28
Nov
2004

Wirksamer Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung

Elektrosmognews vom 28.11.2004

Österreich

Der Gemeinderat von Murau beschließt in seiner Sitzung vom 18. November 2004 einstimmig die Petition der Stadtgemeinde Bad Aussee und der Gemeinden Altaussee und Grundlsee gemäß deren Beschlüssen vom 27. September 2004

Von vielen Ärzten, Wissenschaftlern, Fachleuten und auch Privatpersonen wird die Aussage angezweifelt, dass bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte von Mobilfunksendeanlagen keine gesundheitlichen Auswirkungen ausgehen können.

Kernpunkte der Kritik sind, dass die derzeit in Österreich geltenden gesetzlichen Grenzwerte (ÖNORM S 1120) für den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen nur thermische Wirkungen, nicht jedoch bestimmte athermische Effekte der Mobilfunkstrahlung berücksichtigen und die Grenzwerte keine Vorsorgegrenzwerte darstellen.

Zu den Auswirkungen von Mobilfunksendeanlagen auf die menschliche Gesundheit gibt es bereits eine Reihe von Untersuchungen z.B. von der durch die EU beauftragen Forschergruppe REFLEX aus sieben EU-Ländern und des ECOLOG-Institutes, das eine Untersuchung im Auftrag der Telekom durchgeführt hat. Beide kommen zu dem Ergebnis, dass durch Mobilfunkstrahlung gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können. Die Forschergruppe REFLEX hat den Nachweis erbracht, dass durch Hochfrequenzstrahlung das Erbgut geschädigt werden kann. Die Studie des ECOLOG-Institutes kommt zum Ergebnis, dass Krebserkrankungen, Schwächung des Immunsystems und Einflüsse auf das zentrale Nervensystem durch Mobilfunk begünstigt werden.

Darüber hinaus gibt es weltweit diverse Untersuchungen, die gesundheitliche Auswirkungen bestätigen. Die in Naila niedergelassenen Allgemeinmediziner Drs. Med. Horst Eger, Klaus Uwe Hagen, Birgitt Lucas, Peter Vogel und Helmut Voit haben eine Studie erstellt, in welcher der Gesundheitszustand der Bevölkerung im Abstand zu einer in Naila seit 1993 bestehenden Mobilfunkanlage untersucht worden ist. Die Ergebnisse der „Nailaer Ärztestudie“ wurden in einer Veranstaltung am 21.7.2004 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Studie wurde von Herrn Prof. Dr. med. Rainer Frentzel-Beyme, Epidemiologe am Zentrum für Umweltforschung und Umwelttechnologie der Universität Bremen, wissenschaftlich beurteilt. Die Studie ergab, dass sich der Anteil von neu aufgetretenen Krebsfällen bei Patienten, die während der letzten zehn Jahre in einem Abstand bis zu 400 Meter um die seit 1993 betriebene Mobilfunksendeanlage gewohnt hatten, gegenüber dem über 400 m entfernten Bereich im Gesamtzeitraum von 1994 – 2004 verdoppelt und in der Zeit von 1999 – 2004 sogar verdreifacht hat. Überdies war das Alter, in dem diese Patienten an Krebs erkrankt sind, durchschnittlich 8,5 Jahre jünger als im über 400 m entfernten Bereich. Nennenswerte äußere Einflussfaktoren, die das Ergebnis hätten beeinträchtigen können, konnten nicht eruiert werden. Trotz aller Kritikpunkte an dieser Studie ist das Ergebnis besorgniserregend.

Auf Grund des Ergebnisses der vorgenannten verschiedenen Untersuchungen ergeben sich erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung, wonach bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte von einer Mobilfunksendeanlage keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen ausgehen können. So lange die geltenden Grenzwerte nicht verändert werden, gibt es sowohl für die betroffenen Bürger als auch für die Gemeinden kaum juristische Handhaben, gegen vorhandene bzw. geplante Sendeanlagen vorzugehen, weil die Gerichte den Schutz der Bevölkerung als ausreichend ansehen, sofern die Mobilfunkanlage die geltenden Grenzwerte einhält.

Die Vertreter der Gemeinden sind der Auffassung, dass inzwischen genügend relevante Erkenntnisse über die Existenz solcher gesundheitsgefährdenden Effekte vorliegen und fordert daher die Steiermärkische Landesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit auf, entsprechend dem überall im Umwelt- und Verbraucherschutz geltenden Vorsorgeprinzip die unten genannten Maßnahmen zu ergreifen, um einen wirksamen präventiven Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.

In Verantwortung für die Gesundheit aller Einwohner der Stadtgemeinde Murau und auf Grund des alarmierenden Ergebnisses der Nailaer Ärztestudie hat die Stadtgemeinde Murau folgende Petition verabschiedet:

1) Absenkung des Grenzwertes für die Leistungsflussdichte von Mobilfunksendeanlagen auf ein gesundheitsverträgliches Maß; und zwar eine Reduzierung um den Faktor 1:1.000.000 gegenüber dem derzeit geltenden Wert, um dem Vorsorgeansatz Rechnung zu tragen. Das entspricht einer Leistungsdichte von 10mW/m² im Außenraum, dieser Wert wird auch von der Landessanitätsdirektion Salzburg (Dr. Gerd Oberfeld) empfohlen. Für bestehende und künftige Mobilfunksendeanlagen sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst niedrige Exposition von Anrainern zu gewährleisten (ALATA-Prinzip).

Neue Anlagen sind so zu planen, dass die Exposition in Bereichen, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, möglichst gering ist und unter strikter Gewährleistung der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung erfolgt.

2) Information und Mitspracherecht der Bevölkerung und der Gemeinden bei der Standortplanung der Basisstationen, das über das derzeitige Anzeigeverfahren mit Einbeziehung der Nachbarn nach steiermärkischem Baurecht hinausgeht. Das bedeutet auch die Einführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit einer rechtlich verbindlichen Beteiligung der Gemeinden und der Bürger für alle Mobilfunksendeanlagen. Keine Sendeanlagen in den Baulandkategorien Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Kern-, Büro- und Geschäftsgebiet, Dorfgebiet, Kur- und Erholungsgebiet und Ferienwohngebiet oder bis zu 500 Meter von den Gebietsgrenzen dieser Baulandkategorien entfernt!

3) Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Hersteller sowie der Mobilfunkbetreiber zur Aufklärung der Verbraucher, insbesondere Jugendliche, über die Gefahren von Hochfrequenzgeräten wie Mobiltelefonen, schnurlosen DECT-Telefonanlagen und Wireless LAN-Anlagen. Vermeidung von Übertragungstechnologien mit biologisch kritischer niederfrequenter Pulsung.
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