3
Sep
2004

Eilaktion zur Gentechnik

Mit dieser E-Mail möchten wir auf eine äußerst dringliche und wichtige Entscheidung zum Thema Gentechnik aufmerksam machen und um Ihre sofortige Unterstützung bitten: Am kommenden Mittwoch, 8. September 2004, will EU-Umweltkommissarin Margot Wallström von der EU-Kommission einen Vorschlag zur Kennzeichnung von Saatgut absegnen lassen. Dieser sieht unter anderem vor, dass sowohl bei Mais als auch bei Raps Verunreinigungen von herkömmlichem Saatgut mit gentechnisch modifizierten Organismen oder Teilen davon bis zu einem Grenzwert von 0,3 Prozent zulässig seien. Obwohl die Mehrheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger das eindeutig nicht will (s.u. Brieftext)!

Kurz vor der Neubesetzung der Kommission im November soll hier noch eine Regelung durchgedrückt werden, die danach nur noch sehr schwer zu kippen wäre. Es gilt, die Kommissions-Mitglieder davon zu überzeugen, dass eine derart wichtige und weitreichende Entscheidung nicht mehr von der jetzt scheidenden Kommission getroffen werden sollte.

Bitte handeln Sie jetzt: Schicken Sie unten stehenden Brief an die genannten E-Mail-Adressen - und leiten Sie diesen Mitmach-Aufruf weiter an Freunde, Bekannte, Verwandte und Kollegen!

Vielen herzlichen Dank,

das foodwatch-Team
und die Burgerbewegung

Weiter Informationen zur Saatgut-Debatte unter: http://www.saveourseeds.org



BITTE DEN BRIEF SCHICKEN AN:

Romano Prodi (amtierender Kommissionspräsident)

Margot Wallström (amtierende Kommissarin für Umwelt, designierte Vizepräsidentin der Kommission)

Stavros Dimas (designierter Kommissar für Umwelt und amtierender Kommissar für Soziales)

Markos Kyprianou (designierter Kommissar für Verbraucherschutz)


DIE E-MAIL-ADRESSEN UND DER TEXT LAUTEN:

romano.prodi@cec.eu.int; Margot.Wallstrom@cec.eu.int;
empl-info@cec.eu.int; cab-kyprianou@cec.eu.int


Betreff: Europäische Saatgutrichtlinie


Sehr geehrte Damen und Herren der EU-Kommission,

die Diskussion um die künftige Europäische Saatgutrichtlinie wird sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene geführt. Derzeit gibt es einen Vorschlag der gegenwärtig amtierenden Europäischen Kommission, die nach dem 30.Oktober neu besetzt wird. Der Vorschlag sieht vor, dass künftig eine Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch modifizierten Sorten bzw. Organismen (GMOs) bis zu Grenzwerten von 0,3 bis 0,7 Prozent zulässig sein soll.

Dagegen haben sich verschiedene europäische Regierungen und Parlamente ausgesprochen, so auch der Deutsche Bundestag. Sie sind für die Reinhaltung von herkömmlich erzeugtem Saatgut vor GMOs. Deshalb muss die Richtschnur die Nachweisgrenze sein, die zurzeit bei 0,1 Prozent liegt. Auch mehr als 300 verschiedene europäische Bürgerorganisationen fordern, dass die Nachweisgrenze von GMOs für alle herkömmlichen Saatgutsorten als Zulassungsmaßstab gilt.

Das Recht auf echte Wahlfreiheit ist ein Grundrecht aller Verbraucherinnen und Verbraucher und Voraussetzung für souveräne Kaufentscheidungen. Ohne echte Wahlfreiheit und eindeutige Informationen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Funktion als Schiedsrichter im Marktgeschehen nicht wahrnehmen.

Ich möchte mich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass Produkte, die keine GMO-Kennzeichnung tragen, auch tatsächlich nicht gentechnisch verändert sind. Der vorliegende Kommissionsvorschlag bedeutet jedoch, dass bereits bei der Aussaat von nicht gentechnisch veränderten Sorten ein GMO-Anteil von 30 bis 70 Quadratmetern pro Hektar enthalten sein dürfte. Dadurch würden die Unterscheidbarkeit und die Auswahl zwischen herkömmlichen Produkten und solchen, bei denen Gentechnik eingesetzt wurde, verschlechtert und auf lange Sicht vielleicht sogar unmöglich gemacht.

Zudem wären alle Konzepte von "Koexistenz" zwischen gentechnischer und Gentechnik-freier Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion auf Dauer hinfällig. Dies widerspräche sowohl dem geäußerten Willen der amtierenden Kommission als auch dem in allen Meinungsumfragen ermittelten Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Europas.


Eine strikte und maximale Trennung von herkömmlichem und gentechnisch modifiziertem Saatgut muss deshalb schon in den Zulassungsanforderungen für Saatgut geregelt sein!

Ihre Aufgabe ist es, den Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas zu dienen. Sorgen Sie dafür, das Prinzip der Wahlfreiheit und Konsumenten-Souveränität in allen Lebensbreichen durchzusetzen. Dies ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger. Wenn Ihnen dies bei Nahrungsmitteln nicht gelingt oder Ihnen der Wille dazu fehlt, so sind Sie an Ihrer Aufgabe gescheitert.


Mit freundlichen Grüßen
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