Anti-Terror-Datei verfassungswidrig
Gutachten: Anti-Terror-Datei verfassungswidrig
14.09.04
Die von den Innenministern geplante Anti-Terror-Datei stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags komme zu dem Schluss, ein Datenpool im Online-Verbund sei "mit dem Trennungsgebot nicht vereinbar", berichtet die "Berliner Zeitung". Es sei verfassungswidrig, wenn Erkenntnisse der Polizei pauschal dem Verfassungsschutz zugänglich gemacht würden und umgekehrt. "Ein Informationsverbund wäre also dann unzulässig, wenn er dazu führt, dass die Polizei Verfassungsschutz- oder Verfassungsschutz polizeiliche Kompetenzen erlangt", heiße es in der Expertise, die der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, in Auftrag gegeben hatte.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=9292
14.09.04
Die von den Innenministern geplante Anti-Terror-Datei stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags komme zu dem Schluss, ein Datenpool im Online-Verbund sei "mit dem Trennungsgebot nicht vereinbar", berichtet die "Berliner Zeitung". Es sei verfassungswidrig, wenn Erkenntnisse der Polizei pauschal dem Verfassungsschutz zugänglich gemacht würden und umgekehrt. "Ein Informationsverbund wäre also dann unzulässig, wenn er dazu führt, dass die Polizei Verfassungsschutz- oder Verfassungsschutz polizeiliche Kompetenzen erlangt", heiße es in der Expertise, die der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, in Auftrag gegeben hatte.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=9292
Starmail - 14. Sep, 23:40