27
Jul
2009

Risikoversicherung für den Grundstücksbesitzer, der sein Dach an einen Mobilfunkbetreiber vermietet

Hallo Herr Mittermaier,

habe soeben im Merkur den Bericht zum neuen Handymasten gelesen.

http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/unternehmen-stellt-heimlich-mobilfunkmast-421511.html

Ich möchte Ihnen nur als Tipp den Schriftverkehr mit der Bayrischen Versicherungskammer zukommen lassen, vielleicht ist Ihnen das eine Argumentationshilfe mit dem Grundstückseigner.

http://www.buergerwelle.de/pdf/risikobeschreibungen_und_besondere_bedingungen.pdf

Ich habe dieser Tage mit der Bayrischen Versicherungskammer ein Gespräch zum Thema Risikoversicherung für den Grundstücksbesitzer, der sein Dach an einen Mobilfunkbetreiber vermietet. Der schriftliche Kommentar lautete:

“Wie Sie uns telefonisch mitteilten, haben Sie das Dachgeschoss eines Gewerbebetriebes an eine Mobilfunkfirma vermietet. Nach unserer Ansicht sind Sie damit nicht der Betreiber der Anlage. Wir empfehlen Ihnen die Haftungsfrage mit der Mobilfunkfirma zu klären und evtl. eine Haftungsfreistellung zu erreichen.“

Das Problem im deutschen Nachbarschaftsrecht ist jedoch folgendes:

Zuerst haftet der Grundstücksbesitzer gegenüber den Nachbargrundstücken. Dies bedeutet, dass die Nachbarn zuerst den Besitzer verklagen, da sie ja auch in KEINEM Vertragsverhältnis zum Betreiber stehen. Damit ist auch die direkte Klage gegen den Betreiber von seitens der Nachbarn nicht möglich. Erst im 2. Schritt kann der Grundstückseigner gegen seinen Vertragspartner (Betreiber/Provider) Regressansprüche geltend machen, sofern er dann finanziell überhaupt noch in der Lage ist. Die Erfolgsaussichten gegen den Betreiber sind äußerst gering, da es sich bei diesen meist um GmbH´s und/oder Tochtergesellschaften größerer "Holdings" handelt, die zumeist den Hauptfirmensitz im Ausland haben.

Dies bedeutet: der Grundstücksbesitzer geht erst einmal in finanzielle "Vorkasse" gegenüber den Nachbarn und muss dann versuchen seinen Schaden geltend zu machen, falls er dazu finanziell noch in der Lage ist.


Mit freundlichen Grüßen

Karlheinz Kensch
Iltisweg 5
73434 Aalen
Tel.: 07361-44156
e-mail: Buergerbeteiligung@gmx.de



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