13
Nov
2004

Ist Satelliten-Ortung illegal?

11.11.2004 04:51

Zähne ohne Sender - Ist Satelliten-Ortung illegal?

Die beiden Männer wussten, dass sie rund um die Uhr observiert wurden. Und auch den Peilsender des Bundeskriminalamts (BKA) an ihrem Auto hatten die Mitglieder der linksterroristischen Antiimperialistischen Zelle (AIZ) entdeckt und zerstört. Erst als das Amt dann 1995 zum neuesten Techniktrick griff, einen GPS-Sender zur satellitengestützten Standortbestimmung, konnten Michael St. und Bernhard F. überführt und wegen vierfachen Mordversuchs verurteilt werden. Observation, Telefon- und Videoüberwachung beim Bombenlegen wollte Bernhard F. noch hinnehmen, nicht aber GPS. Er klagte dagegen durch alle Instanzen - vergeblich. Seit gestern muss sich deshalb nun das Bundesverfassungsgericht (BVG) mit der Satelliten-Ortung via GPS beschäftigen.

Die gehört etwa in Oberklasseautos längst zum Standard und führt deren Lenker Straßenschild-los durch den Großstadtdschungel. Kombiniert mit einem Telefonchip werden sie derzeit in Lkw eingebaut für die Maut-Erfassung durch Tollcollect. Das hat seinen Grund - und der war auch 1995 beim Einsatz gegen die Terroristen entscheidend: Wie der Systemexperte Gert Trommer von der Uni Karlsruhe vor dem BVG sagte, konnte mit GPS die Position des Autos von Bernhard F. auf 100 bis 50 Meter genau bestimmt werden. Inzwischen liegt die Genauigkeit je nach Situation sogar bei bis zu 50 Zentimetern.

Welche Kontrollmöglichkeiten sich damit bieten, hat dem Berliner Beauftragten für Datenschutz, Hansjürgen Garstka, zufolge inzwischen auch die Bekleidungsindustrie entdeckt. Sie will Minisender in Kinderkleider einnähen, damit Eltern zu Hause auf dem vom Computer- oder TV-Monitor angezeigten elektronischen Stadtplan mit einem Blick sehen, wo die lieben Kleinen sind.

Das ist dann Privatsache, der GPS-Einsatz zur Ortung von Terroristen aber nicht. Für das Gericht wird die Entscheidung dem Vizepräsidenten Winfried Hassemer zufolge deshalb zu einer Gratwanderung. Es muss in der "explosiven Mischung" zwischen dem Grundrecht auf Privatheit und dem vom Gesetzgeber gewollten Eingriff in diese Rechte bei der Verfolgung schwerster Kriminalität einen Weg finden, der auch noch die technische Weiterentwicklung mit berücksichtigt.

Dieser sind freilich momentan physikalische Grenzen gesetzt. Experte Trommer verneinte etwa die Frage Hassemers, ob ihm persönlich oder anderen solch ein GPS-Gerät in die Zahnplombe verpflanzt werden könnte. Wegen der Wellenlänge der aus 20000 Kilometern Höhe kommenden GPS-Signale muss die Empfänger-Antenne mindestens zwei mal zwei Zentimeter groß bleiben, passt also in keinen noch so hohlen Zahn. Auch darf sie nicht von Haut überdeckt werden. Einem Menschen könne deshalb solch ein GPS-Gerät nicht unbemerkt angeheftet werden. Noch.

Nicht nur deshalb war Bernhard F. schon beim Bundesgerichtshof abgeblitzt. Sollten die Verfassungshüter den GPS-Einsatz jedoch ähnlich dem Großen Lauschangriff scharfen Regeln unterwerfen, würde nicht nur die Zahl der jährlich sechs bis zehn GPS-Oberservierungen durch das BKA gegen Null gehen. Vielmehr müsste der inzwischen zum Islam konvertierte Kläger dann womöglich auch aus der Haft entlassen werden, weil er ja nur wegen des GPS-Einsatzes überführt werden konnte. Jürgen Oeder, AFP

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