4
Apr
2005

Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" beim Innenministerium beantragt

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Für den Inhalt der folgenden Meldung ist nicht die Verivox GmbH sondern der Autor Bayerisches Staatsministerium des Innern verantwortlich.

Volksbegehren "Mobilfunk" (PM 139/05 vom 04.04.05)

Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" beim Innenministerium beantragt

Am 4. April 2005 wurde der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" im Bayerischen Staatsministerium des Innern übergeben. Das Innenministerium prüft nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Hält es diese für nicht gegeben, legt es den Antrag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor, der dann über die Zulassung zu entscheiden hätte. Bejaht hingegen das Innenministerium die gesetzlichen Voraussetzungen, macht es das Volksbegehren innerhalb von sechs Wochen ab Antragseingang, also bis spätestens 16. Mai 2005 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt. Zugleich legt es die zweiwöchige Frist fest, innerhalb der die Eintragungen für das Volksbegehren vorgenommen werden können. Die Eintragungsfrist beginnt frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter http://www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren abrufbar.

Bayerisches Staatsministerium des Innern
Pressestelle
Pressesprecher: Michael Ziegler
Telefon: (089) 2192 ?2114
Telefax: (089) 2192 ?12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de

Quelle: pressrelations.de
Aufgenommen am: 04.04.2005 um 13:00:05
Verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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34.000 Unterschriften für Mobilfunk-Volksbegehren

Das angestrebte Volksbegehren gegen den Wildwuchs von Mobilfunkmasten hat die erste Hürde genommen. Am Montagmittag überreichte die Umweltpartei ödp in München im bayerischen Innenministerium rund 34.000 Unterschriften für das Volksbegehren. Ziel sei es, die Aufstellung von Mobilfunkmasten künftig einem öffentlichen Genehmigungsverfahren zu unterziehen.

Mit dem angestrebten Volksbegehren soll nach dem Willen der Initiatoren zugleich die Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan verankert werden. Der ödp-Landesvorsitzende Bernhard Suttner sagte bei der Übergabe der Unterschriften: "Wir wollen, dass die Mobilfunkbetreiber ihre Sendemasten nicht länger hinstellen können, wo sie wollen." Nach derzeitiger Rechtslage haben Kommunen beim Bau von Mobilfunk-Masten kein Mitspracherecht, da Sendemasten bis zu einer Höhe von zehn Metern genehmigungsfrei sind. Unterstützt wird das Volksbegehren auch von den Freien Wählern, 59 Bürgerinitiativen, 95 Bürgermeistern und 600 Ärzten und Apothekern.

Eintragungsfrist wohl im Juli

Das Innenministerium hat nun sechs Wochen Zeit, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens mit dem offiziellen Titel "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" zu prüfen. Bei positivem Ausgang setzt das Ministerium eine 14-Tages-Frist für die Durchführung des Volksbegehrens fest. Innerhalb dieser Zeit müssen sich dann zehn Prozent der bayerischen Wähler - rund 900.000 Menschen - in Unterschriftenlisten eintragen. Nach Einschätzung der ödp wird diese Eintragungsfrist voraussichtlich für Juli anberaumt.

http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0504/04-mobilfunk/index.xml

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"Bei Sende-Anlagen mitreden"

NEUMARKT. Zum ersten Treffen von Unterstützern für das Volksbegehren "Gesundheitsverträglicher Mobilfunk" konnte ödp-Kreisvorsitzender Josef Neumeyer die Vertreter einiger Bürgerinitiativen begrüßen. Weitere hatten ihre Unterstützung telefonisch zugesagt.

Neumeyer stellte den aktuellen Stand vor. Rund 34.000 Unterschriften für das Volksbegehren „Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“ reicht die ödp zusammen mit den Freien Wählern Bayern und Bürgerinitiativen am Montag im Bayerischen Innenministerium ein. Die ödp hat als Initiatorin des Volksbegehrens den weiteren Verlauf bewusst auf eine überparteiliche Ebene gehoben. Die Freien Wähler Bayern e.V., 59 Bürgerinitiativen, 95 Bürgermeister sowie rund 600 Ärzte und Apotheker unterstützen bislang das Volksbegehren.

