20
Sep
2004

Mobilfunk und Denkmalschutz

Haftung für Kirchenbesucher bezüglich getriggerter Biosignale

Die mögliche Strahlung ist das Hauptargument der Gegner solcher kommerziellen Anlagen unter dem Kreuz. "Solche Schwingungen können aus bauphysikalischer Sicht das Gefüge von quarzhaltigen Steinen nachhaltig stören", protestierte der Professor für Biophysik, Eike Hensch, in einem offenen Brief an die Kirchenvertreter. Auch rechtliche Konsequenzen dürften sich nicht verhindern lassen, wenn "in einem theologische geprägten Haus Gewerbe betrieben wird."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/12608



Biophysikalisches Forschungsinstitut
Prof. Eike G. Hensch
Neue Strasse 20

D - 31582 Nienburg
tel + fax: 05021/66236 Dezember 1999

Hier: Haftung für Kirchenbesucher, insbesondere Schwangere bezüglich getriggerter Biosignale.

Offener Brief an die Bischöfe und Bischöfinnen der evangelischen und die Bischöfe der katholischen Kirche in Deutschland, sowie die Pastoren, Pfarrer und Kirchenvorstände beider Konfessionen.

Antennen technischer Kommunikationsanlagen in Kirchenbauten

Vermehrt wird beobachtet, dass in Kirchenbauten Antennen der Telekommunikation montiert werden, was vielen Bürgern mit Recht Sorgen bereitet.

Dazu ist aus bauphysikalischer Sicht zu sagen:

Langfristig können die technisch erzeugten Schwingungen - auch bei geringsten Intensitäten unterhalb der Grenzwerte - das natürliche Gefüge quarzhaltiger Steine (Sandstein, Granit etc.) nachhaltig stören. Obwohl die Luftverschmutzung in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, zerfallen unsere historischen Kirchenbauten derzeitig rapide. Quarze geraten durch die unharmonische Fremdeinwirkung dieser Sendesysteme in Schwingungen und das mikroskopisch feine Gefüge und damit die Gesamtfestigkeit des Steins leidet.


Aus biokybernetischer Sicht:

Im Hinblick auf den Menschen und andere biologische Systeme haben die ausgestrahlten Frequenzen im Sinne der Regulation u.U. negativen Charakter, besonders im schwachenergetischen Bereich, weil nicht Quantität sondern Resonanzfähigkeit entscheidend ist.

Die behördlich festgelegten Grenzwerte entsprechen nicht den neueren wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, da sie nur die thermischen Effekte berücksichtigen. Langzeitstudien liegen nicht vor. Kurzzeitstudien haben bereits negative Auswirkungen ergeben.

In diesem Zusammenhang muss möglicherweise auch die Haftungsfrage angesprochen werden, wenn Menschen, Insbesondere schwangere Frauen, die Kirchenräume besuchen in denen ohne sachliche wissenschaftliche Prüfung Signale aus dem Nahbereich funktechnischer Anlagen erzeugt werden und diese die Gläubigen biokybernetisch beeinflussen, ohne dass sie es wissen.

Alte Kirchengemäuer sind regelmäßige Brutplätze für z.T. seltene Wildvögel. Über hohe Unfruchtbarkeit- und Missbildungsraten in der Nähe derartiger Mobilfunkanlagen bei Wild- und Zuchttieren wird diskutiert.

Aus theologischer Steht ist zu sagen:

Unsere Kirchen sind Orte des Heils („heilige Orte“). Das Wirkprinzip dieser Innenräume ist durch terrestrische, natürliche Schwingungen mit positivierendem Charakter geprägt. Dies gehört zu den Standortbedingungen des historischen und neuzeitlichen Kirchenbaus im gesamten Europa aber auch bei Heiligtümern andernorts.

Das Innere der Kirchenbauten mit ihren vielfältigen resonanzfähigen Details sollte nicht in unharmonischem Sinne gestört werden. Das tritt aber ein, wenn im Turmbauwerk technisch erzeugte Hochfrequenz-Schwingungen das Gesamtsystem überlagern. Es führt zu biokybernetischen Interferenzen und Fremdeinwirkungen, die der sich durch das Zusammenspiel von Raum, Wort und Musik ergebenden Gestalt das Gottesdienstes zuwider sind.

Nachdem durch E. Cassierer und S. Langer das Symbol als unumgänglicher Ausdruck menschlichen Lebens restituiert wurde, ist es unverständlich, dass die Symbolqualität des Kirchengebäudes durch kommerzielle Rationalisierung einbezogen wird. Der Kirchturm ist nicht Objekt geeigneter Mobilvernetzung der Erde, sondern Symbol der Ausrichtung menschlichen Lebens auf denjenigen Himmel, von dem im Vaterunser die Rede ist. Dieser Zusammenhang des Gebetes der Gemeinde in der Kirche mit dem Turm im Außenbereich, liturgisch regelmäßig durch das Läuten der Gebetsglocke beim Vaterunser hergestellt, wird nun der Ökonomisierung wegen zerrissen. Wäre es da nicht noch ökonomischer, die teuren Kirchtürme überhaupt zu beseitigen? Was anderes, wenn nicht diese Symbolfunktion, rechtfertigt den Aufwand eines Kirchturmes?

Aus rechtlicher Sicht:

Bedenken Sie, dass unsere überkommenen Kirchenbauten Denkmäler darstellen und einer - auch im theologischen Sinne - behutsamen Behandlung bedürfen. Das hat viel mit Schwingungen zu tun, auf die ich hier im einzelnen nicht eingehen kann. Wird in einem theologisch geprägten und dafür vorgesehnen Gotteshaus Gewerbe betrieben - eine Antennenanlage ist eine technische Anlage der Kommunikationsindustrie - können sich rechtliche Konsequenzen nicht verhindern lassen.

Mobilfunk-Sendeantennenanlagen sind nach zeitgemäßen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht ohne Gefahr für den Menschen. Dar Betreiber haftet dafür. Die Verwalter jeden Gotteshauses haben sich frühzeitig selbst zu informieren und haften bei Fehlern persönlich.

Prof. Eike G. Hensch
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