Verursacherprinzip und Mobilfunk
Ein Prinzip der Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, wonach derjenige für den Ausgleich umweltbedingter Schäden aufkommen muss, der für ihre Entstehung verantwortlich ist. http://www.bvdm-online.de/uwlexikon/v/verursacherprinzip.nclk
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Derjenige trägt die Kosten der Vermeidung oder Beseitigung eines Umweltschadens der für die Entstehung verantwortlich ist.
http://www.sonnenseite.oekoserve.net/fp/archiv/RUBrechtmanagement/Verursacherprinzip.php
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Verursacherprinzip
http://www.buergerwelle.de/pdf/verursacherprinzip.htm
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EU-Recht: Weißbuch der EU zur Umwelthaftung und der EU-Vertrag
Quelle: Gemeinschaftsrecht der EU,
http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/lif/index.html
Die Europäische Union hat bereits im Februar 2000 ein Weißbuch zur Umwelthaftung in der Europäischen Gemeinschaft herausgegeben. Das Dokument ist besonders aus rechtlicher Sicht sehr interessant und kann hier heruntergeladen werden: Weißbuch zur Umwelthaftung
http://www.elektrosmognews.de/umwelthaftungeu.pdf
In diesem Zusammenhang ist auch der EU-Vertrag interessant, insbesondere der Artikel 174, Absätze 2 und 3.
EG-Vertrag, Artikel 174, Absatz 3: "Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Gemeinschaft
- die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten"
Da man die Erkenntnisse vieler anerkannnter Wissenschaftler im In- und Ausland bei den Grenzwertfestsetzungen einfach außer acht läßt, wird gegen den EU-Vertrag verstoßen.
Absatz 2 ist auch interessant:
"Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip."
Da das Bundesamt für Strahlenschutz erst kürzlich öffentlich bekundete, dass die derzeitigen Mobilfunk-Grenzwerte in keiner Weise dem Vorsorgegedanken Rechnung tragen, wird auch hier gegen den EU-Vertrag verstoßen.
Von einem "hohen Schutzniveau" kann durch die sehr unterschiedlichen Grenzwertfestlegungen in den EU-Staaten ohnehin keine Rede sein. Unterschiede in der Höhe der Grenzwerte werden EU-weit nicht mehr lange zu halten sein, auch rechtlich befindet man sich hier in einer Grauzone.
Hier ergeben sich sicher Ansatzpunkte für Anwälte europaweit.
http://www.mobilfunk-buergerforum.de/recht/recht-portal.htm
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Mobilfunk-Strahlenschäden sind nicht versicherbar
http://www.gigaherz.ch/766/
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Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die Haftung des Herstellers für Schäden, die durch Fehler eines Produktes verursacht werden.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/prodhaftg/
http://www.gesetze.2me.net/prod/
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
(Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) »
§ 1.
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen...
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Derjenige trägt die Kosten der Vermeidung oder Beseitigung eines Umweltschadens der für die Entstehung verantwortlich ist.
http://www.sonnenseite.oekoserve.net/fp/archiv/RUBrechtmanagement/Verursacherprinzip.php
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Verursacherprinzip
http://www.buergerwelle.de/pdf/verursacherprinzip.htm
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EU-Recht: Weißbuch der EU zur Umwelthaftung und der EU-Vertrag
Quelle: Gemeinschaftsrecht der EU,
http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/lif/index.html
Die Europäische Union hat bereits im Februar 2000 ein Weißbuch zur Umwelthaftung in der Europäischen Gemeinschaft herausgegeben. Das Dokument ist besonders aus rechtlicher Sicht sehr interessant und kann hier heruntergeladen werden: Weißbuch zur Umwelthaftung
http://www.elektrosmognews.de/umwelthaftungeu.pdf
In diesem Zusammenhang ist auch der EU-Vertrag interessant, insbesondere der Artikel 174, Absätze 2 und 3.
EG-Vertrag, Artikel 174, Absatz 3: "Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Gemeinschaft
- die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten"
Da man die Erkenntnisse vieler anerkannnter Wissenschaftler im In- und Ausland bei den Grenzwertfestsetzungen einfach außer acht läßt, wird gegen den EU-Vertrag verstoßen.
Absatz 2 ist auch interessant:
"Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip."
Da das Bundesamt für Strahlenschutz erst kürzlich öffentlich bekundete, dass die derzeitigen Mobilfunk-Grenzwerte in keiner Weise dem Vorsorgegedanken Rechnung tragen, wird auch hier gegen den EU-Vertrag verstoßen.
Von einem "hohen Schutzniveau" kann durch die sehr unterschiedlichen Grenzwertfestlegungen in den EU-Staaten ohnehin keine Rede sein. Unterschiede in der Höhe der Grenzwerte werden EU-weit nicht mehr lange zu halten sein, auch rechtlich befindet man sich hier in einer Grauzone.
Hier ergeben sich sicher Ansatzpunkte für Anwälte europaweit.
http://www.mobilfunk-buergerforum.de/recht/recht-portal.htm
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Mobilfunk-Strahlenschäden sind nicht versicherbar
http://www.gigaherz.ch/766/
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Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die Haftung des Herstellers für Schäden, die durch Fehler eines Produktes verursacht werden.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/prodhaftg/
http://www.gesetze.2me.net/prod/
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
(Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) »
§ 1.
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen...
Starmail - 14. Sep, 11:24