Neumeyer wies noch mal deutlich darauf hin, dass sich das Volksbegehren nicht gegen den Mobilfunk generell richtet, sondern einzig darum, dass die Gemeinden bei der Standortwahl von Sendeanlagen die Gesundheitsvorsorge berücksichtigen können. Der Profit von Betreibern darf nicht allein für die Standortwahl ausschlaggebend sein.

Erich Weber stellte das Ziel des Vortrages am 15. April dar: Der Vortrag zeigt an konkreten Beispielen auf, was Gemeinden heute bereits durch ein positives Standortkonzept tun können und wie die Rechte der Gemeinden durch das Volksbegehren für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk künftig verbessert werden sollen. Bürgermeister und Gemeindevertreter dürfen nicht hilf- und rechtlos sein, wenn es um den Gesundheitsschutz ihrer Bürger geht, hieß es.

Die aktuelle "Feinstaub-Diskussion" wurde als Parallele diskutiert. Sie zeige, wie nach vielen Jahren der Untätigkeit jetzt die Verantwortung zwischen Städten, Land und Bund herumgeschoben werde. Messungswerte über den Grenzwerten würden verschwiegen. Gesundheit würde dem Wirtschaftswachstum untergeordnet. Die Folgekosten würden die kurzfristigen Vorteile um ein Vielfaches übersteigen.

Es wurde beschlossen, möglichst viele Verantwortliche in den Gemeinden auf den Vortrag am 15. April im Johanneszentrum in Neumarkt direkt anzusprechen und weitere Partner für die Unterstützung des Volksbegehrens zu gewinnen.

http://www.neumarktonline.de/ar2/2252.php

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Genehmigungspflicht

Volksbegehren gegen Handy-Antennen

Bei der Aufstellung von Mobilfunk-Antennen hat die Stadt kaum ein Mitspracherecht. Daher will die ÖDP nun per Volksbegehren eine Genehmigungspflicht für die Sendemasten einführen. Für München allerdings würde diese Neuregelung wenig ändern.

Von Christoph Henn

„99,9 Prozent der Antennen sind weniger als zehn Meter hoch“, sagt Henrik Jörgens vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München und weist damit auf ein sehr entscheidendes Längenmaß hin. Sofern ein Mobilfunksender diese Höhe nicht überschreitet und die Strahlungs-Grenzwerte eingehalten werden, hat die Stadt kein Mitspracherecht.

Jeder Hausbesitzer kann dann selbst entscheiden, ob er es Mobilfunkbetreibern erlaubt, auf seinem Dach eine oder mehrere Antennen zu errichten. Als Gegenleistung erhält er vom Mobilfunkbetreiber 5000 bis 8000 Euro jährliche Nutzungsgebühr. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich etwa eine Schule oder ein Kindergarten in unmittelbarer Nähe befindet.

Die ÖDP hingegen hält „den weiteren unkontrollierten Ausbau des Mobilfunknetzes für bedenklich“ und weist auf Erkenntnisse hin, worauf Mobilfunkstrahlung der Gesundheit schaden kann. Deshalb beantragt die Partei zusammen mit den Freien Wählern und Bürgerinitiativen ein Volksbegehren mit dem Ziel, die bayerische Bauordnung so zu ändern, dass künftig alle Sendemasten genehmigungspflichtig sind. Die erste Hürde dazu wurde gestern mit der Übergabe von 34.000 Unterschriften im Bayerischen Innenministerium genommen.

Anlagen werden mehrfach genutzt

Zumindest auf den ersten Blick scheint das geplante Volksbegehren für München besonders relevant zu sein. An 930 Standorten in der Landeshauptstadt haben die Mobilfunkbetreiber derzeit 6730 Einzelantennen in Betrieb. Diese setzen sich zusammen aus 4402 Sendern für die herkömmlichen, so genannten GSM-Netze und 2328 Antennen für den neuen UMTS-Standard. Vor allem der Ausbau des letzteren ist dafür verantwortlich, dass die Zahl der Mobilfunksender in den vergangenen Monaten stetig angestiegen ist: Im Juni 2003 gab es in München mit 5099 Antennen noch rund 25 Prozent weniger Sender.

