch an zahlreichen Orten zur Zugangskontrolle benutzt wird, ergeben sich ganz neue Fahndungsmöglichkeiten. Datenschützer wollen eine derartige Rundumüberwachung allerdings verhindern und fordern, dass solche Daten nicht zentral zusammengeführt werden dürfen. (cra)
http://www.ksta.de/html/artikel/1113314505024.shtml
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Technik spielt bei Fahndung und Überwachung eine immer größere Rolle.
Um einen Straftäter festzunehmen, muss man wissen, wo er steckt. Manchmal wollen die Ermittler aber auch erstmal beobachten, wo ein Verdächtiger verkehrt und wen er dort trifft. Immer mehr kann sich die Polizei dabei moderner Technik bedienen. Wollte man früher eine Person nicht aus den Augen verlieren, gab es nur eine Möglichkeit: Sie musste auf Schritt und Tritt verfolgt werden. Das war aber nicht nur personalintensiv, sondern oft auch auffällig. Und wer merkt, dass er verfolgt wird, verhält sich auch entsprechend vorsichtig.
Heute kann ein Verdächtiger über das polizeiliche Computersystem Inpol zur Fahndung ausgeschrieben werden. Ziel kann die Festnahme sein oder auch nur die Erstellung eines Bewegungsbildes. Der Gesuchte würde dann bei jeder Grenz- und Polizeikontrolle anhand seiner Ausweispapiere erkannt und registriert, ohne dass er das merkt. Da es in Deutschland nur wenige Polizeikontrollen gibt, entsteht so höchstens ein sehr löchriges Bild.
Effizienter ist die Nutzung des Handys für Fahndungszwecke. Der jeweilige Mobilfunkbetreiber muss ohnehin wissen, in welcher Funkzelle sich ein Kunde gerade befindet. Auf diese Daten kann nach richterlichem Beschluss auch die Polizei zugreifen. Da hier nur die Daten von eingeschalteten Handys genutzt werden dürfen, griff die Polizei in Berlin zu einem Trick und verschickte verdeckte SMS an Verdächtige. Als die antworteten, konnten sie auch geortet werden.
Als erstes Bundesland hat Hessen den automatischen Kfz-Kennzeichenvergleich zugelassen. Bayern ist in der Versuchsphase. Mit Hilfe von Infrarot-Kameras werden an Autobahnbrücken alle Kennzeichen erfasst und mit dem Fahndungscomputer abgeglichen. So können nicht nur gestohlene Fahrzeuge schnell aufgespürt, sondern auch Bewegungsbilder von gesuchten Personen angefertigt werden.
In Zukunft ist noch viel mehr denkbar: Wenn erst einmal das Gesichtsmuster jedes Bürgers im Ausweis erfasst ist und dieses auch an zahlreichen Orten zur Zugangskontrolle benutzt wird, ergeben sich ganz neue Fahndungsmöglichkeiten. Datenschützer wollen eine derartige Rundumüberwachung allerdings verhindern und fordern, dass solche Daten nicht zentral zusammengeführt werden dürfen. (cra)
http://www.ksta.de/html/artikel/1113314505024.shtml
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Starmail - 13. Apr, 14:38