Dass die Zahl der Stationen im gleichen Zeitraum nur um etwa 15 Prozent gestiegen ist, liegt daran, dass die meisten Anlagen mehrfach genutzt werden. „Etwa 75 Prozent der UMTS-Antennen werden an Standorten angebracht, die bereits für GSM-Sender benutzt werden“, erklärt Referats-Sprecher Jörgens. Aus diesem Grund erwarte er nicht, dass die Zahl der Sendemasten in München noch spürbar anwachsen wird. „Wir haben praktisch eine Abdeckung von 100 Prozent.“

Bestandschutz für bereits genehmigte Sendemasten

Insofern käme der Vorstoß der ÖDP, selbst wenn er Erfolg haben sollte, für München zu spät. Denn das Volksbegehren bezieht sich lediglich auf die zukünftige Errichtung von Sendeanlagen. Es sieht nicht vor, bereits bestehende Masten, die sich etwa in der Nähe von Schulen befinden, ab- und sie an unbedenklicheren Stellen wieder aufzubauen. „Was einmal genehmigt wurde, genießt in unserem Rechtsstaat Bestandsschutz“, sagt Peter-Michael Schmalz vom Volksbegehren-Koordinationsbüro.

Das gelte auch für die Erweiterung bestehender Masten, welche in München derzeit den Regelfall darstellt. „Es stimmt, dass in Großstädten weniger neue Masten entstehen werden als im ländlichen Bereich“, räumt Schmalz ein. Er setze aber auf einen „Solidaritätseffekt“, zu dem auch München beitragen könne.

Auf eine völlig andere Möglichkeit, die Belastung durch Handy-Strahlung zu verringern, weist Heidrun Schall vom „Informationszentrum gegen Mobilfunk“ hin. „Ein vernünftigerer Umgang mit dem Handy – damit wäre es schon getan.“ Schall beobachtet mit Sorge das auch durch UMTS wachsende Angebot an so genannten Diensten für Mobiltelefone, über die sich etwa Filme ansehen oder Bestellungen erledigen lassen. Wer sein Handy ständig und unüberlegt nutze, trage damit ebenso zur Strahlenbelastung bei wie die Sendeantennen.

(SZ vom 05.04.2005)

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/570/50520/

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05.04.2005

MOBILTELEFONE / ÖDP will Volksbegehren

Mobilmachung gegen die Masten

Die ÖDP hat 34 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gegen Mobilfunkmasten beim Innenministerium eingereicht. Die CSU spricht von "Spiegelfechterei".

Mit einem Volksbegehren will die ÖDP schärfere Vorschriften für die Aufstellung von Mobilfunkmasten im Freistaat durchsetzen. Dazu reichte die konservative Umweltpartei gestern rund 34 000 Unterschriften beim bayerischen Innenministerium ein. Dieses muss jetzt innerhalb von sechs Wochen über die Zulassung des Antrages entscheiden. "Wir wollen, dass die Mobilfunkbetreiber ihre Sendemasten nicht länger hinstellen können, wo sie wollen", sagte der ÖDP-Landesvorsitzende Bernhard Suttner. Den Kommunen sollte ein gesetzliches Mitspracherecht bei der Aufstellung der Sendemasten eingeräumt werden, sagte Suttner. Bislang können diese bis zu einer Höhe von zehn Metern ohne Genehmigung errichtet werden. "Wir sind nicht grundsätzlich gegen Handys. Aber wir wollen die Strahlenbelastung durch eine bessere Auswahl der Sendemastenstandorte deutlich reduzieren." Die Grünen wollen sich dem Volksbegehren nicht anschließen. Es mache keinen Sinn, die Mittel der direkten Demokratie inflationär zu gebrauchen, sagte Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause. Die SPD legte sich hingegen noch nicht fest. Nach Angaben eines Sprechers will die Partei am 18. April das Thema in ihren Gremien beraten. Die CSU warf den Initiatoren des Volksbegehrens "Spiegelfechterei" vor. Auch bei einem gesetzlich festgelegten Mitspracherecht seien die Kommunen nur für Baufragen bei der Aufstellung von Mobilfunkmasten verantwortlich, sagte der CSU- Abgeordnete Thomas Kreuzer. Solange die Grenzwerte eingehalten würden, hätten die Mobilfunkanbieter sogar einen Anspruch darauf, Masten aufzustellen. Die Grenzwerte lege jedoch das Bundesumweltministerium verbindlich fest. Die Freien Wähler, 59 Bürgerinitiativen und 95 Bürgermeister unterstützen den Vorstoß. Die Eintragungsfrist für das Mobilfunk- Volksbegehren wird nach Einschätzung der ÖDP im Juli beginnen. INFO 25 000 Unterschriften sind für ein Volksbegehren in Bayern nötig. Nach Prüfung und Zulassung durch das Innenministerium müssen sich im nächsten Schritt zehn Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen in Listen eintragen. Das sind etwa 900 000 Wähler. Zuletzt war Ende November 2004 das Volksbegehren gegen die Forstreform mit 9,3 Prozent an dieser Hürde gescheitert.

http://www.hz-online.de/index.php?mode=full&cat=173&minDate=&begin=0&id=116464

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Volksbegehren Mobilfunk geht voran - ÖDP reicht 34 000 Unterschriften ein

München (sog) - Das Mobilfunk-Volksbegehren geht in die nächste Runde: Um die Mitbestimmung der Kommunen bei der Errichtung von Sendemasten durchzusetzen, hat die ÖPD rund 34 000 Unterschriften beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Dieses entscheidet bis Mitte Mai, ob das Volksbegehren zugelassen wird.

"Wir sind nicht gegen Handys, aber wir wollen eine gesundheitsverträgliche Technik", sagte ÖDP-Landeschef Bernhard Suttner. Dazu fordert das Volksbegehren zwei Gesetzesänderungen. Die ÖDP will eine generelle Genehmigungspflicht von Mobilfunk-Antennen im Bayerischen Baurecht verankern - bisher können diese bis zu zehn Meter Höhe ohne Genehmigung errichtet werden. "Nacht- und Nebelaktionen, in denen die Mobilfunkbetreiber einen Masten vors Fenster stellen, gibt es dann nicht mehr", sagt Suttner. Damit die Mobilfunkbetreiber den Wunsch der Kommunen nicht einfach übergehen können, fordert das Volksbegehren eine zweite Änderung. Im Landesentwicklungsprogramm soll künftig stehen, dass beim "Ausbau der Mobilfunknetze die Belange der Gesundheitsvorsorge besonders zu berücksichtigen sind".

Keinen Hehl macht die Umweltpartei daraus, dass ein Erfolg des Volksbegehrens nur ein Etappensieg wäre. Eigentliches Ziel ist eine massive Senkung der im Bundesimmissionsschutzgesetz festgeschriebenen Grenzwerte für Mobilfunk-Strahlung. Auf Bundesebene ist ein Volksbegehren aber nicht möglich. Die ÖDP hofft, dass der bayerische Vorstoß den Druck auf die Bundespolitiker steigen lässt, die Grenzwerte zu senken.

Nach der Ministeriums-Prüfung kommt das Volksbegehren vermutlich im Juli in die nächste Runde. Dann müssen sich innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der Wahlberechtigten in Listen eintragen. Die Freien Wähler, 59 Bürgerinitiativen und 95 Bürgermeister unterstützen die Initiative.

mm

05.04.2005

http://www.marktplatz-oberbayern.de/regionen/bayern/art1590,264414.html?fCMS=bfd3dc119b02bdba8baa396d23808bb9


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